Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

04.10.2021

Geschäftszahl

LVwG-AV-1121/001-2021

Rechtssatz

Nicht jedes Handeln oder Unterlassen eines Verfahrenshelfers ist auf seine rechtliche Fundiertheit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1121.001.2021