Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

LVwG-AV-834/001-2018

Rechtssatz

Aus der RAO kann kein Anspruch der Partei auf Bestellung eines bestimmten von ihr gewünschten Rechtsanwalts zum Verfahrenshelfer abgeleitet werden. Das Gesetz räumt der Partei lediglich das Recht ein, einen Antrag auf Enthebung des Rechtsanwalts aus den näher geregelten Gründen zu stellen vergleiche VwGH Ro 2016/03/0009).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.834.001.2018