Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

0350/70-0

Titel

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

Ausgabedatum

12.09.2014

Text

 

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

 

0350/70-0

Stammverordnung

78/14

2014-09-12

 

Blatt 1

Ausgegeben am
12.09.2014

Jahrgang 2014
78. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 9. September 2014 auf Grund des Paragraph eins, der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Landesgesetzblatt 0350–10, in Verbindung mit Paragraph 20, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–23 , verordnet:

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Sobotka

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stelllvertreterin
Renner

Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag

Sonntag, der 25. Jänner 2015

bestimmt.

Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der

20. Oktober 2014.