Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8201/21-0

Titel

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz

Ausgabedatum

29.08.2013

Text

 

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz

 

8201/21-0

Kundmachung

41/13

2013-08-29

 

Blatt 1

Ausgegeben am
29.08.2013

Jahrgang 2013
41. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des

örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann
Pröll

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis 19. Juni 2013, römisch fünf 2/2013-12, römisch fünf 3/2013-12, den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Großpertholz in der Fassung der “Verordnung B” des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Großpertholz vom 18. Februar 2009, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 3. bis 21. September 2009, soweit er für einen Teil des Grundstücks 409/2, KG Karlstift, die Widmung “Bauland- Sondergebiet-Vereinshaus” festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 5. August 2013 zugestellt.