Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/75–4

Titel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

Ausgabedatum

07.10.2010

Text

 

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

 

8000/75–0

Stammverordnung

118/01

2001-09-28

 

Blatt 1, 2, Anlagen 1-4

8000/75–1

1. Novelle

20/04

2004-02-17

 

Blatt 5, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 75)

8000/75–2

2. Novelle

48/05

2005-05-31

 

Blatt 5, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 76)

8000/75–3

3. Novelle

59/09

2009-05-29

 

Blatt 3, 4, 5, 6, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 76, 105 und 106)

8000/75–4

4. Novelle

81/10

2010-10-07

 

Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 105)

Ausgegeben am
07.10.2010

Jahrgang 2010
81. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der Paragraphen eins und 3 Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23 , verordnet:

Änderung der Verordnung

über ein Regionales Raumordnungsprogramm

Wiener Neustadt-Neunkirchen

Die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, wird wie folgt geändert:

In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und das Planblatt Nr. 105 (der ÖK 1:50.000) ausgetauscht.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrätin
Mikl-Leitner

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt sowie die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen.

Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung von Sand und Kies eignen.

  1. Ziffer 2
    Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

  1. Ziffer 3
    Landwirtschaftliche Vorrangzonen: Zusammenhängende Flächen, die eine besondere natürliche Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft von Bedeutung sind.

  1. Ziffer 4
    Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

  1. Ziffer 5
    Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

  1. Ziffer 6
    Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Paragraph 3,

Zielsetzungen

* Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

* Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

* Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

* Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung

relevanten Grundwasserkörper.

* Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für

eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

Paragraph 4,

Maßnahmen für den Naturraum

(1) In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen, dargestellt in Anlage 1, darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

(2) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß Paragraph 34, oder Paragraph 35, WRG 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959, i.d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 1997, nur dann festgelegt werden, wenn durch entsprechende Untersuchungen oder Gutachten nachgewiesen ist, dass hiedurch das Grundwasser nicht gefährdet wird.

(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

Paragraph 5,

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 4 grafisch bzw. textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.

  1. Ziffer 2
    Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird.

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

Paragraph 6,

Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

Der Abbau ist gemäß Anlage 2 in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 als erweiterungsfähig festgelegten Standorten dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Paragraph 7,

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm für die Planungsregion Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75–0, außer Kraft.

Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

Anlage 2

LISTE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE GEWINNUNG VON SAND UND KIES

 


Nummer (lt. Anlage 1)


Verwaltungsbezirk


Gemeinde (Kartenblatt ÖK-Nr.)


Fläche in ha


Trockenbaggerung


1


WB


Eggendorf Theresienfeld (76)


320


X


2


WB


Theresienfeld (76)


80


X


3


WB


Theresienfeld (76)


45


X


4


WN WB


Wr.Neustadt Wöllersdorf-Steinabrückl (76)


155


X


5


WB


Eggendorf (76)


70


X


6


WB


Bad Fischau-Brunn (76)


146


X


7


NK


St. Egyden am Steinfeld (76)


120


X


8


WN


Wr.Neustadt (76)


120


X


9


NK


Breitenau am Steinfeld (106)


30


X


10


NK


Schwarzau am Steinfeld (106)


25


X

Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

Anlage 3

LISTE DER STANDORTE FÜR DIE GEWINNUNG MINERALISCHER

ROHSTOFFE

(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)

 


Nummer (lt. Anlage 1)


Erweiterungsfähig/
nicht erweiterungsfähig


Verwaltungsbezirk


Gemeinde (Kartenblatt
ÖK-Nr.)


Material


1


E


WB


Rohr im Gebirge (74)


Dolomit


2


E


WB


Rohr im Gebirge (74)


Dolomit


3


E


WB


Rohr im Gebirge (74)


Dolomit


4


NE


WB


Muggendorf (75)


Dolomit


5


E


WB


Waldegg (75)


Kalk


6


NE


WB


Walpersbach (106)


Quarzit


7


E


WB


Bromberg (106)


Quarzit


8


NE


WB


Krumbach (106)


Amphibolit


9


NE


WB


Krumbach (106)


Glimmerschiefer-Gneis


10


NE


WB


Hochneukirchen-Gschaidt
(137)


Glimmerschiefer-Gneis


11


NE


NK


Scheiblingkirchen-Thernberg
(106)


Quarzit


12


E


NK


Ternitz (105)


Konglomerat


13


E


NK


Grafenbach-St.Valentin
(105)


Quarzit


14


E


NK


Grafenbach-St.Valentin
(105)


Quarzit


15


E


NK


Wartmannstetten (105)


Quarzit


16


E


NK


Puchberg am Schneeberg
(75)


Gips


17


E


WB


Erlach, Walpersbach
(106)


Ton


18


E


WB


Sollenau (76)


Ton


19


E


NK


Aspang-Markt,
Aspangberg-St.Peter,
Mönichkirchen, Zöbern
(106)


Leukophyllit


20


NE


NK


Grünbach am Schneeberg
(75)


Mergel

SIEDLUNGSGRENZEN WIENER NEUSTADT - NEUNKIRCHEN

 


ÖSTZNR


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


30401


Stadt mit eigenem Statut
Wr. Neustadt


Wr. Neustadt,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten
des Stadtgebietes


X


Wr. Neustadt,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Westen des
Siedlungsteiles an der
Landesgrenze zu Neudörfl


X


Bestehende Grenze der
Baulandwidmung zwischen
Bahn und Neunkirchner
Allee (südwestlich des
Autobahnknotens)


X


Heideansiedlung,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


Verwaltungsbezirk
Wr. Neustadt


32301


Bad Fischau-Brunn


Brunn, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


32301


Bad Fischau-Brunn


Bad Fischau, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


X


32302


Bad Schönau


Bad Schönau, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


X


32325


Bromberg


Bromberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32325


Bromberg


Hofstätten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32305


Eggendorf


Siedlung “Maria
Theresia”, bestehende
bzw. eweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


X


32306


Erlach


Erlach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32306


Erlach


Ziegelöfen, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und Osten


X


32308


Gutenstein


Gutenstein, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


32308


Gutenstein


Vorderbruck,
“Panzenbachtal”,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


32308


Gutenstein


Steinapiesting,
Klostertal,
Längapiesting,
Mariahilfberg,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


32308


Gutenstein


Eichenberggraben,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten
und Westen


X


32310


Hochwolkersdorf


Hollerberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32310


Hochwolkersdorf


Hochwolkersdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


X


32310


Hochwolkersdorf


Hochwolkersdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


X


32310


Hochwolkersdorf


Hochwolkersdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten und Norden


X


32311


Hohe Wand


Stollhof, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen und am
nordöstlichen
Ortsausgang


X


32311


Hohe Wand


Maiersdorf, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Westen und Süden


X


32311


Hohe Wand


Loderhof, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32312


Hollenthon


Hollenthon, erweiterte
Siedlungsgrenze im
Nordosten


X


32312


Hollenthon


Hollenthon, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32312


Hollenthon


Hollenthon, erweiterte
Siedlungsgrenze im
Nordwesten


X


32313


Katzelsdorf


Katzelsdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


32313


Katzelsdorf


Eichbüchl, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


32313


Katzelsdorf


Eichbüchl, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


X


32314


Kirchschlag i.d.
Buckl.Welt


Ungerbach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32315


Krumbach


Krumbach, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


X


32315


Krumbach


Krumbach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


32315


Krumbach


Krumbach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


32315


Krumbach


Ödhofen, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


X


32316


Lanzenkirchen


Frohsdorf, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Südosten


X


32317


Lichtenegg


Lichtenegg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32317


Lichtenegg


Lichtenegg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


X


32317


Lichtenegg


Kaltenberg, bestehende
bzw. erweiterte Grenzen
der Baulandwidmungen


X


32317


Lichtenegg


Spratzau,
Siedlungssplitter,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


32319


Markt Piesting


Dreistetten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und Süden bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und um eine
Baulandtiefe (30 m) im
Bereich der
Biberkogelgasse im
Süden


X


32319


Markt Piesting


Markt Piesting -
Dreistetten, zwei
Siedlungssplitter an
der Straße zwischen
Markt Piesting und
Dreistetten, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32319


Markt Piesting


Dreistetten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen des Ortes


X


32320


Matzendorf-Hölles


Hölles, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


32321


Miesenbach


Frohnberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32321


Miesenbach


Siedlungssplitter im
Süden des
Gemeindegebietes
entlang der
Bundesstraße und
“Kaltenberg”,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32321


Miesenbach


Scheuchenstein,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


32322


Muggendorf


Thal, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32322


Muggendorf


Muggendorf, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


X


32322


Muggendorf


Purbach, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


X


32322


Muggendorf


Purbach, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


X


32323


Pernitz


Feuchtenbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32324


Rohr im Gebirge


Rohr im Gebirge,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Osten des
Hauptortes


X


32324


Rohr im Gebirge


Zachhof, Gegend,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32326


Schwarzenbach


Schwarzenbach,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32327


Sollenau


Sollenau, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten - entlang
der Trasse der
Aspangbahn


X


32327


Sollenau


Böhlersiedlung,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32330


Theresienfeld


Theresienfeld,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


32330


Theresienfeld


Theresienfeld,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


32330


Theresienfeld


Theresienfeld,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


32331


Waidmannsfeld


Neusiedl, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32331


Waidmannsfeld


Waidmannsfeld,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Westen und
Südwesten


x


32331


Waidmannsfeld


Schallhof, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32332


Waldegg


Steinbach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32332


Waldegg


Reichental, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32332


Waldegg


Dürnbach bzw.
Dürnbachtal, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


X


32332


Waldegg


Brand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


32332


Waldegg


Wopfing, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32332


Waldegg


Oberpiesting,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


32332


Waldegg


Waldegg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung,
Siedlungssplitter
südlich der B 21


X


32333


Walpersbach


Schleinz, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Westen und Süden


X


32333


Walpersbach


Walpersbach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten und Süden


X


32334


Weikersdorf am
Steinfelde


Weikersdorf am
Steinfelde, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


X


32334


Weikersdorf am
Steinfelde


Weikersdorf am
Steinfelde, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


X


32335


Wiesmath


Annaberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
und Osten


X


32335


Wiesmath


Wiesmath, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32335


Wiesmath


Wiesmath, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


32335


Wiesmath


Wiesmath, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


X


32335


Wiesmath


Wiesmath, erweiterte
Siedlungsgrenze im
Südosten


X


32336


Winzendorf-Muthmannsdorf


Muthmannsdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32336


Winzendorf-Muthmannsdorf


Muthmannsdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Osten


X


32336


Winzendorf-Muthmannsdorf


Winzendorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten (südlich der
Straße L4078)


X


32336


Winzendorf-Muthmannsdorf


Winzendorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten und
Nordosten (nördlich der
Straße L4078)


X


32336


Winzendorf-Muthmannsdorf


Winzendorf, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Südosten


X


32337


Wöllersdorf-Steinabrückl


Wöllersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


32337


Wöllersdorf-Steinabrückl


Wöllersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32337


Wöllersdorf-Steinabrückl


Feuerwerksanstalt,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


32337


Wöllersdorf-Steinabrückl


Villenkolonie,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


32337


Wöllersdorf-Steinabrückl


Steinabrückl,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


Verwaltungsbezirk
Neunkirchen


31802


Aspang-Markt


Aspang - Markt,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten
(ÖBB-Trasse)


X


31809


Feistritz am Wechsel


Feistritz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


31809


Feistritz am Wechsel


Feistritz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung für das
Bauland an der
Gemeindegrenze zu
Kirchberg


X


31809


Feistritz am Wechsel


Feistritz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
an der Straße LH 134


X


31809


Feistritz am Wechsel


Grottendorf, Bauland an
der B 54, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31810


Gloggnitz


Salloder, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31810


Gloggnitz


Aue, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31810


Gloggnitz


Eichberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31811


Grafenbach-St.Valentin


Penk, bestehende bzw.
erweiterte
Baulandwidmung im Süden
und Osten


X


31812


Grimmenstein


Grimmenstein - Hochegg,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung an der
Straße nach Hochegg


X


31812


Grimmenstein


Grimmenstein,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung an der B
54


X


31813


Grünbach am Schneeberg


Neusiedl, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


X


31813


Grünbach am Schneeberg


Lupard, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31813


Grünbach am Schneeberg


Unter der Wand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


31813


Grünbach am Schneeberg


Am Segen Gottes,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


31813


Grünbach am Schneeberg


Am Richardschacht,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


31849


Höflein a.d. Hohen Wand


Unterhöflein,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung
(Kirchbüchl)


X


31849


Höflein a.d. Hohen Wand


Zweiersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


31849


Höflein a.d. Hohen Wand


Oberhöflein, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


31814


Kirchberg am Wechsel


Kirchberg am Wechsel,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden des Hauptortes


X


31814


Kirchberg am Wechsel


Friedersdorf,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


31814


Kirchberg am Wechsel


Kirchberg - Feistritz,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmugen dreier
einzelner
Baulandsplitter entlang
der Straße in Richtung
Feistritz


X


31815


Mönichkirchen


Mönichkirchen,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


X


31818


Neunkirchen


Neunkirchen, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
(gegen Loipersbach)


X


31818


Neunkirchen


Mollram, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


31820


Otterthal


Otterthal, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


31821


Payerbach


Payerbach, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


X


31821


Payerbach


Payerbach und Werning,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31825


Prigglitz


Prigglitz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


X


31825


Prigglitz


Ortsteil westlich von
Prigglitz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


31825


Prigglitz


Auf der Wiese,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Eichberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Puchberg, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
Ortsrand gegen das
Hengsttal


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Puchberg, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsende
(Sierningtal)


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Sonnleiten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Schneebergdörfl,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden
und Osten


X


31826


Puchberg am Schneeberg


Mittering, Hof, Prater,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Hirschwang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Edlach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Dörfl, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Prein a.d. Rax,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Reichenau, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden des Hauptortes


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Schneedörfl, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Osten und Süden


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Schneedörfl - Thalhof,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


31829


Reichenau a.d. Rax


Thalhof, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31830


St.Corona am Wechsel


St. Corona, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten und Westen


X


31831


St.Egyden am Steinfelde


Saubersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31831


St.Egyden am Steinfelde


Saubersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


X


31831


St.Egyden am Steinfelde


Föhrensiedlung,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


31832


Scheiblingkirchen-Thernberg


Weingart, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31832


Scheiblingkirchen-Thernberg


Unterbromberg,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


X


31832


Scheiblingkirchen-Thernberg


Gleißenfeld, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


31832


Scheiblingkirchen-Thernberg


Bauland an der Grenze
nach
Bromberg-Hofstätten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31833


Schottwien


Maria Schutz,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31833


Schottwien


Göstritz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


X


31833


Schottwien


Himmelreich, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


31834


Schrattenbach


Rosenthal, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31834


Schrattenbach


Hornungstal, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


X


31836


Schwarzau im Gebirge


Schwarzau im Gebirge,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten


X


31836


Schwarzau im Gebirge


Schwarzau im Gebirge,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


X


31837


Seebenstein


Seebenstein, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


X


31839


Ternitz


Flatz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen, Norden und
Nordosten


X


31839


Ternitz


Raglitz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31839


Ternitz


Sieding, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Nordwesten


X


31839


Ternitz


St. Johann am
Steinfelde, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und Südwesten


X


31839


Ternitz


Pottschach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31840


Thomasberg


Olbersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


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31840


Thomasberg


Olbersdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


31842


Vöstenhof


Vöstenhof, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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31843


Warth


Palm, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


X


31843


Warth


Kirchau, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an der
Sraße


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31845


Willendorf


Dörfles, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


X


31845


Willendorf


Willendorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


X


31847


Würflach


Würflach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


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31847


Würflach


Würflach, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


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