Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

30.03.2022

Geschäftszahl

LVwG-AV-1816/001-2021

Rechtssatz

Für das Aufzeigen eines Befangenheitsgrundes sind konkrete Sachverhaltsbehauptungen erforderlich, welche die Befürchtung nachvollziehbar erscheinen lassen, der Verfahrenshelfer sei in seinem pflichtgemäßen Handeln gehemmt vergleiche VwGH 2003/06/0003).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1816.001.2021