Verordnung des Fachverbands Spedition und Logistik über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich der Transportagenten (Spediteur-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, orientieren. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das schriftliche Modul (Modul 1) und das mündlichen Modul (Modul 2) der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus drei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Prüfungskommission setzt sich aus dem Vorsitzenden, den zwei Beisitzern/Beisitzerinnen gem. Paragraph 351, Absatz eins, GewO 1994 und einem weiteren Beisitzer/einer weiteren Beisitzerin gemäß Paragraph 352 a, Absatz 2, GewO 1994 zusammen. Der weitere Beisitzer/die weitere Beisitzerin muss über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen verfügen.
  5. Absatz 5Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1:

Schriftliche Prüfung

Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Modul 2:

Mündliche Prüfung

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDas Modul 1 umfasst den Gegenstand „Geschäftsprozesse schriftlich“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes der Spediteure einschließlich der Transportagenten erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin mindestens drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus zumindest zwei der drei angeführten Bereiche nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    Sub-Litera, i, m Bereich der Kundenakquise

    1. Ziffer eins
      (potenzielle) Kunden/Kundinnen über seine/ihre Transport- bzw. Logistikmöglichkeiten zu beraten,
    2. Ziffer 2
      Angebote nach kundenspezifischen Erfordernissen zu erstellen,

    Sub-Litera, i, m Bereich der Transportorganisation und -durchführung

    1. Ziffer eins
      komplexe Transporte zu organisieren bzw. komplexe Logistikaufträge durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Kunden über die notwendigen auftragsbezogenen Dokumente und die daraus resultierenden Vorgänge zu informieren,
    3. Ziffer 3
      komplexe Transporte und komplexe Logistikabläufe zu überwachen sowie korrigierende Maßnahmen bei einer fehlerhaften Auftragsdurchführung zu treffen,
    4. Ziffer 4
      nach Durchführung des Transports bzw. des Logistikauftrages abschließende Tätigkeiten abzuwickeln und

    Sub-Litera, i, m Bereich des betrieblichen Prozessmanagements

    1. Ziffer eins
      die betrieblichen Aufbau- sowie Ablaufstrukturen und -prozesse festzulegen.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      rechnerische Richtigkeit.
  5. Absatz 5Die Erledigung der schriftlichen Prüfungsaufgaben hat an 2 aufeinander folgenden Werktagen zu erfolgen und muss vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin am jeweiligen Prüfungstag in 4,5 Stunden erwartet werden können. Die schriftliche Prüfung ist an beiden Prüfungstagen jeweils nach 5 Stunden zu beenden.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 2 umfasst den Gegenstand „Geschäftsprozesse mündlich“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes der Spediteure einschließlich Transportagenten erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Im Rahmen der Prüfung hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin mindestens drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse aus zumindest zwei der drei angeführten Bereiche nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    Sub-Litera, i, m Bereich der Kundenakquise

    1. Ziffer eins
      (potenzielle) Kunden/Kundinnen über seine/ihre Transport- bzw. Logistikmöglichkeiten zu beraten,

    Sub-Litera, i, m Bereich der Transportorganisation und -durchführung

    1. Ziffer eins
      komplexe Transporte zu organisieren bzw. komplexe Logistikaufträge durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Kunden über die notwendigen auftragsbezogenen Dokumente und die daraus resultierenden Vorgänge zu informieren,
    3. Ziffer 3
      komplexe Transporte und komplexe Logistikabläufe zu überwachen sowie korrigierende Maßnahmen bei einer fehlerhaften Auftragsdurchführung zu treffen,
    4. Ziffer 4
      nach Durchführung des Transports bzw. des Logistikauftrages abschließende Tätigkeiten abzuwickeln,

    Sub-Litera, i, m Bereich des betrieblichen Prozessmanagements

    1. Ziffer eins
      die betrieblichen Aufbau- sowie Ablaufstrukturen und -prozesse festzulegen und
    2. Ziffer 2
      die betrieblichen Prozesse zu überwachen und zu optimieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit,
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit und
    3. Ziffer 3
      Kundenorientierung.
  5. Absatz 5Die mündliche Prüfung hat so lange zu dauern, wie es zur Bildung einer sicheren Bewertung der erbrachten Lernergebnisse des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin erforderlich ist. Sie soll zumindest 30 Minuten dauern und ist längstens nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 3: Unternehmerprüfung

Paragraph 6,

Das Modul 3 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Modul 1 und Modul 2 sind positiv bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Die Absolvierung eines Moduls mit Auszeichnung oder gutem Erfolg hat entsprechend folgender Tabelle zu erfolgen:

Modul

Anzahl der zu absolvierenden Gegenstände pro Modul

Das Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn

Das Modul ist mit gutem Erfolg bestanden, wenn

Modul 1

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

Modul 2

1

der Gegenstand mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.

der Gegenstand mit der Note „Gut“ bewertet wurde.

  1. Absatz 4Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 8,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Spediteure einschließlich der Transportagenten, Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1995,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001,, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Fachverband Spedition und Logistik

KommR Alfred Wolfram

Fachverbandsobmann

Mag. Gritta Grabner

Fachverbandsgeschäftsführerin

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 4 und 5 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Kundenakquise,
  2. Ziffer 2
    Transportorganisation und -durchführung und
  3. Ziffer 3
    Betriebliches Prozessmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Spediteure einschließlich der Transportagenten berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Spediteure einschließlich der Transportagenten berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremde Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Kundenakquise

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, (potenzielle) Kunden/Kundinnen über seine/ihre Transport- bzw. Logistikmöglichkeiten zu beraten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Transportmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Verkehrsgeografie
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der logistischen Umsetzung
  • Strichaufzählung
    Relevante Vorschriften und Gesetze im Speziellen in Bezug auf:
    • Strichaufzählung
      Gefahrgut (zB GGBG)
    • Strichaufzählung
      Ladungssicherung
    • Strichaufzählung
      Verkehrsträger
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Straßenverkehrsordnung
    • Strichaufzählung
      Lenkzeitverordnung
    • Strichaufzählung
      Verpackung
    • Strichaufzählung
      GewO (insbesondere Paragraph 131,)
  • Strichaufzählung
    Green Logistics und Green Mobility
  • Strichaufzählung
    Außenhandelsrechtliche Bestimmungen (Anti-Dumping, Verbote, Beschränkungen)
  • Strichaufzählung
    Zollbestimmungen (UZK)
  • Strichaufzählung
    Haftungsrichtlinien (zB AÖSP, CMR, ABGB)
  • Strichaufzählung
    Incoterms
  • Strichaufzählung
    Risikoanalysen
  • Strichaufzählung
    Versicherungsleistungen (Haftungen verschiedener Verkehrsträger)
  • Strichaufzählung
    Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Verkaufs- und Präsentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    ein mögliches Geschäftsmodell präsentieren.
  • Strichaufzählung
    (potenzielle) Kunden/Kundinnen über sein/ihr Leistungsangebot informieren.
  • Strichaufzählung
    Bedürfnisse der (potenziellen) Kunden/Kundinnen abfragen.
  • Strichaufzählung
    (potenzielle) Kunden/Kundinnen unter Berücksichtigung von zB ökologischen Aspekten beraten.
  • Strichaufzählung
    Risikoanalysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    überblicksartige Transport- bzw. Logistikkonzepte in Abstimmung mit den Kundenbedürfnissen erstellen.
  • Strichaufzählung
    Nebenleistungen anbieten (zB Versicherung wie SVS/RVS, Transportversicherung; Screening, Zuschläge bei temperaturgeführten Gütern, Standgelder).

Er/Sie ist in der Lage, Angebote nach kundenspezifischen Erfordernissen zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Transportmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der logistischen Umsetzung
  • Strichaufzählung
    Relevante Vorschriften und Gesetze im Speziellen in Bezug auf:
    • Strichaufzählung
      Gefahrgut (zB GGBG)
    • Strichaufzählung
      Ladungssicherung
    • Strichaufzählung
      Verkehrsträger
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Straßenverkehrsordnung
    • Strichaufzählung
      Lenkzeitverordnung
    • Strichaufzählung
      Verpackung
  • Strichaufzählung
    Green Logistics und Green Mobility
  • Strichaufzählung
    Incoterms
  • Strichaufzählung
    Zollbestimmungen (UZK)
  • Strichaufzählung
    Den Markt (zB Mitbewerber)
  • Strichaufzählung
    Versicherungsleistungen (Haftungen verschiedener Verkehrsträger)
  • Strichaufzählung
    Preisgestaltung
  • Strichaufzählung
    Preiskalkulation (Eigenkosten wie Personalkosten, Unterwegskosten; variable Kosten wie Dieselpreismonitor, CAF, BAF)
  • Strichaufzählung
    Zahlungsmodalitäten
  • Strichaufzählung
    Risikoanalysen
  • Strichaufzählung
    Risikostrategien
  • Strichaufzählung
    Bonitäts- und Kreditmanagement
  • Strichaufzählung
    Vertragsgestaltung
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstechniken
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Leistungen definieren und vereinbaren (zB Umfang, Befristungen).
  • Strichaufzählung
    komplexe Transportkonzepte unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten erstellen.
  • Strichaufzählung
    komplexe Logistikkonzepte unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten erstellen.
  • Strichaufzählung
    Zollkonzepte erstellen.
  • Strichaufzählung
    eine Risikoanalyse durchführen.
  • Strichaufzählung
    eine Risikostrategie entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln.
  • Strichaufzählung
    Angebotspreise kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    die Bonität von Kunden/Kundinnen feststellen.
  • Strichaufzählung
    Zahlungsziele festlegen.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Vertragsverhandlungen Alternativen (zB Angebotspreise ändern) anbieten.
  • Strichaufzählung
    Nebenleistungen anbieten (zB Versicherung wie SVS/RVS, Transportversicherung; Screening, Zuschläge bei temperaturgeführten Gütern, Standgelder).
  • Strichaufzählung
    Verträge abschließen.

Transportorganisation und -durchführung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, komplexe Transporte zu organisieren bzw. komplexe Logistikaufträge durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Einsetzbarkeit und optimale Auslastung der Transportmittel und Transporthilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Transportrelevante Eigenschaften von Waren
  • Strichaufzählung
    Verkehrsgeografie
  • Strichaufzählung
    Betriebsrelevante Verkehrssysteme
  • Strichaufzählung
    Logistikkonzepte
  • Strichaufzählung
    Logistiksoftware
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze und Vorschriften im Speziellen in Bezug auf:
    • Strichaufzählung
      Gefahrgut
    • Strichaufzählung
      Ladungssicherung
    • Strichaufzählung
      Straßenverkehrsordnung
    • Strichaufzählung
      Lenkzeitverordnung
    • Strichaufzählung
      Arbeitsrecht
    • Strichaufzählung
      Verpackung
    • Strichaufzählung
      Verkehrsträger
  • Strichaufzählung
    Zollbestimmungen (UZK)
  • Strichaufzählung
    Den Markt (zB Mitbewerber, potenzielle Subunternehmer)
  • Strichaufzählung
    Außenhandelsrechtliche Bestimmungen (Anti-Dumping, Verbote, Beschränkungen, Zölle und Steuern)
  • Strichaufzählung
    Verpackungsarten
  • Strichaufzählung
    Risikoanalysen
  • Strichaufzählung
    Controlling
  • Strichaufzählung
    Inventurarten und deren Durchführung
  • Strichaufzählung
    Green Logistics und Green Mobility
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    geeignete Transportmittel unter Berücksichtigung terminlicher und warenspezifischer Vorgaben auswählen.
  • Strichaufzählung
    bei der Umsetzung von Transport- und Logistikkonzepten ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    entscheiden, ob der Transport durch Selbsteintritt durchgeführt wird oder (zum Teil) an Subunternehmer ausgelagert wird.
  • Strichaufzählung
    Subunternehmer auswählen und beauftragen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen auftragsbezogenen Dokumente auswählen und erstellen.
  • Strichaufzählung
    Routen planen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Verpackungen auswählen.
  • Strichaufzählung
    eine Risikoanalyse durchführen.
  • Strichaufzählung
    Logistikkonzepte umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Controlling durchführen.
  • Strichaufzählung
    Inventuren organisieren und durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen relevante Unterlagen und Statistiken zur Verfügung stellen (zB Intrastat-Meldung, CO2-Statistik).

Er/Sie ist in der Lage, Kunden über die notwendigen auftragsbezogenen Dokumente und die daraus resultierenden Vorgänge zu informieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Transportdokumente (zB Frachtbriefe, Zolldokumente)
  • Strichaufzählung
    Ursprungszeugnisse bzw. Ursprungskriterien
  • Strichaufzählung
    Letter of Credit
  • Strichaufzählung
    Incoterms
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze und Vorschriften im Speziellen in Bezug auf:
    • Strichaufzählung
      Gefahrgut
    • Strichaufzählung
      Ladungssicherung
    • Strichaufzählung
      StVO
    • Strichaufzählung
      Lenkzeiten
  • Strichaufzählung
    Außenhandelsrechtliche Bestimmungen (Anti-Dumping, Verbote, Beschränkungen)
  • Strichaufzählung
    Zollbestimmungen (UZK)
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    entscheiden, welche Dokumente für die Durchführung eines Auftrages notwendig sind.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Dokumente erstellen.

Er/Sie ist in der Lage, komplexe Transporte und komplexe Logistikabläufe zu überwachen sowie korrigierende Maßnahmen bei einer fehlerhaften Auftragsdurchführung zu treffen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Bedienung der relevanten Software
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Standortfeststellung
  • Strichaufzählung
    Überwachung von Terminen und Aufträgen
  • Strichaufzählung
    Relevante Software zur Standortfeststellung (zB Trackingsoftware)
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen (zB Lagerlogistikkennzahlen, Transportkennzahlen)
  • Strichaufzählung
    Logistikabläufe und deren Optimierungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Green Logistics und Green Mobility
  • Strichaufzählung
    Riskmanagement
  • Strichaufzählung
    Schadensabwicklung
  • Strichaufzählung
    Rechtlich relevante Vorschriften und Gesetze (zB ABGB, AÖSp, CMR)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen bei Mengendiskrepanzen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen bei Lieferverzug
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    den Standort feststellen (zB mit geeigneter Software über track and trace bzw. GPS-Verfolgungen).
  • Strichaufzählung
    auf die voraussichtliche Einhaltung der vereinbarten Termine achten.
  • Strichaufzählung
    die auftragskonforme Abwicklung gemäß Offert überwachen.
  • Strichaufzählung
    Statistiken interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen ermitteln und daraus die Abläufe unter Einbeziehung von ökonomischen und ökologischen Aspekten optimieren.
  • Strichaufzählung
    entstandene Schäden bei der Auftragsdurchführung abwickeln.
  • Strichaufzählung
    angemessene Maßnahmen bei festgestellten Mengendiskrepanzen (zB Schwund, Diebstahl, Beschädigungen, Mehr-Minder-Mengen) setzen.
  • Strichaufzählung
    angemessene Maßnahmen bei Überschreiten des Liefertermins setzen.

Er/Sie ist in der Lage, nach Durchführung des Transports bzw. des Logistikauftrages abschließende Tätigkeiten abzuwickeln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante Dokumente (zB Zolldokumente)
  • Strichaufzählung
    Zollbestimmungen (UZK)
  • Strichaufzählung
    Rechnungserstellung
  • Strichaufzählung
    Mahn- und Kreditwesen
  • Strichaufzählung
    Beruflich relevante Fachbegriffe

Er/Sie kann …

folgende Aufgaben selbst übernehmen bzw. entscheiden, was von seinen/ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen übernommen wird:

  • Strichaufzählung
    Übernahmebestätigungen einholen (POD) und auf Reinzeichnung kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    steuerlich relevante Zolldokumente übermitteln.
  • Strichaufzählung
    die Faktura erstellen.
  • Strichaufzählung
    den Zahlungseingang kontrollieren.
  • Strichaufzählung
    bei Zahlungsverzug geeignete Maßnahmen setzen.

Betriebliches Prozessmanagement

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, die betrieblichen Aufbau- sowie Ablaufstrukturen und -prozesse festzulegen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Unternehmensorganisation
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Evaluierung der Effizienz von innerbetrieblichen Prozessen

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Unternehmen vornehmen.
  • Strichaufzählung
    erkennen, wann eine Anpassung der betriebsinternen Strukturen notwendig wird.
  • Strichaufzählung
    seinen Mitarbeitern/ihren Mitarbeiterinnen die Sinnhaftigkeit der Unternehmensorganisation zu vermitteln.

Er/Sie ist in der Lage, die betrieblichen Prozesse zu überwachen und zu optimieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Prozesskennzahlen
  • Strichaufzählung
    Supply-Chain-Management
  • Strichaufzählung
    Digitalisierungstrends
  • Strichaufzählung
    Digitalisierungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Prozessoptimierung

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    betriebsinterne Prozesse steuern.
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen zur Überwachung der Prozesse interpretieren und darauf basierend betriebsinterne Prozesse ausrichten.
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen der Supply-Chain koordinieren und Maßnahmen zur Effizienzverbesserung treffen.
  • Strichaufzählung
    Trends zur Digitalisierung erkennen und deren Implementierung prüfen.
  • Strichaufzählung
    Prozesse unter Einbezug von Digitalisierungsmöglichkeiten optimieren.