Niederösterreich
0839-0
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
12.12.2013
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG Zielsteuerung-Gesundheit | |||
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0839-0 | Vereinbarung | 133/13 | 2013-12-12 |
| Blatt 1-38, Anhang | ||
Ausgegeben am | Jahrgang 2013 |
Der Landeshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß Artikel 44, Absatz eins, der NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001–19
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG
Zielsteuerung-Gesundheit
Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 19. September 2013 genehmigt; sie ist gemäß ihrem Artikel 42, für das Land Niederösterreich mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Landeshauptmann |
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
das Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau,
das Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann und
das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann,
im Folgenden Vertragsparteien genannt, kommen überein, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
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2. Abschnitt Gesundheitspolitische Grundsätze
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3. Abschnitt Aufbau und Ablauf der Zielsteuerung-Gesundheit
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4. Abschnitt Entscheidungsstrukturen und -organisation
Unterabschnitt A) Entscheidungsstrukturen und -organisation
auf Bundesebene
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Unterabschnitt B) Entscheidungsstrukturen und -organisation
auf Landesebene
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5. Abschnitt Konkretisierung der partnerschaftlichen
Zielsteuerung-Gesundheit
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6. Abschnitt Festlegung zur Finanzzielsteuerung
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7. Abschnitt Festlegungen zum Monitoring und Berichtswesen
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8. Abschnitt Regelungen zum Sanktionsmechanismus
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9. Abschnitt Eckpunkte für gesetzliche
Regelungen für die Errichtung der Zielsteuerung-Gesundheit sowohl auf
Bundes- als auch auf Landesebene
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10. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
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11. Abschnitt Geltungsdauer und Schlussbestimmungen
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Präambel
Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen kommen die Vertragsparteien Bund und Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits als gleichberechtigte Partner überein, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeiten verfolgt diese Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG daher das Ziel, durch moderne Formen einer vertraglich abgestützten Staatsorganisation eine optimale Wirkungsorientierung sowie eine strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zu erreichen. Es geht um eine den Interdependenzen entsprechende “Governance“ der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung, um die Entsprechung der Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen und Fairness und um die Sicherstellung von sowohl qualitativ bestmöglichen Gesundheitsdienstleistungen als auch deren Finanzierung.
Durch das vertragliche Prinzip Kooperation und Koordination sollen die organisatorischen und finanziellen Partikularinteressen der Systempartner überwunden werden.
Das Zielsteuerungssystem-Gesundheit baut dabei auf folgenden prinzipiellen politischen Festlegungen auf:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
(1)
Die Vertragsparteien kommen überein, beginnend mit 1. Jänner 2013 eine integrative partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit für die Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung der Sozialversicherung als gleichberechtigter Partner einzurichten und gemeinsam weiterzuentwickeln.
(2)
Die Konkretisierung dieser Zielsteuerung-Gesundheit erfolgt auf Grundlage vergleichbarer wirkungsorientierter qualitativ und quantitativ festzulegender
Darauf aufbauend ist als integraler Bestandteil eine
zu etablieren.
Artikel 2
Geltungsbereich
(1) Der Geltungsbereich der geplanten Zielsteuerung-Gesundheit umfasst in struktureller und organisatorischer Hinsicht alle intra- und extramuralen Bereiche des österreichischen Gesundheitswesens sowie etwaige betroffene Nahtstellen (z. B. zum Pflege- und Rehabilitationsbereich).
(2) Die Grundlage des Systems bilden die derzeit bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben der Partner im Zielsteuerungssystem Gesundheit.
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Gesundheitspolitische Grundsätze
Artikel 4
Ausrichtung an den Rahmen-Gesundheitszielen und Public Health
(1) Im Sinne des “Health in all Policies”-Ansatzes steht die Weiterentwicklung von Zielen, Struktur und Organisation der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit im Einklang mit den von der Bundesgesundheitskommission zu beschließenden Rahmen-Gesundheitszielen. Die Konkretisierung der Rahmen-Gesundheitsziele erfolgt in Bundes- und Landes-Gesundheitszielen, wobei sicherzustellen ist, dass allenfalls bereits definierte Landes-Gesundheitsziele im Einklang mit den Rahmen-Gesundheitszielen stehen.
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen an Public Health Grundsätzen zu orientieren. Diese sind unter anderem:
Artikel 5
Prinzipien, Ziele und Handlungsfelder der Zielsteuerung-Gesundheit
(1) Als Prinzipien sind zu befolgen:
(2) Zur Verwirklichung dieser Prinzipien werden im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit insbesondere folgende Ziele umgesetzt:
(3) Zur Verfolgung dieser gemeinsamen Ziele sind im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit jedenfalls folgende Handlungsfelder zu bearbeiten:
Artikel 6
Patientenorientierung und Transparenz
(1) Im Sinne der Patientenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist. Die Partner der Zielsteuerung-Gesundheit haben den Einsatz von digitalen Informationssystemen aus dem Bereich eHealth sicherzustellen. Solche umfassen insbesondere transparente Informationen über Angebote, Leistungen und Ergebnisse von Gesundheitsdiensteanbietern.
(2) Erhebungen zum subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung und sektorenübergreifende Patientenbefragungen sind regelmäßig durchzuführen.
Artikel 7
Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen
(1) Die Arbeiten zum Aufbau, zur Weiterentwicklung, zur Sicherung und Evaluierung eines flächendeckenden österreichischen Qualitätssystems haben bundeseinheitlich, bundesländer-, sektoren- und berufsübergreifend, insbesondere auch einschließlich des niedergelassenen Bereichs, zu erfolgen. Teil des Qualitätssystems sind dabei auch Maßnahmen zur Patientensicherheit, Qualitätsentwicklung und Qualitätsförderung. Sämtliche Festlegungen zum Qualitätssystem haben jedenfalls auch den Anforderungen der Zielsteuerung-Gesundheit und insbesondere dem darin vorgesehenen Monitoring zu entsprechen. Qualitätsarbeit hat auch einen wesentlichen Beitrag zur mittelbis langfristigen Steigerung der Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen zu leisten und somit zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und zu deren langfristigen Finanzierbarkeit beizutragen.
(2) Die österreichische Qualitätsarbeit hat die Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auf Grundlage des Gesundheitsqualitätsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 179 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung, des Bundes zu umfassen. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität haben in einem direkten und ausgewogenen Verhältnis zu einander zu stehen, wobei die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Ergebnisqualitätsindikatoren und deren Messung in allen Sektoren des Gesundheitswesens vorrangig ist.
(3) Im Bereich der Ergebnisqualität wird Folgendes festgelegt:
(4) Im Bereich der Prozessqualität sind für jene Bereiche, wo dies als notwendig und vordringlich erachtet wird, im engen Konnex mit den Handlungsfeldern der Zielsteuerung-Gesundheit (Artikel 5, Absatz 3, Ziffer 4 und 5) österreichweit einheitliche Qualitätsstandards festzulegen.
(5) Im Bereich der Strukturqualität werden die Kriterien im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) festgelegt. Für den intramuralen Bereich ist eine Revision und Redimensionierung der im ÖSG 2012 enthaltenen Strukturqualitätskriterien auf notwendige Vorgaben entsprechend den Festlegungen im Artikel 4, Absatz 4, Ziffer 4, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung, vorzunehmen. Im Rahmen zukünftiger ÖSG-Revisionen sind für den ambulanten Bereich Strukturqualitätskriterien um notwendige Vorgaben zu ergänzen.
(6) Die Sicherstellung der Qualität einschließlich der Teilnahme an bundesweiten Qualitätssicherungsmaßnahmen ist – unabhängig davon, in welcher Institution bzw. Einrichtung die Gesundheitsleistungen erbracht werden – verpflichtend. Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass die Einhaltung der festgelegten essentiellen Qualitätsstandards Voraussetzung für die Erbringung und Verrechenbarkeit der Leistungen ist.
(7) Für die Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen ist ein Masterplan zu erstellen. Die Arbeiten zu einer bundesländer- und sektorenübergreifenden regelmäßigen Berichterstattung über die Qualität im Gesundheitswesen sind vorzugsweise themenbezogen fortzusetzen. Ab dem Jahr 2014 sind im Rahmen dieser Berichterstattung regelmäßig auch Berichte über die Ergebnisqualität im stationären und ambulanten Bereich zu erstellen. Weiters ist auch ein Bericht zur Weiterbildung der Ärztinnen/ Ärzte zu erstellen. Eine Veröffentlichung dieser Berichte in geeigneter Form ist sicherzustellen.
(8) Bund, Länder und Sozialversicherung können zur wissenschaftlichen Unterstützung der in Absatz eins, genannten Arbeiten die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) in Anspruch nehmen.
3. Abschnitt
Aufbau und Ablauf der Zielsteuerung-Gesundheit
Artikel 8
Mehrstufigkeit des Zielsteuerungsprozesses
(1) Der Zielsteuerungsprozess erfolgt auf der Bundes- und der Landesebene nach anerkannten Verfahren.
(2) Die strategischen Ziele und die zu setzenden Maßnahmen zur Zielerreichung werden in vierjährigen Verträgen auf Bundesebene (periodenbezogene Bundes-Zielsteuerungsverträge) und Landesebene (periodenbezogene Landes-Zielsteuerungsverträge) vereinbart und verbindlich festgelegt. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Jahresarbeitsprogrammen.
(3) Auf Bundesebene sind im Sinne einer strategischen Kooperation und Koordination insbesondere folgende Prozessschritte vorzunehmen:
(4) Die Länder und die Sozialversicherung sind auf Landesebene im Sinne einer strategischen Kooperation und Koordination gemeinsam für die Erreichung und Umsetzung der in der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Ziele und Kooperationen verantwortlich. Dazu sind insbesondere folgende Prozessschritte vorzunehmen:
(5) Es wird vereinbart, dass eine Tochtergesellschaft der Gesundheit Österreich GmbH gegründet wird, über die die Arbeiten zur Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit, insbesondere Monitoring (Berichtswesen) und Qualitätsarbeit abgewickelt werden. An dieser Tochtergesellschaft sind der Bund, vertreten durch die Gesundheit Österreich GmbH, die Länder und die soziale Krankenversicherung, vertreten durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, zu gleichen Teilen (je ein Drittel) zu beteiligen. Im Sinne einer ressourcenschonenden Geschäftsführung ist festzulegen, dass der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH die Geschäfte der Tochtergesellschaft führt.
Artikel 9
Verhältnis der Zielsteuerung-Gesundheit zu ÖSG/RSG
(1) Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag sowie dessen Umsetzung in den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen baut auf den bereits vereinbarten Festlegungen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) auf. Die weitere Ausrichtung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit wird durch die übergeordnete Zielsteuerung-Gesundheit determiniert.
(2) Der Landes-Zielsteuerungsvertrag sowie dessen Umsetzung in den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen baut auf den bereits vereinbarten Festlegungen des jeweiligen Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) auf Landesebene auf und ist diesem übergeordnet. Die im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene gemeinsam vereinbarten strukturellen Maßnahmen haben unter Einhaltung der im Bundes-Zielsteuerungsvertrag und im ÖSG vereinbarten Vorgaben inhaltlich entsprechend in den jeweiligen Regionalen Strukturplan Gesundheit einzufließen.
(3) Auf Grundlage der zentralen Festlegungen und Erfordernisse der Zielsteuerung-Gesundheit sind der Österreichische Strukturplan Gesundheit und die Regionalen Strukturpläne Gesundheit als zentrale Planungsinstrumentarien in struktureller und inhaltlicher Hinsicht und unter Beachtung der Kriterien der Versorgung, der Qualität und der Effizienz zu entwickeln.
4.Abschnitt
Entscheidungsstrukturen und -organisation
Unterabschnitt A)
Entscheidungsstrukturen und -organisation auf Bundesebene
Artikel 10
Organisation der Bundesgesundheitsagentur (gemäß Artikel 14,
der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils
geltenden Fassung)
(1) In der Bundesgesundheitsagentur sind folgende Organe einzurichten:
(2) Weiters kann zur Beratung der Bundesgesundheitsagentur eine Bundesgesundheitskonferenz eingerichtet werden, in der die wesentlichen Akteurinnen/ Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind.
(3) Die Führung der Geschäfte der Bundesgesundheitsagentur obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.
(4) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Bundesgesundheitsagentur auf Anforderung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Daten in entsprechend aufbereiteter und nachvollziehbarer Form erhält.
(5) Bei der Erfüllung der Aufgaben hat die Bundesgesundheitsagentur insbesondere darauf zu achten, dass eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich insbesondere auch durch die Zielsteuerung-Gesundheit sichergestellt und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Einhaltung der Finanzrahmenverträge abgesichert wird.
(6) Den Vorsitz in der Bundesgesundheitskommission führt der Bundesminister für Gesundheit. Den Vorsitz in der Bundes-Zielsteuerungskommission führt der Bundesminister für Gesundheit, die erste Vorsitzenden-Stellvertreterin/der erste Vorsitzenden-Stellvertreter wird von der Sozialversicherung und die zweite Vorsitzenden-Stellvertreterin/der zweite Vorsitzenden-Stellvertreter wird von den Ländern bestellt.
Artikel 11
Bundesgesundheitskommission
(1) Der Bundesgesundheitskommission gehören an
(2) Für Beschlussfassungen der Bundesgesundheitskommission ist eine Stimmenmehrheit und die Zustimmung von mindestens drei Viertel der Vertreterinnen/Vertreter gemäß Absatz eins, Ziffer eins, erforderlich.
(3) Die Bundesgesundheitskommission hat im Rahmen der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens in Österreich Aufgaben unter Bedachtnahme auf die Festlegungen im Bundes-Zielsteuerungsvertrag und in der Bundes-Zielsteuerungskommission sowie unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen und regionaler und länderspezifischer Erfordernisse wahrzunehmen. In der Bundesgesundheitskommission erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
Artikel 12
Bundes-Zielsteuerungskommission
(1) Der Bundes-Zielsteuerungskommission gehören je vier Vertreterinnen/Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung an.
(2) Für Beschlussfassungen in der Bundes-Zielsteuerungskommission ist Einstimmigkeit erforderlich.
(3) In der Bundes-Zielsteuerungskommission ist der Entwurf für den Bundes-Zielsteuerungsvertrag zu beraten und zur Beschlussfassung dem Bund, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und den Ländern einvernehmlich zu empfehlen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage und den Rahmen für die Aufgaben gemäß Absatz 4 und 5.
(4) In der Bundes-Zielsteuerungskommission erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
(5) In der Bundes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige Information und Konsultation über die inhaltlichen und strategischen Festlegungen der Zielausrichtung und der Steuerungsmechanismen, deren sich Bund, Länder und Sozialversicherung im jeweiligen Wirkungsbereich bedienen.
Unterabschnitt B)
Entscheidungsstrukturen und -organisation auf Landesebene
Artikel 13
Organisation der Landesgesundheitsfonds (gemäß Artikel 18, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils geltenden
Fassung)
(1) In den Landesgesundheitsfonds sind folgende Organe einzurichten:
(2) Zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission kann ein Präsidium bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern des Landes und der Sozialversicherung vorgesehen werden.
(3) Weiters kann zur Beratung der Landesgesundheitsfonds jeweils eine Gesundheitskonferenz eingerichtet werden, in der die wesentlichen Akteurinnen/ Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind.
(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission ist je eine gleichberechtigte Koordinatorin/ein gleichberechtigter Koordinator vom Land und von der Sozialversicherung zu bestellen, die ausschließlich den Co-Vorsitzenden der Landes-Zielsteuerungskommission verantwortlich sind und für alle Angelegenheiten gemäß Artikel 15 zuständig sind. Die Regelung der Geschäftsführung des Landesgesundheitsfonds obliegt dem Land.
(5) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Landesgesundheitsfonds auf Anforderung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Daten in entsprechend aufbereiteter und nachvollziehbarer Form erhalten. Weiters wird sichergestellt, dass in den Organen der Landesgesundheitsfonds über alle relevanten Maßnahmen im intra- und extramuralen Bereich informiert wird.
(6) Bei der Erfüllung der Aufgaben haben die Landesgesundheitsfonds insbesondere darauf zu achten, dass eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich insbesondere auch durch die Zielsteuerung-Gesundheit sichergestellt und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Einhaltung der Finanzrahmenverträge abgesichert wird.
(7) Im Falle eines vertragslosen Zustandes mit den Vertragspartnern wird der Landesgesundheitsfonds mithelfen, schwerwiegende Folgen für die Bevölkerung zu vermeiden. Dabei ist auch eine Regelung für die Entgelte bei Mehrleistungen zu treffen. Die Sozialversicherung hat Zahlungen maximal im Ausmaß der vergleichbaren ersparten Arztkosten an den Landesgesundheitsfonds zu leisten.
(8) Den Vorsitz in der Gesundheitsplattform führt ein vom Land bestelltes Mitglied der Landesregierung. Die erste Stellvertreterin/der erste Stellvertreter der/des Vorsitzenden ist die Obfrau/der Obmann der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse. Den Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission führt ein vom Land bestelltes Mitglied der Landesregierung gleichberechtigt mit der Obfrau/dem Obmann der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse (Co-Vorsitz). Die Geschäftsordnung hat zu regeln, dass die Sitzungen gemeinsam vorzubereiten (Tagesordnung und Unterlagen) und einzuladen sind.
Artikel 14
Gesundheitsplattform auf Landesebene
(1) Der Gesundheitsplattform gehören an:
(2) Bei der Vertretung der Sozialversicherung ist auf die Wahrung der aus der Selbstverwaltung erfließenden Rechte zu achten.
(3) Hinsichtlich der Beschlussfassung in der Gesundheitsplattform gilt Folgendes:
(4) Die Gesundheitsplattform auf Landesebene hat zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich Aufgaben unter Einhaltung der Festlegungen in der Bundesgesundheitsagentur, im Bundes-Zielsteuerungsvertrag, im jeweiligen Landes-Zielsteuerungsvertrag und in der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission sowie unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen wahrzunehmen.
(5) In der Gesundheitsplattform erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
(6) In der Gesundheitsplattform erfolgen zu nachstehenden Punkten Informationen und Konsultationen:
(7) Die Voranschläge und die Rechnungsabschlüsse sind der Bundesgesundheitsagentur unmittelbar nach Beschlussfassung zu übermitteln.
(8) Die Landesgesetzgebung kann vorsehen, dass einzelne Aufgaben der Gesundheitsplattform, sofern darüber Einvernehmen zwischen dem Land und der Sozialversicherung vorliegt, an die Landes-Zielsteuerungskommission übertragen werden können.
(9) Ein der Volkszahl des jeweiligen Landes entsprechender Anteil an 15 Millionen Euro von den Zuschüssen für krankenhausentlastende Maßnahmen gem. Absatz 5, Ziffer eins, Litera , ist jährlich in den Jahren 2013 bis 2022 im Voranschlag gesondert auszuweisen. Über die Vergabe dieser Mittel wird im Einvernehmen zwischen Land und Sozialversicherung in der Gesundheitsplattform entschieden.
Artikel 15
Landes-Zielsteuerungskommission
(1) Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit fünf Vertreterinnen/Vertretern, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Vertreterinnen/Vertretern sowie eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundes an. Bei der Vertretung der Sozialversicherung ist auf die Wahrung der aus der Selbstverwaltung erfließenden Rechte zu achten.
(2) Hinsichtlich der Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission gilt Folgendes:
(3) In der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission ist der Entwurf für den Landes-Zielsteuerungsvertrag zu beraten und zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der sozialen Krankenversicherung und des Landes einvernehmlich zu empfehlen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage und den Rahmen für die Aufgaben gemäß Absatz 4 und 5.
(4) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
(5) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen von Land und Sozialversicherung.
5. Abschnitt
Konkretisierung der partnerschaftlichen
Zielsteuerung-Gesundheit
Artikel 16
Ausrichtung der Zielsteuerung-Gesundheit
(1) Auf Basis der in Abschnitt 2 dargestellten Prinzipien und Ziele der Zielsteuerung-Gesundheit sowie den in der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils geltenden Fassung formulierten Bestimmungen ist die Zielsteuerung-Gesundheit in den nachfolgenden vier Steuerungsbereichen
zu konkretisieren.
(2) Für alle im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit durch die Steuerungsbereiche erfassten Zielvereinbarungen sind Messgrößen und Zielwerte zu definieren.
(3) Bund, Länder und Sozialversicherung auf Bundesebene bzw. Land und Sozialversicherung auf Landesebene verantworten gemeinsam und gegenseitig den Vertragsabschluss, die Umsetzung und Einhaltung der Zielsteuerung-Gesundheit. Dies schließt eine gegenseitige Information und Konsultation über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Auswirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, mit ein. Zur Umsetzung der verbindlich vereinbarten Ziele haben Bund, Länder und Sozialversicherung einander umfassend und wechselseitig zu unterstützen. Im Konfliktfall ist jedenfalls die jeweilige Zielsteuerungskommission zu befassen.
(4) Die Partner des Bundes-Zielsteuerungsvertrags haben sicherzustellen, dass die bestehenden Zielsteuerungssysteme im Bereich der öffentlichen Gesundheit dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag bzw. den Landes-Zielsteuerungsverträgen nicht widersprechen.
Artikel 17
Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
(1) Im Steuerungsbereich Ergebnisorientierung müssen die Bundes-Zielsteuerungsverträge insbesondere folgende Festlegungen enthalten:
(2) In den Landes-Zielsteuerungsverträgen müssen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele festgelegt werden, sodass die bundesweiten Vorgaben für die ergebnisorientierten Versorgungsziele und wirkungsorientierten Gesundheitsziele erreicht werden können.
Artikel 18
Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
(1) Im Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen müssen die Bundes-Zielsteuerungsverträge insbesondere folgende Festlegungen in Form von Bandbreiten enthalten:
(2) Im Rahmen der periodenbezogenen Landes-Zielsteuerungsverträge sind die dargelegten Vorgaben gemäß Absatz eins, ausgehend vom regionalen Bedarf zu konkretisieren und Zielwerte für die jeweilige Betrachtungsperiode einvernehmlich festzulegen. Zudem sind in diesen Verträgen Festlegungen über die maßnahmenbezogene Umsetzung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu treffen, wobei insbesondere folgende Maßnahmen hinsichtlich Versorgungsstrukturen, die wesentliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung im jeweils anderen Sektor bewirken, zu berücksichtigen sind:
Artikel 19
Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
(1) Im Steuerungsbereich Versorgungsprozesse müssen die Bundes-Zielsteuerungsverträge insbesondere folgende Festlegungen als Zielvereinbarungen zur Optimierung der Behandlungsprozesse enthalten:
(2) Auf Bundesebene wird als Teil der Zielsteuerung-Gesundheit eine gemeinsame “Medikamentenkommission” für den intra- und extramuralen Bereich insbesondere für hochpreisige und spezialisierte Medikamente und deren Einsatzgebiete eingerichtet. Dabei gilt Folgendes:
(3) In den Landes-Zielsteuerungsverträgen müssen Maßnahmen zur Optimierung der Behandlungsprozesse durch verbesserte Organisations- und Kommunikationsabläufe zwischen allen Leistungserbringern vorgesehen werden. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
Artikel 20
Vorgaben und Inhalte der Landes-Zielsteuerungsverträge
Die Landes-Zielsteuerungsverträge dürfen dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag nicht widersprechen. Sie müssen ausgehend vom regionalen Bedarf insbesondere die Vorgaben aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag in den Steuerungsbereichen “Ergebnisorientierung”, “Versorgungsstrukturen”, “Versorgungsprozesse” und “Finanzziele” näher konkretisieren und die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung beinhalten.
Artikel 21
Jahresarbeitsprogramme
Die in den Zielsteuerungsverträgen in den Steuerungsbereichen “Ergebnisorientierung”, “Versorgungsstrukturen”, “Versorgungsprozesse” und der Finanzzielsteuerung (Abschnitt 6) getroffenen Festlegungen und Maßnahmen sind im Hinblick auf ihre termingerechte Umsetzung zu operationalisieren. Für diesen Zweck sind Jahresprogramme zu erstellen.
6. Abschnitt
Festlegung der Finanzzielsteuerung
Artikel 22
Finanzzielsteuerung – allgemeine
Bestimmungen
(1) Die Vertragsparteien kommen überein, die im 5. Abschnitt konkretisierten Steuerungsbereiche mit einer Finanzzielsteuerung als integralem Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit zu ergänzen. Die Finanzzielsteuerung ist in Finanzrahmenverträgen auf Bundes- und Landesebene, die Teil der periodenbezogenen Bundes- und Landes-Zielsteuerungsverträge sind, zu konkretisieren.
(2) Grundlage der Finanzzielsteuerung ist ein sektorenübergreifend zu vereinbarender Ausgabendämpfungspfad. Dieser Ausgabendämpfungspfad umfasst eine Prognose der Gesundheitsausgaben ohne Intervention, die vereinbarten nominellen Ausgabenobergrenzen für öffentliche Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) und die sich daraus ergebenden Dämpfungseffekte beim Ausgabenzuwachs (Ausgabendämpfungseffekte). Diese Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte sind für den Bereich der Sozialversicherung und für den Bereich der Länder sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene darzustellen und auf Landesebene zu sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekten zusammenzuführen.
(3) Die Vertragspartner stellen auf Grundlage finanziell bewerteter und nachvollziehbarer Annahmen ein Maßnahmenpaket dar, das in Summe geeignet ist, die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und die sich daraus ergebenden Ausgabendämpfungseffekte tatsächlich zu erreichen. Die endgültige Zielerreichung orientiert sich abschließend an der Einhaltung der jeweils geltenden Ausgabenobergrenzen.
(4) Auf der Bundesebene werden für die Festlegung des Ausgabendämpfungspfades folgende Kriterien zugrunde gelegt:
(5) In den Folgeperioden sind, insbesondere für die Periode bis 2020, verbindliche Werte für die in Absatz 4, Ziffer eins bis 3 genannten Größen und die allfällige Änderung der Methodik zur Ermittlung dieser Werte im Bundes- Zielsteuerungsvertrag festzulegen. Dabei ist die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen.
(6) Die Einhaltung des Ausgabendämpfungspfades auf Bundes- und Landesebene ist zwingend durch partnerschaftlich vereinbarte Maßnahmenpakete im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit sicherzustellen.
(7) Die Ermittlung der für die Finanzzielsteuerung als zielsteuerungsrelevant definierten Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder und der Sozialversicherung hat transparent und umfassend zu erfolgen. Die Methodik der österreichweiten Darstellung und die Ausgangszahlen für die erste Periode der Zielsteuerung-Gesundheit sind in den Artikel 26 und Artikel 27, festgelegt. Die für die Ermittlung der öffentlichen Gesundheitsausgaben und für das nachfolgende Monitoring erforderlichen Rechenwerke sind gegenseitig offen zu legen und die entsprechenden Datenherkünfte sind auszuweisen.
(8) Gesundheitsausgaben aus dem Bereich der Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfürsorgeanstalten und des Bundes sowie Investitionen sind gesondert darzustellen.
(9) Die Finanzzielsteuerung bezieht sich auf die Mittelverwendung. Die einschlägigen Bestimmungen zur Mittelherkunft, insbesondere die Festlegungen in der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils geltenden Fassung, bleiben von der Zielsteuerung-Gesundheit unberührt.
(10) Bei der Umsetzung der Finanzzielsteuerung ist jedenfalls sicherzustellen, dass die soziale Krankenversicherung eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik anzustreben hat.
Artikel 23
Stärkung der Gesundheitsförderung
(1) Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention sind in allen Landesgesundheitsfonds jeweils Sondervermögen mit eigenem Verrechnungskreis als sogenannte “Gesundheitsförderungsfonds” ohne Rechtspersönlichkeit einzurichten.
(2) Österreichweit erfolgt die Dotierung dieser Gesundheitsförderungsfonds für 10 Jahre (2013 bis 2022) mit insgesamt 150 Millionen Euro, wobei durch die Sozialversicherung 130 Millionen Euro und durch die Länder 20 Millionen Euro in gleichen Jahrestranchen einzubringen sind. Die Mittel der Sozialversicherung werden nach dem Versichertenschlüssel, die Mittel der Länder werden nach der Volkszahl aufgebracht und in dieser Form auf die Bundesländer verteilt.
(3) Auf Landesebene erfolgt die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds in der Landes-Zielsteuerungskommission im Einvernehmen zwischen Land und Sozialversicherung.
(4) Im Geschäftsjahr nicht verwendete Mittel sind im Folgejahr den zur Verfügung stehenden Gesundheitsförderungsmitteln zuzuschlagen.
(5) Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat für die Verwendung dieser Gesundheitsförderungsmittel Grundsätze und Ziele zu beschließen, wobei insbesondere sicherzustellen ist, dass Gesundheitsförderungsprojekte den grundsätzlichen Zielsetzungen des Bundes-Zielsteuerungsvertrages und der Landes-Zielsteuerungsverträge nicht widersprechen.
Artikel 24
Inhalt und Gegenstand der Finanzrahmenverträge
(1) Die Finanzrahmenverträge auf Bundes- und Landesebene legen die Ausgabenobergrenzen und die daraus abgeleiteten Ausgabendämpfungseffekte fest. Diese umfassen die von den Vertragsparteien im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit zu verantwortenden Gesundheitsausgaben, die hinkünftig einer gemeinsamen Finanzverantwortung von Ländern und Sozialversicherung hinsichtlich der Mittelverwendung, wie in Artikel 22, dargelegt, unterliegen.
(2) Auf Bundesebene haben die Finanzrahmenverträge für die jeweilige Periode der Zielsteuerung-Gesundheit jedenfalls folgende Inhalte zu umfassen:
gesondert für Länder und Sozialversicherung
(3) Auf Landesebene haben die Finanzrahmenverträge für die jeweilige Periode der Zielsteuerung-Gesundheit für alle neun Bundesländer jedenfalls folgende Inhalte zu umfassen:
Artikel 25
Festlegung des Ausgabendämpfungspfades für die erste
Periode auf Bundesebene
(1) Ausgangsbasis für die Ermittlung der nominellen Ausgabenobergrenzen einschließlich Ausgabendämpfungseffekte auf Bundesebene sowie für die Definition von sektoralen und regionalen Ausgabenobergrenzen für die erste Periode von 2012 bis 2016 sind die öffentlichen Gesundheitsausgaben 2010 in ihrer jeweiligen Ausprägung unter Vornahme von Abgrenzungen in Analogie zu den Ansätzen der Statistik Austria auf Grundlage von “Systems of Health Accounts (SHA)”.
(2) Die Ausgabendämpfungseffekte ergeben sich aus der Differenz der Prognose der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Intervention und der Ausgabenobergrenzen zur Annäherung an den BIP-Pfad.
(3) Ausgehend von den öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege (öGA) 2010 in der Höhe von 20.262 Millionen Euro wird ein Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben für das Jahr 2011 mit 3,3 % zugrundegelegt. Daraus ergibt sich ein Ausgangswert für 2011 in der Höhe von 20.931 Millionen Euro.
(4) Für die Prognose der Gesundheitsausgaben ohne Intervention wird für die Jahre 2012 bis 2015 ein jährlicher Steigerungswert von 5,22 % und für das Jahr 2016 von 4,65 % zugrundegelegt.
(5) Aus der stufenweise Annäherung an den prognostizierten BIP-Pfad gemäß Artikel 22, Absatz 4, Ziffer eins, ergibt sich für die Jahre 2012 bis 2016 folgender Ausgabendämpfungspfad:
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Artikel 26
Festlegung des Ausgabendämpfungspfades für die erste
Periode im Bereich der Länder
(1)
Die Länder verpflichten sich, in der ersten Periode bis 2016 kumulierte Ausgabendämpfungseffekte der öffentlichen Gesundheitsausgaben in der Höhe von 2.058 Millionen Euro zu erzielen.
(2)
Darauf aufbauend ergeben sich für die erste Periode bis 2016 folgende zu realisierende Ausgabendämpfungseffekte der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Länder:
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(3)
Die in Absatz 2, festgelegten Ausgabendämpfungseffekte sind von den Ländern auf Grundlage der laufenden gesundheitsversorgungsrelevanten Ausgaben der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (FKA) zu erzielen. Die zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerte sind aus den Rechnungsabschlüssen der Landesgesundheitsfonds bzw. der Länder und Gemeinden wie folgt abzuleiten (vergleiche Anhang):
Ausgaben für Fondskrankenanstalten (FKA) gemäß Rechnungsabschlüsse (RA) der Landesgesundheitsfonds (LGF) (inkl. der Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG))
abzügl. Investitionen (inkl. Schuldendienste für Investitionen)
abzügl. Strukturmittel
abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung
abzügl. ausländische Gastpatienten
abzügl. sonstige Kostenbeiträge
ergibt: Zielsteuerungsrelevante Ausgaben für FKA gemäß RA der LGF
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden)
zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden (falls relevant)
abzügl. Betriebsabgangsdeckung/Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime (falls relevant)
zuzügl. Sozialhilfe (sofern nicht in RA der Landesgesundheitsfonds enthalten)
ergibt: Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder
(4)
Ausgaben der Landesgesundheitsfonds für Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) sind in den zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerten inkludiert. Diese Ausgabenposition ist im Rahmen des Finanzzielsteuerungs-Monitorings jedenfalls einer gesonderten Analyse zu unterziehen. Allenfalls sich ergebende Veränderungen der GSBG-Mittel aufgrund geänderter Steuerpflichtigkeit insbesondere bei Personalverrechnungen zwischen Gebietskörperschaften und Krankenanstalten-Gesellschaften bleiben bei der Feststellung der Erfüllung der Ausgabenobergrenzen außer Betracht.
(5) Eine Modifikation der Darstellungsweise der Rechnungsabschlüsse der Landesgesundheitsfonds sowie weiterer zu Grunde liegender Rechenwerke eines Landes, sofern für die Zielsteuerung-Gesundheit von Relevanz, sind gegenüber den Partnern der Zielsteuerung-Gesundheit transparent zu machen. Eine Zeitreihenkontinuität bei den für die Finanzzielsteuerung relevanten Positionen ist jedenfalls sicherzustellen und bei allfälligen Änderungen ist zur Sicherstellung dieser Kontinuität mit den Vertragsparteien in der Bundes-Zielsteuerungskommission Einvernehmen herzustellen.
(6) Für die Länder wird für das Jahr 2010 ein Ausgangswert von 9.320 Millionen Euro als zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben definiert; für das Jahr 2011 ergibt sich damit unter Berücksichtigung des zugrundegelegten Anstiegs von 3,3 % ein Wert von 9.627 Millionen Euro.
(7) In der ersten Periode bis 2016 ergeben sich damit für die Länder folgende Ausgabenobergrenzen einschließlich Ausgabendämpfungseffekte, wobei die Umsetzung der Zielvorgaben in der Periode im Vordergrund zu stehen hat:
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Übererfüllungen bei den Ausgabendämpfungseffekten der Länder in einem Jahr können auf die Folgejahre angerechnet werden, vorausgesetzt die festgelegten jährlichen Ausgabenobergrenzen werden eingehalten.
(8) Die Verteilung der Ausgabenobergrenzen einschließlich der zu erzielenden Ausgabendämpfungseffekte innerhalb der Länder ist durch die Länder vorzunehmen und in den Bundes- und jeweiligen Landes-Zielsteuerungsverträgen zu dokumentieren (Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 2. Oktober 2012).
Artikel 27
Festlegung des Ausgabendämpfungspfades für die erste
Periode im Bereich der Sozialversicherung
(1) Der Bund hat sicherzustellen, dass die Sozialversicherungsträger in der ersten Periode bis 2016 kumulierte Ausgabendämpfungseffekte der öffentlichen Gesundheitsausgaben in der Höhe von
1.372 Millionen Euro erzielen.
(2) Darauf aufbauend ergibt sich für die erste Periode bis 2016 folgende zu realisierende Ausgabendämpfungseffekte der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Sozialversicherung:
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(3) Die in Absatz 2, festgelegten Ausgabendämpfungseffekte sind von der Sozialversicherung auf Grundlage der laufenden Ausgaben zu erzielen. Die Grundlage für die zielsteuerungsrelevanten Ausgaben der Sozialversicherung stellen die Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherungsträger dar, wobei folgende Ausgabenanteile zur Feststellung der relevanten Ausgangswerte zum Abzug zu bringen sind (vergleiche Anhang):
(4) Modifikationen der Darstellungsweise der Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung, soweit diese für die Zielsteuerung-Gesundheit relevant sind, sind transparent zu machen. Eine Zeitreihenkontinuität bei den für die Finanzzielsteuerung relevanten Positionen ist jedenfalls sicherzustellen und bei allfälligen Änderungen ist zur Sicherstellung dieser Kontinuität mit den Vertragsparteien in der Bundes-Zielsteuerungskommission Einvernehmen herzustellen.
(5) Für die Sozialversicherung wird für das Jahr 2010 ein Ausgangswert von 8.146 Millionen Euro als zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben definiert; für das Jahr 2011 ergibt sich damit unter Berücksichtigung des zugrundegelegten Anstiegs von 3,3 % ein Wert von 8.415 Millionen Euro.
(6) In der ersten Periode bis 2016 ergeben sich damit für die Sozialversicherung folgende Ausgabenobergrenzen einschließlich Ausgabendämpfungseffekte, wobei die Umsetzung der Zielvorgaben in der Periode im Vordergrund zu stehen hat:
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(7) Die Verteilung der Ausgabenobergrenzen einschließlich der zu erzielenden Ausgabendämpfungseffekte innerhalb der Sozialversicherungsträger sowie die länderweise Zuordnung der Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte sind durch die Sozialversicherung vorzunehmen und in den Bundes- und jeweiligen Landes-Zielsteuerungsverträgen zu dokumentieren.
Artikel 28
Virtuelles Budget
(1) Die gemeinsame Finanzverantwortung auf Landesebene im Rahmen des virtuellen Budgets bezieht sich auf die zu vereinbarenden Finanzrahmenverträge gemäß Artikel 24 und umfasst:
(2) Die Inhalte gemäß Absatz eins, Ziffer eins, sind in Artikel 22, Absatz 3 und Artikel 24, Absatz 3, Ziffer eins,, 2 und 3 geregelt.
(3) Die Inhalte gemäß Absatz eins, Ziffer 2, sind in Artikel 22, Absatz 3 und Artikel 24, Absatz 3, Ziffer 6 und 7 geregelt.
(4) Land und Sozialversicherung verantworten im Sinne des Artikel 16, Absatz 3, gemeinsam die Realisierung der in den Finanzrahmenverträgen vereinbarten Ziele, wobei das entsprechende Vorgehen bei der Nicht-Erreichung von Zielen und bei Verstößen gegen die Finanzrahmenverträge in den Artikel 34 und 35 geregelt ist.
7. Abschnitt
Festlegungen zum Monitoring und Berichtswesen
Artikel 29
Implementierung eines Monitorings und Berichtswesens
(1) Im Zielsteuerungssystem Gesundheit sind auf Bundes- und Landesebene die vereinbarten Ziele so zu definieren, dass ein laufendes Monitoring klar festgelegter Messgrößen und Zielwerte möglich ist. Dabei ist auch ein einheitliches Bewertungsschema zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades sicherzustellen.
(2) Die Partner der Zielsteuerung-Gesundheit haben auf Bundesebene ein nach Sektoren und Regionen differenziertes österreichweites Monitoring und Berichtswesen zu implementieren. Dieses Berichtswesen muss folgende Anforderungen erfüllen:
(3) Bund und Länder stellen sicher, dass die für das Monitoring und die darauf basierende Evaluierung erforderlichen Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die Länder stimmen zu, dass gemäß Paragraph 17, Absatz 2, des Bundesstatistikgesetzes 2000 dem für Gesundheit zuständige Bundesministerium für die Zwecke des Monitorings alle seine von der Statistik Austria verwendeten Daten für die Berechnung nach dem System of Health Accounts (SHA) dauerhaft von der Statistik Austria direkt zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 30
Prozessschritte
Das Monitoring und Berichtswesen hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
Artikel 31
Finanzierung des Monitorings und Berichtswesens
Die Finanzierung des auf Bundesebene zu implementierenden Monitorings Zielsteuerung-Gesundheit und Berichtswesens erfolgt durch den Bund.
Artikel 32
Detailregelungen zum Monitoring und Berichtswesen
(1) Die detaillierten Regelungen zum Monitoring und zur darauf basierenden Evaluierung, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Daten, deren Form und Datenquellen, sind im ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag verbindlich zu vereinbaren. Diese Regelungen sind regelmäßig den Erfordernissen, die sich aus der Zielsteuerung-Gesundheit ergeben, insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit anzupassen. Bei diesen Detailregelungen ist jedenfalls darauf zu achten, dass
(2) Die Periodizität des Monitorings und der darauf basierenden Evaluierung ist hinsichtlich der wesentlichen Messgrößen und Zielwerte zur Versorgung (entsprechend den Steuerungsbereichen im Abschnitt 5) und zur Finanzzielsteuerung (entsprechend Abschnitt 6) im Bundes-Zielsteuerungsvertrag zu regeln.
8. Abschnitt
Regelungen zum Sanktionsmechanismus
Artikel 33
Allgemeines
(1) Bund und Länder kommen überein, für folgende Fälle einen Sanktionsmechanismus festzulegen:
(2) Die in anderen Vereinbarungen gemäß Artikel 15 a, B-VG festgelegten Sanktionsmechanismen bleiben von den in diesem Abschnitt getroffenen Regelungen unberührt. Finanzielle Sanktionen für das Nicht-Erreichen von Finanzzielen unterliegen ausschließlich der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2013,.
Artikel 34
Regelungen bei Nicht-Erreichung von
festgelegten Zielen
Wird im Zuge des Monitorings durch die Bundes-Zielsteuerungskommission festgestellt, dass die Ziele, die in dieser Vereinbarung, im Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder in den Landes-Zielsteuerungsverträgen festgelegt sind, nicht erreicht wurden, gilt Folgendes:
Artikel 35
Regelungen bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder die Landes-Zielsteuerungsverträge
(1) Liegt aus Sicht eines Vertragspartners der Zielsteuerung-Gesundheit ein Verstoß gegen diese Vereinbarung oder gegen den Bundes-Zielsteuerungsvertrag vor, so ist dieser Verstoß von diesem Vertragspartner in der Bundes-Zielsteuerungskommission schriftlich und begründet aufzuzeigen. Die aufgezeigten Verstöße sind in der Bundes-Zielsteuerungskommission zu behandeln und es sind bei festgestellten Verstößen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission umgehend handlungsleitende Maßnahmen zur Wiederherstellung des vereinbarungs- oder vertragskonformen Zustandes in die Wege zu leiten.
(2) Liegt aus Sicht eines Vertragspartners eines Landes-Zielsteuerungsvertrages ein Verstoß gegen diesen Landes-Zielsteuerungsvertrag vor, so ist dieser Verstoß von diesem Vertragspartner in der Landes-Zielsteuerungskommission schriftlich und begründet aufzuzeigen. Die aufgezeigten Verstöße sind in der Landes-Zielsteuerungskommission zu behandeln und es sind bei festgestellten Verstößen durch die Landes-Zielsteuerungskommission umgehend handlungsleitende Maßnahmen zur Wiederherstellung des vertragskonformen Zustandes in die Wege zu leiten.
(3) Lässt sich innerhalb von 2 Monaten in der Bundes-Zielsteuerungskommission bzw. in der Landes-Zielsteuerungskommission kein Einvernehmen darüber herstellen, ob ein Verstoß vorliegt bzw. über die zu ergreifenden Maßnahmen, kann der den Verstoß aufzeigende Vertragspartner das Schlichtungsverfahren gemäß Artikel 37, einleiten.
(4) Sofern aus einem im Schlichtungsverfahren festgestellten Verstoß gegen den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder die Landes-Zielsteuerungsverträge Mehrausgaben resultieren, sind diese vom vertragsbrüchigen Partner zu tragen. Die daraus resultierenden Mehrausgaben sind den finanzzielsteuerungsrelevanten Ausgaben des vertragsbrüchigen Partners zuzuschlagen.
Artikel 36
Regelungen bei Nicht-Zustandekommen des Bundes-Zielsteuerungsvertrages oder der Landes-Zielsteuerungsverträge
(1) Liegt bis zum in Abschnitt 3 (Artikel 8, Absatz 4, Ziffer 3,) dieser Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt kein unterfertigter Landes-Zielsteuerungsvertrag vor, kann auf begründeten Antrag der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission eine angemessene Nachfrist für die Vorlage des unterfertigten Landes-Zielsteuerungsvertrag durch den Bund eingeräumt werden. Darüber ist die Bundes-Zielsteuerungskommission zu informieren.
(2) Kommt innerhalb der eingeräumten Frist weiterhin kein unterfertigter Landes-Zielsteuerungsvertrag zustande gilt Folgendes:
(3) Liegt bis zum in Abschnitt 3 (Artikel 8, Absatz 3, Ziffer 3,) dieser Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt kein unterfertigter Bundes-Zielsteuerungsvertrag vor gilt nach erfolgloser Verstreichung einer Nachfrist von 2 Monaten Folgendes:
Artikel 37
Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder den Landes-Zielsteuerungsverträgen im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit
(1) Für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder den Landes-Zielsteuerungsverträgen wird beim Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
(2) Der Schlichtungsstelle gehören folgende auf vier Jahre bestellte Mitglieder an:
Für Entscheidungen der Schlichtungsstelle ist die einfache Mehrheit erforderlich, wobei allen Mitgliedern je eine Stimme zukommt, bei Entscheidungen über Streitigkeiten aus den Landes-Zielsteuerungsverträgen haben die vom Bund entsandten Mitglieder kein Stimmrecht.
(3) Wird die Schlichtungsstelle von einem Vertragspartner angerufen, hat sie unter Anhörung der betroffenen Vertragspartner in der Sache zu entscheiden und diese Entscheidung durch Veröffentlichung transparent zu machen. Diese Entscheidung ist von den betroffenen Vertragspartnern anzuerkennen. Die Schlichtungsstelle hat diese Entscheidung
zur Kenntnis zu bringen.
9. Abschnitt
Eckpunkte für gesetzliche Regelungen für die Errichtung
der Zielsteuerung-Gesundheit sowohl auf Bundes- als auch auf
Landesebene
Artikel 38
Gesetzliche Regelungen auf Bundesebene
(1) Zur Sicherstellung der Errichtung und der Durchführung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit hat der Bund insbesondere folgende gesetzliche Regelungen vorzusehen:
(2) Der Bund verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen gemäß Absatz eins, sowie die erforderlichen sonstigen bundesgesetzlichen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.
Artikel 39
Gesetzliche Regelungen auf Landesebene
(1) Zur Sicherstellung der Errichtung und der Durchführung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit haben die Länder folgende gesetzliche Regelungen vorzusehen:
(2) Der Länder verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen gemäß Absatz eins, sowie die erforderlichen sonstigen landesgesetzlichen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.
10. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
Artikel 40
Sonderbestimmungen für den Fall von
Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, sind ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren.
Artikel 41
Unterstützungspflicht des Bundes
Wesentliche Mehraufwendungen (in analoger Anwendung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über einen Konsultationsmechanismus, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 1999,) der Länder aufgrund rechtlicher Vorgaben seitens des Bundes werden gesondert erfasst und bleiben bei der Feststellung der Erfüllung der Ausgabenobergrenzen bei den betroffenen Ländern außer Betracht.
11. Abschnitt
Geltungsdauer und Schlussbestimmungen
Artikel 42
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt nach Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim Bundesministerium für Gesundheit, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Artikel 43
Durchführung der Vereinbarung
(1) Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft zu setzen.
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, im Zusammenhang mit der Transformation dieser Vereinbarung auch folgende Regelungen vorzusehen:
Artikel 44
Geltungsdauer, Außerkrafttreten
(1) Diese Vereinbarung wird unbefristet abgeschlossen. Die Vertragsparteien verzichten bis 31. Dezember 2014 auf ihr Recht, die Vereinbarung zu kündigen.
(2) Nach dem 31. Dezember 2014 kann diese Vereinbarung vom Bund oder mindestens sechs Ländern zum Jahresende unter Einhaltung einer neunmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
(3) Die Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn
(4) Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, rechtzeitig Verhandlungen über die Anpassung dieser Vereinbarung an geänderte EU-Rechtsvorschriften aufzunehmen, mit dem Ziel einer rechtzeitigen Inkraftsetzung der geänderten Vereinbarung und allfälliger ergänzender bundes- und landesrechtlicher Vorschriften.
Artikel 45
Mitteilungen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Vertragsparteien unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sobald alle Mitteilungen gemäß Artikel 42, eingelangt sind.
Artikel 46
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Gesundheit hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 42, mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.
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Anhang zur VEREINBARUNG gemäß Artikel 15 a, B-VG
Zielsteuerung-Gesundheit
Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben (Ausgangswerte) für die erste Periode bis 2016 im Bereich der Sozialversicherung und im Bereich der Länder
www.ris.bka.gv.at
Bundesgesetzblatt römisch II - Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - Krankenversicherung
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Krankenversicherung bundesweit KV Aufwendungen der Krankenversicherung gemäß Rechenwerken der SV Text/ Erläuterungen KV gesamt Quellenangabe und Details* Ärztliche Hilfe u. gleichgest. Leistungen 3.469,53 Zeile 20, Krankenbehandlung a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Heilmittel ( Arzneien) 2.865,24 Zeile 21, Krankenbehandlung b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Heilbehelfe und Hilfsmittel 235,07 Zeile 22, Krankenbehandlung c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zahnbehandlung 613,42 Zeile 23, Zahnbehandlung und Zahnersatz a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zahnersatz 257,10 Zeile 24, Zahnbehandlung und Zahnersatz b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Verpflegskosten u. sonstige Leistungen 380,40 Zeile 25, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Überweisung an den Krankenanstaltenfonds 3.698,43 Zeile 26, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Medizinische Hauskrankenpflege 15,30 Zeile 27, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Krankengeld 531,07 Zeile 28, Krankengeld; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Arzt(Hebammen) hilfe 36,99 Zeile 29, Mutterschaftsleistungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Anstalts(Entbindungsheim) pflege 106,83 Zeile 30, Mutterschaftsleistungen b); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Wochengeld 448,90 Zeile 31, Mutterschaftsleistungen c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Betriebshilfe und Teilzeitbeihilfe 1,98 Zeile 32, Mutterschaftsleistungen d); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Medizinische Rehabilitation 322,19 Zeile 33, Medizinische Rehabilitation endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung 77,51 Zeile 34, Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Jugendlichenuntersuchungen 2,54 Zeile 35, Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Vorsorge(Gesunden) untersuchungen 84,50 Zeile 36, Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Gesundheitsförderung u. sonstige Maßnahmen 38,60 Zeile 37, Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Bestattungskostenzuschuss 0,01 Zeile 38, Bestattungskostenzuschuss; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Fahrtspesen 1,75 Zeile 39, Fahrtspesen u. Transportkosten f. Leistungsempfänger a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Transportkosten 203,81 Zeile 40, Fahrtspesen u. Transportkosten f. Leistungsempfänger b); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010
Vertrauensärztl. Dienst u. sonst. Betreuung 73,80 Zeile 41,
Vertrauensärztl. Dienst u. sonst. Betreuung; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand 408,95 Zeile 43, Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Abschreibungen vom Anlagevermögen 38,09 Zeile 44, Abschreibungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Abschreibungen vom Umlaufvermögen 48,81 Zeile 45, Abschreibungen b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Sonstige betriebliche Aufwendungen 70,08 Zeile 46, Sonstige betriebliche Aufwendungen;
endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zinsaufwendungen 4,04 Zeile 54, Finanzaufwendungen a);
endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Finanzaufwendungen aus Haus- und Grundbesitz 1,73 Zeile 55, Finanzaufwendungen b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Finanzaufwendungen aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen 0,38 Zeile 56, Finanzaufwendungen c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Überweisungen an den Ausgleichsfonds 171,48 Zeile 61, außerordentliche Aufwendungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 übrige außerordentliche Aufwendungen 0,00 Zeile 62, außerordentliche Aufwendungen
b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zuweisung an Rücklagen 69,37 Zeile 66, Zuweisung an Rücklagen; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Summe der Aufwendungen der Krankenversicherung 2010 14.277,89 Zeile 68, Summe der Aufwendungen; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/ Erläuterungen KV gesamt Quellenangabe und Details* abzügl. Barleistungen und andere nicht relevante Positionen Krankengeld 531,07 Gesamtbetrag Zeile 28, Krankengeld; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Wochengeld 448,90 Gesamtbetrag Zeile 31, Mutterschaftsleistungen c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Betriebshilfe und Teilzeitbeihilfe 1,98 Gesamtbetrag Zeile 32, Mutterschaftsleistungen d); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung 77,51 Gesamtbetrag Zeile 34, Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Bestattungskostenzuschuss 0,01 Gesamtbetrag Zeile 38, Bestattungskostenzuschuss; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Abschreibungen vom Anlagevermögen 38,09 Gesamtbetrag Zeile 44, Abschreibungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Abschreibungen vom Umlaufvermögen 48,81 Gesamtbetrag Zeile 45, Abschreibungen b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zinsaufwendungen 4,04 Gesamtbetrag Zeile 54, Finanzaufwendungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Finanzaufwendungen aus Haus- und Grundbesitz 1,73 Gesamtbetrag Zeile 55, Finanzaufwendungen b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Finanzaufwendungen aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen 0,38 Gesamtbetrag Zeile 56, Finanzaufwendungen c); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Überweisungen an den Ausgleichsfonds 171,48 Gesamtbetrag Zeile 61, außerordentliche Aufwendungen a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 übrige außerordentliche Aufwendungen 0,00 Gesamtbetrag Zeile 62, außerordentliche Aufwendungen b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zuweisung an Rücklagen 69,37 Gesamtbetrag Zeile 66, Zuweisung an Rücklagen; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 abzügl. Überweisungen an Landesfonds Ärztliche Hilfe u. gleichgest. Leistungen 429,98 Teilbetrag Zeile 20, Krankenbehandlung a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Zahnbehandlung 3,85 Teilbetrag Zeile 23, Zahnbehandlung und Zahnersatz a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Überweisung an den Krankenanstaltenfonds 3.698,43 Gesamtbetrag Zeile 26, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege b) ; endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Anstalts(Entbindungsheim) pflege 102,01 Teilbetrag Zeile 30, Mutterschaftsleistungen b); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Medizinische Rehabilitation 3,49 Teilbetrag Zeile 33, Medizinische Rehabilitation endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 abzügl. PRIKRAF, UKH und sonstige Spitäler Ärztliche Hilfe u. gleichgest. Leistungen 0,00 Teilbetrag Zeile 20, Krankenbehandlung a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Verpflegskosten u. sonstige Leistungen 270,13 Teilbetrag Zeile 25, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Anstalts(Entbindungsheim) pflege 0,82 Teilbetrag Zeile 30, Mutterschaftsleistungen b); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Medizinische Rehabilitation 0,00 Teilbetrag Zeile 33, Medizinische Rehabilitation endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 abzügl. Hanuschkrankenhaus Ärztliche Hilfe u. gleichgest. Leistungen 34,39 Teilbetrag Zeile 20, Krankenbehandlung a);
endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Verpflegskosten u. sonstige Leistungen 110,27 Teilbetrag Zeile 25, Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a);
endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 Anstalts(Entbindungsheim) pflege 4,00 Teilbetrag Zeile 30, Mutterschaftsleistungen b); endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 abzügl. Stationäre Rehabilitation Medizinische Rehabilitation 81,40 Teilbetrag Zeile 33, Medizinische Rehabilitation endgültiges Gebarungsergebnis der Krankenversicherung 2010 8.145,75 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben Krankenversicherung
*Datenquelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Ausgaben der sozialen Krankenversicherung 2010 - Datengrundlagen für die Finanzzielsteuerung, Tabellen 1 und 5
www.ris.bka.gv.at
Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - BURGENLAND Text/Erläuterungen Burgenland Quellenangabe und Details Verwaltungsaufwand 0,48 römisch eins. 1 endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 790400 Aufwand für Bedienstete 0,471 Mio. Euro; Konto 790400 Beratungsaufwand/ Sonstiger Aufwand 0,005 Mio. Euro. Übrige Aufwendungen (Geldverkehrsspesen) 0,03 römisch IV. 1+2 endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 788000 Geldverkehrsspesen 0,02675944 Mio. Euro; Konto 828000 Zinsaufwand 0,000 Mio. Euro. Zahlungen - KA stationär 49,19 römisch fünf. 1 a+b endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 790101 Betriebskostenzuschuss Krages gem Paragraph 2 (, eins,) 30,730 Mio. Euro; Konto 790103 Betriebskostenzuschuss Barm. Brüder gem Paragraph 2 (, eins,) 18,458 Mio. Euro. Betriebskostenzuschuss KRAGES Pflegeheime 2,91 römisch fünf. 2 Konto 790102 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Betriebskostenzuschuss Wr. Neustadt 1,95 römisch fünf. 2 Konto 790104 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 LKF-Mittel Krages 79,30 römisch fünf. 2 Konto 790105 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Leistungserweiterung Krages 0,28 römisch fünf. 2 Konto 790106 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Leistungserweiterung Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 0,44 römisch fünf. 2 Konto 790107 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 LKF-Mittel Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 47,58 römisch fünf. 2 Konto 790108 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Zuschuss Gesundheits- und Krankenpflegeschulen 1,60 römisch fünf. 2 Konto 790223 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Psychosozialer Dienst Kinder- und Jugendpsychiatrie Reformpool 0,44 römisch fünf. 2 Konto 790110 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. Paragraph 3, ( 1) Notarztwagen KRAGES 0,67 römisch fünf. 3 c Konto 790203 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. Paragraph 3, ( 1) NAW Barmherzige Brüder 0,45 römisch fünf. 3 d Konto 790204 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Selbstbehalte und Kostenbeiträge für Selbstversicherte 1,95 römisch fünf. 5 u. 6 endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 790000 Angehörigen- Selbstbehalt 0,838 Mio. Euro; Konto 790001 Kostenbeitrag für Selbstversicherte 1,107 Mio. Euro. Darlehens- und Annuitätendeckung Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 0,42 römisch fünf. 2 Konto 790109 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Magnetresonanztherapie Krankenhaus Güssing 0,69 römisch fünf. Konto 790903 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Computertomographie Krankenhaus Oberwart 0,14 römisch fünf. Konto 790904 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3
(1) Hauskrankenpflege 1,21 römisch fünf. 3 a Konto 790201 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3 ( 1) Psychosozialer Dienst 0,33 römisch fünf. 3 b Konto 790202 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel, Zuschuss Hospizbewegung Bgld 0,02 römisch fünf. 3 h Konto 790214 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Dotation Rückstellung Betrag gem. Paragraph 27, ( 5) KAKuG: Anteil 0,13 römisch VI. Konto 790902 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Aufwand Beitrag gem. Paragraph 27 a, ( 5) KAKuG 0,25 römisch fünf. 7 Konto 790901 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 GSBG-Mittel 11,57 römisch fünf. 4 Konto 790900 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Burgenland 2010 202,01 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/Erläuterungen Burgenland Quellenangabe und Details abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) Strukturmittel gem. §3 (1) Hauskrankenpflege 1,21 römisch fünf. 3 a Konto 790201 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3 ( 1) Psychosozialer Dienst 0,33 römisch fünf. 3 b Konto 790202 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel, Zuschuss Hospizbewegung Bgld 0,02 römisch fünf. 3 h Konto 790214 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Landeszuschuss KH WR. Neustadt 2,20 römisch III. 1 b) Konto 490701 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Landeszuschuss 49,19 römisch III. 1 a) Konto 490700 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite ) Verrechnung soz. Vers. Ausländer 0,95 römisch eins.
6. Konto 490601 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Selbstbehalte und Kostenbeiträge für Selbstversicherte 1,95 römisch fünf. 5 u. 6 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( oder römisch eins. 3. 7. Einnahmenseite); davon Konto 790000 Angehörigen- Selbstbehalt 0,838 Mio. Euro; Konto 790001 Kostenbeitrag für Selbstversicherte 1,107 Mio. Euro. Kostenbeiträge für CT-Untersuchungen 0,11 römisch eins. 3 Konto 402000 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge für nuklearmed. Untersuchungen 0,14 römisch eins. 3 Konto 402001 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge für MR-Untersuchungen 0,47
römisch eins. 3 Konto 402002 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) 1/ 5600018/ 7330 endgültiger RA Land Burgenland 2010; Burgef Betr.Zuschuss f. Kranken- und pflegeanstalt 49,1887 Mio. Euro 1/ 5600018/ 7330 001 endgültiger RA Land Burgenland 2010; KH Wr. Neustadt, Radioonkologie 2,2004 Mio. Euro 1/ 5600018/ 7330 002 endgültiger RA Land Burgenland 2010; Krages Anwartschaften 0,17458463 Mio. Euro abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime Betriebskostenzuschuss KRAGES Pflegeheime 2,91 römisch fünf.2 Konto 790102 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden zuzügl. offene Forderungen gegenüber dem Land Offene Forderung gegenüber dem Land bzgl. Abdeckung des Betriebsabganges von KRAGES und Barmh. Brüder 14,22 GuV der BB Eisenstadt und KRAGES 2010; davon EGT Krages 2010 mit 13,45728824 Mio. Euro; Jahresergebnis BB 2010 mit 0,776192164 Mio. Euro. abzügl. Rücklagenzuführung 208,32 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 0,16 Sozialhilfestatistik, Statistik Austria; Entgelte an öff. Krankenanstalten u. Ambulatorien 208,48 BURGENLAND Land 51,56 Betriebsabgangsdeckung gesamt zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) für Burgenland 2010 nicht zutreffend Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben BURGENLAND exklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben BURGENLAND inklusive Sozialhilfe für Burgenland 2010 nicht zutreffend für Burgenland 2010 nicht zutreffend abzügl. Strukturmittel abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge
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Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - BURGENLAND Text/Erläuterungen Burgenland Quellenangabe und Details Verwaltungsaufwand 0,48 römisch eins. 1 endgültiger RA LGF Bgld. 2010;
davon Konto 790400 Aufwand für Bedienstete 0,471 Mio. Euro;
Konto 790400 Beratungsaufwand/ Sonstiger Aufwand 0,005 Mio. Euro. Übrige Aufwendungen (Geldverkehrsspesen) 0,03 römisch IV. 1+2 endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 788000 Geldverkehrsspesen 0,02675944 Mio. Euro; Konto 828000 Zinsaufwand 0,000 Mio. Euro. Zahlungen - KA stationär 49,19 römisch fünf. 1 a+b endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 790101 Betriebskostenzuschuss Krages gem Paragraph 2 (, eins,) 30,730 Mio. Euro;
Konto 790103 Betriebskostenzuschuss Barm. Brüder gem Paragraph 2 (, eins,) 18,458 Mio. Euro. Betriebskostenzuschuss KRAGES Pflegeheime 2,91 römisch fünf. 2 Konto 790102 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Betriebskostenzuschuss Wr. Neustadt 1,95 römisch fünf. 2 Konto 790104 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 LKF-Mittel Krages 79,30 römisch fünf. 2 Konto 790105 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Leistungserweiterung Krages 0,28 römisch fünf. 2 Konto 790106 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Leistungserweiterung Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 0,44 römisch fünf. 2 Konto 790107 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 LKF-Mittel Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 47,58 römisch fünf. 2 Konto 790108 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Zuschuss Gesundheits- und Krankenpflegeschulen 1,60 römisch fünf. 2 Konto 790223 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Psychosozialer Dienst Kinder- und Jugendpsychiatrie Reformpool 0,44 römisch fünf. 2 Konto 790110 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. Paragraph 3, ( 1) Notarztwagen KRAGES 0,67 römisch fünf. 3 c Konto 790203 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. Paragraph 3, ( 1) NAW Barmherzige Brüder 0,45 römisch fünf. 3 d Konto 790204 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Selbstbehalte und Kostenbeiträge für Selbstversicherte 1,95 römisch fünf. 5 u. 6 endgültiger RA LGF Bgld. 2010; davon Konto 790000 Angehörigen- Selbstbehalt 0,838 Mio. Euro; Konto 790001 Kostenbeitrag für Selbstversicherte 1,107 Mio. Euro. Darlehens- und Annuitätendeckung Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 0,42 römisch fünf. 2 Konto 790109 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Magnetresonanztherapie Krankenhaus Güssing 0,69 römisch fünf. Konto 790903 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Computertomographie Krankenhaus Oberwart 0,14 römisch fünf. Konto 790904 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3
(1) Hauskrankenpflege 1,21 römisch fünf. 3 a Konto 790201 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3 ( 1) Psychosozialer Dienst 0,33 römisch fünf. 3 b Konto 790202 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel, Zuschuss Hospizbewegung Bgld 0,02 römisch fünf. 3 h Konto 790214 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Dotation Rückstellung Betrag gem. Paragraph 27, ( 5) KAKuG: Anteil 0,13 römisch VI. Konto 790902 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Aufwand Beitrag gem. Paragraph 27 a, ( 5) KAKuG 0,25 römisch fünf. 7 Konto 790901 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 GSBG-Mittel 11,57 römisch fünf. 4 Konto 790900 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Burgenland 2010 202,01 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/Erläuterungen Burgenland Quellenangabe und Details abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) Strukturmittel gem. §3 (1) Hauskrankenpflege 1,21 römisch fünf. 3 a Konto 790201 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel gem. §3 ( 1) Psychosozialer Dienst 0,33 römisch fünf. 3 b Konto 790202 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Strukturmittel, Zuschuss Hospizbewegung Bgld 0,02 römisch fünf. 3 h Konto 790214 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 Landeszuschuss KH WR. Neustadt 2,20 römisch III. 1 b) Konto 490701 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Landeszuschuss 49,19 römisch III. 1 a) Konto 490700 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite ) Verrechnung soz. Vers. Ausländer 0,95 römisch eins.
6. Konto 490601 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Selbstbehalte und Kostenbeiträge für Selbstversicherte 1,95 römisch fünf. 5 u. 6 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( oder römisch eins. 3. 7. Einnahmenseite); davon Konto 790000 Angehörigen- Selbstbehalt 0,838 Mio. Euro; Konto 790001 Kostenbeitrag für Selbstversicherte 1,107 Mio. Euro. Kostenbeiträge für CT-Untersuchungen 0,11 römisch eins. 3 Konto 402000 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge für nuklearmed. Untersuchungen 0,14 römisch eins. 3 Konto 402001 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge für MR-Untersuchungen 0,47
römisch eins. 3 Konto 402002 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 ( Einnahmenseite) 1/ 5600018/ 7330 endgültiger RA Land Burgenland 2010; Burgef Betr.Zuschuss f. Kranken- und pflegeanstalt 49,1887 Mio. Euro 1/ 5600018/ 7330 001 endgültiger RA Land Burgenland 2010; KH Wr. Neustadt, Radioonkologie 2,2004 Mio. Euro 1/ 5600018/ 7330 002 endgültiger RA Land Burgenland 2010; Krages Anwartschaften 0,17458463 Mio. Euro abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime Betriebskostenzuschuss KRAGES Pflegeheime 2,91 römisch fünf.2 Konto 790102 endgültiger RA LGF Bgld. 2010 zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden zuzügl. offene Forderungen gegenüber dem Land Offene Forderung gegenüber dem Land bzgl. Abdeckung des Betriebsabganges von KRAGES und Barmh. Brüder 14,22 GuV der BB Eisenstadt und KRAGES 2010; davon EGT Krages 2010 mit 13,45728824 Mio. Euro; Jahresergebnis BB 2010 mit 0,776192164 Mio. Euro. abzügl. Rücklagenzuführung 208,32 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 0,16 Sozialhilfestatistik, Statistik Austria; Entgelte an öff. Krankenanstalten u. Ambulatorien 208,48 BURGENLAND Land 51,56 Betriebsabgangsdeckung gesamt zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) für Burgenland 2010 nicht zutreffend Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben BURGENLAND exklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben BURGENLAND inklusive Sozialhilfe für Burgenland 2010 nicht zutreffend für Burgenland 2010 nicht zutreffend abzügl. Strukturmittel abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge Bundesgesetzblatt römisch II - 3 von 11
Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - KÄRNTEN Text/ Erläuterungen Kärnten Quellenangabe und Details Personalaufwand Fondsangestellte 0,31 59002 0 Post Nr. 5100 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Reisegebühren Inland 0,01 59002 0 Post Nr. 5609001 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Vergütung Landesbedienstete 0,03 59002 0 Post Nr. 5640002 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Dienstgeberbeitrag Angestellte 0,08 59002 0 Post Nr. 5801 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Sachaufwand 0,03 59002 1 endgültiger RA LGF Kärnten 2010; setzt sich aus verschiedenen Post. Nr. zusammen, siehe endgültiger RA LGF Kärnten Projekt-, Planungs- und Beratungsmittel 0,07 59002 4 Post Nr. 7296 005 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Reformpoolmittel 0,00 59002 4 Post Nr. 7301 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Verwaltungskostenersätze 0,17 59002 4 Post Nr. 7303 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Facharztausbildungspool 0,42 59002 4 Post Nr. 7304 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendung für Tumorregister 0,14 59002 4 Post Nr. 7352 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Kostenersatz für Dialysen von ausl. Gastpatienten 0,04 59002 4 Post Nr. 7353 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für die Koordinationsstelle 0,05 59002 4 Post Nr. 7354 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für Patientenregister 0,15 59002 4 Post Nr. 7355 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für Telemedizin Initiativen 0,44 59002 4 Post Nr. 7356 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für mobile Palliativ-Teams 0,80 59002 4 Post Nr. 7357 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Endabrechnung Vorjahr 4,83 59002 4 Post
Nr. 7740 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 LKF- Entgelt:
stationär 300,46 59002 4 Post Nr. 7391 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Anpassungsbetrag SKA de la Tour 0,56 59002 4
Post Nr. 7394 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 LKF- Entgelt:
ambulant 51,28 59002 4 Post Nr. 7392 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Dienstgeberbeitrag zum FLAG 0,00 59002 0 Post Nr. 5803 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Schulung und Fortbildung 0,00 59002 0 Post Nr. 5905 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Strukturverbessernde Maßnahmen 7,75 59002 4 Post Nr. 7258 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Schuldendienst 1,42 59002 4 Post Nr. 7298010 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Refundierung für Fondskrankenanstalten 2,60 59002 4 Post Nr. 7302 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Investitionszuschüsse ( inkl. Großgerätezuschüsse) 12,31 59002 4 Post Nr. 7483 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebszuschüsse Krankenpflegeschule Villach 0,21 59002 4 Post Nr. 7710 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Zuführungen an Rücklagen 7,49 59002 8 Post Nr. 2980 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Härtefall Entschädigung 0,23 59002 8 Post Nr. 6921 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebszuschüsse für das ABZ Klagenfurt 1,28 59002 4 Post Nr. 7720 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebsabgangsdeckung Fondskrankenanstalten 281,64 59002 4 Post Nr. 7291751 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 GSBG- Mittel 47,87 59002 4 Post Nr. 7351 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Kärnten 2010 722,68 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/ Erläuterungen Kärnten Quellenangabe und Details Investitionszuschüsse ( inkl. Großgerätezuschüsse) 12,31 59002 4 Post Nr. 7483 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Immobilien- und Mobilienleasing für die Investitionsfinanzierung des KH Spittal/ Drau 2,17 Leasingvertrag ( Mobilienleasing) zwischen KH Spittal Drau GesmbH und HYPO Leasing Kärnten GmbH & Co KG vom Okt. 2009 und Immobilienleasingvertrag zwischen KH Spittal Drau GesmbH und HYPA Grund- und Bau- Leasing GesmbH vom 8.11.2005; Mobilienleasing und Immobilienleasing mit monatlichen Raten, Aufstellung für die einzelnen Jahre vorhanden Investitionsschuldendienst KABEG 34,76 Paragraph 6, Investitionsschuldendienst, Absatz 2, Investitionsfinanzierungsvertrag zw. Land Kärnten und KABEG vom 27.5.2010 abzügl. Strukturmittel Strukturverbessernde Maßnahmen 7,75 59002 4 Post Nr. 7258 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung Betriebsabgangsdeckung Fondskrankenanstalten 281,64 59002 4 Post Nr. 7291751 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Ausländische Gastpatienten 9,30 59002 5 Post. Nr. 8840 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge 2,00 59002 5 Post. Nr. 8512 001 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 ( Einnahmenseite) 1/56118/7666003 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beitrag des Landes als Krankenanstaltensprengel 15,24 Mio. Euro 2/56211 5 8505009 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beiträge Gemeinden - Annuitäten KA 15,24 Mio. Euro 1/56118/7671006 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beitrag des Landes zum Annuitätendienst 0,71 Mio. Euro 2/56211 5 8505025 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beiträge Gemeinden- Annuitäten Darl. KGF 0,71 Mio. Euro 1/561148/244400 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Darlehen zur Abgangsdeckung KABEG 165,8111 Mio. Euro 2/562115/8505000 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Gemeinden - Betriebsabgang priv. öff. KA 47,44 Mio. Euro (setzt sich zusammen aus Position 2/ 562115/ 8505026+ 027 Beiträge Gemeinden zum Abgang Krankenpflegeschulen mit 2,07458997 Mio Euro und Beiträge Gemeinden Annuitäten KA mit 45,36769526 Mio. Euro) 1/561128/767000 endgültiger RA Land Kärnten 2010; BAD KH Spittal/Drau GesmbH 13,34723784 Mio. Euro abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden abzügl. Rücklagenzuführung Zuführungen an Rücklagen 7,49 59002 8 Post Nr. 2980 endgültiger RA 2010 LGF Kärnten 623,77 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 3,84 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Statistik Austria 627,61 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben KÄRNTEN inklusive Sozialhilfe für Kärnten im Jahr 2010 nicht zutreffend für Kärnten im Jahr 2010 nicht zutreffend 258,49 Betriebsabgangsdeckung gesamt Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben KÄRNTEN exklusive Sozialhilfe abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) KÄRNTEN Land Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds
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Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - KÄRNTEN Text/ Erläuterungen Kärnten Quellenangabe und Details Personalaufwand Fondsangestellte 0,31 59002 0 Post Nr. 5100 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Reisegebühren Inland 0,01 59002 0 Post Nr. 5609001 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Vergütung Landesbedienstete 0,03 59002 0 Post Nr. 5640002 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Dienstgeberbeitrag Angestellte 0,08 59002 0 Post Nr. 5801 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Sachaufwand 0,03 59002 1 endgültiger RA LGF Kärnten 2010; setzt sich aus verschiedenen Post. Nr. zusammen, siehe endgültiger RA LGF Kärnten Projekt-, Planungs- und Beratungsmittel 0,07 59002 4 Post Nr. 7296 005 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Reformpoolmittel 0,00 59002 4 Post Nr. 7301 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Verwaltungskostenersätze 0,17 59002 4 Post Nr. 7303 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Facharztausbildungspool 0,42 59002 4 Post Nr. 7304 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendung für Tumorregister 0,14 59002 4 Post Nr. 7352 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Kostenersatz für Dialysen von ausl. Gastpatienten 0,04 59002 4 Post Nr. 7353 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für die Koordinationsstelle 0,05 59002 4 Post Nr. 7354 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für Patientenregister 0,15 59002 4 Post Nr. 7355 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für Telemedizin Initiativen 0,44 59002 4 Post Nr. 7356 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Aufwendungen für mobile Palliativ-Teams 0,80 59002 4 Post Nr. 7357 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Endabrechnung Vorjahr 4,83 59002 4 Post
Nr. 7740 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 LKF- Entgelt:
stationär 300,46 59002 4 Post Nr. 7391 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Anpassungsbetrag SKA de la Tour 0,56 59002 4
Post Nr. 7394 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 LKF- Entgelt:
ambulant 51,28 59002 4 Post Nr. 7392 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Dienstgeberbeitrag zum FLAG 0,00 59002 0 Post Nr. 5803 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Schulung und Fortbildung 0,00 59002 0 Post Nr. 5905 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Strukturverbessernde Maßnahmen 7,75 59002 4 Post Nr. 7258 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Schuldendienst 1,42 59002 4 Post Nr. 7298010 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Refundierung für Fondskrankenanstalten 2,60 59002 4 Post Nr. 7302 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Investitionszuschüsse ( inkl. Großgerätezuschüsse) 12,31 59002 4 Post Nr. 7483 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebszuschüsse Krankenpflegeschule Villach 0,21 59002 4 Post Nr. 7710 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Zuführungen an Rücklagen 7,49 59002 8 Post Nr. 2980 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Härtefall Entschädigung 0,23 59002 8 Post Nr. 6921 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebszuschüsse für das ABZ Klagenfurt 1,28 59002 4 Post Nr. 7720 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Betriebsabgangsdeckung Fondskrankenanstalten 281,64 59002 4 Post Nr. 7291751 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 GSBG- Mittel 47,87 59002 4 Post Nr. 7351 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Kärnten 2010 722,68 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/ Erläuterungen Kärnten Quellenangabe und Details Investitionszuschüsse ( inkl. Großgerätezuschüsse) 12,31 59002 4 Post Nr. 7483 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Immobilien- und Mobilienleasing für die Investitionsfinanzierung des KH Spittal/ Drau 2,17 Leasingvertrag ( Mobilienleasing) zwischen KH Spittal Drau GesmbH und HYPO Leasing Kärnten GmbH & Co KG vom Okt. 2009 und Immobilienleasingvertrag zwischen KH Spittal Drau GesmbH und HYPA Grund- und Bau- Leasing GesmbH vom 8.11.2005; Mobilienleasing und Immobilienleasing mit monatlichen Raten, Aufstellung für die einzelnen Jahre vorhanden Investitionsschuldendienst KABEG 34,76 Paragraph 6, Investitionsschuldendienst, Absatz 2, Investitionsfinanzierungsvertrag zw. Land Kärnten und KABEG vom 27.5.2010 abzügl. Strukturmittel Strukturverbessernde Maßnahmen 7,75 59002 4 Post Nr. 7258 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung Betriebsabgangsdeckung Fondskrankenanstalten 281,64 59002 4 Post Nr. 7291751 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 Ausländische Gastpatienten 9,30 59002 5 Post. Nr. 8840 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 ( Einnahmenseite) Kostenbeiträge 2,00 59002 5 Post. Nr. 8512 001 endgültiger RA LGF Kärnten 2010 ( Einnahmenseite) 1/56118/7666003 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beitrag des Landes als Krankenanstaltensprengel 15,24 Mio. Euro 2/56211 5 8505009 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beiträge Gemeinden - Annuitäten KA 15,24 Mio. Euro 1/56118/7671006 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beitrag des Landes zum Annuitätendienst 0,71 Mio. Euro 2/56211 5 8505025 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Beiträge Gemeinden- Annuitäten Darl. KGF 0,71 Mio. Euro 1/561148/244400 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Darlehen zur Abgangsdeckung KABEG 165,8111 Mio. Euro 2/562115/8505000 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Gemeinden - Betriebsabgang priv. öff. KA 47,44 Mio. Euro (setzt sich zusammen aus Position 2/ 562115/ 8505026+ 027 Beiträge Gemeinden zum Abgang Krankenpflegeschulen mit 2,07458997 Mio Euro und Beiträge Gemeinden Annuitäten KA mit 45,36769526 Mio. Euro) 1/561128/767000 endgültiger RA Land Kärnten 2010; BAD KH Spittal/Drau GesmbH 13,34723784 Mio. Euro abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden abzügl. Rücklagenzuführung Zuführungen an Rücklagen 7,49 59002 8 Post Nr. 2980 endgültiger RA 2010 LGF Kärnten 623,77 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 3,84 endgültiger RA Land Kärnten 2010; Statistik Austria 627,61 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben KÄRNTEN inklusive Sozialhilfe für Kärnten im Jahr 2010 nicht zutreffend für Kärnten im Jahr 2010 nicht zutreffend 258,49 Betriebsabgangsdeckung gesamt Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben KÄRNTEN exklusive Sozialhilfe abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) KÄRNTEN Land Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds Bundesgesetzblatt römisch II - 4 von 11
5 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - NIEDERÖSTERREICH
NIEDERÖSTERREICH Land
NÖ
Text/ Erläuterungen
Quellenangabe und Details
Gebühren für LDF-Punkte
1079,47
c endgültiger RA LGF NÖ 2010 Strukturtopf ( Amb. )
86,67
d endgültiger RA LGF NÖ 2010 Finanzierung Psychosomatisches Zentrum Eggenburg
7,35
e endgültiger RA LGF NÖ 2010 Ambulanzgebühren an Land NÖ
25,44
f endgültiger RA LGF NÖ 2010 Schulzuschuss/- förderung an Land NÖ
16,53
h endgültiger RA LGF NÖ 2010 Entgelte für sonst. Leistungen ( Bildungsgesellschaft)
5,06
h endgültiger RA LGF NÖ 2010 Verwaltungsaufwand Bildungsgesellschaft
0,05
h endgültiger RA LGF NÖ 2010 Sonstige Ausgaben
17,06
l endgültiger RA LGF NÖ 2010; mehrere Unterpositionen, siehe RA NÖGUS Verwaltungsaufwand für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Personal und römisch fünf w.- und
0,11
m endgültiger RA LGF NÖ 2010; mehrere Unterpositionen, siehe RA NÖGUS
Betriebsaufwand ( ohne Spenden)
Ausgaben für Fondskrankenanstalten
31,49
a endgültiger RA LGF NÖ 2010
Investitionszuschüsse und Großgeräteförderung
gemäß Rechnungsabschluss des
1,51
b endgültiger RA LGF NÖ 2010
Strukturmittel an sonst. Empfänger
Landesgesundheitsfonds
37,70
b endgültiger RA LGF NÖ 2010 Pensionszuschüsse an Land NÖ
Strukturmittel an Land NÖ
32,15
g endgültiger RA LGF NÖ 2010 Pauschalbetrag ( für Investitionen) gem. Paragraph 72, Absatz 2, NÖKAG
11,90
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 NÖKAS Umlage der bisherigen Trägergem. gem. Paragraph 71, Absatz 3, NÖKAG
60,02
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 Standortbeiträge gem. Paragraph 71, Absatz 3, NÖKAG ( Betrag lt. Paragraph 66 a, NÖKAG)
13,92
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 sonstiger Verwaltungsaufwand ( Spenden)
0,00
m endgültiger RA LGF NÖ 2010 Abschreibung uneinbr.
Forderungen
0,09
n endgültiger RA LGF NÖ 2010 Rücklagenzuführung
12,33
o endgültiger RA LGF NÖ 2010 Trägeranteile an Land NÖ ( NÖ Landeskliniken) 170,07
k endgültiger RA LGF NÖ 2010 GSBG- Mittel
81,32
j endgültiger RA LGF NÖ 2010
Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds NÖ 2010
1.690,26
endgültiger RA LGF NÖ 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Text/ Erläuterungen
NÖ
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
11,90
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 Schuldendienste für Investitionen)
abzügl. Investitionen ( inkl.
Pauschalbetrag ( für Investitionen) gem. Paragraph 72, Absatz 2, NÖKAG
31,49
a endgültiger RA LGF NÖ 2010 Strukturmittel an sonst.
Empfänger
Investitionszuschüsse und Großgeräteförderung
1,51
b endgültiger RA LGF NÖ 2010 abzügl. Strukturmittel
37,70
b endgültiger RA LGF NÖ 2010 Standortbeiträge gem. Paragraph 71, Absatz 3, NÖKAG ( Betrag lt. Paragraph 66 a, NÖKAG)
Strukturmittel an Land NÖ
13,92
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene
170,07
k endgültiger RA LGF NÖ 2010
Trägeranteile
Betriebsabgangsdeckung abzügl. ausländische Gastpatienten +
2,64
Ausländische Gastpatienten
g endgültiger RA LGF NÖ 2010 ( Einnahmenseite) (sonstige) Kostenbeiträge
Patientenzuzahlungen
4,04
g endgültiger RA LGF NÖ 2010 ( Einnahmenseite) zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der
Trägeranteile an Land NÖ ( NÖ Landeskliniken)
170,07
k endgültiger RA LGF NÖ 2010
Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für
für NÖ im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime zuzügl.
Betriebsabgangsdeckungen
für NÖ im Jahr 2010 nicht zutreffend
der Gemeinden abzügl. NÖKAS Umlage
60,02
i endgültiger RA LGF NÖ 2010 abzügl. Rücklagenzuführung
NÖKAS Umlage der bisherigen Trägergem. Gem Paragraph 71, Absatz 3, NÖKAG
Rücklagenzuführung
12,33
o endgültiger RA LGF NÖ 2010 zuzügl. Sozialhilfe
endgültiger RA LGF NÖ 2010; Statistik Austria
1.514,69 Sozialhilfeausgaben 2010 12,52 1.527,21 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben NIEDERÖSTERREICH exklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben NIEDERÖSTERREICH inklusive Sozialhilfe www.ris.bka.gv.at
6 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - OBERÖSTERREICH
OBERÖSTERREICH Land
Text/ Erläuterungen
OÖ
Quellenangabe und Details
Aufwand für Bedienstete
0,60
römisch eins. 1 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Sachaufwand 0,08
römisch eins. 2 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 römisch III. Geschäftsbericht LGF OÖ 2010; davon Kooperationsbereich 2,29587552 Mio. Euro; eHealth- Initiative 0,944438945 Mio. Euro; Übrige Aufwendungen
5,76
Vers. Langzeitbeatmungspflichtige 2,47217222 Mio. Euro;
Beratungs- und Planungsaufwand 0,04730587 Mio. Euro;
Geldverkehrsspesen 0,0028706 Mio. Euro; Sonstige Aufwendungen 0,00217129 Mio. Euro
Ausgaben für Fondskrankenanstalten
LKF- Ersätze stationär
716,10
römisch IV. 1 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 gemäß Rechnungsabschluss des
Ambulanzgebührenersätze
100,05
römisch IV. 2 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Landesgesundheitsfonds
Aufwendungen für ambulante ausländische Gastpatienten
0,85
römisch IV. 8 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Abschreibungen u Wertberichtigungen 0,31
römisch II. Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Strukturmittel 27,00
römisch IV. 4 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Investitionsförderung KA 36,70
römisch IV. 5 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Beihilfenäquivalent 1,56
römisch IV. 7 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Strukturmittel ( Zuführung Rücklage/ Rst. ) 0,76
römisch fünf. 1 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Stat. Ausl. Gastpatienten ( Zuführung Rücklage/ Rst. ) 13,97
römisch fünf. 2 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Amb. Ausl. Gastpatienten ( Zuführung Rücklage/ Rst. ) 0,85
römisch fünf. 3 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten 691,26
römisch IV. 3 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Aufwendungen n. d. Beihilfengesetz ( GSBG) 122,00
römisch IV. 6 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds OÖ 2010
1.717,85
Geschäftsbericht LGF OÖ 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Text/ Erläuterungen
OÖ
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
abzügl. Investitionen ( inkl.
36,70
Investitionsförderung KA
römisch IV. 5 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Schuldendienste für Investitionen)
27,00
abzügl. Strukturmittel
Strukturmittel
römisch IV. 4 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene 691,26
Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten
römisch IV. 3 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Betriebsabgangsdeckung Stat. Ausl. Gastpatienten
13,97
römisch eins 6. Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 ( Einnahmenseite)
abzgl. ausländische Gastpatienten +
Amb. Ausl. Gastpatienten
0,85
römisch eins 9. Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 ( Einnahmenseite)
( sonstige) Kostenbeiträge
6,39
Kostenanteile/ Beiträge Patienten
römisch eins. 7 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 ( Einnahmenseite) 1 557908 7660 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Landesbeitrag an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand 133,2233669 Mio. Euro ( 251,64626693 Mio. Euro minus ( Position 2 557205 8505 ) Beiträge der Gemeinden 118,4229 Mio. Euro) ; In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 135,21 Mio. Euro ( siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle AJ20) . 2 557205 8505 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Beiträge der Gemeinden mit 118,4229 Mio. Euro; In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 120,1897 Mio. Euro ( 255,4031 Mio. - 135,21 Mio. ) siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle AJ12 in Verbindung mit AJ27 und AJ 20) .
1 56004 7660 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand mit 21,572788 Mio. Euro; Lt. beiliegender Berechnung beträgt die Leistungs- Ausgleichszahlung 2010 für die Ordensspitäler 35,0725 Mio. das entspricht einer 97,8%igen Deckung ( siehe Zelle AR45) Gem. Finanzierungsvereinbarung ist den Ordensspitälern ab 2013 eine 99%ige Deckung des Betriebsabganges zugesichert. Die Mittel für das Basisjahr 2010 wurden daher auf 99% hochgerechnet ( 35,0725/ 97,8* 99= 35,5 Mio. Euro) . 1 560004 7660 001 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand ( AKH LINZ) mit 0,394957 Mio. Euro.
1 560008 7660 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Landesbeitrag an private Rechtsträger für öffentliche KA mit 95,0170098 Mio. Euro ( 245,06510989 Mio. Euro minus ( Position 2 562005 8505 ) Beiträge der Gemeinden 150,0481 Mio. Euro) ; In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 100,10 Mio. Euro = ( 255,8023 Mio. - 155,482 Mio. ) siehe dazu beiliegende
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung
endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle AJ14 und AJ30.
ausgewiesen in den RA der
Betriebsabgangsdeckung gesamt
683,46
Eigentümer bzw. öffentl. Träger
2 557205 8505 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; ( insb. Länder und Gemeinden)
In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 155,482 Mio. Euro ( siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle AJ30) . 1 560004 7660 001 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Beiträge an private Rechtsträger für öff. KA ( AKH LINZ) mit 73,78942318 Mio. Euro; In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 74,82 Mio. Euro ( siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle AJ13) . 1 914008 7472 RA Land OÖ 2010/ Landesbeitragsberechnung; Zuschüsse an die Gespag mit 68,06495940 Mio. Euro im endgültigen RA - Änderung auf 45,191566; Begründung: Die Ausgaben der Vst. :
1/ 914008/ 7472/ 000 aus dem RA 2010 setzen sich wie folgt zusammen: 18.873.393,40 Euro Zinsen für die Darlehen aus 2006 u. 2007, denen auch Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Hintergrund waren seinerzeitige Überlegungen zur Erfüllung der Maastrichtkriterien, die nach den letzten Erkenntnissen obsolet sind. 4.000.000,00 Euro Gesellschafterzuschuss für Investitionsfinanzierung 45.191.566,00 Euro Trägerselbstbehalt gesamt 68.064.959,40 Euro Berichtigung Krankenanstaltenbeiträge lt. RA 2010 von 149,89 auf 150,04. In Summe ergibt sich eine BAD gesamt von 683,46. In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 45,78 Mio. Euro ( siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle römisch zehn 27) .
Landesbeitragsberechnung; 15,588679 Mio. Euro Rechtsträgeranteil AKH; In der ursprünglichen Datenmeldung wurde die Rück- bzw. Nachverrechnungen aus dem zweitvorangegangenen Jahr 2008 berücksichtigt. Die Berichtigung des Basisjahres 2010 um diese Nachverrechnung ergibt 15,99 Mio. Euro ( siehe dazu endgültige Landesbeitragsberechnung 2010 Zelle X15) .
abzügl. Betriebsabgangsdeckung / Betriebskostenzuschüsse für
für OÖ im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime
zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen
für OÖ im Jahr 2010 nicht zutreffend
der Gemeinden Strukturmittel ( Zuführung Rücklage/ Rst. ) abzügl. Rücklagenzuführung
Stat. Ausl. Gastpatienten ( Zuführung Rücklage/ Rst. )
15,58
römisch fünf. 1 - 3 Geschäftsbericht LGF OÖ 2010 Amb. Ausl. Gastpatienten ( Zuführung Rücklage/ Rst. ) zuzügl.
Sozialhilfe
Sozialhilfestatistik, Statistik Austria
1.609,55 Sozialhilfeausgaben 2010 1,63 1.611,19 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben OBERÖSTERREICH inklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben OBERÖSTERREICH exklusive Sozialhilfe www.ris.bka.gv.at
Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - SALZBURG Text/ Erläuterungen Salzburg Quellenangabe und Details Ambulanzkosten 40,54 TB 1 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Nebenkosten 36,24 TB 1 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beihilfenäquivalent - 1,67 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenbeiträge 3,73 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beitrag zum KB 0,64 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Verwaltungsaufwand 0,74 TB 11 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Ausgleich 8,45 TB 5 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Abgeltung Finanzierungsbedarf 87,86 TB 7 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Stationärleistungen für Sozialhilfe-Empfänger 2,32 TB 8 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Land bzw. Mittel SV für Reformpool 0,09 TB 10 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Stationärleistungen 254,41 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Zusatzmittel SV Teil 1 4,13 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Zusatzmittel SV Teil 2 0,32 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Investitionszuschüsse 24,35 TB 2 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Großgeräteförderung 1,01 TB 3 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Strukturmaßnahmen 6,49 TB 9 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Fremdpatienten ( inkl. Nachträge) 17,98 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010; davon Fremdpatienten:
17,492996 Mio. Euro; Rest sind Nachträge 1997- 2009; Kostenanteile ( In- und Ausländer) 1,77 TB 4 u. 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010; davon Kostenanteile Inländer:
1,768165 Mio. Euro und Kostenanteile Ausländer: 0,002232 Mio. Euro SV Reformpool 0,11 TB 10 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Finanzierungsanteil Rechtsträger 75,47 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzgl. Kostenbeitrag 50% - 0,32 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beihilfen nach GSBG 39,40 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Sbg. 2010 604,08 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/ Erläuterungen Salzburg Quellenangabe und Details Investitionszuschüsse SAGES 24,35 TB 2 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Großgeräteförderung 1,01 TB 3 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzügl. Strukturmittel Strukturmaßnahmen 6,49 TB 9 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung Finanzierungsanteil Rechtsträger 75,47 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Fremdpatienten ( inkl. Nachträge) 17,98 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenanteile ( In- und Ausländer) 1,77 TB 4 und 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenbeiträge 3,73 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 550009 7420 001 endgültiger RA Land Sbg. 2010; online; Beitrag zum lfnd. Betrieb 83,07241566 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 550009& tiefe= 99& pagecount= 100 552009 7420 001 + 002 endgültiger RA Land Sbg. 2010; davon Beitrag zum lfnd. Betrieb ( Tamsweg) 1,645800 Mio. Euro; Beitrag für Entfall Selbstträgerschaft ( Tamsweg) 0,33 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 552009& tiefe= 99& pagecount= 100 552019 7420 001 + 002 endgültiger RA Land Sbg 2010; davon Beitrag zum lfnd. Betrieb (Mittersill) 0,6384 Mio. Euro; Beitrag für Entfall Selbstträgerschaft ( Mittersill) 0, 221 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 552019& tiefe= 99& pagecount= 100 56005 767000 endgültiger RA Land Sbg 2010; Beitrag an private gemeinnützige Krankenanstalten 13,8945799 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 560005& tiefe= 99& pagecount= 100 56005 730500 endgültiger RA Land Sbg 2010; Beitrag an Krankenanstalten der Gemeinden 2,269632 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 560005& tiefe= 99& pagecount= 100 abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden Abgangsfinanzierungen Gemeinden 1,89 endgültiger RA Stadtgemeinde Oberndorf 2010, Sitzung 77; 1/859510- 759000 Beitrag an KH Oberndorf Rechtsträger 0,143778 Mio. Euro, Weiterleitung; 1/552000- 755000 Selbstträgerschaft an GOK 0,09199993 Mio. Euro. endgültiger RA Stadtgemeinde Hallein 2010, Sitzung 193; 1/560000 754100 Rechtsträgeranteil HA KRA-BetriebsmbH 0,548321 Euro. endgültiger RA Stadtgemeinde Zell am See 2010, Sitzung 75 und 76: Saldo aus 2/ 551000+ 829000, 1/ 551000- 729000, 1/ 551000- 729100: Gebarung
Unterabschluss KH Ausgaben 41,45920249 Mio. Euro; Gebarung
Unterabschluss KH Einnahmen 41,00081443 Mio. Euro; Gebarung Unterabschluss KH Ausgaben 41,45920249 Mio. Euro; Transferzahlung Selbstträgerschaft KH 0,64999997 Mio. Euro. abzügl. Rücklagenzuführung 577,23 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 3,30 411598 und 411298 endgültiger RA Land Sbg. 2010, Statistik Austria 580,53 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben SALZBURG exklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben SALZBURG inklusive Sozialhilfe abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) Betriebsabgangsdeckung gesamt abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) SALZBURG Land Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds für Salzburg im Jahr 2010 nicht zutreffend für Salzburg im Jahr 2010 nicht zutreffend 102,07 BGBl. römisch II - 7 von 11 Zielsteuerungsrelevanter Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - SALZBURG Text/ Erläuterungen Salzburg Quellenangabe und Details Ambulanzkosten 40,54 TB 1 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Nebenkosten 36,24 TB 1 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beihilfenäquivalent - 1,67 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenbeiträge 3,73 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beitrag zum KB 0,64 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Verwaltungsaufwand 0,74 TB 11 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Ausgleich 8,45 TB 5 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Abgeltung Finanzierungsbedarf 87,86 TB 7 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Stationärleistungen für Sozialhilfe-Empfänger 2,32 TB 8 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Land bzw. Mittel SV für Reformpool 0,09 TB 10 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Stationärleistungen 254,41 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Zusatzmittel SV Teil 1 4,13 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Zusatzmittel SV Teil 2 0,32 TB 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Investitionszuschüsse 24,35 TB 2 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Großgeräteförderung 1,01 TB 3 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Strukturmaßnahmen 6,49 TB 9 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Fremdpatienten ( inkl. Nachträge) 17,98 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010; davon Fremdpatienten:
17,492996 Mio. Euro; Rest sind Nachträge 1997- 2009; Kostenanteile ( In- und Ausländer) 1,77 TB 4 u. 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010; davon Kostenanteile Inländer:
1,768165 Mio. Euro und Kostenanteile Ausländer: 0,002232 Mio. Euro SV Reformpool 0,11 TB 10 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Finanzierungsanteil Rechtsträger 75,47 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzgl. Kostenbeitrag 50% - 0,32 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Beihilfen nach GSBG 39,40 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Sbg. 2010 604,08 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben Text/ Erläuterungen Salzburg Quellenangabe und Details Investitionszuschüsse SAGES 24,35 TB 2 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Großgeräteförderung 1,01 TB 3 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzügl. Strukturmittel Strukturmaßnahmen 6,49 TB 9 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung Finanzierungsanteil Rechtsträger 75,47 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Fremdpatienten ( inkl. Nachträge) 17,98 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenanteile ( In- und Ausländer) 1,77 TB 4 und 12 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 Kostenbeiträge 3,73 TB 4 endgültiger RA LGF Sbg. 2010 550009 7420 001 endgültiger RA Land Sbg. 2010; online; Beitrag zum lfnd. Betrieb 83,07241566 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 550009& tiefe= 99& pagecount= 100 552009 7420 001 + 002 endgültiger RA Land Sbg. 2010; davon Beitrag zum lfnd. Betrieb ( Tamsweg) 1,645800 Mio. Euro; Beitrag für Entfall Selbstträgerschaft ( Tamsweg) 0,33 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 552009& tiefe= 99& pagecount= 100 552019 7420 001 + 002 endgültiger RA Land Sbg 2010; davon Beitrag zum lfnd. Betrieb (Mittersill) 0,6384 Mio. Euro; Beitrag für Entfall Selbstträgerschaft ( Mittersill) 0, 221 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 552019& tiefe= 99& pagecount= 100 56005 767000 endgültiger RA Land Sbg 2010; Beitrag an private gemeinnützige Krankenanstalten 13,8945799 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 560005& tiefe= 99& pagecount= 100 56005 730500 endgültiger RA Land Sbg 2010; Beitrag an Krankenanstalten der Gemeinden 2,269632 Mio. Euro; http: / / service.salzburg.gv.at/ rab/ Index? cmd=liste& art=HU& haushalt=1; 2& jahr= 2010& dienstst ellenkz= 02000& polres=&anwstelle=&ansatz= 560005& tiefe= 99& pagecount= 100 abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden Abgangsfinanzierungen Gemeinden 1,89 endgültiger RA Stadtgemeinde Oberndorf 2010, Sitzung 77; 1/859510- 759000 Beitrag an KH Oberndorf Rechtsträger 0,143778 Mio. Euro, Weiterleitung; 1/552000- 755000 Selbstträgerschaft an GOK 0,09199993 Mio. Euro. endgültiger RA Stadtgemeinde Hallein 2010, Sitzung 193; 1/560000 754100 Rechtsträgeranteil HA KRA-BetriebsmbH 0,548321 Euro. endgültiger RA Stadtgemeinde Zell am See 2010, Sitzung 75 und 76: Saldo aus 2/ 551000+ 829000, 1/ 551000- 729000, 1/ 551000- 729100: Gebarung
Unterabschluss KH Ausgaben 41,45920249 Mio. Euro; Gebarung
Unterabschluss KH Einnahmen 41,00081443 Mio. Euro; Gebarung Unterabschluss KH Ausgaben 41,45920249 Mio. Euro; Transferzahlung Selbstträgerschaft KH 0,64999997 Mio. Euro. abzügl. Rücklagenzuführung 577,23 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 3,30 411598 und 411298 endgültiger RA Land Sbg. 2010, Statistik Austria 580,53 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben SALZBURG exklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben SALZBURG inklusive Sozialhilfe abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger (insb. Länder und Gemeinden) Betriebsabgangsdeckung gesamt abzügl. Investitionen ( inkl. Schuldendienste für Investitionen) SALZBURG Land Ausgaben für Fondskrankenanstalten gemäß Rechnungsabschluss des Landesgesundheitsfonds für Salzburg im Jahr 2010 nicht zutreffend für Salzburg im Jahr 2010 nicht zutreffend 102,07
7 von 11
8 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - STEIERMARK
STEIERMARK Land
Text/ Erläuterungen
Steiermark
Quellenangabe und Details
römisch IV. 1 - 7 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010; davon Stationäre Vergütungen 660,2 Mio. Euro; PSO Bad Aussee 7,5 Mio. Euro; Ambulante Vergütungen 48,665946 Mio. Euro; Vergütung an Fondskrankenanstalten
728,92
Ambulante Dialyseleistungen 6,5793406 Mio. Euro; Hospiz u. Palliativ 4,27438254 Mio. Euro; Wachkomabetten - GGZ 1,45024286 Mio. Euro; Ausl. GastpatientInnen Amb. ( inkl. Dialysen) 0,24880383 Mio. Euro.
Kooperationsbereich
1,00
römisch fünf Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010
Ausgaben für Fondskrankenanstalten
Projekt- und Planungsmittel
1,81
römisch VI. 3 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 gemäß Rechnungsabschluss des
Kontoführungsspesen
0,01
römisch VIII. 6 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Landesgesundheitsfonds
12,91
Sozialpsychiatr. u. psychosoziale Versorgung
römisch VI. 1 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Wochentagsnacht-Bereitschaftsdienst 2,86
römisch VI. 2 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Beihilfenäquivalent gemäß GSBG 0,58
römisch VIII. 4 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Rückforderung Hauptverband Vorjahre 2,25
römisch VIII.3 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Strukturbedingte Maßnahmen 0,27
römisch VII. 1 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Abschreibung Ford. ausl. GastpatientInnen 0,00
römisch VIII. 5 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Kostenanteile/ Kostenbeiträge 4,27
römisch IV. 8 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Beihilfen nach GSBG 76,45
römisch IV. 9 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Kostenbeiträge gemäß KAKuG 1,35
römisch VIII. 1 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Betriebsabgangsdeckung Land 412,90
römisch VIII. 2 Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010 Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Stmk. 2010
1.245,59
Jahresbericht Gesundheitsplattform Steiermark 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Text/ Erläuterungen
Steiermark
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
abzügl. Investitionen ( inkl.
für Steiermark im Jahr 2010 nicht zutreffend
Schuldendienste für Investitionen)
0,27
abzügl. Strukturmittel
Strukturbedingte Maßnahmen
römisch VII. 1 Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung Land
412,90
römisch VIII. 2 Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark Betriebsabgangsdeckung Abschreibung Ford. ausld.
GastpatientInnen
0,00
römisch VIII. 5 Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark Kostenanteile/ Kostenbeiträge 4,27
römisch eins. 3. Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark (Einnahmenseite) Kostenbeiträge gemäß KAKuG 1,35
römisch eins. 6. Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark (Einnahmenseite) abzügl. ausländische Gastpatienten + (sonstige) Kostenbeiträge
römisch II. 1. und 2. Jahresbericht 2010, Gesundheitsplattform Steiermark ( Einnahmenseite); davon Ausländische Gastpatienten ( stationär und ambulant) 6,46
Ausländ. GastpatientInnen stationär 6,33877796 Mio. Euro; Ausländ. GastpatientInnen ambulant 0,12301396 Mio. Euro.
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung
RA Land Steiermark Gruppe 5 Gesundheit 2010; davon ausgewiesen in den RA der
560004/7290 Verrechnungsposition zur Darstellung der Abgangsdeckung aus den
Betriebsabgangsdeckung gesamt
412,88
Eigentümer bzw. öffentl. Träger
Liegenschaftstransaktionen 383,946 Mio. Euro; (insb. Länder und Gemeinden)
560504/7670 Beiträge an sonstige Rechtsträger 28,9353216 Mio. Euro. abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für
für Steiermark im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen
für Steiermark im Jahr 2010 nicht zutreffend
der Gemeinden abzügl. Rücklagenzuführung
für Steiermark im Jahr 2010 nicht zutreffend
zuzügl. Sozialhilfe
Sozialhilfestatistik, Statistik Austria
1.233,21 Sozialhilfeausgaben 2010 3,08 1.236,29 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben SALZBURG inklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben STEIERMARK exklusive Sozialhilfe www.ris.bka.gv.at
9 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - TIROL
TIROL Land
Tirol
Text/Erläuterungen
Quellenangabe und Details
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010; davon Struktur-Vorweganteile
11,30
Strukturvorweganteile Landeskrankenanstalten 9,3 Mio. Euro; Struktur- Vorweganteile BKH Reutte 2 Mio. Euro.
stat. Abgeltungen für fondsrelevante Patienten Inland
470,58
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 ambulante Abgeltungen für fondsrelevante Patienten Inland und extramuraler
72,88
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
ärztlicher Nachtbereitschaftsdienst Abgeltung für Nebenkostenstellen- und Fachhochschulbereich
30,42
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Abgeltung für fondsrelevante stationäre zwischenstaatliche Patienten
26,83
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
Ausgaben für Fondskrankenanstalten Personal- und Sachaufwand des TGF 1,08 Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
gemäß Rechnungsabschluss des Förderung von postpromotionellen Ausbildungsstellen 0,44 Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
Landesgesundheitsfonds Qualitätsförderungsprogramm 0,18 Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Kooperationsvertrag BKH Reutte mit Fachklinik Enzensberg
0,21
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Verwaltungskostenabgeltung an SV-Träger für Regresse
0,15
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Projekte, Planungen und krankenhausentlastende Maßnahmen
10,50
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Investitionszuschüsse (Basis- Investitionsförderung)
13,00
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Sonder-Investitionsförderungsprogramm für Nicht-LandesKA
5,93
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 zwischenstaatliche Endabrechnungen (Rückstellungen)
0,50
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Abfuhr Beihilfenäquivalent zwischenstaatliche Patienten
2,98
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Beihilfen nach GSBG
43,12
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
690,09
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Tirol
Text/Erläuterungen
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
13,00
abzügl. Investitionen ( inkl.
Investitionszuschüsse (Basis- Investitionsförderung)
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Schuldendienste für Investitionen)
5,93
Sonder- Investitionsförderungsprogramm für Nicht-LandesKA
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 abzügl. Strukturmittel
10,50
Projekte, Planungen und krankenhausentlastende Maßnahmen
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene
Für Tirol gab es 2010 keine Mehrfachabbildung von BAD in der Form, dass diese zusätzlich im LGF-RA dargestellt worden wären.
Betriebsabgangsdeckung Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010; davon stationär: Abgeltung für fondsrelevante zwischenstaatliche Patienten
26,83
24,69992012 Mio. Euro;
ambulant: 2,13191863.
abzügl. ausländische Gastpatienten
2,98
Abfuhr zwischenstaatliche Patienten
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010
+ (sonstige) Kostenbeiträge 0,50
zwischenstaatliche Endabrechnungen (Rückstellungen)
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 Kostenbeiträge nach Sozialversicherungsgesetzen
2,34
Tätigkeitsbericht und Rechenabschluss des Landesgesundheitsfonds Tirol 2010 ( Einnahmenseite)
0,89 Voranschlag 2012 Land Tirol ( inkludiert Spalte mit RA 2010); 560104/742100 - Betriebsabgangsdeck. lt.KAG Ldskrankenh. u. Schulen 0,205381 Mio. Euro Voranschlag 2012 Land Tirol ( inkludiert Spalte mit RA 2010); 560109/742100 - Betriebszuschüsse
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung
Kostenbeiträge nach §27a Absatz 3, KAKuG
TILAK Euro 15,0 Mio. Euro ausgewiesen in den RA der
Rechnungsabschluss Gemeinden Tirol 2010 lt. Statistik Austria; 560000/752000 - Beiträge an
Betriebsabgangsdeckung gesamt
33,32
Eigentümer bzw. öffentl. Träger
Bezirkskrankenhäuser 16,26 Mio. Euro ( entnommen aus Quelle Statistik Austria: KA nach BDL (insb. Länder und Gemeinden)
2010_ Tirol) Rechnungsabschluss Gemeinden Tirol 2010 lt. Statistik Austria; 557000/755000 - Gemeindebeiträge an KH-GmbH (Kitzbühel) 1,85 Mio. Euro ( entnommen aus Quelle Statistik Austria: KA nach BDL 2010_ Tirol)
abzügl. Betriebsabgangsdeckung
/Betriebskostenzuschüsse für
für Tirol im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime zuzügl.
Betriebsabgangsdeckungen
für Tirol im Jahr 2010 nicht zutreffend
der Gemeinden
abzügl. Rücklagenzuführung
für Tirol im Jahr 2010 nicht zutreffend
660,44 zuzügl. Sozialhilfe Sozialhilfeausgaben 2010 0,79 661,23Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben inklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben TIROL exklusive Sozialhilfe Sozialhilfestatistik, Punkt
1.4.2 Unterbringung in psychiatrischen Krankenanstalten; Statistik Austria
www.ris.bka.gv.at
10 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - VORARLBERG
VORARLBERG Land
Text/ Erläuterungen
Vorarlberg
Quellenangabe und Details
LKF- Abgeltung: stationärer Bereich
258,54
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 LKF-Abgeltung:
ambulant Bereich - neu
22,00
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 LKF-Abgeltung:
ambulant Bereich - alt
15,62
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 LKF- Abrechnung:
Nebenkostenstellenpauschalbeträge
12,84
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Ausländische Patienten
6,07
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Bereitstellung intramuraler Mittel für Kooperationsprojekte
0,24
römisch II endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Kostenerstattung für Fonds-Geschäftsführung an Land
0,45
römisch II endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
Ausgaben für Fondskrankenanstalten
Projektkosten/ Leistungen durch Dritte
0,03
römisch III endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
gemäß Rechnungsabschluss des
Bankspesen
0,00
römisch IV endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
Landesgesundheitsfonds
Hauskrankenpflege
0,20
römisch IV endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Finanzierung von Kooperationsprojekten
0,27
römisch fünf endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Investitionszuschüsse
8,00
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Mittel für strukturverbessernde Maßnahmen
0,19
römisch II endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Beiträge für Notarztwagen
0,86
römisch II endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Rücklagenzuführung zur Vorfinanzierung von Forderungen ausl. KV-Träger
2,23
römisch VI endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 Beihilfen nach GSBG
21,64
DL endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Vorarlberg 2010
349,17
endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Text/ Erläuterungen
Vorarlberg
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
abzügl. Investitionen ( inkl.
8,00
Investitionszuschüsse
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
Schuldendienste für Investitionen) abzügl. Strukturmittel
0,19
Mittel für strukturverbessernde Maßnahmen
römisch II endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 abzügl. über LGF ausgewiesene
keine ausgewiesene Position Betriebsabgangsdeckung über Fonds im RA des LGF Vorarlberg ( bzw. nur auf der Einnahmenseite, siehe auch Anmerkung Land)
Betriebsabgangsdeckung Ausländische Gastpatienten
6,07
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 abzügl. ausländische Gastpatienten +
römisch eins endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010 ( Einnahmenseite); davon (sonstige) Kostenbeiträge
3,96
Kostenbeiträge
Kostenbeiträge von mitversicherten n. Artikel 21, 21 Absatz 6, Ziffer 5, VB 0,97731287 Mio. Euro; Kostenbeiträge nach Paragraph 85, Absatz eins, u 2 SpG mit 2,98527598 Mio. Euro 560004/7670/160 RA Land Vorarlberg 2010; zuzügl. Betriebsabgangsdeckung
Gesellschafterzuschuss a. d. KHBG z.Betr. d. Landeskrankenanst. 10,247 Mio. Euro ausgewiesen in den RA der Eigentümer
560004/7305/025 RA Land Vorarlberg 2010;
Betriebsabgangsdeckung gesamt
7,03
bzw. öffentl. Träger ( insb. Länder und
Beitr.zur Betriebsabgangsdeck.v.Altersu. Chronischkrankenst. 0,02509121 Mio. Euro Gemeinden)
560002/2545/001 Rückzahlung Betriebsmittelkredit der LKHs im Wege der WEG 3,240 Mio. Euro ( Achtung, wird von den anderen beiden Teilpositionen wieder abgezogen) abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für
für Vorarlberg im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der
für Vorarlberg im Jahr 2010 nicht zutreffend
Gemeinden abzügl. Rücklagenzuführung
2,23
Rücklagenzuführung zur Vorfinanzierung von Forderungen ausl. KV-Träger
römisch VI endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010
zuzügl. Sozialhilfe
endgültiger RA LGF Vorarlberg 2010; Statistik Austria
335,75 Sozialhilfeausgaben 2010 1,79 337,54 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben VORARLBERG inklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben VORARLBERG exklusive Sozialhilfe www.ris.bka.gv.at
11 von 11
Zielsteuerungsrelevanter
Ausgangswert 2010 in Mio. Euro - WIEN
WIEN Land
Text/Erläuterungen
Wien
Quellenangabe und Details
1,61
Aufwand für Bedienstete inkl. Verwaltungskosten
römisch eins. 1 endgültiger RA des LGF Wien 2010 Sachaufwand 0,35
römisch eins. 2 endgültiger RA des LGF Wien 2010 Übrige Aufwendungen:
sonstige 0,00
römisch III. 1 endgültiger RA des LGF Wien 2010 Zahlungen an Krankenanstalten stationär 1231,88
römisch IV. 1.1 endgültiger RA des LGF Wien 2010 Zahlungen an Krankenanstalten ambulant 90,83
römisch IV. 1.2 endgültiger RA des LGF Wien 2010 Ausgaben für Fondskrankenanstalten
2,32
Förderungen: Reformpool
römisch IV. 4.2 endgültiger RA des LGF Wien 2010 gemäß Rechnungsabschluss des
0,35
Abschreibung und Wertberichtigung
römisch eins endgültiger RA des LGF Wien 2010
Landesgesundheitsfonds
51,34
Förderungen: Investitionsförderung
römisch II endgültiger RA des LGF Wien 2010 Beihilfenäquivalent ausl. Sozialversicherungsträger
1,17
römisch II endgültiger RA des LGF Wien 2010 Zuführung zu sonst. Rücklagen/ Rückstellungen
61,84
römisch VI endgültiger RA des LGF Wien 2010 Abgangsmittel Wiener Fondskrankenanstalten
842,88
römisch IV. 2.1 ( DL) endgültiger RA des LGF Wien 2010 Mittel gemäß GSBG 170,75
römisch IV. 5.2 endgültiger RA des LGF Wien 2010 2.455,33
Summe der Aufwendungen Landesgesundheitsfonds Wien 2010
endgültiger RA des LGF Wien 2010
Bereinigungen zur Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten
Text/Erläuterungen
Wien
Quellenangabe und Details Gesundheitsausgaben
abzügl. Investitionen ( inkl.
51,34
Förderungen: Investitionsförderung
römisch II endgültiger RA LGF Wien 2010
Schuldendienste für Investitionen) abzügl. Strukturmittel
für Wien im Jahr 2010 nicht zutreffend abzügl. über LGF ausgewiesene
842,88
Abgangsmittel Wiener Fondskrankenanstalten
römisch IV. 2.1. endgültiger RA LGF Wien 2010 Betriebsabgangsdeckung Verrechnung soz. Vers. Ausländer
28,26
römisch eins. 7. endgültiger RA LGF Wien 2010 ( Einnahmenseite) abzügl. ausländische Gastpatienten
7,13
Kostenanteile/ - beiträge Selbstbehalte
römisch eins. 8. endgültiger RA LGF Wien 2010 ( Einnahmenseite) + (sonstige) Kostenbeiträge 1,17
Beihilfenäquivalent ausld. Sozialversicherungsträger
römisch IV 5.1 endgültiger RA LGF Wien 2010 1/ 5591/ 755 endgültiger RA Land Wien 2010; Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen 596,2 Mio. Euro 1/ 5600/ 757001 endgültiger RA Land Wien 2010; Laufende Transferzahlungen an öffentliche Krankenanstalten: 6,40615 Mio. Euro 1/ 5600/ 757002 endgültiger RA Land Wien 2010; Laufende Transferzahlungen an gemeinnützige Krankenanstalten:
26,893851 Mio. Euro endgültiger RA Land Wien 2010 1/5600/757003 Endabrechnung diverse Spitäler: 3,699999 Mio. Euro Beschlussfassung über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Betriebsabganges 2010 des Hanusch- Krankenhauses; TOP 9: 41,530717 Mio. Euro
zuzügl. Betriebsabgangsdeckung
Ansatz 859100 Post 755000 endgültiger RA Wien 2010; ausgewiesen in den RA der
Laufende Transferzahlungen an Unternehmu. mit 1338,85150084 Mio. Euro Eigentümer bzw. öffentl. Träger
Ansatz 859100 Post 862000 endgültiger RA Wien 2010; (insb. Länder und Gemeinden)
Betriebsabgangsdeckung gesamt
1.036,79
Laufende Transferzahlungen von Gemeinden mit -596,2 Mio. Euro Wr. KAV - Bericht über die Prüfung des zusammengefassten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 Beilage I/ 3, GuV/
5. Personalaufwand, a. Löhne und b. Gehälter; Pensionsaufwand anteilig an den Gehältern ausgehend vom Gesamtaufwand im Rahmen des Globalbudgets von Wien ermittelt mit - 273,5 Mio Euro Jahresabschluss KAV - Teilunternehmung Geriatriezentren 2010, Betriebskostenersätze mit -150,2141893 Mio. Euro Jahresabschluss KAV 2010 Betriebskostenersätze Pos. 1 b
Betriebsabgang Hanusch- Krankenhaus 2010: 85,02 Mio. Euro;
Quelle: Abschluss nach VRV und WGF; abzüglich Deckung halber Betriebsabgang 2010: - 41,53 Mio. Euro; Quelle:
Buchhaltung WGKK und WGF; damit verbleibender
Betriebsabgang 2010: 43,49 Mio. Euro
abzügl. Betriebsabgangsdeckung /Betriebskostenzuschüsse für
für Wien im Jahr 2010 nicht zutreffend Pflegeheime zuzügl.
Betriebsabgangsdeckungen
für Wien im Jahr 2010 nicht zutreffend
der Gemeinden römisch fünf endgültiger RA LGF Wien 2010;
Zusammensetzung RL-Zuführung 2010:
Zuführung zu sonst. Rücklagen
61,84
abzügl. Rücklagenzuführung
Reformpool: 779.203,13 Euro, Regresse: 4.764.521,29 Euro,
Ausländer: 56.299.884,13 Euro, Abzügl. Aconti: 1.621,51 Euro; Summe: 61.841.987,04 Euro
zuzügl. Sozialhilfe
endgültiger RA Wien 2010, 411000 und 728043 Sozialhilfe - Kosten der Behandlung in K - Statistik Austria
2.499,50 Sozialhilfeausgaben 2010 30,32 2.529,82 Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben WIEN inklusive Sozialhilfe Zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben WIEN exklusive Sozialhilfe www.ris.bka.gv.at