Niederösterreich
8550/2–0
Verordnung über die Höhe der Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand
31.03.2011
Verordnung über die Höhe der Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand | |||
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8550/2–0 | Stammverordnung | 36/11 | 2011-03-31 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 2011 |
Die NÖ Landesregierung hat am 15. Februar 2011 aufgrund des Paragraph 3, Absatz 2, des Gesetzes über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, Landesgesetzblatt 8550–1 , verordnet:
Verordnung über die Höhe der Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die Abgabe beträgt für: