Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
11.09.2019
LVwG-AV-263/001-2019
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.263.001.2019