Niederösterreich
0350/70-0
Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut
12.09.2014
Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut | |||
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0350/70-0 | Stammverordnung | 78/14 | 2014-09-12 |
| Blatt 1 | ||
Ausgegeben am | Jahrgang 2014 |
Die NÖ Landesregierung hat am 9. September 2014 auf Grund des Paragraph eins, der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Landesgesetzblatt 0350–10, in Verbindung mit Paragraph 20, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–23 , verordnet:
Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut
Niederösterreichische Landesregierung: | Niederösterreichische Landesregierung: |
Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag
Sonntag, der 25. Jänner 2015
bestimmt.
Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der
20. Oktober 2014.