Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Entscheidungsdatum

07.08.2017

Geschäftszahl

LVwG-AV-477/001-2016

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des Kriteriums der versicherungsmathematisch festgestellten Unterdeckung im Rahmen einer Ermessensentscheidung kann nicht als unzulässig gewertet werden, zumal der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur bereits festgestellt hat, dass gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Satzungsbestimmungen ex lege zu berücksichtigen sein können vergleiche VfGH 9.10.2012, B 279/12).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.477.001.2016