Niederösterreich
8201/21-0
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz
29.08.2013
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz | |||
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8201/21-0 | Kundmachung | 41/13 | 2013-08-29 |
| Blatt 1 | ||
Ausgegeben am | Jahrgang 2013 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des
örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Bad Großpertholz
Niederösterreichische Landesregierung: |
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis 19. Juni 2013, römisch fünf 2/2013-12, römisch fünf 3/2013-12, den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Großpertholz in der Fassung der “Verordnung B” des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Großpertholz vom 18. Februar 2009, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 3. bis 21. September 2009, soweit er für einen Teil des Grundstücks 409/2, KG Karlstift, die Widmung “Bauland- Sondergebiet-Vereinshaus” festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 5. August 2013 zugestellt.