Landesverwaltungsgericht Wien
05.04.2022
VGW-171/091/16056/2021
Aus den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzesentwurfs zum Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG) ist ersichtlich, dass Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzes die „Schaffung der organisationsrechtlichen Grundlagen für das Verwaltungsgericht Wien“ sind. Antragsrechte dritter Personen sind im Gesetz nicht enthalten und fehlt für den Antrag auf Veröffentlichung aller Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien eine gesetzliche Grundlage.
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.171.091.16056.2021