Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
07.08.2017
LVwG-AV-477/001-2016
Die Berücksichtigung des Kriteriums der versicherungsmathematisch festgestellten Unterdeckung im Rahmen einer Ermessensentscheidung kann nicht als unzulässig gewertet werden, zumal der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur bereits festgestellt hat, dass gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Satzungsbestimmungen ex lege zu berücksichtigen sein können vergleiche VfGH 9.10.2012, B 279/12).
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.477.001.2016