Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
02.02.2023
LVwG-AV-809/001-2020
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der zu entrichtenden Beiträge kommt eine bloße Abweisung des Antrages nicht in Betracht.
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.809.001.2020