Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
08.03.2024
LVwG-AV-1443/001-2022
Das Betreiben eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, bei dem ausschließlich die künstlerische Tätigkeit […] dargestellt wird, kann nicht als eigene wirtschaftliche Tätigkeit gesehen werden, sondern als Teil der künstlerischen Tätigkeit, wenn [wie hier] die „neuen Medien“ zur Bewerbung des künstlerischen Schaffens genutzt werden.
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.1443.001.2022