1. Auftragsannahme und -abwicklung,
2. Erhebungen,
3. operative Ermittlungen und
4. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Der Berufsdetektiv/Die Berufsdetektivin kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der Berufsdetektiv/Die Berufsdetektivin kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.
Auftragsannahme und -abwicklung |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, (potenzielle) Kunden/Kundinnen zu beraten und Aufträge abzuschließen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsdetektivspezifische Konzepte und Vorgehensweisen Kriminaltaktische Konzepte Auftrags- und Honorargestaltung Rechtskonforme Gestaltung von AGBs und Verträgen für Konsumenten und Unternehmen Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
ABGB, sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.) Standesregeln Berufsdetektive
sowie:
| Er/Sie kann … (potenziellen) Kunden/Kundinnen sein/ihr Dienstleistungsangebot verständlich erläutern. Grobkonzepte zur Auftragsumsetzung entwickeln. Machbarkeitsanalysen durchführen. auf Basis der Ergebnisse seiner/ihrer Machbarkeitsanalyse und den rechtlichen Gegebenheiten beurteilen, ob der Auftrag angenommen werden kann. Kunden/Kundinnen über die Umsetzbarkeit der Dienstleistungen aufklären. eine Kostenschätzung durchführen. Kunden/Kundinnen über die voraussichtlichen Kosten informieren und die Kosten begründen. Verhandlungen mit Kunden/Kundinnen führen. einen Vertrag über den Auftrag erstellen und diesen abschließen.
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Er/Sie ist in der Lage, Aufträge rechtskonform abzuwickeln. | hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Berufsdetektivspezifische Konzepte und Vorgehensweisen Kriminaltaktische Konzepte Aufbau und Erstellung von fachlich korrekten und rechtskonformen sowie verständlichen Berichten und verwaltungsbehördlichen und/oder gerichtlichen Anzeigen Ablauf von Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
ABGB, sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.) Standesregeln Berufsdetektive
sowie:
| Er/Sie kann … die Auftragsumsetzung im Detail konzipieren. entscheiden, wann welche Informationen an die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. Behörden weitergegeben werden. Diensteinteilungen unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften vornehmen. fachlich korrekte und rechtskonforme Berichte erstellen (zB über Observationen). Berichte von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen prüfen und ggf. adaptieren (zB auf rechtliche Vorgaben, Verständlichkeit, korrekte Formulierungen). Kunden/Kundinnen über den Auftragsfortschritt und die angefallenen Kosten informieren. Anzeigen zur Weiterleitung an Verwaltungsstrafbehörden bzw. die Staatsanwaltschaft/Polizei verfassen. Gesamtberichte erstellen. die Abrechnung durchführen und die Rechnung rechtskonform erstellen. als Zeuge/Zeugin vor Gericht verwertbar aussagen.
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Operative Ermittlungen |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, verwertbare Beweise für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren zu beschaffen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Möglichkeiten der Beweissicherung Vorgehensweise bei der Tatortabsicherung Beweisarten und -sicherung Spurenarten und -sicherung Sicherheits- und Echtheitsmerkmale von Urkunden und Zahlungsmitteln Möglichkeiten zur Echtheitsüberprüfung (zB bei Urkunden, Zahlungsmitteln) Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
Standesregeln Berufsdetektive
sowie:
| Er/Sie kann … Kunden/Kundinnen über die Optionen der Beweissicherung informieren. Beweise (zB Urkunden, Zeugen-/Zeuginnenaussagen, Sachbeweise, IT-Daten) identifizieren und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten die Zerstörung von Beweisen verhindern. Arten von Spuren (zB Fingerabdrücke, DNA, Werkzeugspuren, Reifenabdrücke) identifizieren und deren Sicherung veranlassen. die Echtheit von Urkunden und Zahlungsmitteln einschätzen.
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Er/Sie ist in der Lage, den Einsatz von technischen Hilfsmitteln für den Detektiveinsatz rechtskonform zu planen, umzusetzen und technische Hilfsmittel aufzuspüren. | hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Aufnahmegeräte und -techniken (Audio-, Foto- und Videotechnik) Ton-, Bild- und Videobearbeitung Funktion und Einsatz von Ortungsgeräten Techniken zum Aufspüren von Geräten zur Aufzeichnung und/oder Übertragung von Bild, Ton oder elektronischen Daten Techniken zur Verhinderung der Aufzeichnung und/oder Übertragung von Bild, Ton oder elektronischen Daten Sicherungskonzepte für elektronische Daten Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
sowie: Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … Konzepte für den gezielten Einsatz von technischen Hilfsmitteln entwickeln. Audio-, Foto- und Videotechnik rechtskonform unter den detektivtypischen Bedingungen einsetzen. Audio-, Bild- und Videomaterial rechtskonform und gerichtsverwertbar nachbearbeiten. Ortungsgeräte rechtskonform einsetzen. Geräte zur unberechtigten Übertragung oder Aufzeichnung von Bild und Ton oder von elektronisch gespeicherten Daten aufspüren und ggf. Maßnahmen setzen. Abhörschutzmaßnahmen konzipieren. Daten und Beweise DSGVO-konform speichern, sichern und vor unberechtigtem Zugriff schützen.
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Er/Sie ist in der Lage, Observationen rechtskonform durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Kriminaltaktisch korrekte Objekt- und Personenaufklärungen Einsatztaktik und -ausrüstung Kriminaltechnische Hilfsmittel (zB Aufnahmegeräte, Kameras, Ortungsgeräte, Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras) Observationsmethoden und -taktik Dokumentationsmittel und -methoden Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
sowie: Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … Objektaufklärungen durchführen. Personenaufklärungen durchführen. den Einsatz vorbereiten (zB Klärung der Rahmenbedingungen, Vorbereitung von technischen Hilfsmitteln, Fahrzeugen, Kleidung). Zielpersonen und Zielobjekte taktisch korrekt beobachten und ggf. verfolgen. Beobachtungen und Wahrnehmungen dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, mittels Interaktionen (zB Befragung, Einschleusung) verwertbare Informationen zu erhalten. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Protokollierungsverfahren (zB Bild- und Tonaufzeichnungen, schriftliche Protokolle, Notariatsakte) Dokumentationsmittel und -methoden Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
ABGB sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG, MRG, WEG, GBG, etc.)
sowie: Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … authentische Legenden konstruieren und umsetzen. Zeugen/Zeuginnen und Verdächtige rechtskonform, zielgerichtet und ergebnisorientiert befragen. Einschleusungen planen und rechtskonform umsetzen. Interaktionen rechtskonform und verwertbar dokumentieren. Ergebnisse von Interaktionen verwertbar dokumentieren.
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Er/Sie ist in der Lage, die Beobachtung von Verdächtigen in Geschäftslokalen rechtskonform durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Häufig gestohlene Waren in der Branche der Kunden/Kundinnen Häufungspunkte in den Geschäftslokalen für den Diebstahl und/oder das Umverpacken Tätertypologien und -verhalten Protokollierungsverfahren (zB Bild- und Tonaufzeichnungen, schriftliche Protokolle) Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
ABGB sowie relevante zivilrechtliche Nebengesetze (KSchG)
sowie: Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … Schwachstellenanalysen in Geschäftslokalen durchführen. verdächtige Personen fachgerecht beobachten (Tarnung, unauffälliges Verhalten, Zusammenarbeit mit Personal). (potenzielle) Ladendiebe anhand ihres Verhaltens und anhand von Tätertypologien erkennen. verdächtige Personen rechtskonform und deeskalierend anhalten (Ansprache, Anhaltung, Eigensicherung, Abführen, Beiziehung von Zeugen/Zeuginnen etc.). Beweise (zB Diebesgut, Hilfsmittel) gerichtsverwertbar sichern. verdächtige Personen rechtskonform und zielgerichtet befragen, die Befragung protokollieren, und das Protokoll an die Exekutive übergeben.
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Er/Sie ist in der Lage, den Schutz von Personen zu planen und durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Tätergruppen und -profile Vorgehensweisen von Tätern Mechanische Absicherung von Objekten Elektronische Sicherungen Arten und Einsatz von Waffen Gewerberechtliche Vorschriften (GewO § 129, GewO § 130)Gewerberechtliche Vorschriften (GewO Paragraph 129,, GewO Paragraph 130,) Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
sowie: Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … Gefährdungsanalysen im Personenschutz durchführen. Schwachstellenanalysen im Personenschutz (Organisation, Objektabsicherung, elektronische Sicherung) durchführen. Personenschutzkonzepte entwickeln. potenzielle Aggressoren erkennen und einschätzen. gefährliche Situationen mittels deeskalierender Maßnahmen entschärfen. Angriffe gegen die Schutzperson oder sich selbst rechtskonform abwehren. Waffen situationsgerecht einsetzen. Täter/innen rechtskonform fixieren, abführen und der Exekutive übergeben.
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Mitarbeiterführung und Personalmanagement |
LERNERGEBNISSE | KENNTNISSE | FERTIGKEITEN |
Er/Sie ist in der Lage, den Personalbedarf des Betriebes zu planen und die Personalrekrutierung durchzuführen. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Methoden der Personalbedarfsermittlung Rechtliche Vorschriften (zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz) Kollektivvertrag (Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe) und Verwendungsgruppen Inhalte einer Stellenanzeige Führen von Bewerbungsgesprächen Relevante Gesetze, Verordnungen und normative Regelungen, wie insbesondere:
sowie: Waffenrecht Standesregeln Berufsdetektive
| Er/Sie kann … den kurz-, mittel- und langfristigen Personalbedarf ermitteln. ein Jobprofil definieren und dafür notwendige Ausbildungen festlegen. Stelleninserate auf Basis des Jobprofils formulieren und die Höhe der Entlohnung unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Vorschriften festsetzen. adäquate Rekrutierungsmethoden auswählen. Bewerbungsgespräche und Lohn- bzw. Gehaltsverhandlungen führen. aus dem Bruttobezug die Höhe der Lohnnebenkosten berechnen, um die für den/die Dienstnehmer/in anfallenden Personalkosten zu ermitteln.
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Er/Sie ist in der Lage, Dienstverhältnisse mit Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen einzugehen und diese ordnungsgemäß zu beenden. | Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über: Relevante rechtliche Vorschriften (zB Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsrecht, GewO § 130, § 364) Relevante rechtliche Vorschriften (zB Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsrecht, GewO Paragraph 130,, Paragraph 364,) Kollektivvertrag (Rahmen-KV für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung), Verwendungsgruppen Beschäftigungsformen (zB Arbeitsverhältnis, freier Dienstvertrag) Arten des Entgelts (Lohn, Gehalt) Vorschriften zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Auflösungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen (zB Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Pensionierung) Formulierung von Dienstzeugnissen
| kann … Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in die richtige Verwendungsgruppe des richtigen Kollektivvertrages einstufen. Dienstverträge erstellen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zur Zuverlässigkeitsprüfung bei der zuständigen Behörde melden. die Ausstellung von Legitimationen bei der zuständigen Behörde beantragen. Dienstnehmer/innen fristgerecht bei der österreichischen Gesundheitskasse an- bzw. abmelden und die damit verbundene betriebliche Administration abwickeln. Entgeltabrechnungen überprüfen. gesetzliche und kollektivvertragliche Vorschriften bei bestehenden Dienstverhältnissen einhalten. Entscheidungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen treffen. die Beendigung von Dienstverhältnissen professionell durchführen (zB Einhaltung der Kündigungsfrist). Dienstzeugnisse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausstellen. Legitimationen nach Beendigung des Dienstverhältnisses an die zuständige Behörde zurückstellen.
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