Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

11.09.2019

Geschäftszahl

LVwG-AV-263/001-2019

Rechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.263.001.2019