Gericht

Landesverwaltungsgericht Wien

Entscheidungsdatum

05.04.2022

Geschäftszahl

VGW-171/091/16056/2021

Rechtssatz

Aus den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzesentwurfs zum Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG) ist ersichtlich, dass Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzes die „Schaffung der organisationsrechtlichen Grundlagen für das Verwaltungsgericht Wien“ sind. Antragsrechte dritter Personen sind im Gesetz nicht enthalten und fehlt für den Antrag auf Veröffentlichung aller Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien eine gesetzliche Grundlage.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.171.091.16056.2021