Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1213/32-0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach

Ausgabedatum

20.05.2014

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach

 

1213/32-0

Kundmachung

48/14

2014-05-20

 

Blatt 1

Ausgegeben am
20.05.2014

Jahrgang 2014
48. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–22:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Sobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3152501/001-2014, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–22, der Gemeinde Münichreith-Laimbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Unter einem blauen, mit drei goldenen Kugeln belegten Schildhaupt in Gold ein grüner, mit einem silbernen Fisch belegter Dreiberg.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Münichreith-Laimbach festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Grün-Weiß” genehmigt.