Verordnung des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Befähigungsprüfungsordnung)
Auf Grund der Paragraphen 24 und 352a Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2018,, wird verordnet:
Allgemeine Prüfungsordnung
Paragraph eins, Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Paragraph 136, der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994) ist die Allgemeine Prüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2004,, anzuwenden.
Qualifikationsniveau
Paragraph 2, Ziel der Prüfung ist der Nachweis von Lernergebnissen, die gemäß Paragraph 20, GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2018,, über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und den Deskriptoren des Niveaus 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens im Anhang 1 des NQR-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2016,, entsprechen. Im Rahmen der Prüfung ist daher vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin nachzuweisen, dass er/sie über Folgendes verfügt:
• Hoch spezialisierte Kenntnisse (dazu zählen auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse), die auch Grundlage für innovative Ansätze im jeweiligen Arbeitsbereich bzw. an der Schnittstelle verschiedener Arbeitsbereiche sind
• Spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten, die auch Innovationsfähigkeit miteinschließen und die Integration von Wissen aus verschiedenen Bereichen ermöglichen
• Kompetenz zur Leitung und Gestaltung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte, die neue strategische Ansätze erfordern (dazu zählen auch die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams)
Gliederung und Durchführung
Paragraph 3, (1) Die Befähigungsprüfung für das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation besteht aus zwei Modulen, die getrennt zu beurteilen sind.
1. Modul 1: Grundlagen der Unternehmensberatung
2. Modul 2: Fallbeispiel
(2) Die Prüfung erfolgt in Modul 1 schriftlich, in Modul 2 mündlich.
(3) Die Prüfung in Modul 1 kann auch ganz oder teilweise in digitaler Form erfolgen, sofern Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.
(4) Erfolgt die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch ein zertifiziertes digitales Prüfungsverfahren im Sinne des Paragraph 8, der Allgemeinen Prüfungsordnung, ist zur Bewertung die Anwesenheit der Prüfungskommission nicht erforderlich.
Modul 1: Grundlagen der Unternehmensberatung
Paragraph 4, (1) Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand und hat insbesondere folgende Fachbereiche zu umfassen.
1. Strategische Unternehmensführung
2. Operative Unternehmensführung
3. Unternehmensorganisation
4. Technik, Technologie, Datenschutz/Datensicherheit
5. Supply Chain Management
6. Umweltmanagement
7. Marketing und Vertrieb
8. Personalwesen
9. Finanz- und Rechnungswesen
10. Betriebswirtschaft
11. Unternehmensrecht, einschließlich Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Unternehmensreorganisationsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivil- und Verwaltungsverfahrensrecht
12. Berufsrecht einschließlich berufsmäßige Vertretungsrechte
(2) Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erforderlich sind und dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen, zu orientieren. Vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin sind die in der Anlage „Qualifikationsstandard Unternehmensberatung“ angeführten Lernergebnisse nachzuweisen.
(3) Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung Modul 1 sind so zu stellen, dass die Ausarbeitung durch die Prüfungskandidatin/den Prüfungskandidaten in fünf Stunden erfolgen kann. Die Prüfung ist nach sechs Stunden zu beenden.
(4) Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein.
(5) Die Bewertung des Moduls 1 hat nach einem österreichweit einheitlichen Bewertungsschema zu erfolgen. Bei jeder einzelnen Aufgabe sind die dafür maximal zu erzielenden Punkte zu definieren. Die Prüfung dieses Moduls ist bestanden, wenn der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin mindestens 60 Prozent der maximalen Punktezahl erreicht hat.
Modul 2: Fallbeispiel
Paragraph 5, (1) Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie stellt den Meisterprüfungsstellen einen Pool an Fallbeispielen zur Verfügung, die dem Qualifikationsniveau gemäß Paragraph 2, entsprechen. Die Themen der Fallbeispiele haben sich auf die unter Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 12 angeführten Fachbereiche zu beziehen. Die Prüfungskommission kann im Rahmen ihrer Verantwortung für die Bewertung der zur Berufsausübung erforderlichen Kompetenz auch abweichende Fallbeispiele heranziehen.
(2) Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat mit der Anmeldung zu Modul 2 der Befähigungsprüfung der Meisterprüfungsstelle bekanntzugeben, zu welchem Fachbereich gemäß Paragraph 4, er/sie ein Fallbeispiel bearbeiten möchte. Dem Prüfungskandidaten/Der Prüfungskandidatin sind die Unterlagen zum Fallbeispiel vier Wochen vor der mündlichen Prüfung zur Vorbereitung zu übermitteln. Dem Prüfungskandidaten/Der Prüfungskandidatin ist die Möglichkeit einzuräumen, bis drei Wochen vor der mündlichen Prüfung ergänzende Fragen schriftlich zu stellen, die seitens der Prüfungskommission bis zwei Wochen vor der Prüfung zu beantworten sind.
(3) Die Prüfung erfolgt mündlich vor der gesamten Prüfungskommission. Sie ist ein einheitlicher Gegenstand und gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin ausgehend vom dem Fallbeispiel zugrunde liegenden Sachverhalt ein schriftliches Angebot zu legen sowie eine Angebotspräsentation durch zu führen. Die Rolle seines/ihres Auftraggebers übernimmt/übernehmen - je nach dem Konzept des jeweiligen Fallbeispiels - ein oder mehrere Mitglieder der Prüfungskommission. Im zweiten Teil hat der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin vertiefende Fragen zur Bearbeitung des Fallbeispiels zu beantworten sowie weiterführende Aufgaben zum Fachgebiet bzw. zu mit diesen zusammenhängenden Fachgebieten zu lösen. Im zweiten Teil sind die Lernergebnisse im ausgewählten Fachbereich gemäß der Anlage „Qualifikationsstandard Unternehmensberatung“ entsprechend dem Qualifikationsniveau des Paragraph 2, unter Beweis zu stellen.
(4) Die Prüfung hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die zur selbstständigen Ausübung des reglementierten Gewerbes Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erforderlich sind, zu orientieren. Es ist auch zu überprüfen, ob der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin in der Lage ist, spezialisierte Problemlösungen, die neueste berufsrelevante Erkenntnisse berücksichtigen, Innovationsfähigkeit miteinschließen und die Integration von Wissen aus verschiedenen Bereichen beinhalten, zu entwickeln. Des Weiteren ist festzustellen, ob er/sie in der Lage ist, die Verantwortung für die strategische Leitung von Teams zu übernehmen.
(5) Die Prüfung hat mindestens 30 Minuten und maximal 60 Minuten zu dauern.
(6) Zur Bewertung der gezeigten Leistung sind von der Kommission folgende Kriterien heranzuziehen:
1. Fachkompetenz entsprechend den unter § 2 definierten Anforderungen
2. Situationsbezogene Berücksichtigung der Rahmenbedingungen eines erfolgreichen Beratungssettings (Beratungskompetenz und Beratungspsychologie)
3. Anwendung geeigneter Beratungstechniken und -methoden auf Basis der Kenntnis unterschiedlicher Beratungskonzepte und -modelle und Integration personenorientierter Beratungsansätze in das jeweilige Beratungssetting
4. Anwendung der wesentlichen Phasen des Beratungsprozesses: Informationsbeschaffung, Problemerkennung/Zielklärung, Diagnoseprozess, Empfehlung konkreter Maßnahmen, Intervention/Implementierung
5. Aufbereitung und Verwendung von Unterlagen im Beratungsgespräch
6. Anwendung von Grundsätzen der professionellen Gesprächsführung und Beratungskommunikation
7. Generieren von individuellen Lösungsansätzen im Beratungsgespräch unter Einbeziehung neuer strategischer Ansätze sowie unter Integration von Wissen aus verschiedenen Fachbereichen
(7) Die Bewertung hat nach einem österreichweit einheitlichen Bewertungsschema zu erfolgen. Dazu sind einheitliche Bewertungsbögen mit den unter Absatz 6, angeführten Bewertungskriterien heranzuziehen. Bei jedem einzelnen Bewertungskriterium sind die dafür maximal zu erzielenden Punkte zu definieren. Jeder Prüfer/jede Prüferin hat die Leistung gesondert zu bewerten. Die dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zuerkannte Punktezahl je Bewertungskriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Bewertungen. Es ist kaufmännisch zu runden. Die Prüfung in diesem Modul ist bestanden, wenn der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin mindestens 60 Prozent der maximalen Punktezahl erreicht hat.
Prüfungskommission
Paragraph 6, Die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ wird gem. Paragraph 351, Absatz eins, Gewerbeordnung in allen Modulen von einer Prüfungskommission, bestehend aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern/Beisitzerinnen, abgenommen.
Bewertung
Paragraph 7, Für die Bewertung der Module gilt das Schulnotensystem von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.
Zeugnis
Paragraph 8, (1) Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin erhält ein Zeugnis über das geprüfte Modul. Aus diesem ist zu erkennen, ob er/sie mit Auszeichnung bestanden, bestanden oder nicht bestanden hat. Die Prüfung ist mit Auszeichnung bestanden, wenn beide Module mit „Sehr gut“ bewertet werden.
(2) Sobald der Meisterprüfungsstelle die Zeugnisse über die bestandenen Module vorliegen, ist ein Befähigungsprüfungszeugnis für das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation auszustellen.
Wiederholung
Paragraph 9, Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen.
Geltende Fassung
Paragraph 10, Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese, sofern nicht anderes ausdrücklich angeordnet wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 11, (1) Die Verordnung tritt mit 01.06.2019 in Kraft.
(2) Die Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie für das reglementierte Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ gemäß Paragraph 136, GewO 1994 – Unternehmensberater-Prüfungsordnung, kundgemacht am 30.01.2004, tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
KR Mag. Alfred Harl, MBA, CMC Fachverbandsobmann | Mag. Philipp Graf Fachverbandsgeschäftsführer |
Qualifikationsstandard Unternehmensberatung Anlage
Der folgende Qualifikationsstandard stellt die Grundlage für die im Rahmen der Prüfung gem. Paragraph 4 und Paragraph 5, der Prüfungsordnung zu überprüfenden Lernergebnisse dar. Er gliedert sich entsprechend den Anforderungen des Paragraph 2, in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz.
Klienten/Klientinnen im Bereich der strategischen Unternehmensführung beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bei der Entwicklung und Implementierung von Unternehmensstrategien zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Grundlagen der Strategieentwicklung und -beratung (Kernelemente, Phasen etc.) ● Definition, Abgrenzung und Einsatz von Strategie, Vision und Leitbild ● Methoden und Konzepte systemischer Beratung ● Strategieinstrumente (Umfeldanalyse, Porters 5 Forces, Portfoliotechnik, Blue Ocean, Kernkompetenzen, SWOT-Technik etc.) ● Projektmanagement ● Bilanzanalyse ● Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ● Kostenrechnung ● Kalkulation ● Finanzierung und Finanzierungsformen ● Businessplanerstellung ● Controlling ● rechtliche Grundlagen wie Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● eine strategische Unternehmensplanung entwickeln und implementieren. ● digitale/analoge Geschäftsmodelle entwickeln und implementieren. ● eine Business Transformation entwickeln und implementieren. ● Management-Informationssysteme entwickeln und implementieren. ● Kommunikationsstrategien entwickeln und implementieren. ● ein Leitbild entwickeln und implementieren. ● eine Corporate Identity, ein Corporate Design und/sowie eine Corporate Culture entwickeln und implementieren. ● Compliance Management und Anti Fraud Management entwickeln und implementieren. ● bei Unternehmensgründungen, ● Merger & Acquisition oder/und Post Merger Integration aufsetzen und begleiten. ● bezüglich Kooperationen und Joint Ventures beraten und diese begleiten. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich der operativen Unternehmensführung beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bei der operativen Unternehmensführung zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Methoden und Konzepte systemischer Beratung ● Analyseinstrumente (Umfeldanalyse, Portfoliotechnik, ABC-Analyse, SWOT-Technik etc.) ● Projektmanagement ● Bilanzanalyse ● Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ● Kostenrechnung ● Kalkulation ● Finanzierung und Finanzierungsformen ● Businessplanerstellung ● Controlling ● rechtliche Grundlagen wie Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● eine Unternehmensoptimierung und -sanierung durchführen. ● Risikoanalysen durchführen und Risikomanagement implementieren. ● Krisenmanagement durchführen. ● Innovationsmanagement initiieren, etablieren und evaluieren. ● Beziehungs- und Konfliktmanagementsysteme implementieren. ● Führungskräfte coachen. ● als Manager/Managerin auf Zeit tätig werden (Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion). ● die Unternehmensverwaltung und treuhändige Verwahrung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen übernehmen. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Unternehmensorganisation beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bei der Gestaltung und Entwicklung der betrieblichen Organisation zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Ablauf- und Aufbauorganisation ● Organisationstheorien ● Prozessmanagement ● Modellierungstools für Geschäftsprozesse ● Methoden und Konzepte systemischer Beratung ● Analyseinstrumente (Umfeldanalyse, Portfoliotechnik, ABC-Analyse, SWOT-Technik etc.) ● Innovations- und Kreativitätstechniken (Design Thinking, Methode 635, Brainstorming etc.) ● Projektmanagement ● Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ● Kostenrechnung ● Kalkulation ● Controlling ● rechtliche Grundlagen wie Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht etc. ● Qualitätsmanagementsysteme (Kaizen, TQM, 6-Sigma, KTQ, JCI, ISO 9001, EFQM etc.) ● gängige Wissensmanagementsysteme ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● Organisationsprozesse und ● eine Organisationsoptimierung durchführen. ● Informationsmanagement implementieren. ● Informationssysteme spezifizieren, auswählen, implementieren und evaluieren. ● organisationstheoretische Konzepte entwickeln und für einen geplanten sozialen Wandel in Organisationen anwenden. ● Veränderungsprozesse begleiten. ● Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme implementieren. ● betriebliche Kommunikationsprozesse festlegen. ● Dokumentation, Archivierung und Wissensmanagement implementieren. ● Büroräume planen und Arbeitsplätze gestalten. ● in arbeitstechnischen Fragen beraten. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Technik, Technologie und Datenschutz/Datensicherheit beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bei Fragen der Technik,Technologie und Datenschutz/Datensicherheit zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● gängige Systeme der Informationstechnologie und Datenverarbeitung ● EDV-Prozesse und Maßnahmen zur Datensicherheit ● Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie deren Umsetzung in der Organisation ● Analyse und Wirtschaftlichkeit von technischen Investitionen und Produkten ● Produktentwicklung/Produktdesign/Produktinnovation ● Wertanalyse ● Produktionsplanung und -steuerung ● Produktions- und Fertigungstechnik ● Produktionsintegration und Produktionsautomation/Industrie 4.0 und Prozesse der zunehmenden Digitalisierung. ● Technologieberatung ● Energiedienstleistungen/EnergieAudit ● Arbeitsorganisation/Arbeitstechnik/ Arbeitssicherheit ● Personaleinsatz- und Entlohnungssysteme ● Betriebsstättenorganisation ● „Legal compliance“-Darstellung des Unternehmens; Bescheid- und Auflagenmanagement ● Raumwirtschaft/Raumplanung/Raum-entwicklung ● die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 74 ASchG ● die Voraussetzungen nach dem Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) und nach der Gefahrengutbeförderungsverordnung (GGBV) ● Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG) in vollem Umfang ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● zu Systemen der Informationstechnologie und Datenverarbeitung beraten. ● EDV-Prozesse und Maßnahmen zur Datensicherheit implementieren. ● über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beraten und Klienten/Klientinnen bei deren Umsetzung begleiten. ● technische Investitionen und Produkte analysieren und wirtschaftlich beurteilen. ● die Produktentwicklungen forcieren, Produktdesigns und Produktinnovation implementieren. ● eine Wertanalyse durchführen. ● eine Produktionsplanung und Produktionssteuerung implementieren. ● Produktions- und Fertigungstechniken implementieren. ● eine Produktionsintegration und ● eine Technologieberatung durchführen. ● Energiedienstleistungen/EnergieAudit durchführen. ● hinsichtlich der Arbeitsorganisation, Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit beraten. ● Konzepte für Personaleinsatz- und Entlohnungssysteme erarbeiten. ● eine Betriebsstättenorganisation entwickeln. ● eine „Legal compliance“-Darstellung des Unternehmens ausarbeiten und das Bescheid- und Auflagenmanagement implementieren. ● Funktionale Konzepte für Raumwirtschaft, Raumplanung und Raumentwicklung ausarbeiten. ● als externe Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz tätig werden. ● als externer Gefahrengutbeauftragter gemäß § 11 Abs 7 Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) iVm 1.8.3 ADR/RID tätig werden, sofern die Voraussetzungen nach dem Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) und nach der Gefahrengutbeförderungs-verordnung (GGBV) erfüllt sind. ● die Funktion des/der externen Datenschutzbeauftragten gem. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG) in vollem Umfang ausüben. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Supply Chain Management beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. im Bereich des Supply Chain Managements zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Vergabe- und Beschaffungsprozesse Vergabegesetz ● Beschaffungs-, Produktions- und Distributionslogistik ● Lagersystemplanung ● Bestandsmanagement ● Funktionale Planung für Fertigung und Lagerung ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● bezüglich Vergabe- und Beschaffungsprozesse beraten. ● ein Beschaffungs-, Produktions- und Distributionslogistikkonzept ausarbeiten. ● eine Lagersystemplanung entwickeln und implementieren. ● Bestandsmanagement implementieren. ● eine funktionale Planung für Fertigung und Lagerung entwickeln und implementieren. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Umweltmanagement beraten |
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Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bezüglich Umwelt-, Nachhaltigkeits- und ökologischen Themen zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Betriebliche Umweltökonomie, Umweltstrategien und Strategien in der Ökologie ● Umweltrisiken für Standorte, Fusionen und Sanierungen ● Analyse- und Optimierungstechniken bezüglich der ökologischen Auswirkungen und Potentiale von Unternehmensstrukturen und Unternehmensprozessen ● Nachhaltigkeitsthemen ● nachhaltige Produktgestaltung (Ressourceneinsatz, Recycling, Wiederverwendung etc.) ● Umweltinformations- und Umweltkennzahlensysteme, Öko-Controlling und Bilanzierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung ● Implementierung, Zertifizierung und Aufrechterhaltung einer Unternehmensorganisation nach anerkannten Normen (EMAS, ISO 14000 ff, etc.) ● ökologische Themenstellungen ● Projektmanagement für Umweltschutzprojekte ● Förderwesen für Umweltschutzprojekte und -maßnahmen ● Sicherheits- und Risikobestimmungen, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne bezüglich möglicher Umweltgefährdungen, „Legal compliance“ des Unternehmens; Bescheid- und Auflagenmanagement ● Kommunikationskompetenz bei Umweltproblematiken im Normalbetrieb und im Störfall ● die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 74 ASchG ● Voraussetzungen nach dem GGBG und nach der Gefahrgutbeförderungsverordnung ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● das Unternehmen in ökologischen Fragen strategisch positionieren. ● Unternehmen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen beraten. ● Fusionen und Sanierungen einschätzen und analysieren. ● Unternehmensstrukturen und Unternehmensprozesse bezüglich ihrer ökologischen Auswirkungen und Potentiale analysieren und optimieren (z.B. Ressourcenverbrauch, Abfallvermeidung, Abfallverwendung, Recycling). ● bezüglich nachhaltiger Produktgestaltung (Ressourceneinsatz, Recycling, Wiederverwendung etc.) beraten. ● Umweltinformationssysteme und Umweltkennzahlensysteme implementieren, Öko-Controlling und Öko-Bilanzierung durchführen und Nachhaltigkeitsberichte erstellen. ● bei der Implementierung, Zertifizierung und Aufrechterhaltung einer Unternehmensorganisation nach anerkannten Normen (EMAS, ISO 14000 ff, etc.) beraten und unterstützen. ● Trainingsprogramme zu ökologischen Themenstellungen entwickeln und abhalten. ● Umweltschutzprojekte implementieren. ● über Förderungen für Umweltschutzprojekte und Umweltmaßnahmen beraten. ● Unterlagen für umweltrelevante Projekte zur Einreichung bei Behörden erstellen. ● Sicherheits- und Risikoanalysen durchführen, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu möglichen Umweltgefährdungen entwickeln. ● eine „Legal compliance“-Darstellung des Unternehmens ausarbeiten und das Bescheid- und Auflagenmanagement implementieren. ● Funktionale Konzepte für Raumwirtschaft, Raumplanung und Raumentwicklung ausarbeiten. ● als externe Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz tätig werden. ● als externer Gefahrengutbeauftragter gemäß § 11 Abs 7 Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) iVm 1.8.3 ADR/RID tätig werden, sofern die Voraussetzungen nach dem Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBG) und nach der Gefahrengutbeförderungs-verordnung (GGBV) erfüllt sind. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Marketing und Vertrieb beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bezüglich Marketing und Vertrieb zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Markt- und Meinungsforschung ● Methoden der Marktanalyse, -beobachtung und ● Strategische Marketingplanung ● Entwicklung von Marketingkonzepten und -strategien ● Marktkommunikation, Public Relations etc. ● Marketing-Controlling Kennzahlen ● Innovationsmarketing und Diversifikationsstrategien ● Produktmanagement ● Methoden der Vertriebsplanung und Vertriebssteuerung ● Customer Relationship Management (CRM) ● Aufbau und Weiterentwicklung von Vertriebsorganisationen ● Trainingsknow-How ● Realisierung von Auftragsabwicklungsorganisationen ● Franchise-Konzepte ● Standortanalysen und -politik ● Markenführung und -entwicklung ● Möglichkeiten der Preis- und Konditionenpolitik ● Lizenzpolitik ● Patentverwertung ● fremde Märkte und Erfordernisse und Erfolgskriterien zur Erschließung internationaler Märkte ● außenwirtschaftliche Faktoren ● Möglichkeiten für nationale und internationale Kooperationen ● Digitales Marketing (CRM, Big Data, Customer Journeys, Social Media, digitale Präsenz) ● e-commerce ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken, interkulturelles Management | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● eine Marktanalyse, -beobachtung und -prognose durchführen. ● strategische Marketingkonzepte entwickeln und implementieren. ● Kommunikationsstrategien entwickeln und implementieren. ● Marketing-Controlling konzipieren, implementieren und überprüfen. ● Innovationsmanagementsysteme entwickeln und implementieren ● Diversifikationsstrategien entwickeln und implementieren. ● Produktmanagement einführen und eine Angebotsoptimierung erarbeiten. ● eine Vertriebsplanung und ● Kundenbindungsprogramme entwickeln und implementieren. ● Customer Relationship Management (CRM) implementieren. ● Vertriebsorganisationen aufbauen und weiterentwickeln. ● Verkaufsschulungen konzipieren und durchführen. ● Auftragsabwicklungsorganisationen gestalten und implementieren. ● Franchise-Konzepte entwickeln und implementieren. ● Standortanalysen durchführen und Konzepte für Standortpolitik entwickeln und implementieren. ● Konzepte für Markenpolitik entwickeln und implementieren. ● Konzepte für Preis- und Konditionenpolitik entwickeln und implementieren. ● Konzepte für Lizenzpolitik entwickeln und implementieren. ● Konzepte für Patentverwertung entwickeln und begleiten. ● Konzepte für die Markterschließung entwickeln und implementieren. ● bei Exportfragen und in außenwirtschaftlichen Belangen beraten. ● hinsichtlich der Entwicklung nationaler und internationaler Kooperationen beraten. ● Konzepte hinsichtlich des Digitalen Marketings entwickeln und implementieren. ● Konzepte hinsichtlich des digitalen Vertriebs entwickeln und implementieren (e-commerce). | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Personalwesen beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. bezüglich Mitarbeiterführung und Personalwesen zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: Personalsysteme wie insbesondere ● Personalpolitik ● Führungsgrundsätze und –systeme ● Quantitative und qualitative Personal-Planung ● Arbeitszeitmodelle ● Arbeitsplatz- und Leistungsevaluierung ● Entgeltsysteme ● Anforderungs- und Fertigkeitsprofile, Stellenbeschreibungen, Funktionendiagramme ● Personaleinsatzplanung ● Personal-Informationssysteme ● Diversity Management ● Betriebliches Gesundheitsmanagement ● Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz ● Kompetenzmanagement Personalentwicklung wie insbesondere ● Eignungs- und Potentialuntersuchungen ● Mitarbeiterförder- und Entwicklungsprogramme ● Führungskräfte-Entwicklung ● Karriereplanung ● Nachfolgeplanung, Wiedereingliederungsmanagement, Expatriation, Repatriation, Inpatriation ● Coaching und Mentoring ● Supervision und Intervision ● Erstellung von Aus- und Weiterbildungskonzepten ● Organisation, Durchführung und Evaluierung von Ausbildungsmaßnahmen Personalmarketing wie insbesondere ● Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ● Employer Branding ● Suche und Auswahl von Mitarbeitenden ● Durchführung von Eignungs- und Objektivierungsverfahren ● Einführung und Einarbeitung von Mitarbeitenden, Onboarding ● Arbeitsvermittlung gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Arbeitsmarktförderungsgesetzes ● Outplacement, Offboarding Personal-Administration wie insbesondere ● Organisation der Personal-Verwaltung ● Betriebsklima- und Motivationsanalysen ● Fluktuations- und Fehlzeitanalysen ● Gehaltsvergleiche ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken, interkulturelles Management | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● ein Personalpolitik-Konzept entwickeln und implementieren. ● Führungsgrundsätze entwickeln und ein einheitliches Führungssystem implementieren (tätigkeitsspezifische Anforderungsprofile entwickeln). ● eine quantitative und qualitative Personal-Planung durchführen. ● Arbeitszeitmodelle entwickeln. ● Anforderungsprofile für Arbeitsplätze entwickeln und evaluieren. ● eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchführen. ● theoretischen und faktischen Beitrag eines Arbeitsplatzes zum Gesamtergebnis ermitteln (Leistungsevaluierung). ● das Entlohnungssystem überprüfen und analysieren und Entgeltsysteme entwickeln und implementieren. ● Anforderungs- und Fertigkeitsprofile, Stellenbeschreibungen und, Funktionendiagramme entwickeln und implementieren. ● den Personaleinsatz planen. ● Personal-Informationssysteme entwickeln. ● Diversity Management implementieren. ● betriebliches Gesundheitsmanagement implementieren. ● Konzepte für Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz ausarbeiten. ● Kompetenzmanagement implementieren. ● Eignungsuntersuchungen durchführen, um abzuklären, ob die Mitarbeitenden die Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllen (physisch, psychisch, sozial, kommunikativ, intellektuell). ● Leistungs- und Entwicklungspotential von Mitarbeitenden beurteilen. ● Mitarbeiterförder- und Entwicklungsprogramme entwickeln und implementieren. ● ein Konzept für die Führungskräfte-Entwicklung entwickeln und implementieren. ● Karriereplanungskonzepte entwickeln. ● bei der Nachfolgeplanung beraten und Wiedereingliederungsmanagement, Expatriation, Repatriation sowie, Inpatriation implementieren. ● Coaching und Mentoring durchführen. ● Supervision und Intervision durchführen. ● Aus- und Weiterbildungskonzepte entwickeln und implementieren. ● Ausbildungsmaßnahmen organisieren, durchführen und evaluieren. ● Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu Zwecken des Personalmarketings betreiben. ● Employer Branding durchführen. ● bei der Suche und Auswahl von neuen Mitarbeitenden beraten. ● Eignungs- und Objektivierungsverfahren für einzustellende oder zu entwickelnde Mitarbeitende durchführen. ● bei der Einführung und Einarbeitung von Mitarbeitenden beraten und einen Onboarding Prozess begleiten. ● Arbeitsvermittlung gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Arbeitsmarktförderungsgesetzes durchführen. ● hinsichtlich Outplacement und Offboarding beraten. ● bei der Organisation der Personal-Verwaltung beraten. ● Betriebsklima- und Motivationsanalysen erstellen. ● Fluktuations- und Fehlzeitanalysen erstellen. ● Gehaltsvergleiche erstellen. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. im Finanz- und Rechnungswesen zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Methoden der Bilanzanalyse ● Erfolgs- und Betriebsergebnisrechnungen ● Kostenrechnung und Kalkulation ● Planungsrechnung/Budgetierung/ Investitionsrechnung ● Liquiditäts- und Forderungsmanagement ● Organisation und Führung des betrieblichen Rechnungswesens ● Selbständige Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie Statistiken und Rechenwerken jeder Art für betriebswirtschaftliche Zwecke (Planungs- und Kostenrechnungen etc.) ● gesetzliche Bestimmungen zu Steuer- und Abgabenrecht ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventions- und Interviewtechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken, interkulturelles Management | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● eine Bilanzanalyse erstellen. ● Erfolgs- und Betriebsergebnisrechnungen erstellen. ● eine Kostenrechnung und Kalkulationen erstellen. ● eine Planungsrechnung/Budgetierung/ Investitionsrechnung erstellen. ● Liquiditäts- und Forderungsmanagement implementieren. ● den Ablauf und die Organisation des Rechnungswesens gestalten und optimieren. ● Bücher und Aufzeichnungen sowie Statistiken und Rechenwerke jeder Art für betriebswirtschaftliche Zwecke (Planungs- und Kostenrechnungen etc.) führen. ● gesetzliche Bestimmungen zu Steuer- und Abgabenrecht bei der Beratung berücksichtigen. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen im Bereich Betriebswirtschaft beraten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen wie Unternehmen, öffentliche Institutionen etc. in betriebswirtschaftlichen Belangen zu beraten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Methoden der Bilanzanalyse ● Strategisches und operatives Controlling ● Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ● Kostenrechnung ● Kalkulation ● Finanzierung und Finanzierungsformen ● Businessplanerstellung ● rechtliche Grundlagen wie Unternehmensrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht ● Methoden der Unternehmensanalyse ● Finanzierungsformen ● Instrumente der Kapitalbeschaffung ● nationale und internationale Förderlandschaft ● gängige Business Intelligence-Tools ● Methoden der Unternehmensbewertung ● Due Diligence ● Regelungen des Insolvenzrechts bzgl. Fortbestandsprognosen ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventionstechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● das Projektmanagement übernehmen. ● strategisches und operatives Controlling entwickeln. ● implementieren und durchführen. ● Unternehmensanalysen erstellen (Schwachstellenanalyse) und interpretieren. ● Konzepte zur Kostenoptimierung erstellen und implementieren. ● Konzepte für die geeignete Unternehmensfinanzierung entwickeln. ● bei der Kapitalbeschaffung beraten. ● zu nationalen bzw. internationalen Förderungen beraten. ● Wirtschaftlichkeitsanalysen erstellen. ● betriebswirtschaftliche Datenanalysen (Business Intelligence) durchführen. ● Unternehmensbewertungen durchführen. ● Due Diligence Prüfungen durchführen. ● Fortbestandsprognosen laut Insolvenzrecht erstellen. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
Klienten/Klientinnen berufsmäßig gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden/Kundinnen und Lieferanten/Lieferantinnen, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten | |||
Lernergebnisse | Kenntnisse | Fertigkeiten | Kompetenz |
Er/Sie ist in der Lage, Auftraggeber/Auftraggeberinnen berufsmäßig gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden/Kundinnen und Lieferanten/Lieferantinnen, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts zu vertreten. | Er/Sie hat hoch spezialisierte Kenntnisse über: ● Unternehmensrecht ● Arbeits- und Sozialrecht ● Datenschutzrecht ● Gesellschaftsrecht ● Insolvenz- und Unternehmensreorganisationsrecht ● Steuerrecht ● Wettbewerbsrecht ● Zivilrecht ● Zivil- und Verwaltungsverfahrensrecht ● Berufsrecht einschließlich berufsmäßige Vertretungsrechte ● Softskills wie Kommunikationstechniken, Interventionstechniken, Verhandlungstechniken, Coachingtechniken, Mediationstechniken, Moderationstechniken | Er/Sie kann ● Unternehmen gründen, schließen und übergeben. ● allgemeine Informationen bei Kreditinstituten einholen und an den Auftraggeber weitergeben. ● Beratungen im Bereich des Bonitätsmanagements durchführen. ● Unternehmensanalysen erstellen (Schwachstellenanalyse) und interpretieren. ● Verhandlungen mit Kreditinstituten im Rahmen der Bonitätsmanagement- und Sanierungsberatung durchführen. ● Im Rahmen seiner/ihrer Vertretungsbefugnis gegenüber Verwaltungsbehörden bei Gewerbeverfahren (insbesondere Gewerbeanmeldungen und -zurücklegungen, Standortverlegungen, Nominierung gewerberechtlicher Geschäftsführer, Betriebsanlagegenehmigungs-verfahren) oder vor dem Patentamt bei der Anmeldung von Patenten und der Registrierung von Marken vertreten. ● seine/ihre Auftraggeber/ Auftraggeberinnen in Insolvenzverfahren und in Verfahren ohne Anwaltszwang vor Gerichten vertreten, insbesondere bei Außerstreitverfahren wie Eintragungen ins Firmenbuch oder ins Grundbuch. | Er/Sie kann komplexe berufliche Aufgaben oder Projekte leiten und gestalten, für die auch neueste berufsrelevante Erkenntnisse von Bedeutung sind. Dabei übernimmt er/sie auch in nicht vorhersehbaren Situationen die Entscheidungsverantwortung. Erfordert es die berufliche Aufgabe bzw. ein Projekt, kann er/sie zur Bewältigung innovative Strategien entwickeln und umsetzen. Er/Sie kann festlegen, ob Aufgaben an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Externe delegiert werden. Er/sie leitet seine/ihre Mitarbeiter/innen an, strategische in operative Ziele zu übertragen und diese umzusetzen. Er/Sie kontrolliert die Qualität der Umsetzung von delegierten Aufgaben, greift im Bedarfsfall steuernd ein, trifft dabei inhaltliche bzw. personelle Entscheidungen und antizipiert mögliche daraus resultierende Konsequenzen. Ebenso kann er/sie seine/ihre eigenen Leistungen kritisch bewerten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen kann er/sie innovative und optimierte Vorgehensweisen entwickeln. Er/Sie konzipiert individuelle Unternehmensberatungsprojekte und leitet diese in Abstimmung mit der Klientenorganisation. Er/Sie übernimmt die Verantwortung für das Projektdesign und setzt auf die jeweilige Problemsituation zugeschnittene Beratungsprozesse auf. Dabei wahrt er die Externalität und agiert ganzheitlich sowie verantwortungsbewusst. Er/Sie klärt im Beratungsprojekt die internen und externen Verantwortlichkeiten. Er/Sie stellt während des Projekts den notwendigen Knowhow-Transfer in die Klientenorganisation sicher. Er/Sie evaluiert die Projektergebnisse gemäß ISO 20700 und sorgt für den Knowhow-Zuwachs in der eigenen Organisation. |
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