Niederösterreich
8201/22-0
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben
30.10.2014
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben | |||
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8201/22-0 | Kundmachung | 83/14 | 2014-10-30 |
| Blatt 1 | ||
Ausgegeben am | Jahrgang 2014 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des
örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben
Niederösterreichische Landesregierung: |
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. September 2014, römisch fünf 65/2014-9, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Eichgraben in der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben am 13. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 2a beschlossenen Fassung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. bis 20. September 2008, soweit dieses für einen Teil des Grundstücks Nr. 627, KG Eichgraben, die Widmung “Grünland-Grüngürtel”, Funktionsfestlegung “Bachbegleitgrün”, festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 10. Oktober 2014 zugestellt.