Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
24.05.2022
LVwG-AV-1399/001-2020
Aus dem insofern eindeutigen Wortlaut des Paragraph 34, Satzung WFF, der ausschließlich auf den Unterhaltsanspruch abstellt, ist ableitbar, dass allfällige Steuerzahlungen bei der Berechnung der Höhe der Witwenversorgung nicht zu berücksichtigen sind.
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1399.001.2020