Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
01.02.2017
LVwG-AV-102/001-2015
Die von der Rechtsprechung zu Paragraph 15, Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 (bzw. vergleichbaren Regelungen anderer Wohlfahrtsfonds) entwickelten Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Fondsbeitrages sind ein außergewöhnliches Ereignis, das außerhalb der Einflusssphäre des Fondsmitglieds liegt, das Fondsmitglied an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindert und das einen erheblichen Einkommensverlust zur Folge hat.
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.102.001.2015