Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

30.06.2023

Geschäftszahl

LVwG-AV-790/001-2022

Rechtssatz

Endete die Kammerzugehörigkeit des Arztes durch Streichung aus der Ärzteliste [hier: nach Bescheiderlassung aber vor Vorlage der Beschwerde an das VwG], ist das Disziplinarverfahren in sinngemäßer Anwendung der Strafprozessordnung (auch bei Unzuständigkeit der belangten Behörde) abzubrechen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.790.001.2022