Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
10.12.2018
LVwG-AV-714/001-2017
Wird eine zurückweisende Beschwerdevorentscheidung behoben, weil die Beschwerde zulässig ist, hat das Verwaltungsgericht inhaltlich über die Beschwerde zu erkennen vergleiche etwa VwSlg 19.271 A/2015).
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.714.001.2017