Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

02.02.2023

Geschäftszahl

LVwG-AV-809/001-2020

Rechtssatz

Das Kammeramt als Dienststelle der Ärztekammer ohne Behördenqualität hat neben der bescheidmäßigen Vorschreibung der Umlagenverbindlichkeiten auch über Beiträge zum Wohlfahrtsfonds mit Bescheid abzusprechen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.809.001.2020