Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
02.02.2023
LVwG-AV-809/001-2020
Das Kammeramt als Dienststelle der Ärztekammer ohne Behördenqualität hat neben der bescheidmäßigen Vorschreibung der Umlagenverbindlichkeiten auch über Beiträge zum Wohlfahrtsfonds mit Bescheid abzusprechen.
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.809.001.2020