Niederösterreich
2002/2-0
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
09.09.2013
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich | |||
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2002/2-0 | Stammverordnung | 42/13 | 2013-09-09 |
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Ausgegeben am | Jahrgang 2013 |
Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des Paragraph 17, des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, Landesgesetzblatt 2002–9 , veordnet:
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
Niederösterreichische Landesregierung: | Niederösterreichische Landesregierung: |
Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag
Donnerstag, der 12. Juni 2014
festgelegt.
Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag
Mittwoch, der 11. Juni 2014
festgelegt.