Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Landesverfassung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/1999 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 14/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

römisch eins. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1*)
Staatsform, Staatshoheit

  1. Absatz einsVorarlberg ist ein selbständiges Land des Bundesstaates Österreich. Es bekennt sich zu den Grundsätzen der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung. Die Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften für die Bewahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens wird anerkannt.
  2. Absatz 2Als selbständiger Staat übt Vorarlberg alle Hoheitsrechte aus, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind oder übertragen werden.
  3. Absatz 3Alle staatliche Gewalt des Landes geht vom Landesvolk aus. Sie wird unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen sowie mittelbar durch die Organe der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit ausgeübt.
  4. Absatz 4Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie.

*) Fassung LGBl.Nr. 14/2013