Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

2002/2-0

Titel

Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich

Ausgabedatum

09.09.2013

Text

 

Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich

 

2002/2-0

Stammverordnung

42/13

2013-09-09

 

Blatt 1

Ausgegeben am
09.09.2013

Jahrgang 2013
42. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des Paragraph 17, des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, Landesgesetzblatt 2002–9 , veordnet:

Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Sobotka

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreterin
Renner

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

Donnerstag, der 12. Juni 2014

festgelegt.

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

Mittwoch, der 11. Juni 2014

festgelegt.