Verordnung des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister über die Befähigungsprüfung für das Sicherheitsgewerbe eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive (Berufsdetektive-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das Sicherheitsgewerbe eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz eins(1) Ziel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, orientieren. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).

  1. Absatz 2Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das schriftliche Modul
    (Modul 1) und das mündlichen Modul (Modul 2) der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Befähigungsprüfung besteht aus drei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatinnen erforderlich ist.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDas Modul 1 umfasst den Gegenstand „Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Personalmanagement schriftlich“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des Sicherheitsgewerbes eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3Die Prüfung kann auch in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
  4. Absatz 4Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, Allgemeine Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
  5. Absatz 5Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind die Lernergebnisse gemäß Ziffer eins bis 4 und noch mindestens zwei weitere Lernergebnisse, die von der Prüfungskommission aus den nachfolgend angeführten auszuwählen sind, nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      (potenzielle) Kunden/Kundinnen zu beraten und Aufträge abzuschließen,
    2. Ziffer 2
      den Personalbedarf des Betriebes zu planen und die Personalrekrutierung durchzuführen,
    3. Ziffer 3
      Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen einzugehen und diese ordnungsgemäß zu beenden,
    4. Ziffer 4
      Aufträge rechtskonform abzuwickeln,
    5. Ziffer 5
      Informationen zu recherchieren, auszuwerten, zu verknüpfen und als Basis für die operative Einsatzplanung zu berücksichtigen,
    6. Ziffer 6
      verwertbare Beweise für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren zu beschaffen,
    7. Ziffer 7
      den Einsatz von technischen Hilfsmitteln für den Detektiveinsatz rechtskonform zu planen, umzusetzen und technische Hilfsmittel aufzuspüren,
    8. Ziffer 8
      Observationen rechtskonform durchzuführen,
    9. Ziffer 9
      mittels Interaktionen (zB Befragung, Einschleusung) verwertbare Informationen zu erhalten,
    10. Ziffer 10
      die Beobachtung von Verdächtigen in Geschäftslokalen rechtskonform durchzuführen und
    11. Ziffer 11
      den Schutz von Personen zu planen und durchzuführen.
  6. Absatz 6Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und Rechtskonformität und
    2. Ziffer 2
      Praxistauglichkeit.
  7. Absatz 7Die Prüfung hat mindestens fünf Stunden zu dauern und ist jedenfalls nach sechs Stunden zu beenden.
  8. Absatz 8Bei der schriftlichen Prüfung dürfen einschlägige Rechtsvorschriften in unkommentierter, gedruckter Form vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin mitgebracht und verwendet werden. Sind diese für die zweifelsfreie Bewertung der zu erbringenden Lernergebnisse nicht geeignet, kann die Prüfungskommission die mitgebrachten Unterlagen von der Verwendung ausschließen. Die Verwendung darüberhinausgehender Unterlagen wie beispielsweise Lehrbücher oder anderer gedruckter und elektronischer Behelfe ist untersagt.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDas Modul 2 umfasst den Gegenstand „Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Personalmanagement mündlich“.
  2. Absatz 2Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Sicherheitsgewerbes eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3Die mündliche Prüfung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden, sofern Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Öffentlichkeit und Authentizität gewährleistet sind.
  4. Absatz 4Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind die nachfolgend angeführten Lernergebnisse entsprechend dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, nachzuweisen.
    1. Er/Sie
      ist in der Lage,
    2. Ziffer eins
      (potenzielle) Kunden/Kundinnen zu beraten und Aufträge abzuschließen,
    3. Ziffer 2
      Aufträge rechtskonform abzuwickeln,
    4. Ziffer 3
      den Personalbedarf des Betriebes zu planen und die Personalrekrutierung durchzuführen und
    5. Ziffer 4
      Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen einzugehen und diese ordnungsgemäß zu beenden.
  5. Absatz 5Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und Rechtskonformität,
    2. Ziffer 2
      Vollständigkeit und
    3. Ziffer 3
      Praxistauglichkeit.
  6. Absatz 6Das Prüfungsgespräch hat mindestens 60 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 90 Minuten zu beenden.

Modul 3: Unternehmerprüfung

Paragraph 6,

Das Modul 3 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

Paragraph 7,

  1. Absatz einsFür die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2Das Modul 1 und das Modul 2 sind positiv bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3Das Modul 1 und das Modul 2 sind mit Auszeichnung bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde. Mit gutem Erfolg sind das Modul 1 und das Modul 2 bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurde.
  4. Absatz 4Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 8,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Paragraph 9,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Verordnung des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes über die Prüfung für das Sicherheitsgewerbe eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive; (Berufsdetektive-Prüfungsordnung), kundgemacht vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu sechs Monaten ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

              

Mag. Thomas Kirchner 

Fachverbandsgeschäftsführer

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 4 und 5 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

1. Auftragsannahme und -abwicklung,
2. Erhebungen,
3. operative Ermittlungen und
4. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der Berufsdetektiv/Die Berufsdetektivin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Berufsdetektiv/Die Berufsdetektivin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Auftragsannahme und -abwicklung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, (potenzielle) Kunden/Kundinnen zu beraten und Aufträge abzuschließen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Berufsdetektivspezifische Konzepte und Vorgehensweisen
  • Strichaufzählung
    Kriminaltaktische Konzepte
  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Befragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Verhandlungstaktik
  • Strichaufzählung
    Machbarkeitsanalysen
  • Strichaufzählung
    Kalkulation
  • Strichaufzählung
    Auftrags- und Honorargestaltung
  • Strichaufzählung
    Rechtskonforme Gestaltung von AGBs und Verträgen für Konsumenten und Unternehmen
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB, sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.)
  3. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    (potenziellen) Kunden/Kundinnen sein/ihr Dienstleistungsangebot verständlich erläutern.
  • Strichaufzählung
    Grobkonzepte zur Auftragsumsetzung entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Machbarkeitsanalysen durchführen.
  • Strichaufzählung
    auf Basis der Ergebnisse seiner/ihrer Machbarkeitsanalyse und den rechtlichen Gegebenheiten beurteilen, ob der Auftrag angenommen werden kann.
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen über die Umsetzbarkeit der Dienstleistungen aufklären.
  • Strichaufzählung
    eine Kostenschätzung durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen über die voraussichtlichen Kosten informieren und die Kosten begründen.
  • Strichaufzählung
    Verhandlungen mit Kunden/Kundinnen führen.
  • Strichaufzählung
    einen Vertrag über den Auftrag erstellen und diesen abschließen.

Er/Sie ist in der Lage, Aufträge rechtskonform abzuwickeln.

  1. Er/Sie
    hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
    • Strichaufzählung
      Berufsdetektivspezifische Konzepte und Vorgehensweisen
    • Strichaufzählung
      Kriminaltaktische Konzepte
    • Strichaufzählung
      Aufbau und Erstellung von fachlich korrekten und rechtskonformen sowie verständlichen Berichten und verwaltungsbehördlichen und/oder gerichtlichen Anzeigen
    • Strichaufzählung
      Diensteinteilung
    • Strichaufzählung
      Rechnungserstellung
    • Strichaufzählung
      Ablauf von Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen
    • Strichaufzählung
      Gewerberechtliche Vorschriften
      (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
    • Strichaufzählung
      Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  2. Litera o
    DSG, DSGVO
  3. Litera o
    ABGB, sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.)
  4. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    die Auftragsumsetzung im Detail konzipieren.
  • Strichaufzählung
    entscheiden, wann welche Informationen an die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. Behörden weitergegeben werden.
  • Strichaufzählung
    Diensteinteilungen unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften vornehmen.
  • Strichaufzählung
    fachlich korrekte und rechtskonforme Berichte erstellen (zB über Observationen).
  • Strichaufzählung
    Berichte von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen prüfen und ggf. adaptieren (zB auf rechtliche Vorgaben, Verständlichkeit, korrekte Formulierungen).
  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen über den Auftragsfortschritt und die angefallenen Kosten informieren.
  • Strichaufzählung
    Anzeigen zur Weiterleitung an Verwaltungsstrafbehörden bzw. die Staatsanwaltschaft/Polizei verfassen.
  • Strichaufzählung
    Gesamtberichte erstellen.
  • Strichaufzählung
    die Abrechnung durchführen und die Rechnung rechtskonform erstellen.
  • Strichaufzählung
    als Zeuge/Zeugin vor Gericht verwertbar aussagen.

Erhebungen

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage,

Informationen zu recherchieren, auszuwerten, zu verknüpfen und als Basis für die operative Einsatzplanung zu berücksichtigen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten des Zugriffs, rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten, Umfang und Bedeutung der Daten in den staatlichen Datenbanken
  • Strichaufzählung
    Recherchetechniken
  • Strichaufzählung
    Zugriffsmöglichkeiten und Nutzungsbedingungen sowie Kosten für die Nutzung von privaten Datenquellen
  • Strichaufzählung
    Gängige Kreditauskunfteien
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    KFG
  3. Litera o
    GBG
  4. Litera o
    MeldeG
  5. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

             sowie:

  1. Litera o
    Strafrecht
  2. Litera o
    Wirtschaftsrecht

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    in staatlichen Datenbanken (Grundbuch, Firmenbuch, GISA, Zulassungsevidenz, ZMR, ZVR etc.) Abfragen durchführen und die Ergebnisse interpretieren.
  • Strichaufzählung
    im Internet, in Medienarchiven und in den sozialen Netzwerken zielgerichtet recherchieren.
  • Strichaufzählung
    bei Kreditauskunfteien Auskünfte einholen.
  • Strichaufzählung
    aus den recherchierten Informationen auftragsrelevante Zusammenhänge erkennen und bei den operativen Ermittlungen berücksichtigen.

Operative Ermittlungen

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, verwertbare Beweise für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren zu beschaffen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Beweissicherung
  • Strichaufzählung
    Vorgehensweise bei der Tatortabsicherung
  • Strichaufzählung
    Beweisarten und -sicherung
  • Strichaufzählung
    Spurenarten und -sicherung
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Echtheitsmerkmale von Urkunden und Zahlungsmitteln
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten zur Echtheitsüberprüfung (zB bei Urkunden, Zahlungsmitteln)
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB, ZPO, AußStrG
  3. Litera o
    AVG
  4. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht, StPO
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Kunden/Kundinnen über die Optionen der Beweissicherung informieren.
  • Strichaufzählung
    Tatorte absichern.
  • Strichaufzählung
    Beweise (zB Urkunden, Zeugen-/Zeuginnenaussagen, Sachbeweise, IT-Daten) identifizieren und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten die Zerstörung von Beweisen verhindern.
  • Strichaufzählung
    Arten von Spuren (zB Fingerabdrücke, DNA, Werkzeugspuren, Reifenabdrücke) identifizieren und deren Sicherung veranlassen.
  • Strichaufzählung
    die Echtheit von Urkunden und Zahlungsmitteln einschätzen.

Er/Sie ist in der Lage, den Einsatz von technischen Hilfsmitteln für den Detektiveinsatz rechtskonform zu planen, umzusetzen und technische Hilfsmittel aufzuspüren.

  1. Er/Sie
    hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
    • Strichaufzählung
      Aufnahmegeräte und -techniken (Audio-, Foto- und Videotechnik)
    • Strichaufzählung
      Ton-, Bild- und Videobearbeitung
    • Strichaufzählung
      Funktion und Einsatz von Ortungsgeräten
    • Strichaufzählung
      Techniken zum Aufspüren von Geräten zur Aufzeichnung und/oder Übertragung von Bild, Ton oder elektronischen Daten
    • Strichaufzählung
      Techniken zur Verhinderung der Aufzeichnung und/oder Übertragung von Bild, Ton oder elektronischen Daten
    • Strichaufzählung
      Sicherungskonzepte für elektronische Daten
    • Strichaufzählung
      Gewerberechtliche Vorschriften
      (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
    • Strichaufzählung
      Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  2. Litera o
    DSG, DSGVO
  3. Litera o
    ABGB

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Wirtschaftsrecht
  4. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Konzepte für den gezielten Einsatz von technischen Hilfsmitteln entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Audio-, Foto- und Videotechnik rechtskonform unter den detektivtypischen Bedingungen einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Audio-, Bild- und Videomaterial rechtskonform und gerichtsverwertbar nachbearbeiten.
  • Strichaufzählung
    Ortungsgeräte rechtskonform einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Geräte zur unberechtigten Übertragung oder Aufzeichnung von Bild und Ton oder von elektronisch gespeicherten Daten aufspüren und ggf. Maßnahmen setzen.
  • Strichaufzählung
    Abhörschutzmaßnahmen konzipieren.
  • Strichaufzählung
    Daten und Beweise DSGVO-konform speichern, sichern und vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Er/Sie ist in der Lage, Observationen rechtskonform durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kriminaltaktisch korrekte Objekt- und Personenaufklärungen
  • Strichaufzählung
    Einsatztaktik und -ausrüstung
  • Strichaufzählung
    Kriminaltechnische Hilfsmittel (zB Aufnahmegeräte, Kameras, Ortungsgeräte, Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras)
  • Strichaufzählung
    Fahrzeugauswahl
  • Strichaufzählung
    Observationsmethoden und -taktik
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsmittel und -methoden
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht
  5. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Objektaufklärungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Personenaufklärungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Einsatz vorbereiten (zB Klärung der Rahmenbedingungen, Vorbereitung von technischen Hilfsmitteln, Fahrzeugen, Kleidung).
  • Strichaufzählung
    Zielpersonen und Zielobjekte taktisch korrekt beobachten und ggf. verfolgen.
  • Strichaufzählung
    Beobachtungen und Wahrnehmungen dokumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, mittels Interaktionen (zB Befragung, Einschleusung) verwertbare Informationen zu erhalten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Legendenbildung
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Befragungstechniken
  • Strichaufzählung
    Einschleusungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Protokollierungsverfahren (zB Bild- und Tonaufzeichnungen, schriftliche Protokolle, Notariatsakte)
  • Strichaufzählung
    Dokumentationsmittel und -methoden
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.)

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht
  5. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    authentische Legenden konstruieren und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Zeugen/Zeuginnen und Verdächtige rechtskonform, zielgerichtet und ergebnisorientiert befragen.
  • Strichaufzählung
    Einschleusungen planen und rechtskonform umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Interaktionen rechtskonform und verwertbar dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse von Interaktionen verwertbar dokumentieren.

Er/Sie ist in der Lage, die Beobachtung von Verdächtigen in Geschäftslokalen rechtskonform durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Schwachstellenanalysen
  • Strichaufzählung
    Häufig gestohlene Waren in der Branche der Kunden/Kundinnen
  • Strichaufzählung
    Häufungspunkte in den Geschäftslokalen für den Diebstahl und/oder das Umverpacken
  • Strichaufzählung
    Diebstahlarten
  • Strichaufzählung
    Warensicherungssysteme
  • Strichaufzählung
    Tätertypologien und -verhalten
  • Strichaufzählung
    Observationstaktik
  • Strichaufzählung
    Eskalationsindikatoren
  • Strichaufzählung
    Deeskalationsmethoden
  • Strichaufzählung
    Beweissicherung
  • Strichaufzählung
    Befragungstechnik
  • Strichaufzählung
    Protokollierungsverfahren (zB Bild- und Tonaufzeichnungen, schriftliche Protokolle)
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG)

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Wirtschaftsrecht
  4. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Schwachstellenanalysen in Geschäftslokalen durchführen.
  • Strichaufzählung
    verdächtige Personen fachgerecht beobachten (Tarnung, unauffälliges Verhalten, Zusammenarbeit mit Personal).
  • Strichaufzählung
    (potenzielle) Ladendiebe anhand ihres Verhaltens und anhand von Tätertypologien erkennen.
  • Strichaufzählung
    verdächtige Personen rechtskonform und deeskalierend anhalten (Ansprache, Anhaltung, Eigensicherung, Abführen, Beiziehung von Zeugen/Zeuginnen etc.).
  • Strichaufzählung
    Beweise (zB Diebesgut, Hilfsmittel) gerichtsverwertbar sichern.
  • Strichaufzählung
    verdächtige Personen rechtskonform und zielgerichtet befragen, die Befragung protokollieren, und das Protokoll an die Exekutive übergeben.

Er/Sie ist in der Lage, den Schutz von Personen zu planen und durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Gefährdungsanalysen
  • Strichaufzählung
    Schwachstellenanalysen
  • Strichaufzählung
    Tätergruppen und -profile
  • Strichaufzählung
    Vorgehensweisen von Tätern
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Mechanische Absicherung von Objekten
  • Strichaufzählung
    Elektronische Sicherungen
  • Strichaufzählung
    Personenschutzkonzepte
  • Strichaufzählung
    Eskalationsindikatoren
  • Strichaufzählung
    Deeskalationsmethoden
  • Strichaufzählung
    Selbstverteidigung
  • Strichaufzählung
    Arten und Einsatz von Waffen
  • Strichaufzählung
    Schießtechnik
  • Strichaufzählung
    Gewerberechtliche Vorschriften
    (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,)
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO
  2. Litera o
    ABGB

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Strafrecht
  3. Litera o
    Waffenrecht
  4. Litera o
    Wirtschaftsrecht
  5. Litera o
    Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Gefährdungsanalysen im Personenschutz durchführen.
  • Strichaufzählung
    Schwachstellenanalysen im Personenschutz (Organisation, Objektabsicherung, elektronische Sicherung) durchführen.
  • Strichaufzählung
    Personenschutzkonzepte entwickeln.
  • Strichaufzählung
    potenzielle Aggressoren erkennen und einschätzen.
  • Strichaufzählung
    gefährliche Situationen mittels deeskalierender Maßnahmen entschärfen.
  • Strichaufzählung
    Angriffe gegen die Schutzperson oder sich selbst rechtskonform abwehren.
  • Strichaufzählung
    Waffen situationsgerecht einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Täter/innen rechtskonform fixieren, abführen und der Exekutive übergeben.
  • Strichaufzählung
    Vorfälle dokumentieren.

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, den Personalbedarf des Betriebes zu planen und die Personalrekrutierung durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Methoden der Personalbedarfsermittlung
  • Strichaufzählung
    Rechtliche Vorschriften (zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertrag (Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe) und Verwendungsgruppen
  • Strichaufzählung
    Rekrutierungsmethoden
  • Strichaufzählung
    Inhalte einer Stellenanzeige
  • Strichaufzählung
    Führen von Bewerbungsgesprächen
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
  1. Litera o
    DSG, DSGVO

             sowie:

  1. Litera o
    Arbeitsrecht
  2. Litera o
    Waffenrecht
    • Strichaufzählung
      Standesregeln Berufsdetektive

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    den kurz-, mittel- und langfristigen Personalbedarf ermitteln.
  • Strichaufzählung
    ein Jobprofil definieren und dafür notwendige Ausbildungen festlegen.
  • Strichaufzählung
    Stelleninserate auf Basis des Jobprofils formulieren und die Höhe der Entlohnung unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Vorschriften festsetzen.
  • Strichaufzählung
    adäquate Rekrutierungsmethoden auswählen.
  • Strichaufzählung
    Bewerbungsgespräche und Lohn- bzw. Gehaltsverhandlungen führen.
  • Strichaufzählung
    aus dem Bruttobezug die Höhe der Lohnnebenkosten berechnen, um die für den/die Dienstnehmer/in anfallenden Personalkosten zu ermitteln.

Er/Sie ist in der Lage, Dienstverhältnisse mit Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einzugehen und diese ordnungsgemäß zu beenden.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Relevante rechtliche Vorschriften (zB Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsrecht, GewO Paragraph 130,, Paragraph 364,)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertrag (Rahmen-KV für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung), Verwendungsgruppen
  • Strichaufzählung
    Beschäftigungsformen (zB Arbeitsverhältnis, freier Dienstvertrag)
  • Strichaufzählung
    Arten des Entgelts (Lohn, Gehalt)
  • Strichaufzählung
    Vorschriften zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
  • Strichaufzählung
    Auflösungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen (zB Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Pensionierung)
  • Strichaufzählung
    Abfertigungsregelungen
  • Strichaufzählung
    Formulierung von Dienstzeugnissen
  1. Er/Sie
    kann …
    • Strichaufzählung
      Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in die richtige Verwendungsgruppe des richtigen Kollektivvertrages einstufen.
    • Strichaufzählung
      Dienstverträge erstellen.
    • Strichaufzählung
      Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zur Zuverlässigkeitsprüfung bei der zuständigen Behörde melden.
    • Strichaufzählung
      die Ausstellung von Legitimationen bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Strichaufzählung
      Dienstnehmer/innen fristgerecht bei der österreichischen Gesundheitskasse an- bzw. abmelden und die damit verbundene betriebliche Administration abwickeln.
    • Strichaufzählung
      Entgeltabrechnungen überprüfen.
    • Strichaufzählung
      gesetzliche und kollektivvertragliche Vorschriften bei bestehenden Dienstverhältnissen einhalten.
    • Strichaufzählung
      Entscheidungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen treffen.
    • Strichaufzählung
      die Beendigung von Dienstverhältnissen professionell durchführen (zB Einhaltung der Kündigungsfrist).
    • Strichaufzählung
      Dienstzeugnisse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausstellen.
    • Strichaufzählung
      Legitimationen nach Beendigung des Dienstverhältnisses an die zuständige Behörde zurückstellen.