Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

3800/4-0

Titel

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

Ausgabedatum

10.12.2014

Text

 

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

 

3800/4-0

Stammverordnung

104/14

2014-12-10

 

Blatt 1-3

Ausgegeben am
10.12.2014

Jahrgang 2014
104. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 2, Absatz 5, des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, Landesgesetzblatt 3800–7:

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Sobotka

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreterin
Renner

römisch eins.

Ab 1. Jänner 2015 lautet der in Paragraph 2, Absatz eins, des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, Landesgesetzblatt 3800–7, für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden angeführte Betrag

 

 


statt € 1.000,–


€ 1.095,–

römisch II.

Ab 1. Jänner 2015 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:

Tarif

über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben

A. Allgemeiner Teil

Euro

 

  1. Ziffer eins
    Entscheidungen, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt wird                    8,75

  1. Ziffer 2
    Sonstige Entscheidungen oder Amtshandlungen, durch die einem Parteibegehren Rechnung getragen wird                    8,75

  1. Ziffer 3
    Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht auch von einfachen kanzleimäßigen Übernahmebestätigungen, wie Präsentationsrubriken oder dergleichen)                    3,25

  1. Ziffer 4
    Aufnahme von Niederschriften von mündlichen Anbringen                    3,25

  1. Ziffer 5
    Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn sie von der Behörde ausgestellt werden, für jeden Bogen                    2,25

  1. Ziffer 6
    Durchführung von Beglaubigungen und Überbeglaubigungen (Legalisierung)                    3,25

  1. Ziffer 7
    Sichtvermerke und Vidierungen                    3,25

B. Besonderer Teil

römisch eins. Gebrauch des Gemeindewappens

  1. Ziffer 8
    Bewilligung zum Gebrauch des Wappens

  1. Litera a
    einer Stadt mit eigenem Statut                    525,–

  1. Litera b
    einer anderen Gemeinde                    350,–

römisch II. Örtliche Veranstaltungspolizei

  1. Ziffer 9
    Ausstellung der Anmeldebestätigung für Veranstaltungen, die auf Grund einer Bewilligung gemäß Paragraph 7, des NÖ Veranstaltungsgesetzes, Landesgesetzblatt 7070–0, durchgeführt werden (Veranstaltungen im Umherziehen), mit einer Dauer

  1. Litera a
    bis zu 3 Tagen                    21,80

  1. Litera b
    von mehr als 3 Tagen                    32,80

  1. Ziffer 10
    Ausstellung einer Anmeldebestätigung für sonstige Veranstaltungen mit einer Dauer

  1. Litera a
    bis zu 3 Tagen                    43,70

  1. Litera b
    von mehr als 3 Tagen                    65,50

  1. Ziffer 11
    Bewilligung von Veranstaltungsbetriebsstätten mit einem Fassungsraum

  1. Litera a
    bis 500 Personen                    76,50

  1. Litera b
    über 500 Personen                    98,50

Für die Genehmigung von Änderungen solcher Betriebsstätten beträgt die Verwaltungsabgabe zwei Drittel der für die jeweilige Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgabe.

römisch III. Örtliche Straßenpolizei

  1. Ziffer 12
    Bewilligung von Ausnahmen von Verkehrsgeboten oder -verboten, die von der Gemeinde erlassen wurden; für eine einmalige Fahrt                    14,70

 


für mehrmalige Fahrten


33,90

  1. Ziffer 13
    Bewilligung für eine Ladetätigkeit auf Straßenstellen, wo das Halten verboten ist oder auf Gehsteigen

 


für eine einmalige Ladetätigkeit


14,70


für mehrmalige Ladetätigkeit


33,90

  1. Ziffer 14
    Bewilligung für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu verkehrsfremden Zwecken und für eine Tätigkeit, durch die Menschenansammlungen auf der Straße herbeigeführt oder die Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern beeinträchtigt werden kann

  1. Litera a
    durch Aufstellen einer Selbstbedienungseinrichtung

  1. Sub-Litera, a, a
    fest montiert (z.B. Wandautomat, Personenwaage)                    9,25

  1. Sub-Litera, b, b
    vorübergehend aufstellbar (z.B. transportabler Zeitungsbehälter)                    4,55

  1. Litera b
    durch Abstellen von fahrunfähigen Fahrzeugen, von Fahrzeugen ohne Kennzeichen, von Anhängern ohne ziehendes Fahrzeug und von unbespannten Fuhrwerken für länger als
    3 Tage                    27,30

  1. Litera c
    durch Verwendung von Lautsprecherwagen                    45,90

  1. Litera d
    für alle anderen Tatbestände, die nicht unter Litera ,, b und c fallen                    71,–

  1. Ziffer 15
    Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Anbringens von Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb von Ortsgebieten

  1. Litera a
    für kürzere als Jahresfrist                    71,–

  1. Litera b
    für den Zeitraum eines Jahres und darüber bzw. von unbestimmter
    Dauer                    229,–

  1. Ziffer 16
    Anweisung eines Platzes zur Ausübung der Bettelmusik                    14,70

  1. Ziffer 17
    Bewilligung zur Vornahme von Arbeiten auf oder neben der Straße

  1. Litera a
    für eine Bewilligung, die bis zu einer Woche befristet ist                    18,60

  1. Litera b
    für eine Bewilligung, die auf einen längeren Zeitraum befristet ist, für jeden angefangenen Monat der Bewilligungsdauer                    45,90

 


höchstens jedoch


273,–

  1. Ziffer 18
    Bewilligung zur Unterlassung der Säuberung von Gehsteigen oder Gehwegen oder des Straßenrandes entlang von Liegenschaften von Schnee und Verunreinigungen sowie des Bestreuens bei Schnee und Glatteis                    14,70

  1. Ziffer 19
    Bewilligung zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße                    12,–

römisch IV. Örtliche Gesundheitspolizei

  1. Ziffer 20
    Totenbeschau                    58,50

  1. Ziffer 21
    (entfällt)

  1. Ziffer 22
    Bewilligung der Beisetzung oder Verwahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofes                    246,–

  1. Ziffer 23
    (entfällt)

  1. Ziffer 24
    Bewilligung der Enterdigung einer Leiche                    38,30

  1. Ziffer 25
    Feststellungsentscheidung über die Ausgestaltung einer Grabstelle                    38,30

römisch fünf. Örtliche Baupolizei

  1. Ziffer 26
    Feststellung der Inanspruchnahme fremden Eigentums für Bauvorhaben                    16,40

  1. Ziffer 27
    Bestätigung über die Nichtuntersagung der angezeigten Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland                    14,70

  1. Ziffer 28
    Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz                    29,40

  1. Ziffer 29
    Baubehördliche Bewilligung für Neu- und Zubauten für jeden Quadratmeter der neuen
    Geschoßfläche                    0,50

 


mindestens jedoch


93,–

  1. Ziffer 30
    Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulicher Anlagen, für die Abänderung oder den Abbruch von Bauwerken sowie für Veränderungen der Höhenlage des Geländes                    61,–

  1. Ziffer 31
    Baubehördliche Bewilligung für Einfriedungen und für die Aufstellung von Maschinen, Geräten und Feuerungsanlagen                    38,30

  1. Ziffer 32
    Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten                    38,30

  1. Ziffer 33
    Befristete baubehördliche Bewilligungen für Bauwerke vorübergehenden Bestandes                    32,80

  1. Ziffer 34
    Nachträgliche Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für konsenslose Bauwerke und andere Vorhaben
    die doppelten Ansätze der Tarifposten 29 bis 33

  1. Ziffer 35
    Verlängerung der Frist zum Beginn oder zur Vollendung der Bauausführung
    die halben Ansätze der Tarifposten 29 bis 32

  1. Ziffer 36
    Baubehördliche Überprüfung von Bauwerken auf ihre bewilligungsgemäße Ausführung
    die Ansätze der Tarifposten 29, 30, 31 und 33

römisch VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen

  1. Ziffer 37
    Bewilligung der freiwilligen Feilbietung                    1,5 %                    des                            Schätzwertes des                     zu versteigernden                     Gegenstandes

 


mindestens jedoch


14,70

römisch VII. Örtliches Gewerberecht

  1. Ziffer 38
    Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde für Gastgewerbebetriebe gemäß Paragraph 113, Absatz 3, Gewerbeordnung 1994 mit einer Gültigkeitsdauer

  1. Litera a
    für einen oder zwei kalendermäßig bestimmte Tage                    14,70

  1. Litera b
    bis zehn kalendermäßig bestimmte Tage                    29,40

  1. Litera c
    für mehr als zehn kalendermäßig bestimmte Tage                    58,50

  1. Ziffer 39
    Bewilligung für das Feilbieten eigener Erzeugnisse im Umherziehen                    14,70

römisch VIII. Örtliches Wasserrecht

  1. Ziffer 40
    Feststellung, daß ein Anschlußzwang an die Gemeindewasserleitung nicht besteht                    14,70