Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

04.07.2019

Geschäftszahl

LVwG-AV-1340/001-2018

Rechtssatz

Das Verwaltungsgericht kann eine Änderung des Abweisungsgrundes vornehmen vergleiche VwGH Ra 2014/22/0123). Hat die Behörde einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung wegen Bedenken der legalen Herkunft finanzieller Mittel abgewiesen, überschreitet das Landesverwaltungsgericht seine Entscheidungsbefugnis nicht, wenn es als Abweisungsgründe den fehlenden Nachweis einer Studienzulassung sowie einer Krankenversicherung heranzieht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1340.001.2018