Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
14.09.2023
LVwG-AV-2028/001-2023
Dem ÄrzteG ist eine Ermächtigung für Bezirksverwaltungsbehörden zur Erlassung eines Bescheids, mit welchem eine bestimmte Therapie oder Behandlung wegen Verstoß gegen den „Ärztevorbehalt“ iSd Paragraphen 2 und 3 ÄrzteG untersagt werden könnte, nicht zu entnehmen.
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.2028.001.2023