Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
31.01.2018
LVwG-S-1874/001-2017
Geheimnisse im Sinne des §15 PsychotherapieG sind Tatsachen, die nur dem Träger des Geheimnisses und allenfalls noch seinem vertrauten Kreis bekannt sind und bei denen ein nachvollziehbares Interesse daran besteht, dass diese Inhalte Außenstehenden nicht bekannt werden (s. Firlei in GmundKomm Paragraph 15, PThG Rz 5, mwN). […]
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1874.001.2017