Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
01.03.2017
LVwG-AV-985/001-2015
Für die Dauer eines Kuraufenthaltes ist nach der Satzung des WFF NÖ grundsätzlich keine Krankenunterstützung vorgesehen.
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.985.001.2015