Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
18.04.2017
LVwG-M-2/001-2017
Wird eine Festnahme [hier: Festnahme und Vorführung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe] auf mehrere Grundlagen (z.B. Festnahmegründe, Verdacht mehrerer Verwaltungsübertretungen, Vorliegen mehrerer vollstreckbarer Freiheitsstrafen) gestützt, liegen also konkurrierende Grundlagen vor, so rechtfertigt bereits eine stichhaltige Grundlage die Festnahme vergleiche VfSlg 11.146/1986; Helm, in Eisenberger/Ennöckl/Helm, Die Maßnahmenbeschwerde2 [2016]).
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.M.2.001.2017