Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

LVwG-AV-834/001-2018

Rechtssatz

Um die Möglichkeit aufzuzeigen, ein Verfahrenshelfer sei aus sachfremden Motiven an der pflichtgemäßen (sachlichen) Ausübung gehindert, bedarf es konkreter Sachverhaltsbehauptungen, die die Befürchtung nachvollziehbar erscheinen lassen, der bestellte Verfahrenshelfer sei dadurch in seinem pflichtgemäßen Handeln gegenüber dem Verfahrensbeholfenen gehemmt vergleiche VwGH 2011/01/0240).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.834.001.2018