Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1005/2-0

Titel

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

Ausgabedatum

22.11.2013

Text

 

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

 

1005/2-0

Stammverordnung

102/13

2013-11-22

 

Blatt 1

 

Ausgegeben am, 22.11.2013

Jahrgang 2013, 102. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 29. Oktober 2013 aufgrund des Paragraph 17 a, Absatz 3, des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, Landesgesetzblatt 1005–19 , verordnet:

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

Niederöstereichische Landesregierung:, Landeshauptmann-Stellvertreter, Sobotka

Niederöstereichische Landesregierung:, Landeshauptmann-Stellvertreterin, Renner

 

Paragraph eins

Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2014 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl

 

 

 

, bis

, 500 EW

, € 255,05

, von

, 501

, bis

, 1.000 EW

, € 385,72

, von

, 1.001

, bis

, 2.000 EW

, € 510,14

, von

, 2.001

, bis

, 3.000 EW

, € 766,43

, von

, 3.001

, bis

, 4.000 EW

, € 850,63

, von

, 4.001

, bis

, 5.000 EW

, € 936,07

, von

, 5.001

, bis

, 7.000 EW

, € 1.021,52

, von

, 7.001

, bis

, 10.000 EW

, € 1.105,68

, von

, 10.001

, bis

, 20.000 EW

, € 1.191,12

, von

, 20.001

, bis

, 30.000 EW

, € 1.276,57

, mehr als

 

 

, 30.000 EW

, € 1.362,01

Paragraph 2

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.