Verordnung der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter über die Meisterprüfung für das Handwerk Rauchfangkehrer (Rauchfangkehrer – Meisterprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. römisch eins 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk Rauchfangkehrer gemäß Paragraph 94, Ziffer 55, GewO 1994 ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz einsZiel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).
  2. Absatz 2Der in der Anlage 1 abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B und Modul 3 der Meisterprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Meisterprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so sind bei einem Antritt alle Gegenstände des Moduls unter Berücksichtigung der Paragraphen 4 und 7 zu absolvieren.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1 Teil A

Modul 1 Teil B

Modul 3

Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen notwendig ist.

Während der Arbeitszeit hat aber jedenfalls entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.

Modul 2 Teil A

Modul 2 Teil B

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

  1. Absatz 5Die Anrechnungsmöglichkeiten für diese Prüfung sind wie folgt geregelt:

    Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A entfallen bei Vorliegen einer bestandenen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin gemäß der Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2018,, oder einer gemäß dieser Verordnung außer Kraft getretenen Verordnung.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

Paragraph 4,

Das Modul 1 ist eine projektorientierte fachlich praktische Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiv absolviertem Teil A oder ersetztem Teil A angetreten werden. Im Teil A sind die berufsnotwendigen Lernergebnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (LAP-Niveau) gemäß Paragraph 21, Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 2020,, nachzuweisen. Im Teil B sind die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Lernergebnisse nachzuweisen. Dazu zählen insbesondere Planung, Organisation und meisterliche Ausführung.

Modul 1 Teil A

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil A umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat folgende berufsnotwendige Lernergebnisse im Rahmen der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrags auf dem Niveau der Lehrabschlussprüfung nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen,
    2. Ziffer 2
      die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels messtechnischer Überprüfung fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen,
    3. Ziffer 3
      die Überprüfung und Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen fachgerecht durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      die Befundaufnahme bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen sowie bei Neuanschluss von und Änderungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Fachgerechte Verwendung und Handhabung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Hilfsstoffen,
    2. Ziffer 2
      Fachgerechte Ausführung,
    3. Ziffer 3
      Genauigkeit und Sauberkeit,
    4. Ziffer 4
      Berücksichtigung sicherheitsrelevanter und brandschutztechnischer Aspekte,
    5. Ziffer 5
      Gesetzes- und normenkonforme Ausführung,
    6. Ziffer 6
      Beachtung der Regeln der Technik und
    7. Ziffer 7
      Beratungskompetenz.
  4. Absatz 4Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 6 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 8 Stunden zu beenden.
  5. Absatz 5Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe von der Verwendung ausschließen.

Modul 1 Teil B

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDas Modul 1 Teil B umfasst den Gegenstand „Prüfarbeit auf meisterlichem Niveau“, der an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgaben enthält.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat die folgenden dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlich-praktischen Lernergebnisse durch die Bearbeitung von betrieblichen Aufträgen nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels messtechnischen Überprüfungen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Befundung und Begutachtung von geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der bau- und feuerpolizeilichen Beschau bzw. der Überprüfung und des Brandschutzmanagements von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      bei Arbeitsaufträgen im Fall einer Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fängen und -schächten in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte die behördlichen Dokumentationsvorschriften der Mängelmeldungen einzuhalten und das behördliche Prozedere fachgerecht durchzuführen sowie Behebungs- und Lösungsvorschläge zu entwickeln, aufzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie der messtechnischen Überprüfungstätigkeiten fachgerecht zu beheben bzw. die Mängelbehebung durch Dritte überprüfen zu lassen,
    6. Ziffer 6
      von der Behörde übertragene Überprüfung, Befundung und Begutachtung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen und
    7. Ziffer 7
      Arbeitsaufträge der Beratung über geplante und bestehende Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fänge und -schächte in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.
  3. Absatz 3Darüber hinaus hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin aus den nachfolgend angeführten Lernergebnissen zumindest drei von der Prüfungskommission auszuwählende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      Arbeitsaufträge der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken, fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Überprüfung von energiealternativen Systemen hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Beratung über den Brandschutz und das Brandschutzmanagement fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Energieberatung, der energiewirtschaftlichen Beurteilung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen sowie der Beratung zur Optimierung des Energieeinsatzes fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu kommunizieren,
    6. Ziffer 6
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren,
    7. Ziffer 7
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren und
    8. Ziffer 8
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.
  4. Absatz 4Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxisgerechte Planung,
    2. Ziffer 2
      Effiziente Organisation,
    3. Ziffer 3
      Meisterliche Ausführung,
    4. Ziffer 4
      Berücksichtigung sicherheitsrelevanter, brandschutztechnischer, funktioneller, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte,
    5. Ziffer 5
      Gesetzes- und normenkonforme Ausführung,
    6. Ziffer 6
      Beachtung der Regeln der Technik,
    7. Ziffer 7
      Zielgruppenorientierte Kommunikation und
    8. Ziffer 8
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  5. Absatz 5Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 14 Stunden bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach maximal 16 Stunden zu beenden. Die Gesamtstundenzahl ist auf 2 aufeinanderfolgende Tage aufzuteilen. Die einzelnen Lernergebnisse sind so zu wählen, dass die jeweiligen Arbeitsaufträge am jeweiligen Prüfungstag in sich abzuschließen sind.
  6. Absatz 6Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann eigene Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe verwenden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe von der Verwendung ausschließen.
  7. Absatz 7Erforderliche Unterlagen, die zur Lösung der Arbeitsaufträge notwendig sind, werden von der jeweiligen Prüfungskommission zur Verfügung gestellt.

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsDas Modul 2 ist eine fachlich mündliche Prüfung und besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Zu Teil B kann erst nach positiv absolviertem Teil A oder ersetztem Teil A angetreten werden. Im Teil A hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Im Teil B sind die Lernergebnisse in Management, Qualitätsmanagement sowie im Sicherheitsmanagement unter Beweis zu stellen.

Modul 2 Teil A

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil A umfasst den Gegenstand „Fachgespräch auf Niveau der Lehrabschlussprüfung“.
  2. Absatz 2Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat anhand einer berufstypischen Aufgabenstellung, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, nachfolgend angeführte Lernergebnisse auf LAP-Niveau nachzuweisen. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe können in der Prüfung herangezogen werden.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen,
    2. Ziffer 2
      die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels messtechnischer Überprüfung fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen,
    3. Ziffer 3
      die Überprüfung und Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      die Befundaufnahme bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen sowie bei Neuanschluss von und Änderungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      die Beratung über Energieeinsparungen und über die notwendigen wiederkehrenden Überprüfungen und Kehrungen bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken in Bezug auf den sicherheitsrelevanten Aspekt fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      die Beratung über den Brandschutz fachgerecht durchzuführen,
    7. Ziffer 7
      Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einzuhalten und
    8. Ziffer 8
      seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.
  3. Absatz 3Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Berücksichtigung sicherheitsrelevanter und brandschutztechnischer Aspekte,
    4. Ziffer 4
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    5. Ziffer 5
      Beratungskompetenz.
  4. Absatz 4Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden.

Modul 2 Teil B

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDas Modul 2 Teil B umfasst die drei Gegenstände
    1. Ziffer eins
      Management,
    2. Ziffer 2
      Qualitäts- und Sicherheitsmanagement und
    3. Ziffer 3
      Energie- und Umweltmanagement.
  2. Absatz 2Die Prüfung der drei Gegenstände hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen

Gegenstand „Management“

Paragraph 10,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels messtechnischen Überprüfungen fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Befundung und Begutachtung von geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    5. Ziffer 5
      Arbeitsaufträge der bau- und feuerpolizeilichen Beschau bzw. Überprüfung und des Brandschutzmanagements von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    6. Ziffer 6
      bei Arbeitsaufträgen im Fall einer Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fängen und -schächten in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte die behördlichen Dokumentationsvorschriften der Mängelmeldungen einzuhalten und das behördliche Prozedere fachgerecht durchzuführen sowie Behebungs- und Lösungsvorschläge zu entwickeln, aufzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie der messtechnischen Überprüfungstätigkeiten fachgerecht zu beheben bzw. die Mängelbehebung durch Dritte überprüfen zu lassen,
    7. Ziffer 7
      von der Behörde übertragene Überprüfung, Befundung und Begutachtung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    8. Ziffer 8
      Arbeitsaufträge der Beratung über geplante und bestehende Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fänge und -schächte in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu kommunizieren und
    10. Ziffer 10
      Arbeitsaufträge der Beratung über den Brandschutz und das Brandschutzmanagement fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxisgerechte Planung,
    2. Ziffer 2
      Effiziente Organisation,
    3. Ziffer 3
      Berücksichtigung sicherheitsrelevanter, brandschutztechnischer, funktioneller, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte,
    4. Ziffer 4
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte,
    5. Ziffer 5
      Beachtung der Regeln der Technik und
    6. Ziffer 6
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat in diesem Gegenstand mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Qualitäts- und Sicherheitsmanagement“

Paragraph 11,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren und
    2. Ziffer 2
      ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat in diesem Gegenstand mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 25 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Energie- und Umweltmanagement“

Paragraph 12,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken, fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Überprüfung von energiealternativen Systemen hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte fachgerecht durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Energieberatung, der energiewirtschaftlichen Beurteilung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen sowie der Beratung zur Optimierung des Energieeinsatzes fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Das Prüfungsgespräch hat in diesem Gegenstand mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 25 Minuten zu beenden.

Modul 3: Fachtheoretische schriftliche Prüfung

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDas Modul 3 ist eine schriftliche Prüfung. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat dabei die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechenden fachlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Lernergebnisse unter Beweis zu stellen.
  2. Absatz 2Das Modul 3 umfasst folgende Gegenstände:
    1. Ziffer eins
      Fach- und Planungskompetenz,
    2. Ziffer 2
      Rechnerische Kompetenz und Kalkulation,
    3. Ziffer 3
      Befundung und Gutachten sowie Sicherheitstechnik,
    4. Ziffer 4
      Brandschutz, Feuerpolizeiliche Beschau, Mängelerkennung und -meldung und
    5. Ziffer 5
      Energie- und Umweltmanagement.
  3. Absatz 3Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer/eine Unternehmerin zu stellen sind, zu orientieren.
  4. Absatz 4Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  5. Absatz 5Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.

Gegenstand „Fach- und Planungskompetenz“

Paragraph 14,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen und
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Beratung über geplante und bestehende Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fänge und -schächte in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 50 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Rechnerische Kompetenz und Kalkulation“

Paragraph 15,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen und
    2. Ziffer 2
      Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu kommunizieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 50 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Befundung und Gutachten sowie Sicherheitstechnik“

Paragraph 16,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Überprüfung, Befundung und Begutachtung von geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen und
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels messtechnischen Überprüfungen fachgerecht durchzuführen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 100 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Brandschutz, Feuerpolizeiliche Beschau, Mängelerkennung und -meldung“

Paragraph 17,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der bau- und feuerpolizeilichen Beschau bzw. Überprüfung und des Brandschutzmanagements von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Beratung über den Brandschutz und das Brandschutzmanagement fachgerecht durchzuführen und
    4. Ziffer 4
      bei Arbeitsaufträgen im Fall einer Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fängen und -schächten in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte die behördlichen Dokumentationsvorschriften der Mängelmeldungen einzuhalten und das behördliche Prozedere fachgerecht durchzuführen sowie Behebungs- und Lösungsvorschläge zu entwickeln, aufzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie der messtechnischen Überprüfungstätigkeiten fachgerecht zu beheben bzw. die Mängelbehebung durch Dritte überprüfen zu lassen.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 150 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 180 Minuten zu beenden.

Gegenstand „Energie- und Umweltmanagement“

Paragraph 18,

  1. Absatz einsVom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind folgende Lernergebnisse nachzuweisen:

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen,
    2. Ziffer 2
      Arbeitsaufträge der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken, fachgerecht durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Arbeitsaufträge der Überprüfung von energiealternativen Systemen hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte fachgerecht durchzuführen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsaufträge der Energieberatung, der energiewirtschaftlichen Beurteilung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen sowie der Beratung zur Optimierung des Energieeinsatzes fachgerecht durchzuführen und
    5. Ziffer 5
      ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.
  2. Absatz 2Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      Fachliche Richtigkeit,
    3. Ziffer 3
      Einbezug gesetzes- und normenkonformer Aspekte und
    4. Ziffer 4
      Beratungs- und Lösungskompetenz auf meisterlichem Niveau.
  3. Absatz 3Die Aufgaben sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 100 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.

Modul 4: Ausbilderprüfung

Paragraph 19,

Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff BAG oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 5: Unternehmerprüfung

Paragraph 20,

Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 452 aus 1993,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 21,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1, das Modul 2 und das Modul 3 sind positiv bestanden, wenn alle Gegenstände des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurden.
  3. Absatz 3Das Modul 1 ist mit Auszeichnung bestanden, wenn ein Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde und im anderen Gegenstand dieses Moduls keine schlechtere Bewertung als „Gut“ erfolgte.
  4. Absatz 4Das Modul 2 ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens zwei der abgelegten Gegenstände dieses Moduls mit der Note „Sehr gut“ und die weiteren zwei Gegenstände dieses Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurden.
  5. Absatz 5Das Modul 3 ist mit Auszeichnung bestanden, wenn drei der abgelegten Gegenstände des Moduls mit der Note „Sehr gut“ und die weiteren zwei Gegenstände dieses Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurden.
  6. Absatz 6Die Meisterprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1, 2 und 3 mit Auszeichnung bestanden wurden.
  7. Absatz 7Angerechnete Gegenstände werden in die Beurteilung, ob das Modul mit Auszeichnung bestanden wurde, nicht einbezogen.
  8. Absatz 8So der Gegenstand des Moduls 1 Teil A angerechnet worden ist, ist das Modul 1 mit Auszeichnung bestanden, wenn der Gegenstand des Moduls 1 Teil B mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde.
  9. Absatz 9So der Gegenstand des Moduls 2 Teil A angerechnet worden ist, ist das Modul 2 Teil B mit Auszeichnung bestanden, wenn zwei der abgelegten Gegenstände dieses Moduls mit der Note „Sehr gut“ und der weitere Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurden.

Wiederholung

Paragraph 22,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 23,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung der Bundesinnung der Rauchfangkehrer über die Meisterprüfung für das Handwerk der Rauchfangkehrer (Rauchfangkehrer – Meisterprüfungsordnung), kundgemacht von der Bundesinnung der Rauchfangkehrer am 30. Jänner 2004 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Meisterprüfung anzurechnen.

Bundesinnung der Rauchfangkehrer und der Bestatter

KommR Peter Engelbrechtsmüller 

Bundesinnungsmeister

Mag. Jakob Wild

Bundesinnungsgeschäftsführer

Anlage 1 –Qualifikationsstandard auf meisterlichem Niveau

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter §6, §10, §11, §12 und §14 bis §18 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Handwerksausübung auf meisterlichem Niveau
  2. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung
  3. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung zur Aufrechterhaltung sowie zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Erkennung von Mängeln
  4. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen im Zusammenhang mit Mängelerkennungen als auch Arbeitsaufträge behördlicher Natur
  5. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen der Befundung, Begutachtung und der bau- und feuerpolizeilichen Beschau
  6. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung von energiealternativen Systemen als auch der Erstellung bzw. der Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken
  7. Strichaufzählung
    Durchführung von Arbeitsaufträgen der Beratungen über Feuerstätten und Verbrennungseinrichtungen, Brandschutz- und Energiemanagement
  8. Ziffer 2
    Unternehmensführung fachspezifisch
  9. Strichaufzählung
    Praxisgerechte Angebotslegung
  10. Strichaufzählung
    Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Rauchfangkehrermeister/die Rauchfangkehrermeisterin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Rauchfangkehrermeister/die Rauchfangkehrermeisterin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

QUALIFIKATIONSBEREICH: HANDWERKSAUSÜBUNG AUF MEISTERLICHEM NIVEAU

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung

  1. Ziffer eins
    Er/Sie ist in der Lage, die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Planung

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Planung von Arbeitsaufträgen des Rauchfangkehrer-Handwerks fachgerecht durchzuführen.

  1. Er/Sie
    hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
  2. Strichaufzählung
    Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung
  3. Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Hilfsstoffe
  4. Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzausrüstung
  5. Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Baustoffe, Aufbau, Technologie, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge sowie deren Handhabung wie zB Außerbetriebsetzen, Inbetriebnahme, Einregulieren
  6. Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise von unterschiedlichen Abgasanlagen wie mehrfach belegten, gemischt belegten, wohnungsgemeinsamen Abgasanlagen, Luft- Abgas-Systeme
  7. Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise von historischen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken wie zB historische Kachelöfen, beschliefbare Fänge
  8. Strichaufzählung
    Arten, Zusammensetzung und Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, deren Einsatzgebiete, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit sowie deren umweltschonende Verfeuerung
  9. Strichaufzählung
    Methoden der Feststellung von Gefahren oder Mängel bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken, als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und –fänge und deren Behebung
  10. Strichaufzählung
    Fachzeichnen zB Skizzen und Werkzeichnungen, fachspezifische planerische Darstellungen wie Brandabschnittsbildung, Abgasanlagen, Feuerstätten, Verbindungsstücke, Be- und Entlüftungen, Brandschutzplan, Löschhilfen
  11. Strichaufzählung
    Fachrechnen zB Energiekennzahl eines bestehenden Gebäudes, Emissionen und CO2-Belastungen, erforderliche Querschnitte für eine Feuerstätte, Lüftungsbedarf des Objekts, Wirkungsgrad, Jahresnutzungsgrad und Jahresbrennstoffbedarf
  12. Strichaufzählung
    technische Unterlagen zB Ausführungs- und Detailpläne, Bedienungsanleitungen, Schaltpläne, Brandschutz- und Baupläne
  13. Strichaufzählung
    EDV unterstützte Berechnungen
  14. Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  15. Strichaufzählung
    Messtechniken und deren Funktionsweise
  16. Strichaufzählung
    Arten und Erstellung von Leistungsnachweisen, Überprüfungsprotokollen, Befunden, Gutachten und Mängelmeldungen udgl.
  17. Strichaufzählung
    Physik und Chemie der Heiz- und Feuerungstechnik
  18. Strichaufzählung
    Verbrennungs- und Wärmelehre
  19. Strichaufzählung
    Wärmeerzeugung und -verteilung
  20. Strichaufzählung
    Energiekennzahl, Energieversorgung und -einsparung
  21. Strichaufzählung
    Emissions-/Immissionsauswirkungen
  22. Strichaufzählung
    Umweltschutz
  23. Strichaufzählung
    Abgasverluste
  24. Strichaufzählung
    Schadstoffe
  25. Strichaufzählung
    Sicherheitseinrichtungen in Heizungsanlangen
  26. Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  27. Strichaufzählung
    Grundlagen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  28. Strichaufzählung
    Brandschutz wie vorbeugender und abwehrender Brandschutz, Brandursachen, Brandbekämpfung, Brandbelastung
  29. Strichaufzählung
    Organisation und Taktik der Feuerwehr
  30. Strichaufzählung
    Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen
  31. Strichaufzählung
    Brennstoffe und brennbare Stoffe nach Brandklassen und Gefahrenklassen
  32. Strichaufzählung
    gesetzlich vorgegebene Kehr- und Überprüfungsintervalle und deren Gebühren laut Verordnungen
  33. Strichaufzählung
    Kehrgebietsverordnung
  34. Strichaufzählung
    den Umfang der Tätigkeiten des Rauchfangkehrers gemäß Paragraph 120, ff GewO
  35. Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrags die Arbeitsplanung, -steuerung und -kontrolle vornehmen und sicherstellen und den gesamten Ablauf des Arbeitsauftrages organisieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrags sämtliche erforderliche Werkzeuge, Geräte und Ausrüstungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, auswählen sowie Unterlagen für die geeignete Dokumentationsart vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    auf Basis des Arbeitsauftrages die Lage, Anordnung und Positionierung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge skizzieren und Löschhilfen sowie Brandabschnitte in einem Plan einzeichnen.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlich verankerten Überprüfungs- und Kehrverpflichtungen und deren gesetzliche Grundlagen sowie die Überprüfungsintervalle von unterschiedlichen Verbrennungseinrichtungen und Löschhilfen zuordnen, kundengerecht kommunizieren und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kennzahlen ermitteln, interpretieren und kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für entsprechende Arbeiten auswählen, Arbeitsanweisungen erstellen und den Personaleinsatz koordinieren.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln sowie deren Umsetzung planen.
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie Ausführungs- und Detailpläne, Bedienungsanleitungen, Schaltpläne, Baupläne lesen, anwenden und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Brandschutzpläne und fachliche Skizzen anfertigen und zielgruppenorientiert darlegen und erklären.
  • Strichaufzählung
    technologische Entwicklungen und aktuelle Forschungsergebnisse in der Planung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    nationales und historisches Kulturgut durch fachgerechte Planung schützen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung zur Aufrechterhaltung sowie zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Erkennung von Mängeln

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels messtechnischen Überprüfungen fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung zur Aufrechterhaltung sowie zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Erkennung von Mängeln

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsstoffe, Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte, Arbeits- und Schutzausrüstung, deren Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche
  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Bauteile, Baustoffe, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge sowie deren Handhabung wie zB Außerbetriebsetzen, Inbetriebnahme, Einregulieren
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise von historischen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken wie zB historische Kachelöfen, beschliefbare Fänge
  • Strichaufzählung
    Verbrennungsvorgänge in Feuerstätten, Zusammensetzung des Abgases, der Verbrennungsrückstände und deren fachgerechter Entsorgung
  • Strichaufzählung
    Überprüfungs- und Wartungsmethoden und -techniken
  • Strichaufzählung
    mechanische und maschinelle Kehrtechniken und weitere Reinigungstechniken wie zB chemische Verfahren, Flammstrahlverfahren
  • Strichaufzählung
    Arten, Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werk- und Hilfsstoffen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen bei der Reinigung und Überprüfung von unterschiedlichen Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Methoden der Feststellung von Gefahren oder Mängel bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge, deren Dokumentation und Behebung
  • Strichaufzählung
    Schlusskontrollen
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgegebene Überprüfungsfristen
  • Strichaufzählung
    Erstellung von unterschiedlichen Prüfberichten
  • Strichaufzählung
    Formalvorgaben für Kehrstellenaufnahmen
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der Art der Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge die entsprechenden Werkzeuge, Geräte und Ausrüstungen sowie Dokumentationsarten auswählen und entsprechende Vorbereitungen für die Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten treffen.
  • Strichaufzählung
    Reinigungs-, Kehr- und Wartungstechniken in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Erkennung von Mängeln anwenden und gesetzeskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der Überprüfungstätigkeiten mittels Kehr-. Reinigungs- und Wartungsarbeiten entscheiden, welche Methode der Mängelerkennung auszuwählen ist, diese anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit der brennbaren Ablagerungen in Abgasanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Technik des kontrollierten Ausbrennens fachgerecht organisieren, durchführen, überwachen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    auf Basis einer Mängelerhebung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge Behebungs- und Lösungsvorschläge entwickeln, konkretisieren, dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    für Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge optische und mechanische Überprüfungen vornehmen und deren Messergebnisse analysieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Feuerstätten und Abgasanlagen fachgerecht in Betrieb nehmen, außer Betrieb setzen, einregulieren und deren Vorgänge dabei interpretieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    für die Überprüfung der Dichtheit Geräteanschlussleitungen von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge fachgerecht ab- und aufmontieren.
  • Strichaufzählung
    Reinigungstechniken zur Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen auf sich darin sammelnde brennbare Rückstände fachgerecht anwenden, dokumentieren und das Ergebnis überprüfen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arten und deren wesentliche Bestandteile von Abgasanlagen, Verbrennungseinrichtungen und zugehörigen Verbindungsstücken, ein- und zuordnen, bewerten und deren jeweilige Funktionsweise analysieren.
  • Strichaufzählung
    bei schliefbaren Abgasanlagen die Sicherheitsmaßnahmen festlegen, gegebenenfalls evaluieren und die fachgerechte Anwendung überwachen.
  • Strichaufzählung
    bei historischen Feuerstätten und Abgasanlagen die geeigneten Kehr-, Reinigungs- und Wartungsmethoden auswählen, anwenden und dokumentieren und somit das nationale und historische Kulturgut durch fachgerechte Wartung und Instandhaltung bzw. -setzung bewahren.
  • Strichaufzählung
    die generellen Reinigungs- und Überprüfungsfristen für Verbrennungseinrichtungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nach zuordnen und zielgruppenspezifisch darlegen und erklären.
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitseinrichtungen von Feuerungsanlagen, Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen wie zB Ölbrennern, Gaskesseln und Festbrennstofffeuerungsanlagen nach den gesetzlichen und normativen Vorgaben festlegen, überprüfen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Bauteile und deren Funktionalität bei Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte überprüfen, beurteilen und bewerten.
  • Strichaufzählung
    die elektrotechnischen Funktionen und Abläufe von unterschiedlichen Verbrennungseinrichtungen in Bezug auf Fehl- und Mängelfunktionen erfassen und daraus Maßnahmen zur Behebung ab- und einleiten und diese kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Schlusskontrolle in Bezug auf brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten einteilen und anleiten und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Wartungs- und Überprüfungstätigkeiten implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von bzw. die Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte mittels messtechnischen Überprüfungen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Aufbau, Wirkungsweise und Einregulierung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Überprüfungs- und Messtechniken und -geräte und deren Handhabung in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sicherheit wie zB Abgas- und Staubmessgeräte, Druck- und Strömungsmessgeräte, Abgas- und Rauchgasanalysegeräte, Dichtheitsprüfgeräte, Endoskope, Differenzdruckmessgerät
  • Strichaufzählung
    Betriebsdichtheitsprüfmethoden zB
    • Strichaufzählung
      Methoden der Dichtheitsüberprüfungen von Geräteanschlussleitungen
    • Strichaufzählung
      Methoden der Dichtprobe im Unter- und Überdruckverfahren zB Leckratenmethode
  • Strichaufzählung
    Überprüfungs- und Wartungsmethoden und -techniken
  • Strichaufzählung
    Emissionen und Abgasverluste
  • Strichaufzählung
    Luftverbundüberprüfungen
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungstätigkeiten und Messungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücke
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücke als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Erstellung von unterschiedlichen Prüfberichten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des zu überprüfenden Objektes die geeigneten Überprüfungsverfahren, Messgeräte und Techniken sowie Dokumentationsarten auswählen, und entsprechende Vorbereitungen für die messtechnische Überprüfung treffen.
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Überprüfung auf Betriebsdichtheit, Wirtschaftlichkeit, Emission und Sicherheit vornehmen, die Ergebnisse analysieren und interpretieren, gesetzeskonform dokumentieren, beurteilen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Prüfbestimmungen der Überprüfung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge auf Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sicherheit gemäß der derzeit gültigen Gesetzgebung zuordnen und kundengerecht kommunizieren und erklären.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Überprüfungs- und Messtechniken normativ und gesetzeskonform anwenden und deren Ergebnisse analysieren und interpretieren sowie kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    den notwendigen Verbrennungsluftbedarf in Bezug auf Funktionalität und Sicherheit für den gefahrlosen Betrieb von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen berechnen, messtechnisch überprüfen und das Ergebnis interpretieren, dokumentieren und kundengerecht darlegen und erklären.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der messtechnischen Überprüfungen Mängel erkennen und kundengerecht erklären sowie gesetzeskonform dokumentieren und darauf basierend Lösungsvorschläge entwickeln und zielgruppenorientiert darlegen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Durchführung der messtechnischen Überprüfung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen anleiten und den Personaleinsatz mit anderen Aufträgen des Unternehmens abstimmen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Wartungs- und Überprüfungstätigkeiten implementieren.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Befundung, Begutachtung und der bau- und feuerpolizeilichen Beschau

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Befundung und Begutachtung von geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der bau- und feuerpolizeilichen Beschau bzw. der Überprüfung und des Brandschutzmanagements von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Befundung, Begutachtung und der Bau- und Feuerpolizeilichen Beschau

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung, Befundung und Begutachtung von geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Bauteile und Baustoffe von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge und deren Funktionsweise
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüftechniken
  • Strichaufzählung
    Methoden von Prüfverfahren in Bezug auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie
  • Strichaufzählung
    Querschnittsüberprüfung
  • Strichaufzählung
    Wartungsmethoden und -techniken
  • Strichaufzählung
    bauliche Gestaltung und Aufstellung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnik an und bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Brennstofflagerungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie Brennstofffördereinrichtungen, deren bauliche Gestaltung und Aufstellung
  • Strichaufzählung
    haustechnische Anlagen in Bezug auf den sicheren und gefahrlosen Betrieb von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitseinrichtungen in Räumen mit erhöhter Brandgefahr
  • Strichaufzählung
    Bauphysik
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie z.B von Skizzen, Ausführungs- und Detailplänen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Schaltplänen, Brandschutzplänen und Bauplänen
  • Strichaufzählung
    zeitliche Abfolge von Tätigkeiten auf Baustellen in Bezug auf Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen
  • Strichaufzählung
    Installation und Errichtung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen zB Installationsfestlegungen, Abgas-Drosselvorrichtung außerhalb der Feuerstätte, Verbindungsstücke, Brandschutz, Aufstellung von Feuerstätten, Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten, Verbrennungsluftversorgung
  • Strichaufzählung
    Rohbau- und Gebrauchsabnahme von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    Berichtslegung und Dokumentation der Überprüfungen zB Überprüfungsprotokolle, Vorbefunden, Befunden und Endbefunden, Gutachten, Mängelmeldung, Leistungsnachweisen
  • Strichaufzählung
    landesspezifische Bauordnung und Bautechnikverordnung
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgeschriebene und bedarfsabhängige Überprüfungstätigkeiten und Messungen
  • Strichaufzählung
    administrative Prozedere bei der Mängelerkennung und deren Abstellung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten an geplanten, neu gebauten und bestehenden Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücken ausführen, deren Ergebnisse analysieren und interpretieren und gesetzeskonform in Form eines Vorbefundes bzw. Endbefundes dokumentieren sowie diesen kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten für Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücken ausführen, deren Ergebnisse analysieren und interpretieren und gesetzeskonform in Form eines Vor- bzw. Endbefundes dokumentieren sowie diesen kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die augenscheinliche Überprüfung eines bestehenden Bauwerkes in Bezug auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie, in einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Intervall, vornehmen, gesetzeskonform dokumentieren und zielgruppenorientiert erläutern und darlegen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche relevante Daten und Einflussfaktoren auf Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge erheben, skizzieren und in Form einer Befundung verschriftlichen und daraus resultierende Schlussfolgerungen in Form eines Gutachtens dokumentieren und kundengerecht erläutern.
  • Strichaufzählung
    eine Arbeitsskizze des Objektes hinsichtlich Topographie, Arbeitssicherheit, Zugangsmöglichkeiten, Aufstiegshilfen und allgemeinen Gefahren erstellen und daraus resultierende Gefahren ableiten, darauf basierend geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entwickeln und definieren sowie diese kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    System-Abgasanlage und Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen auf Basis ihrer Beschaffenheit und baulichen Zustandes auf Eignung und Zulassung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    geplante und bestehende Feuerstättenaufstellungen und -anschlüsse in Bezug auf gesetzliche Vorgaben und Normen überprüfen und auf Basis formaler Vorgaben dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Faktoren der Aufnahme eines Befundes bzw. gleichwertige Abweichungen erkennen, konkretisieren, erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine geplante Feuerstätte und deren Verbrennungseinrichtungen in Bezug auf sämtliche gesetzliche Vorschriften und Normen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Feuerstätten kundengerecht erklären und die daraus notwendigen baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen ableiten.
  • Strichaufzählung
    die CO2-Belastungen und andere Emissionen der in einem Objekt befindlichen Feuerstätte berechnen und die Ergebnisse analysieren und interpretieren sowie kundengerecht erläutern.
  • Strichaufzählung
    Baupläne von Objekten lesen, interpretieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    die Eignung, Funktionalität und Zusammenwirken von Abgassystem und Feuerstätte zB Dimensionierung, Betriebsweise, Druckklasse, berechnen, analysieren und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen mit anderen Gewerken definieren, beurteilen und geeignete koordinierende Maßnahmen setzen.
  • Strichaufzählung
    gesetzeskonforme administrative Abläufe bei der Mängelerkennung anwenden und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Durchführung der Befundung und Begutachtung einteilen, anleiten und die Durchführung der Befundung und Begutachtung überwachen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Tätigkeiten bei der Befund- bzw. Gutachtenerstellung implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der bau- und feuerpolizeilichen Beschau und des Brandschutzmanagements von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Brandursachen, Brandbekämpfung, Brandbelastung
  • Strichaufzählung
    Organisation und Taktik der Feuerwehr
  • Strichaufzählung
    Klassifizierung von Baustoffe nach Brennbarkeitsklassen
  • Strichaufzählung
    Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb und außerhalb des Bauwerkes
  • Strichaufzählung
    Flucht- und Rettungswege
  • Strichaufzählung
    Einteilungen der Brandgefährdungsklassen
  • Strichaufzählung
    Auswahl und Bemessung der ersten und erweiterten Löschhilfe
  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweisen von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern
  • Strichaufzählung
    Brennstoffe und brennbare Stoffe nach Brandklassen und Gefahrenklassen und deren fachgerechte Lagerung
  • Strichaufzählung
    Überprüfungs- und Messmethoden für die Sicherheit und den Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Bau- und feuerpolizeiliche Mängel in allen Bereichen von Objekten wie äußerer Bereich, allgemein zugänglicher Bereich, Keller, Dachgeschoß und Wohnbereich
  • Strichaufzählung
    Arten und Vorgaben von Prüfberichten für unterschiedliche Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    Niederschrift von bau- und feuerpolizeilichen Beschauen
  • Strichaufzählung
    Mängeldokumentation in Bezug zu gesetzlichen Bestimmungen
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Leistungsnachweisen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation und Interpretation der Überprüfungsergebnisse
  • Strichaufzählung
    Gebühren für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau laut Verordnung
  • Strichaufzählung
    brandschutzrechtliche und feuerpolizeiliche Vorschriften
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    landesspezifische Bauordnung und Bautechnikverordnung
  • Strichaufzählung
    Gefährdungspotenziale bei der Lagerung brennbarer Stoffe
  • Strichaufzählung
    Aufstellung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie bauliche Gestaltung von Abgasanlagen
  • Strichaufzählung
    bauliche Gestaltung und Aufstellung von Brennstofflagerungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnik bei Brennstofflagerungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnik an und bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze und Verordnungen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    eine bau- und feuerpolizeiliche Überprüfung gesetzeskonform planen, vorbereiten, ankündigen und durchführen und in Form einer Niederschrift gesetzeskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    jegliche bauliche Vorhaben, Anordnungen und Änderungen von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen die Einfluss und Auswirkungen auf feuerpolizeiliche Aspekte haben, konkretisieren und feststellen.
  • Strichaufzählung
    in Bezug auf das jeweilige Objekt die unterschiedlichen Brandabschnitte festlegen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Feuerlöscher bzw. Rauchwarnmelder in Abhängigkeit von ihrer Bauart auf Funktionstüchtigkeit überprüfen.
  • Strichaufzählung
    brennbare Flüssigkeiten den jeweiligen Gefahrenklassen zuordnen und beurteilen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen ersten und erweiterten Löschhilfen ermitteln, dokumentieren und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    geeignete Maßnahmen im Brandfall und zur Gefahrenabwendung entwickeln und umsetzen bzw. durch Dritte einleiten.
  • Strichaufzählung
    in Gebäuden und Anlagen geplante und bestehende Feuerstätten und deren Brennstoff auf gesetzliche Verordnungen und Vorschriften überprüfen, dokumentieren und kundengerecht darlegen und erläutern.
  • Strichaufzählung
    im Falle von Mängelerkennung diese dokumentieren sowie geeignete und gesetzeskonforme Lösungsvorschläge dafür entwickeln und kunden- und marktpartnergerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Tätigkeiten zur Erstellung der bau- und feuerpolizeilichen Beschau implementieren.
  • Strichaufzählung
    Gefährdungspotenziale bei der Lagerung brennbarer Stoffe erkennen, feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie geeignete Lösungsvorschläge entwickeln und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit der Durchführung einer bau- und feuerpolizeilichen Beschau beauftragen und anleiten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Durchführung der bau- und feuerpolizeilichen Beschau implementieren.

Durchführung von Arbeitsaufträgen im Zusammenhang mit Mängelerkennungen als auch Arbeitsaufträge behördlicher Natur

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, bei Arbeitsaufträgen im Fall einer Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fängen und -schächten in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte die behördlichen Dokumentationsvorschriften der Mängelmeldungen einzuhalten und das behördliche Prozedere fachgerecht durchzuführen sowie Behebungs- und Lösungsvorschläge zu entwickeln, aufzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie der messtechnischen Überprüfungstätigkeiten fachgerecht zu beheben bzw. die Mängelbehebung durch Dritte zu überprüfen.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, von der Behörde übertragene Überprüfung, Befundung und Begutachtung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen im Zusammenhang mit Mängelerkennungen als auch Arbeitsaufträge behördlicher Natur

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, bei Arbeitsaufträgen im Fall einer Mängelerkennung an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fängen und -schächten in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte die behördlichen Dokumentationsvorschriften der Mängelmeldungen einzuhalten und das behördliche Prozedere fachgerecht durchzuführen sowie Behebungs- und Lösungsvorschläge zu entwickeln, aufzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie der messtechnischen Überprüfungstätigkeiten fachgerecht zu beheben bzw. die Mängelbehebung durch Dritte zu überprüfen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Methoden der Feststellung von Gefahren oder Mängel an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge deren Dokumentation und Behebung
  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Baustoffe, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge sowie deren Handhabung wie zB Außerbetriebsetzen, Inbetriebnahme, Einregulieren
  • Strichaufzählung
    Sanierungsmethoden und -möglichkeiten von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Wiederherstellung der Betriebsdichtheit von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge und deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    administratives behördliches Prozedere der Mängelerkennung im Zuge der Erstellung von Leistungsnachweisen, Überprüfungsprotokollen, Befunden, Gutachten udgl. sowie der Behebung der erkannten Mängel
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsvorschriften bei Mängelerkennungen
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    im Zuge der Wartungs-, Überprüfungs- und Kontrolltätigkeiten Mängel erkennen, konkretisieren und veranschaulichen sowie gesetzeskonform dokumentieren und darauf basierend Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Strichaufzählung
    gesetzeskonforme administrative Abläufe und Dokumentationsvorschriften bei der Mängelerkennung anwenden und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Mängel in Bezug auf Funktionalität sowie Brandsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit durch geeignete Maßnahmen beheben wie zB durch Ausschleifen, Abdichten
  • Strichaufzählung
    zur Mängelbehebung im Zusammenhang mit einer Optimierung des Betriebs von Feuerstätten im Rahmen der Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten bzw. der messtechnischen Überprüfungen Maßnahmen setzen, um Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen zu optimieren bzw. einzuregulieren.
  • Strichaufzählung
    im Zuge einer Mängelerkennung Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr entwickeln und umsetzen bzw. geeignete Maßnahmen zur Mängelbehebung einleiten.
  • Strichaufzählung
    im Zuge einer Mängelerkennung Abgasanlagen ausschleifen sowie dichten und das Ergebnis messtechnisch überprüfen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mängelerkennung als auch im Zusammenwirken mit den Behörden beauftragen, sie bei der Durchführung anleiten und unterstützen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mängelerkennungen implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, von der Behörde übertragene Überprüfungen, Befundungen und Begutachtungen von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Strukturen und Verantwortungsbereiche von Behörden und Institutionen insbesondere im Zusammenhang mit Feuerstätten, Brandschutz und feuerpolizeilicher Aufgaben
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Überprüfungsergebnissen
  • Strichaufzählung
    administratives behördliches Prozedere der Mängelerkennung im Zuge der Erstellung von Leistungsnachweisen, Überprüfungsprotokollen, Befunden, Gutachten udgl. sowie der Behebung der erkannten Mängel
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsvorschriften bei Mängelerkennungen
  • Strichaufzählung
    landesrechtliche Vorschriften zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten der Feuer- und Baupolizei
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge der Behörde gesetzeskonform übernehmen, durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    gesetzeskonforme administrative Abläufe und Dokumentationsvorschriften bei der Mängelerkennung anwenden und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr entwickeln, konkretisieren und festsetzen bzw. umsetzen sowie geeignete Maßnahmen zur Mängelbehebung einleiten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Behörde stehen, beauftragen, anleiten und überwachen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre von der Behörde übertragenen Überprüfungstätigkeiten implementieren.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung von energiealternativen Systemen als auch der Erstellung bzw. der Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken fachgerecht durchzuführen.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung von energiealternativen Systemen hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Überprüfung von energiealternativen Systemen als auch der Erstellung bzw. der Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen bei Gebäuden, ausgenommen Neubauten und bewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken, fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Verfahren und Methoden zur Energieausweiserstellung
  • Strichaufzählung
    Energiekennzahlen, Energieeffizienzfaktoren
  • Strichaufzählung
    Energiemanagement von Objekten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Bauphysik und Baubiologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Material- und Baustoffkunde
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und -methoden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    auf Basis der Aufnahmen vor Ort und der Gebäudedokumentation die Daten für die Berechnung eines Energieausweises erheben, berechnen, dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    bestehende Energieausweise auf Plausibilität überprüfen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit der Erstellung bzw. Überprüfung von Energieausweisen beauftragen, anleiten und die Ergebnisse überprüfen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Überprüfungstätigkeiten implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Überprüfung von energiealternativen Systemen hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweisen von energiealternativen Systemen
  • Strichaufzählung
    Energiemanagement von Objekten
  • Strichaufzählung
    Energiekennzahlen, Energieeffizienzfaktoren
  • Strichaufzählung
    Messgeräte und -methoden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Bauphysik und Baubiologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Material- und Baustoffkunde
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen, Landes- und Bundesgesetze sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    energiealternative Systeme hinsichtlich, brandschutztechnischer, ökonomischer und umweltökologischer Aspekte überprüfen, dokumentieren und analysieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Überprüfung von energiealternativen Systemen einteilen und anleiten sowie deren Dokumentation überprüfen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Überprüfungstätigkeiten von energiealternativen Systemen implementieren.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Beratungen über Feuerstätten und Verbrennungseinrichtungen, Brandschutz- und Energiemanagement

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Beratung über geplante und bestehende Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fänge und -schächte in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Beratung über den Brandschutz und das Brandschutzmanagement fachgerecht durchzuführen.
  3. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Energieberatung, der energiewirtschaftlichen Beurteilung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen sowie der Beratung zur Optimierung des Energieeinsatzes fachgerecht durchzuführen.

Durchführung von Arbeitsaufträgen der Beratung über Feuerstätten und Verbrennungseinrichtungen, Brandschutz- und Energiemanagement

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Beratung über geplante und bestehende Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -fänge und

-schächte in Bezug auf sicherheitsrelevante, brandschutztechnische, funktionelle, ökonomische und umweltökologische Aspekte fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Baustoffe, Aufbau, Technologie, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sicherheit von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Ursachen von Vergiftungen durch Abgase und deren Vermeidung
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Sanierung und Adaption von unterschiedlichen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Methoden der Feststellung von Gefahren oder Mängel an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge und deren Behebung
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise von historischen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken wie zB historische Kachelöfen, beschliefbare Fänge
  • Strichaufzählung
    Methoden der Verbesserung des Wirkungsgrades von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsgrundlagen
  • Strichaufzählung
    Förderungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Planungsanforderungen seitens des Kunden/der Kundin als auch Marktpartnern und Marktpartnerinnen erkennen, erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Planung kundengerecht kommunizieren und entsprechend den Kundenwünschen als auch den gesetzlichen wie normativen Vorschriften anpassen.
  • Strichaufzählung
    Kunden und Kundinnen als auch Marktpartner und Marktpartnerinnen über bestehende bzw. geplante Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen in Bezug auf die Steigerung der Energieeffizienz, den Umweltschutz und die Sicherheit umfassend und fachgerecht beraten.
  • Strichaufzählung
    für Neuplanungen und für die Erneuerung bzw. Änderung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen geeignete Lösungsvorschläge entwickeln, kundengerecht erklären und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    bei historischen Verbrennungsanlagen wie zB historische Kachelöfen, beschliefbaren Fängen, die ein nationales und historisches Kulturgut darstellen, Kunden/Kundinnen beraten und Lösungen entwickeln, wie diese mit den gegenwärtigen sicherheitsrelevanten, brandschutztechnischen, funktionellen, ökonomischen und umweltökologischen Aspekten funktionsfähig bleiben können bzw. als Kulturgut bewahrt werden können.
  • Strichaufzählung
    bei Mängelerkennung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen geeignete Lösungsvorschläge entwickeln, dokumentieren und kunden- und marktpartnergerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    Kunden und Kundinnen die sicherheitstechnische Notwendigkeit der wiederkehrenden Überprüfungs-, Kehr- und Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der jeweiligen Feuerstätte und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken kundengerecht erklären und darlegen.
  • Strichaufzählung
    über Möglichkeiten der Energieeinsparung, des umweltfreundlichen Heizens sowie zur Steigerung der Energieeffizienz umfassend beraten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Beratung einteilen, bei deren Beratungstätigkeiten unterstützen und gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturen einbringen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Beratungstätigkeiten implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Beratung über den Brandschutz und das Brandschutzmanagement fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    baulichen Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Brandursachen, Brandbekämpfung, Brandbelastung
  • Strichaufzählung
    Brandschutzeinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Brandschutzmanagement
  • Strichaufzählung
    Brandverhalten von Bau- und Brennstoffen
  • Strichaufzählung
    Organisation und Taktik der Feuerwehr
  • Strichaufzählung
    Baustoffe nach Gefahrenklassen
  • Strichaufzählung
    Geringe, mittlere und hohe Brandgefährdungen
  • Strichaufzählung
    Arten von Löschhilfen
  • Strichaufzählung
    Löschmittelberechnungen
  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweisen von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern und deren Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Bau- und feuerpolizeiliche Mängel in Baulichkeiten
  • Strichaufzählung
    Analyse der Gefahren oder Mängel bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge zur Ermittlung von Behebungs- und Lösungsvorschlägen
  • Strichaufzählung
    Dokumentation und Interpretation der Überprüfungsergebnisse
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften
  • Strichaufzählung
    landesspezifische Bauordnung und Bautechnikverordnung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Objekt die brandschutzrelevanten Eckdaten erheben, gesetzeskonform dokumentieren und auf Basis der Ergebnisse ein umfassendes Brandschutzmanagement entwickeln, dokumentieren und kundengerecht darlegen und erklären.
  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Objekt eine umfassende gesetzeskonforme Brandschutzberatung durchführen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    in Bezug auf das jeweilige Objekt die unterschiedlichen Brandabschnitte festsetzen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweisen und die fachgerechte Handhabung von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    brennbare Flüssigkeiten den jeweiligen Gefahrenklassen sowie brennbare Gase den jeweiligen Gasfamilien zuordnen und kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    geeignete Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie zur ersten und erweiterten Löschhilfe entwickeln, festsetzen, dokumentieren und kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    Organisation und Taktik der Feuerwehr bei seiner/ihrer Brandschutzberatung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    für ein Objekt die Daten für die Bemessung der ersten und erweiterten Löschhilfe erheben, die Berechnung durchführen und deren Ergebnisse interpretieren sowie kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    im Falle von Mängelerkennung in Bezug auf Brandschutz diese gesetzeskonform dokumentieren, kundengerecht erklären und geeignete und gesetzeskonforme Lösungsvorschläge dafür entwickeln.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Beratung einteilen, bei deren Beratungstätigkeiten unterstützen und gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturen einbringen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Beratungstätigkeiten implementieren.

Er/Sie ist in der Lage, Arbeitsaufträge der Energieberatung, der energiewirtschaftlichen Beurteilung von Bauwerken, Gebäuden und Anlagen sowie der Beratung zur Optimierung des Energieeinsatzes fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliches sowie ökologisches Energiemanagement in geplanten als auch in bestehenden Bauwerken, Gebäuden und Anlagen
  • Strichaufzählung
    Energieeinsparung und Energieeffizienz von Gebäuden und Objekten
  • Strichaufzählung
    Arten, Entstehung und Herstellung, Zusammensetzung und Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, deren Einsatzgebiete, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit sowie deren umweltschonende Verfeuerung
  • Strichaufzählung
    CO2-Einsparungspotenziale
  • Strichaufzählung
    Methoden der Sanierung in Bezug auf Energieeffizienz mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Ökologie
  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweise von energiealternativen Systemen und deren Einsatzgebiete
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Bauphysik und Baubiologie
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gebäudetechnik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Material- und Baustoffkunde
  • Strichaufzählung
    digitale Tools
  • Strichaufzählung
    Förderungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    gültige einschlägige Rechtsvorschriften, technische Richtlinien und Normen sowie Bestimmungen zu berufsbezogenen Sondervorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Objekt energierelevante Daten erheben, daraus energiewirtschaftliche Berechnungen durchführen, auf Basis der Ergebnisse eine energiewirtschaftliche Beurteilung vornehmen und daraus Schlussfolgerungen für energiewirtschaftliche Optimierungspotenziale entwickeln, Maßnahmen definieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    über energiealternative Systeme hinsichtlich Funktionalität, Effizienz, Betriebs- und Ausfallssicherheit fachkundig beraten.
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage des Energieausweises Verbesserungspotenziale erkennen, Maßnahmen entwickeln und dokumentieren sowie kundengerecht kommunizieren und erklären.
  • Strichaufzählung
    für die Ermittlung von CO2-Einsparungspotenziale relevante Daten erheben, berechnen und dokumentieren sowie die Ergebnisse interpretieren und kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Beratung einteilen, bei deren Beratungstätigkeiten unterstützen und gegebenenfalls Ergänzungen bzw. Korrekturen einbringen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen und diese für seine/ihre Beratungstätigkeiten implementieren.

QUALIFIKATIONSBEREICH: UNTERNEHMENSFÜHRUNG FACHSPEZIFISCH

Praxisgerechte Angebotslegung

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu kommunizieren.

Praxisgerechte Angebotslegung

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Leistungsumfänge fachgerecht zu ermitteln, diese in Verrechnungspreise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen sowie kundengerecht darzustellen bzw. den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu kommunizieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Branchenübliches Leistungsangebot gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Tarifverordnung laut jeweils gültiger Rechtsvorschriften
  • Strichaufzählung
    Fachkalkulation
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplanung
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    kaufmännische, schriftliche Kommunikation
  • Strichaufzählung
    fachliche Kundenberatung
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Fachzeichnen und Fachrechnen
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen
  • Strichaufzählung
    gültige Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften, zB Datenschutzgrundverordnung, Gebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    digitale Kalkulationstools

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    anhand von Plänen Objektskizzen anfertigen sowie Pläne lesen, interpretieren, auswerten und für die Kalkulation vorbereiten.
  • Strichaufzählung
    bei der Erstellung des Leistungsangebots die landespezifischen Gebühren für Handwerksleistungen der Rauchfangkehrer anwenden.
  • Strichaufzählung
    Lösungen für konkrete, auftragsspezifische Problemstellungen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    die branchenspezifische Leistungsbeschreibung kundenfreundlich darstellen.
  • Strichaufzählung
    Personal- und Sachkosten berechnen unter Berücksichtigung von
    • Strichaufzählung
      Lohnkosten
    • Strichaufzählung
      Lohnnebenkosten
    • Strichaufzählung
      Betriebsmittelkosten
    • Strichaufzählung
      Gemeinkosten
  • Strichaufzählung
    Betriebswirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich der Abwägung unternehmerischer Risiken und Gewinns vornehmen.
  • Strichaufzählung
    das Angebot inklusive Fachspezifika kundengerecht erklären und argumentieren.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und berufsbezogener Normen sicherstellen.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und -optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  2. Ziffer 3
    Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.
  3. Ziffer 4
    Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.

Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, das betriebliche Qualitätsmanagement unter Einsatz von Maßnahmen der Qualitätssicherung und

-optimierung zu implementieren, durchzuführen und zu dokumentieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Qualitätsmanagementsysteme
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und -optimierung
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen, sowie facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    gültigen Rechtsvorschriften insbesondere fachliche Sondervorschriften zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Qualitätsmanagements

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -optimierung auswählen, einleiten sowie laufend umsetzen, dokumentieren, überprüfen und adaptieren.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Qualitätsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    seine/ihre Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten Umweltschutz, Brandschutz, Sicherheit und wirtschaftlicher Energieeinsatz umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Sicherheitsmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Evaluierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz
  • Strichaufzählung
    Fachtechnologie
  • Strichaufzählung
    Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Erkennung von Gefahren durch elektrischen Strom und Umgang mit elektrischen Anlagen im Zusammenhang mit Feuerstätten
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe bei Stromunfällen
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen bei Arbeiten auf Dächern und Höhen
  • Strichaufzählung
    Dachkonstruktionen sowie Dachsicherungssystem und Absturzsicherungen
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzausrüstung PSA zB Sicherheitsgeschirr, Schutzbrillen, Staubmasken, Helm etc. und deren Prüfintervalle und -methoden
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen und GHS- Kennzeichnungen chemischer Arbeitsmittel, deren Umgang und daraus abgeleitete Sicherheitsvorkehrungen
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Sicherheitsmanagements
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Sicherheitsvorschriften und Normen sowie berufsbezogene Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen und gültige Rechtsvorschriften

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen setzen, analysieren und zielgruppenspezifisch kommunizieren, wie er/sie durch die fachgemäße Ausführung der Arbeitsaufträge den Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen gewährleisten kann.
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen, implementieren sowie laufend umsetzen, dokumentieren und verbessern.
  • Strichaufzählung
    eine geeignete individuelle Schutzausrüstung auswählen, bereitstellen sowie für deren Funktionstüchtigkeit sorgen.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten auf dem Dach und in der Höhe vorbereiten, anwenden und anleiten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Erste Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen auswählen, anwenden und anleiten.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sicherheitsmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsunterweisungen durchführen und dokumentieren sowie entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frequenz wiederholen.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    die Hinweise auf den Sicherheitsdatenblättern erkennen, anwenden, interpretieren und deren Einhaltung sicherstellen.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplätze und Arbeitsstätten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit evaluieren und die laufende Evaluierung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seiner/ihrer fachlichen Fähigkeiten im Zuge seiner/ihrer Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, der Kunden/Kundinnen, unbeteiligter Dritter und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gültiger Rechtsvorschriften, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Er/Sie ist in der Lage, ein betriebliches Umweltmanagement zu implementieren, durchzuführen, zu dokumentieren, zu evaluieren und zu optimieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Umweltstandards
  • Strichaufzählung
    Umwelt- und Ressourcenmanagement
  • Strichaufzählung
    Mobilitätsmanagement
  • Strichaufzählung
    Energiemanagement
  • Strichaufzählung
    Umweltschonendes, nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten und Wirtschaften
  • Strichaufzählung
    Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Umweltmanagement
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene Normen und facheinschlägige technische Richtlinien
  • Strichaufzählung
    berufsbezogene gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes und fachliche Sondervorschriften insbesondere Vorgaben zum Schutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, Kunden/Kundinnen, Berufsangehörigen (Unternehmer/Unternehmerinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) oder Dritter
  • Strichaufzählung
    digitale Tools zur Umsetzung und Dokumentation des betrieblichen Umweltmanagements
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung des Abgases, der Verbrennungsrückstände und deren fachgerechter Entsorgung
  • Strichaufzählung
    Arten, Zusammensetzung und Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, deren Einsatzgebiete, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit sowie deren umweltschonende Verfeuerung

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen setzen, analysieren und implementieren sowie laufend umsetzen und dokumentieren, wie er/sie durch die fachgemäße Ausführung der Arbeitsaufträge Umweltschutz und Energieeinsparungen unter Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Mobilitätsmanagement erzielen kann.
  • Strichaufzählung
    geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für das Umweltmanagement auswählen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Behandlung, Lagerung, Aufbereitung und Entsorgung von Arbeits- und Werkstoffen (Hilfsstoffe) sowie anderem Material entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der Einhaltung gültiger Rechtsvorschriften durchführen, dokumentieren und aus den Evaluierungsergebnissen abgeleitete Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens ressourcenschonend im Sinne einer fachgerechten Abfallvermeidung bzw. -verwertung wirtschaften.
  • Strichaufzählung
    den rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatz berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    aufgrund seines/ihres Fachwissens die Einhaltung gültiger Rechtsvorschriften, berufsbezogener Normen und facheinschlägiger technischer Richtlinien sicherstellen.

Anlage 2 – Lernergebnisse auf Niveau der Lehrabschlussprüfung – Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

Die folgenden Lernergebnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten stellen die Grundlage für die unter §5und §8 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin kann innerhalb seines/ihres beruflichen Arbeitskontextes, der in der Regel bekannt ist, sich jedoch ändern kann, selbstständig tätig werden. Er/Sie ist in der Lage, im Team zu arbeiten, andere Personen anzuleiten, die Routinearbeiten anderer Personen zu beaufsichtigen. Zudem kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsaktivitäten übernehmen.

Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Vorrichtungen, Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte, sonstige Geräte, Arbeits- und Schutzausrüstung, deren Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche
  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Material, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken sowie deren Handhabung wie zB Außerbetriebsetzen, Inbetriebnahme, Einregulieren
  • Strichaufzählung
    Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken wie zB Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen usw.
  • Strichaufzählung
    Verbrennungsvorgänge in Feuerstätten, Zusammensetzung des Abgases, der Verbrennungsrückstände und deren fachgerechter Entsorgung
  • Strichaufzählung
    mechanische und maschinelle Kehrtechniken und weitere Reinigungstechniken wie zB chemische Verfahren, Flammstrahlverfahren, Verfahren des Ausbrennens
  • Strichaufzählung
    Wartungsarbeiten an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen wie zB Dachsicherungssysteme bei der Reinigung und Überprüfung von unterschiedlichen Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Erkennungsmöglichkeiten von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    Schlusskontrolle in Bezug auf Sicherheit und Funktion
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgegebene Überprüfungstätigkeiten
  • Strichaufzählung
    Führung der Kehraufzeichnungen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, Gesetze sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die entsprechenden Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen und Hilfsmittel auswählen, und entsprechende Vorbereitungen für die Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten treffen.
  • Strichaufzählung
    Reinigungs-, Kehr- und Wartungstechniken in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Erkennung von Mängeln anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Technik des kontrollierten Ausbrennens in Abhängigkeit der brennbaren Ablagerungen in Abgasanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Sicherheitsmaßnahmen anwenden.
  • Strichaufzählung
    eine augenscheinliche Überprüfung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken vornehmen.
  • Strichaufzählung
    für Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken optische, messtechnische und mechanische Überprüfungen vornehmen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen fachgerecht in Betrieb nehmen, außer Betrieb setzen, einregulieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arten und deren wesentliche Bestandteile von Abgasanlagen, Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen und zugehörigen Verbindungsstücken ein- und zuordnen.
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Bauteile und deren Funktionalität bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken zuordnen.
  • Strichaufzählung
    die Technik des Beschliefens von weiten Abgasanlagen fachgerecht durchführen.
  • Strichaufzählung
    die vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten für Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe den gültigen Rechtsvorschriften nach zuordnen und anwenden sowie kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitseinrichtungen von unterschiedlichen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen wie zB Ölbrennern, Gaskesseln und Festbrennstoffanlagen nach den gültigen und normativen Vorgaben erkennen, überprüfen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die elektrotechnischen Funktionen und Abläufe von unterschiedlichen Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen in Bezug auf Fehl- und Mängelfunktionen erfassen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    die Schlusskontrolle in Bezug auf Sicherheit und Funktion durchführen.
  • Strichaufzählung
    für die Überprüfung der Dichtheit Geräteanschlussleitungen von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken fachgerecht ab- und aufmontieren (anlässlich des Reinigens, Kehrens und Überprüfens von Feuerstätten Öl- und Gasbrenner ab- und aufmontieren).
  • Strichaufzählung
    für seine/ihre Wartungs- und Überprüfungstätigkeiten die berufsspezifischen Normen, Gesetze sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels messtechnischer Überprüfung fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Überprüfung und Wartung für die Aufrechterhaltung sowie für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken mittels messtechnischer Überprüfung fachgerecht durchzuführen als auch Mängel im Zuge der Überprüfung und Wartung zu erkennen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Aufbau, Wirkungsweise und Einregulierung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Überprüfungs- und Messtechniken und deren Handhabung wie zB Staubmessgeräte, Druck- und Strömungsmessgeräte, Abgasanalysegeräte, Dichtheitsprüfgeräte, Endoskope, Differenzdruckmessgeräte, Inspektionskamera
  • Strichaufzählung
    Betriebsdichtheitsprüfmethoden zB
    • Strichaufzählung
      Methoden der Dichtheitsüberprüfungen von Geräteanschlussleitungen
    • Strichaufzählung
      Methoden der Dichtprobe im Unter- und Überdruckverfahren
  • Strichaufzählung
    Überprüfungen optischer und messtechnischer Natur
  • Strichaufzählung
    Emissionen und Abgasverluste
  • Strichaufzählung
    Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungstätigkeiten und Messungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    berufsspezifischer Steuerungs- und Regelungstechnik (wie Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen usw.) an Feuerstätten
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Prüfberichte und Protokollen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, Gesetze sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Messgeräte und Techniken auswählen und damit eine fachgerechte Überprüfung auf Betriebsdichtheit, Wirtschaftlichkeit, Emission und Sicherheit vornehmen.
  • Strichaufzählung
    Prüfprotokolle basierend auf den Ergebnissen der Überprüfungstätigkeit erstellen.
  • Strichaufzählung
    Prüfbestimmungen der Überprüfung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken als auch Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge auf Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sicherheit gemäß der derzeit gültigen Rechtsvorschriften zuordnen und kundengerecht kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    sämtliche Überprüfungs- und Messtechniken normativ und gesetzeskonform anwenden.
  • Strichaufzählung
    Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung bei Feuerstätten vornehmen.
  • Strichaufzählung
    im Zuge der messtechnischen Überprüfungen Mängel erkennen, kundengerecht erklären sowie gemäß gültigen Rechtsvorschriften dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    für seine/ihre Wartungs- und Überprüfungstätigkeiten die berufsspezifischen Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.
  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Überprüfung und Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen fachgerecht durchzuführen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage,

die Überprüfung und Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arten, des Aufbaus (Materialien) und der Funktion von Luft- und Dunstleitungen sowie von Luft- und Dunstschächten
  • Strichaufzählung
    Reinigungsverfahren und Techniken der Überprüfung von Luft- und Dunstleitungen, von Luft- und Dunstschächten sowie der dazu benötigten Werkzeuge und Arbeitsschritte
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Vorrichtungen, Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte, sonstige Geräte, Arbeits- und Schutzausrüstung, deren Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    die entsprechenden Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen und Hilfsmittel auswählen und entsprechende Vorbereitungen für die Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten treffen.
  • Strichaufzählung
    Luft- und Dunstleitungen, -schächte und -fänge auf Verschmutzung überprüfen.
  • Strichaufzählung
    geeignete Reinigungstechniken zur Reinigung von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen auf die sich darin sammelnden brennbaren sowie gesundheitsgefährdenden Rückstände auswählen und fachgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Bauteile und deren Funktionalität bei Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen zuordnen.
  • Strichaufzählung
    für seine/ihre Wartungs- und Reinigungstätigkeiten die berufsspezifischen Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Befundaufnahme bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen sowie bei Neuanschluss von und Änderungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken fachgerecht durchzuführen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Befundaufnahme bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen sowie bei Neuanschluss von und Änderungen an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken fachgerecht durchzuführen

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Bestandteile, Material, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken sowie deren Handhabung wie zB Außerbetriebsetzen, Inbetriebnahme, Einregulieren
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Überprüfungs- und Messtechniken und deren Handhabung wie zB Abgas- und Staubmessgeräte, Druck- und Strömungsmessgeräte, Abgasanalysegeräte, Dichtheitsprüfgeräte, Endoskope, Differenzdruckmessgeräte
  • Strichaufzählung
    berufsspezifischer Steuerungs- und Regelungstechnik (wie Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen usw.) an Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Vorschriften bezüglich der baulichen Aufstellung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen und der Brennstofflagerung und -förderung
  • Strichaufzählung
    haustechnische Anlagen in Bezug auf den sicheren und gefahrlosen Betrieb von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    Installation und Errichtung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen und Abgasanlagen zB Installationsfestlegungen, Abgas-Drosselvorrichtung außerhalb der Feuerstätte, Verbindungsstücke, Brandschutz, Aufstellung von Feuerstätten, Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten, Verbrennungsluftversorgung
  • Strichaufzählung
    Rohbau- und Gebrauchsabnahme von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und Verbindungsstücken
  • Strichaufzählung
    Angewandte Mathematik
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie zB von Skizzen, Ausführungs- und Detailplänen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Schaltplänen, Brandschutzplänen und Bauplänen
  • Strichaufzählung
    Überprüfung von Abgasanlagen auf freien Querschnitt
  • Strichaufzählung
    gesetzlich vorgeschriebene und bedarfsabhängige Überprüfungstätigkeiten und Messungen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    in Abhängigkeit des vorgegebenen Objektes die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen sowie bei Neuanschluss oder Änderungen ausführen.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten für Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen und Verbindungsstücken ausführen.
  • Strichaufzählung
    sämtliche relevante Daten und Einflussfaktoren auf Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen erheben, skizzieren und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    eine Arbeitsskizze des Objektes hinsichtlich Topographie, Arbeitssicherheit, Zugangsmöglichkeiten, Aufstiegshilfen und allgemeinen Gefahren erstellen.
  • Strichaufzählung
    geplante und bestehende Aufstellung und Anschlüsse von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen in Bezug auf gültige Rechtsvorschriften und Normen überprüfen und auf Basis formaler Vorgaben dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Feuerstätten erkennen und kundengerecht erklären und die sich daraus ergebenden Maßnahmen ableiten.
  • Strichaufzählung
    Baupläne und Brandschutzpläne von Objekten lesen.
  • Strichaufzählung
    die Eignung, Funktionalität und Zusammenwirken von Abgasanlagen und Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen zB Dimensionierung, Betriebsweise, Druckklasse, ein- und zuordnen.
  • Strichaufzählung
    bei der Befundaufnahme die berufsspezifischen Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.
  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Beratung über Energieeinsparungen und über die notwendigen wiederkehrenden Überprüfungen und Kehrungen bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücke in Bezug auf den sicherheitsrelevanten Aspekt fachgerecht durchzuführen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Beratung über Energieeinsparungen, und über die notwendigen wiederkehrenden Überprüfungen und Kehrungen bei Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücke in Bezug auf den sicherheitsrelevanten Aspekt fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Arten, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Ursachen von Vergiftungen durch Abgase und deren Vermeidung
  • Strichaufzählung
    Entstehung oder Erzeugung, Zusammensetzung, Einsatzgebiete, Energieeffizienz sowie Umweltverträglichkeit von unterschiedlichen Brennstoffen (feste/flüssige/gasförmige)
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Energieeinsparung (wie Gebäudedichtheit, Wärmeschutz, Brennstoffeinsatz, Inspektion von Heizungsanlagen, Energieeffizienz der Feuerstätte und deren Verbrennungseinrichtungen usw.) und des umweltfreundlichen Heizens (wie Verbrennungsrückstand) und der Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsgrundlagen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Kunden und Kundinnen die sicherheitstechnische Notwendigkeit der wiederkehrenden Überprüfungs-, Kehr- und Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der jeweiligen Feuerstätte und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken erklären.
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Energieeinsparung, des umweltfreundlichen Heizens sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz kundengerecht darstellen und erklären.
  • Strichaufzählung
    für seine/ihre Beratungstätigkeiten die berufsspezifischen Normen, gültigen Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.
  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, die Beratung über den Brandschutz fachgerecht durchzuführen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, die Beratung über den Brandschutz fachgerecht durchzuführen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten des Brandschutzes wie Klassifizierung von Bränden, Baustoffen und Bauteilen, Brandbekämpfung
  • Strichaufzählung
    Voraussetzungen für die Aufstellung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen
  • Strichaufzählung
    bauliche Ausführung von Brennstofflagerräumen
  • Strichaufzählung
    Ausführung von automatischen Brennstofffördereinrichtungen hinsichtlich Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Geringe, mittlere und hohe Brandgefährdungen
  • Strichaufzählung
    Arten der ersten und erweiterten Löschhilfe
  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionsweisen von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Bauwerk oder Objekt die brandschutzrelevanten Eckdaten erheben.
  • Strichaufzählung
    in Bezug auf das jeweilige Objekt erforderlichen Brandabschnitte erkennen und die Ausführung augenscheinlich überprüfen.
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweisen und die fachgerechte Handhabung sowie die Eignung von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern kundengerecht erklären.
  • Strichaufzählung
    im Falle von Mängelerkennung diese gesetzeskonform dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    für seine/ihre Beratung über den Brandschutz die berufsspezifischen Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.

  1. Ziffer 5
    Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
  • Strichaufzählung
    arbeitsrechtliche Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG
  • Strichaufzählung
    vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Gefahren durch elektrischen Strom und Umgang mit elektrischen Anlagen im Zusammenhang mit Feuerstätten
  • Strichaufzählung
    berufsspezifischer Steuerungs- und Regelungstechnik (wie Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen usw.) an Feuerstätten
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen bei Arbeiten auf Dächern und Höhen
  • Strichaufzählung
    Dachkonstruktionen sowie Dachsicherungssysteme
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzausrüstung PSA zB Sicherheitsgeschirr, Seilsicherheitssysteme, Schutzbrillen, Staubmasken, Helm etc.
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen und GHS- Kennzeichnungen chemischer Arbeitsmittel, deren Umgang und daraus abgeleitete Sicherheitsvorkehrungen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen des Sicherheitsmanagements auswählen sowie laufend umsetzen.
  • Strichaufzählung
    die erforderliche persönliche Schutzausrüstung auswählen, die Funktionsfähigkeit augenscheinlich überprüfen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten auf dem Dach und in der Höhe vorbereiten und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Gefahren durch elektrischen Strom und den Umgang mit elektrischen Anlagen im Zusammenhang mit Feuerstätten erkennen.
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsanweisungen einhalten bzw. anleiten und deren Umsetzung überwachen.
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungs-, Melde-, Hinweis- und Nachweispflichten nachkommen.
  • Strichaufzählung
    die Hinweise auf den Sicherheitsdatenblättern anwenden.
  • Strichaufzählung
    aufgrund der fachlichen Fähigkeiten im Zuge der Tätigkeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Verbraucher/Verbraucherinnen, der Kunden/Kundinnen, unbeteiligter Dritter und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewährleisten.
  • Strichaufzählung
    für Schutzmaßnahmen die berufsspezifischen Normen, gültigen Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einbeziehen.

  1. Ziffer 2
    Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Lernergebnisse

Kenntnisse

Fertigkeiten

Er/Sie ist in der Lage, seine/ihre Arbeit bzw. Routinearbeiten von anderen zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung einzubringen.

Er/Sie hat ein breites Spektrum an Kenntnissen über:

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Vorrichtungen, Arbeitsbehelfe, Mess- und Prüfgeräte, sonstige Geräte, Arbeits- und Schutzausrüstung, deren Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen wie zB von Skizzen, Ausführungs- und Detailplänen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Schaltplänen, Brandschutzplänen und Bauplänen
  • Strichaufzählung
    Arten, Aufbau, Funktionsweise von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken sowie deren Handhabung
  • Strichaufzählung
    vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Überprüfungs- und Messtechniken und deren Handhabung wie zB Abgas- und Staubmessgeräte, Druck- und Strömungsmessgeräte, Abgasanalysegeräte, Dichtheitsprüfgeräte, Endoskope, Differenzdruckmessgeräte
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorkehrungen insbesondere bei Arbeiten auf Dächern und Höhen
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Normen, gültige Rechtsvorschriften sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der Sicherheitsdatenblätter

Er/Sie kann

  • Strichaufzählung
    routinemäßige Mess- und Prüfarbeiten der messtechnischen Überprüfung von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken in Bezug auf Qualität und Sicherheit beurteilen und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten darlegen.
  • Strichaufzählung
    routinemäßige Überprüfungs-, Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten von Feuerstätten und deren Verbrennungseinrichtungen sowie Abgasanlagen und zugehörigen Verbindungsstücken in Bezug auf Qualität und Sicherheit beurteilen und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten darlegen.
  • Strichaufzählung
    routinemäßige Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten von Luft- und Dunstleitungen, -schächten und -fängen in Bezug auf Qualität und Sicherheit beurteilen und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten darlegen.
  • Strichaufzählung
    zur Beurteilung von Routinearbeiten die berufsspezifischen Normen, gültigen Rechtsvorschriften sowie die brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften als auch die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit heranziehen.