Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassungs-Befähigungsprüfungsordnung)

Aufgrund der Paragraphen 24 und 352 a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,, wird verordnet:

Allgemeine Prüfungsordnung

Paragraph eins,

Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften ist die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.

Qualifikationsniveau

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Ziel der Prüfung ist gemäß Paragraph 20, GewO 1994 der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, orientieren. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
    1. Ziffer eins
      fortgeschrittene berufliche Kenntnisse (unter Berücksichtigung eines kritischen Verständnisses von Theorien),
    2. Ziffer 2
      fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Berufes erkennen lassen (einschließlich Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in seinem/ihrem Beruf) und
    3. Ziffer 3
      Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen).

  1. Absatz 2,Der in der Anlage abgebildete Qualifikationsstandard bildet die Grundlage für das schriftliche Modul , (Modul 1) und das mündliche Modul (Modul 2) der Befähigungsprüfung und ist somit ein integrativer Bestandteil der gesamten Befähigungsprüfung.

Gliederung und Durchführung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Befähigungsprüfung besteht aus vier Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
  2. Absatz 2,Die Reihenfolge der Ablegung der Module bleibt dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen. Ebenso bleibt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin überlassen, bei einem Prüfungsantritt nur zu einzelnen Prüfungsmodulen anzutreten.
  3. Absatz 3,Besteht ein Modul aus mehreren Gegenständen, so ist dieses Modul auf einmal abzulegen.
  4. Absatz 4,Die Anwesenheit der Kommissionsmitglieder bei der Durchführung der Prüfung ist wie folgt geregelt:

Modul

Anwesenheit der Kommissionsmitglieder

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung der Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatinnen erforderlich ist.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Das Modul 2 ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

Modul 1: Schriftliche Prüfung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Das Modul 1 umfasst den Gegenstand „Praxis der Auftragsabwicklung schriftlich“.
  2. Absatz 2,Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren.
  3. Absatz 3,Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind die Lernergebnisse gemäß Ziffer 2, 3 und 11 und noch mindestens drei weitere Lernergebnisse, die von der Prüfungskommission aus den nachfolgend angeführten auszuwählen sind, nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      den konkreten Bedarf des Kunden zu erheben,
    2. Ziffer 2
      die betrieblichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kunden zu ermitteln,
    3. Ziffer 3
      ein Angebot zu erstellen,
    4. Ziffer 4
      eine Stellenausschreibung professionell zu gestalten,
    5. Ziffer 5
      vermittelbare Bewerber/Bewerberinnen zu identifizieren,
    6. Ziffer 6
      eine Stellenbesetzung beim Kunden abzuwickeln,
    7. Ziffer 7
      einen Kunden während der Personaldienstleistung laufend zu betreuen,
    8. Ziffer 8
      den Kunden die Leistungen zu verrechnen,
    9. Ziffer 9
      den Kunden hinsichtlich des Überlassungsendes zu beraten und weiter zu betreuen,
    10. Ziffer 10
      sein/ihr Personal während der Überlassung laufend zu betreuen,
    11. Ziffer 11
      für überlassenes Personal korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen und
    12. Ziffer 12
      bei oder nach Überlassungs- bzw. Beschäftigungsende geeignete Maßnahmen zu setzen.
  4. Absatz 4,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit, insbesondere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und rechnerische Richtigkeit und
    2. Ziffer 2
      Vollständigkeit.
  5. Absatz 5,Die Prüfung hat mindestens drei Stunden zu dauern und ist jedenfalls nach vier Stunden zu beenden.

Modul 2: Mündliche Prüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Das Modul 2 umfasst den Gegenstand „Praxis der Auftragsabwicklung mündlich“.
  2. Absatz 2,Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, komplexe und nicht vorhersehbare Probleme in seinem/ihrem Beruf zu lösen, Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen sowie die Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
  3. Absatz 3,Vom Prüfungskandidaten/Von der Prüfungskandidatin sind die Lernergebnisse gemäß Ziffer 2, 5 und 10 und noch mindestens drei weitere Lernergebnisse, die von der Prüfungskommission aus den nachfolgend angeführten auszuwählen sind, nachzuweisen.

    Er/Sie ist in der Lage,

    1. Ziffer eins
      potentielle Kunden (Beschäftiger) zu akquirieren,
    2. Ziffer 2
      die betrieblichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kunden zu ermitteln,
    3. Ziffer 3
      verschiedene Rekrutierungsinstrumente erfolgsversprechend einzusetzen,
    4. Ziffer 4
      vermittelbare Bewerber/Bewerberinnen zu identifizieren,
    5. Ziffer 5
      eine Stellenbesetzung beim Kunden abzuwickeln,
    6. Ziffer 6
      einen Kunden während der Personaldienstleistung laufend zu betreuen,
    7. Ziffer 7
      den Kunden die Leistungen zu verrechnen,
    8. Ziffer 8
      den Kunden hinsichtlich des Überlassungsendes zu beraten und weiter zu betreuen,
    9. Ziffer 9
      sein/ihr Personal während der Überlassung laufend zu betreuen,
    10. Ziffer 10
      für überlassenes Personal korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen und
    11. Ziffer 11
      bei oder nach Überlassungs- bzw. Beschäftigungsende geeignete Maßnahmen zu setzen.
  4. Absatz 4,Für die Bewertung sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien heranzuziehen:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit, insbesondere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und
    2. Ziffer 2
      Unternehmens-, Kunden- und Mitarbeiterorientierung.
  5. Absatz 5,Das Prüfungsgespräch hat mindestens 45 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden.

Modul 3: Ausbilderprüfung

Paragraph 6,

Das Modul 3 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß Paragraphen 29 a, ff Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetzblatt  Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2020,, oder in der Absolvierung des Ausbilderkurses gemäß Paragraph 29 g, BAG.

Modul 4: Unternehmerprüfung

Paragraph 7,

Das Modul 4 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2004,.

Bewertung

              Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
  2. Absatz 2,Das Modul 1 und das Modul 2 sind positiv bestanden, wenn der Gegenstand des jeweiligen Moduls zumindest mit der Note „Genügend“ bewertet wurde.
  3. Absatz 3,Das Modul 1 ist mit Auszeichnung bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde. Mit gutem Erfolg ist das Modul 1 bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurde.
  4. Absatz 4,Das Modul 2 ist mit Auszeichnung bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurde. Mit gutem Erfolg ist das Modul 2 bestanden, wenn der Gegenstand dieses Moduls mit der Note „Gut“ bewertet wurde.
  5. Absatz 5,Die Befähigungsprüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn die Module 1 und 2 mit Auszeichnung bestanden wurden. Mit gutem Erfolg ist sie bestanden, wenn die Module 1 und 2 zumindest mit gutem Erfolg bestanden wurden und die Voraussetzungen für die Bewertung der Befähigungsprüfung mit Auszeichnung nicht gegeben sind.

Wiederholung

Paragraph 9,

Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

              Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1.September 2021 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes über die Prüfung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassung-Prüfungsordnung), kundgemacht vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes am 30. Jänner 2004, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
  3. Absatz 3,Unbeschadet der Regelung in Absatz 2, können Personen ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu sechs Monaten ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen.
  4. Absatz 4,Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.

Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

Anlage

Qualifikationsstandard

Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die unter Paragraphen 4 und 5 dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz:

  1. Ziffer eins
    Vertrieb,
  2. Ziffer 2
    Personalbeschaffung,
  3. Ziffer 3
    Auftragsmanagement,
  4. Ziffer 4
    Kundenbetreuung und
  5. Ziffer 5
    Personalbetreuung.

Sämtliche Lernergebnisse entsprechen dem folgenden Kompetenzniveau:

Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften berechtigt ist, kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Er/Sie kann festlegen, ob er/sie Aufgaben bzw. Fertigkeiten zur Gänze selbst übernimmt oder an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert. Der/Die Gewerbetreibende, der/die zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften berechtigt ist, kann seine/ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung von Aufgaben bzw. einzelner Fertigkeiten anleiten und unterstützen sowie deren Leistungen überprüfen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen und fremden Leistungen sowie das Endergebnis kritisch bewerten und (daraus) neue bzw. optimierte Vorgehensweisen entwickeln.

Vertrieb

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, potentielle Kunden (Beschäftiger) zu akquirieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    (proaktive) Vertriebsmethoden
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Wirtschaftsdatenbanken
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Argumentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Rhetorik
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement
  • Strichaufzählung
    Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Gesundheits- und Krankenpflegegesetz hinsichtlich Einschränkung (Quote) bei Diplomkrankenpfleger/innen und Pflegehelfer/innen
  • Strichaufzählung
    Verwaltung und Erfassung von Kundenkontakten

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    potentielle Kunden identifizieren (zB Recherche nach Branchen und Betriebsgröße).
  • Strichaufzählung
    potentielle Kunden professionell kontaktieren, um einen Termin zur Geschäftsanbahnung zu vereinbaren.
  • Strichaufzählung
    potentielle Kunden besuchen und professionell vom Dienstleistungsportfolio überzeugen.
  • Strichaufzählung
    potentiellen Kunden proaktiv geeignetes Personal anbieten.
  • Strichaufzählung
    Kundenkontakte professionell verwalten (zB Besuchsberichte verfassen).

Er/Sie ist in der Lage, den konkreten Bedarf des Kunden zu erheben.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Kundenbefragung und Fragetechniken
  • Strichaufzählung
    Berufsbilder
  • Strichaufzählung
    Ausbildungswege
  • Strichaufzählung
    Arbeitsfelder
  • Strichaufzählung
    Fachliche, methodische und soziale Kompetenzen
  • Strichaufzählung
    Verwendungsgruppenmerkmale der Kollektivverträge

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    durch professionelle und strukturierte Befragung des Kunden (zB mittels Checkliste) die benötigten fachlichen und persönlichen Anforderungen des erforderlichen Personals ermitteln.
  • Strichaufzählung
    aufgrund der Beschreibungen des Kunden das richtige Berufsbild und das dazu passende Jobprofil identifizieren.
  • Strichaufzählung
    eine grundlegende Einstufung hinsichtlich der Verwendungsgruppenmerkmale der Kollektivverträge durchführen.
  • Strichaufzählung
    Tätigkeits- und Stellenbeschreibungen zur internen Weiterverarbeitung und zur Abstimmung mit dem Kunden erstellen.

Er/Sie ist in der Lage, die betrieblichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kunden zu ermitteln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (insbesondere über Paragraph 12 a, AÜG)
  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitgesetz
  • Strichaufzählung
    Kollektivverträge (hinsichtlich der Relevanz beim Beschäftiger bzw. beim Arbeitskräfteüberlasser)
  • Strichaufzählung
    Relevanz der Betriebsvereinbarung in Hinblick auf Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub
  • Strichaufzählung
    Fragetechniken
  • Strichaufzählung
    Checkliste Kundenbefragung des KV AKÜ (Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung)
  • Strichaufzählung
    Referenzverband laut KV

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    die besonderen Gegebenheiten eines Arbeitsplatzes erfragen (zB Arbeitsort, Arbeitszeitmodelle, Verkehrsanbindung).
  • Strichaufzählung
    die rechtlich relevanten Rahmenbedingungen in Bezug auf AÜG und Kollektivvertragswesen erfragen (zB Betriebsvereinbarung, Sozialeinrichtungen).
  • Strichaufzählung
    die laut Paragraph 12 a, AÜG erforderlichen Informationen durch den Kunden bei der Bedarfsermittlung einholen.
  • Strichaufzählung
    die Checkliste Kundenbefragung (Anhang römisch fünf des KV AKÜ) anwenden.
  • Strichaufzählung
    feststellen, ob der Betrieb eines Kunden einem Referenzverband laut KV angehört oder sonstigen Spezialvorschriften (zB BUAG) unterliegt.

Er/Sie ist in der Lage, ein Angebot zu erstellen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von Angeboten unter Berücksichtigung der rechtlichen und branchenspezifischen Vorgaben (wie insbesondere AÜG, AZG)
  • Strichaufzählung
    Kalkulation von Verrechnungssätzen
  • Strichaufzählung
    Sozialversicherungs- und Abgabewesen (insbesondere hinsichtlich Lohnnebenkosten)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    Kunden individuelle Dienstleistungsangebote basierend auf der vorangehenden Bedarfsermittlung unterbreiten (zB Überlassung, Integrationsüberlassung, Payroll, Mastervendoring, On-Site-Management).
  • Strichaufzählung
    die richtige Entlohnung für den Bewerber/die Bewerberin auf Basis der relevanten Einstufung ermitteln (Günstigkeitsvergleich).
  • Strichaufzählung
    einen Verrechnungssatz (Stundensatz, Zulagen, Zuschläge) unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten, Gestellungskosten und Gewinnaufschlag kalkulieren.
  • Strichaufzählung
    ein Angebot hinsichtlich angefragter Qualifikationen, Verrechnungssätze, sonstige Konditionen, Rahmenbedingungen (zB Arbeitszeitmodell, Montage, Dienstreise), Rückstellfristen, Meldepflichten, Übernahmeoptionen, Zahlungskonditionen, Gültigkeit etc. gestalten.

Personalbeschaffung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine Stellenausschreibung professionell zu gestalten.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Formulierung von Stellenausschreibungen
  • Strichaufzählung
    Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (zB hinsichtlich Gleichbehandlung, Antidiskriminierung)
  • Strichaufzählung
    Stellenbeschreibungen

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    eine Stellenausschreibung basierend auf folgenden Punkten verfassen:
  1. Litera o
    Stellenbeschreibung des Kunden
  2. Litera o
    Gesetzeskonformität
  3. Litera o
    inhaltlich zielgruppenorientiert formulieren

Er/Sie ist in der Lage, verschiedene Rekrutierungsinstrumente erfolgsversprechend einzusetzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Rekrutierungsinstrumente
  • Strichaufzählung
    Employerbranding
  • Strichaufzählung
    Personalmarketing

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    die für die Zielgruppe der Bewerber/Bewerberinnen geeigneten Rekrutierungsinstrumente auswählen (zB AMS, Jobplattformen, Social Media).
  • Strichaufzählung
    Trends bei Rekrutierungsinstrumenten erkennen (zB digitaler Wandel, proaktive Personalsuche).
  • Strichaufzählung
    Rekrutierungsinstrumente als Tool für Employerbranding und für Personalmarketing nutzen.

Er/Sie ist in der Lage, vermittelbare Bewerber/Bewerberinnen zu identifizieren.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Qualifikationsnachweise
  • Strichaufzählung
    Nostrifikation
  • Strichaufzählung
    Interviewtechniken
  • Strichaufzählung
    Methoden und Mittel zur Überprüfung von Bewerbungsunterlagen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsfelder, Berufsbilder und Ausbildungswege
  • Strichaufzählung
    Datenschutz (wie insbesondere DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Aufbereitung von Bewerberdaten
  • Strichaufzählung
    Rechtskonforme Gestaltung von Evidenzschreiben und Absagen
  • Strichaufzählung
    Professioneller Umgang mit Bewerbern/Bewerberinnen
  • Strichaufzählung
    Ausländerbeschäftigungsgesetz

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    eingegangene Bewerbungen hinsichtlich relevanter Kriterien vorselektieren (zB Führerschein, Lehrabschlussprüfung).
  • Strichaufzählung
    relevante Dokumente überprüfen (zB Meldezettel, Gültigkeit der Qualifikationsnachweise, Interpretation von Dienstzeugnissen).
  • Strichaufzählung
    eine Zugangsüberprüfung zum österreichischen Arbeitsmarkt durchführen.
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen von Bewerbern/Bewerberinnen und Lebensläufe methodisch überprüfen sowie gegebenenfalls nicht in Österreich erworbene Qualifikationen einschätzen und mit österreichischen Standards vergleichen.
  • Strichaufzählung
    strukturierte Interviews mit Bewerbern/Bewerberinnen führen.
  • Strichaufzählung
    das Potenzial der Bewerber/Bewerberinnen erkennen.
  • Strichaufzählung
    Bewerber/Bewerberinnen wertschätzend Feedback geben.
  • Strichaufzählung
    Bewerbungen in Evidenz halten.
  • Strichaufzählung
    Absagen gestalten.
  • Strichaufzählung
    Bewerber/Bewerberinnen nachbetreuen.

Auftragsmanagement

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, eine Stellenbesetzung beim Kunden abzuwickeln.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von Auftragsbestätigungen
  • Strichaufzählung
    Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (insbesondere über Paragraphen 11, 12 und 12 a sowie 13 AÜG)
  • Strichaufzählung
    Kollektivverträge (hinsichtlich der Relevanz beim Beschäftiger bzw. beim Arbeitskräfteüberlasser)
  • Strichaufzählung
    Fragetechniken
  • Strichaufzählung
    Relevanz der Betriebsvereinbarung in Hinblick auf Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub
  • Strichaufzählung
    Checkliste Kundenbefragung des KV AKÜ (Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung)
  • Strichaufzählung
    Referenzverband laut KV
  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitgesetz
  • Strichaufzählung
    Datenschutz (wie insbesondere DSGVO)
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Sozialdumpinggesetz

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    nach Annahme des Angebots durch den Kunden eine Auftragsbestätigung basierend auf dem Angebot erstellen.
  • Strichaufzählung
    die konkreten Einsatzbedingungen erheben (zB Beginn und Ort der Überlassung).
  • Strichaufzählung
    einen Matchingprozess durchführen (Abstimmung von Personalbedarf und Bewerberdaten).
  • Strichaufzählung
    die Bewerberdaten zur Vergleichbarkeit für den Kunden aufbereiten (zB ein standardisiertes Personalprofil erstellen).
  • Strichaufzählung
    Vorstellungsgespräche organisieren.
  • Strichaufzählung
    Probearbeit (zB Schnuppertag) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften organisieren.
  • Strichaufzählung
    Personal korrekt gemäß kollektivvertraglicher Regelungen einstufen und gegebenenfalls die Auftragsbestätigung anpassen.
  • Strichaufzählung
    den Einstellungsprozess abwickeln (zB Dienstverträge, Überlassungsmitteilungen, Arbeitsschutz, Sicherheitsunterweisung).
  • Strichaufzählung
    Personal bei der ÖGK anmelden.
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten einhalten (zB Führen von Aufzeichnungen über die Überlassung von Arbeitskräften, zeitgerechte Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das Sozialministerium).

Kundenbetreuung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, einen Kunden während der Personaldienstleistung laufend zu betreuen.

  1. Er/Sie
    hat fortgeschrittene Kenntnisse über:
    • Strichaufzählung
      Personalentwicklung und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Strichaufzählung
      Rechtliche Vorschriften (wie insbesondere Arbeitszeitgesetz, Arbeitsrecht, AÜG, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht)
    • Strichaufzählung
      Kollektivvertragswesen
    • Strichaufzählung
      Vertriebs- und Kommunikationstechniken
    • Strichaufzählung
      Methoden des Konfliktmanagements
    • Strichaufzählung
      Personaleinsatzplanung
    • Strichaufzählung
      Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen für eigene und überlassene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen identifizieren und mit dem Kunden abstimmen.
  • Strichaufzählung
    die Zufriedenheit des Kunden eruieren und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen einleiten.
  • Strichaufzählung
    während der laufenden Überlassung feststellen, ob geänderte Rahmenbedingungen vorliegen (zB hinsichtlich Zulagen, Arbeitszeiten, Tätigkeiten, Arbeitsort) und ein Nachjustieren des Auftrags notwendig ist.
  • Strichaufzählung
    eruieren, ob beim Kunden Gesetzesübertretungen hinsichtlich Fürsorgepflicht und Arbeitnehmerschutz begangen werden, die Maßnahmen erfordern (zB schriftliche Verwarnung bis hin zu Abzug des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin).
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit dem Kunden eine Personaleinsatzplanung gestalten (zB Verlängerungen, Betriebsurlaub, Stehzeiten).
  • Strichaufzählung
    Besuchsberichte erstellen.

Er/Sie ist in der Lage, den Kunden die Leistungen zu verrechnen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitgesetz
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Relevante Betriebsvereinbarungen
  • Strichaufzählung
    Aufbewahrungsfristen

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    den Leistungsnachweis des Personals basierend auf den Vereinbarungen mit dem Kunden (Auftragsbestätigung) interpretieren, sodass eine korrekte Rechnungslegung erfolgen kann.

Er/Sie ist in der Lage, den Kunden hinsichtlich des Überlassungsendes zu beraten und weiter zu betreuen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    AGBs
  • Strichaufzählung
    Feedbackgespräche
  • Strichaufzählung
    Vertriebs- und Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    Rechtliche Vorschriften (wie insbesondere AÜG, AngG, GewO)
  • Strichaufzählung
    Datenschutz (wie insbesondere DSGVO)

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    den Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellfristen informieren.
  • Strichaufzählung
    mit dem Kunden mögliche Übernahmemodalitäten (überlassenes Personal wechselt zB nach sechs Monaten in den Kundenstamm) besprechen.
  • Strichaufzählung
    Feedback über die Überlassung vom Kunden einholen bzw. geben.
  • Strichaufzählung
    Zusatz- und Folgedienste anbieten.
  • Strichaufzählung
    proaktiv Personalvorschläge unterbreiten.
  • Strichaufzählung
    den Kundenkontakt aufrechterhalten.

Personalbetreuung

LERNERGEBNISSE

KENNTNISSE

FERTIGKEITEN

Er/Sie ist in der Lage, sein/ihr Personal während der Überlassung laufend zu betreuen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Personalentwicklung und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Relevante rechtliche Vorschriften (zB Arbeitszeitgesetz, Arbeitsrecht, AÜG, Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht)
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Konfliktmanagements
  • Strichaufzählung
    Personaleinsatzplanung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    sein/ihr Personal anleiten und motivieren, die zur Abrechnung erforderlichen Dokumente zu führen (zB Leistungsaufzeichnung, Reisekostenabrechnung), den Melde- und Informationspflichten (zB bei Krankenstand und anderen Fehlzeiten) nachzukommen und gegebenenfalls angemessen verwarnen.
  • Strichaufzählung
    sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen identifizieren und mit seinem/ihren Personal abstimmen.
  • Strichaufzählung
    die Zufriedenheit des Personals eruieren und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen einleiten (zB Mitarbeitergespräch).
  • Strichaufzählung
    während der laufenden Überlassung feststellen, ob geänderte Rahmenbedingungen vorliegen (zB hinsichtlich Einstufung, Zulagen, Arbeitszeiten, Tätigkeiten, Arbeitsort) und ein Nachjustieren der Überlassungsmitteilung notwendig ist.
  • Strichaufzählung
    eruieren, ob beim Kunden Gesetzesübertretungen hinsichtlich Fürsorgepflicht und Arbeitnehmerschutz begangen werden, die Maßnahmen erfordern (zB schriftliche Verwarnung des Kunden bis hin zu Abzug des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin).
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit dem Personal die Personaleinsatzplanung gestalten (zB Verlängerungen, Urlaub, Stehzeiten, Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses).
  • Strichaufzählung
    das Zugehörigkeitsgefühl des Personals durch Mitarbeiterbindungsmaßnahmen stärken.

Er/Sie ist in der Lage, für überlassenes Personal korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Arbeitszeitgesetz
  • Strichaufzählung
    Kollektivvertragswesen
  • Strichaufzählung
    Relevante Betriebsvereinbarungen
  • Strichaufzählung
    Aufbewahrungsfristen

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    den Leistungsnachweis bzw. die Reisekostenabrechnung des Personals basierend auf Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung interpretieren, sodass eine korrekte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erfolgen kann.
  • Strichaufzählung
    Lohnpfändungen bearbeiten.

Er/Sie ist in der Lage, bei oder nach Überlassungs- bzw. Beschäftigungsende geeignete Maßnahmen zu setzen.

Er/Sie hat fortgeschrittene Kenntnisse über:

  • Strichaufzählung
    Auflösung von Dienstverhältnissen
  • Strichaufzählung
    Aus- bzw. Weiterbildungsangebote und deren Fördermöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Feedbackgespräche
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken
  • Strichaufzählung
    AÜG
  • Strichaufzählung
    Datenschutz (insbesondere DSGVO)

Er/Sie kann …

  • Strichaufzählung
    mit seinem/ihrem Personal die weitere Vorgehensweise abstimmen (zB Beschäftigungswechsel, Weiterbildung).
  • Strichaufzählung
    Beschäftigungswechsel durchführen.
  • Strichaufzählung
    Weiterbildungs- oder Überbrückungsmaßnahmen einleiten.
  • Strichaufzählung
    Dienstverhältnisse rechtskonform auflösen (zB wegen der Kündigung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin).
  • Strichaufzählung
    Exit-Gespräche durchführen.
  • Strichaufzählung
    mit dem Personal mögliche Übernahmemodalitäten (überlassenes Personal wechselt zB nach sechs Monaten in den Kundenstamm) besprechen.
  • Strichaufzählung
    Feedback über die Überlassung beim Personal einholen bzw. geben.
  • Strichaufzählung
    nach Ende des Dienstverhältnisses proaktives Kontakthalten und Unterbreitung von potentiellen Beschäftigungsvorschlägen, sofern explizit gewünscht.