Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

17.11.2021

Geschäftszahl

LVwG-AV-1222/001-2020

Rechtssatz

Nicht jedes Handeln oder Unterlassen eines Verfahrenshelfers ist auf seine rechtliche Fundiertheit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1222.001.2020