Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

24.05.2022

Geschäftszahl

LVwG-AV-1399/001-2020

Rechtssatz

Aus dem insofern eindeutigen Wortlaut des Paragraph 34, Satzung WFF, der ausschließlich auf den Unterhaltsanspruch abstellt, ist ableitbar, dass allfällige Steuerzahlungen bei der Berechnung der Höhe der Witwenversorgung nicht zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1399.001.2020