Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
25.03.2020
LVwG-AV-691/001-2019
Auch ein zum Verfahrenshelfer bestellter Rechtsanwalt kann sich einer Doppelvertretung schuldig machen vergleiche OBDK Zl Bkd 108/89) und es ist Bezugspunkt der Doppelvertretung die gesamte Kanzleigemeinschaft und nicht nur der einzelne Rechtsanwalt vergleiche etwa OBDK Zl 10 Bkd 3/07).
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.691.001.2019