Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/76–2

Titel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

Ausgabedatum

21.05.2010

Text

 

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

 

8000/76–0

Stammverordnung

14/02

2002-01-31

 

Blatt 1, 2 , Anlagen 1-4

8000/76–1

1. Novelle

19/06

2006-02-27

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 37, 38, 55, 56 und 57, Anlage 4: teilweise

8000/76–2

2. Novelle

45/10

2010-05-21

 

Blatt 1, Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 36, 37, 38, 39, 55, 56 und 74, Anlage 3 Anlage 4: teilweise

Ausgegeben am
21.05.2010

Jahrgang 2010
45. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2010 aufgrund der Paragraphen eins und 3 Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, Landesgesetzblatt 8000–23 , verordnet:

Änderung der Verordnung über ein Regionales

Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

Die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, LGBl. 8000/76, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph 4, Absatz eins, tritt anstelle des Zitates “BGBl. römisch eins Nr. 109/2001” das Zitat “BGBl. römisch eins Nr. 123/2006” und anstelle des Zitates “LGBl. 8000–13” das Zitat “LGBl. 8000–23”.

  1. Ziffer 2
    In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und die Planblätter Nr. 36, 37, 38, 39, 55, 56 und 74 (der ÖK 1: 50.000) ausgetauscht.

  1. Ziffer 3
    In der Anlage 3 entfällt die Zeile Nr. 6.

  1. Ziffer 4
    In der Anlage 4 wird bei der Landeshauptstadt St. Pölten bei der Stadt Sankt Pölten in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Pottenbrunn: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 5
    In der Anlage 4 werden bei der Landeshauptstadt Sankt Pölten bei der Stadt Sankt Pölten nach der zweiten Zeile folgende Zeilen eingefügt:

  1. Ziffer 6
    In der Anlage 4 entfallen im VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Etsdorf-Haitzendorf alle zehn Zeilen.

  1. Ziffer 7
    In der Anlage 4 werden beim VB Krems an der Donau vor der Gemeinde Hadersdorf-Kammern folgende Zeilen eingefügt:

  1. Ziffer 8
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Langenlois in der fünften Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “bestehende” folgende Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 9
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Lichtenau im Waldviertel in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 10
    In der Anlage 4 entfallen beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Mühldorf die dritte, fünfte und sechzehnte Zeile.

  1. Ziffer 11
    In der Anlage 4 beim VB Krems wird bei der Gemeinde Mühldorf in der fünften Zeile (neu) in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “Baulandwidmung” die folgende Wortfolge angefügt:

  1. Ziffer 12
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems bei der Gemeinde Mühldorf in der zwölften Zeile (neu) nach der Wortfolge “Trandorf: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 13
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Straß im Straßertale in der fünften Zeile in der Spalte “Raumdefinition” das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 14
    In der Anlage 4 entfällt beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Stratzing die zweite Zeile.

  1. Ziffer 15
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau in der zehnten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Wösendorf: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 16
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Hofstetten-Grünau in der siebenten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “bestehende” folgende Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 17
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen in der sechsten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Reichersdorf: bestehende” die Wortfolge: “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 18
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen in der achten Zeile das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 19
    In der Anlage 4 werden beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Sankt Margarethen a.d. Sierning in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” sowohl nach der Wortfolge “St. Margarethen: bestehende” als auch in der dritten Zeile nach der Wortfolge “Wilhersdorf: bestehende” jeweils die Wortfolge:
    “bzw. erweiterte” eingefügt.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Heuras

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.

Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung dieser grundeigenen mineralischen Rohstoffe eignen.

  1. Ziffer 2
    Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

  1. Ziffer 3
    Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

  1. Ziffer 4
    Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

  1. Ziffer 5
    Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Paragraph 3,

Zielsetzungen

* Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

* Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

* Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

* Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung

relevanten Grundwasserkörper.

* Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für

eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

Paragraph 4,

Maßnahmen für den Naturraum

(1) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß Paragraphen 34,, 35 oder 54 Wasserrechtsgesetz 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2006,, nur dann festgelegt werden, wenn die Raumverträglichkeitsprüfung nach Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 15, NÖ ROG 1976, Landesgesetzblatt 8000–23, keine Unverträglichkeit hinsichtlich des Grundwasserschutzes ergeben hat.

(2) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

Paragraph 5,

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 5 grafisch bzw. textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.

  1. Ziffer 2
    Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf, wobei die Errichtung öffentlicher Gebäude ausgenommen ist. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen unbebauten Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird.

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

Paragraph 6,

Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Sand und Kies in den Eignungszonen gemäß Anlage 2 ist in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 festgelegten Standorten und Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Paragraph 7,

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Zentralraum, LGBl. 8000/76–2, außer Kraft.

              

Anlage 3

Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

LISTE DER STANDORTE SOWIE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE

GEWINNUNG GRUNDEIGENER MINERALISCHER ROHSTOFFE

(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)

 


Nr.


Gemeinde (Kartenblatt
ÖK 1 : 50.000)


Bezeichnung Abbaugebiet


Material


Bewertung/
Anmerkungen


1


Maria Laach am
Jauerling (36)


südwestlich
des Ortes


Marmor


Wasserbau- und Wurf-
steine, bestehender
Standort


2


Albrechtsberg an der
Großen Krems (37)


bei Els


Marmor


Dekorstein (Grabstein
etc.), bestehender
Standort


3


Albrechtsberg an der
Großen Krems (37)


Arzwiesen


Marmor


Dekorstein,
bestehender Standort


4


Albrechtsberg an der
Großen Krems (37)


Marbach an
der Kleinen
Krems


Marmor


Wurf- und
Wasserbausteine,
bestehender Standort


5


Gföhl (37)


Dreitürmberg


Gföhler
Gneis


gebrochene
Gesteinskörnungen,
Wasser-
bau- und Wurfsteine,
Eignungszone


7


Karlstetten (37)


Rosenthal, W
Landesstraße


Granulit


gebrochene
Gesteinskörnungen,
Eignungszone


8


Lichtenau im
Waldviertel (37)


bei Brunn am
Wald


Marmor


gebrochene
Gesteinskörnungen,
Wasserbau- und
Wurfsteine, Eignungszone


9


Paudorf (38)


Meidling im
Tal


Granulit


Gleisschotter,
Wurfsteine,
Straßenbau, Eignungszone


10


Kirchberg an der
Pielach (55)


Kirchberggegend


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
bestehender Standort


11


Kirchberg an der
Pielach (55)


Brandleiten


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
bestehender Standort


12


Rabenstein an der
Pielach (55)


Geiseben


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


13


Kleinzell (56)


bei Ödhof


Opponitzerkalk


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


Nr.


Gemeinde (Kartenblatt
ÖK 1 : 50.000)


Bezeichnung Abbaugebiet


Material


Bewertung/
Anmerkungen


14


Ramsau (56)


Heugraben


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


15


St. Pölten (56)


bei Nadelbach


Ton


Erzeugung von
Putzgittern,
Eignungszone


16


St. Pölten (56)


Schildberg


Lehm


Ziegelerzeugung,
Eignungszone


17


St. Veit an der Gölsen
(56)


Außerwiesenbach


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


18


Schwarzenbach an
der Pielach (73)


Seerotte


Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


19


Türnitz (73)


Weidenau


Hauptdolomit


Schüttmaterial, diverse
Bauzwecke, Eignungszone


20


Hohenberg (74)


Seebachtal


Wetter-
steindolomit


kleinere Körnungen,
diverse Bauzwecke,
Eignungszone


21


Ramsau (74)


Roßstall


Oppo-
nitzer
Kalk/
Dolomit, Hauptdolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone


22


Türnitz (73)


Moosbachgraben


Wetter- steindolomit


diverse Bauzwecke,
Eignungszone

              

Anlage 4

LISTE DER SIEDLUNGSGRENZEN FÜR DAS REGIONALE

RAUMORDNUNGSPROGRAMM NÖ MITTE

 


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


Landeshauptstadt Sankt
Pölten


Sankt Pölten


Pottenbrunn: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Sankt Pölten


Ratzersdorf,
Unterwagram,
Oberwagram,
Stattersdorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten entlang der
Geländekante des Wagrams


x


Sankt Pölten


Stattersdorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Sankt Pölten


Betriebsgebiet nördlich
von Stattersdorf:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Stadt mit eigenem Statut
Krems an der Donau


Krems an der Donau


Alauntal: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Angern: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden
bzw. teilweise
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung bis zur
Gemeindegrenze


x


Krems an der Donau


Angern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
von Schloß Wolfsberg


x


Krems an der Donau


Angern: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Krems an der Donau


Brunnkirchen:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen


x


Krems an der Donau


Egelsee: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Westen und Süden


x


Krems an der Donau


Förthofgraben:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Gneixendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Krems an der Donau


Goldberg (Rehberg):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Hollenburg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsende


x


Krems an der Donau


Hollenburg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Krems an der Donau


Kleedorf - westlicher
Ortsausgang
Krustettenerstraße -
Hollenburger
Hauptstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Süden


x


Krems an der Donau


Krems am Steindl:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Krems an der Donau


Kremser Kreuzberg:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung bzw.
Grenze
innerhalb der
Baulandwidmung im Norden


x


Krems an der Donau


Rehberg (N): bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Rehberg (S): bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Reisperbachtal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Scheibenhof: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Krems an der Donau


Stein an der Donau:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung
im Norden und Westen


x


Krems an der Donau


Thallern: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Krems an der Donau


Thallern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Krems an der Donau


Weinzierlberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung bzw.
Grenze innerhalb der
Baulandwidmung bis zur
Geländekante im Norden,
Osten, Süden und Westen


x


VB Krems an der Donau


Aggsbach


Aggsbach Markt:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden,
Nordwesten und Westen


x


Aggsbach


Aggsbach Markt:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung westlich
der Bahngleise


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Albrechtsberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang an
der L 7064


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Arzwiesen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Arzwiesen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Attenreith: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Els: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Eppenberg: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Harrau: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Albrechtsberg an der
Gr. Krems


Klein Heinrichsschlag:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung an der
nördlichen Ortsausfahrt


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Geyersberg-Nesselstauden:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsende


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Oberbergern: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Oberbergern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Oberbergern: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Scheiblwies: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung südlich
der L 7120


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Schenkenbrunn:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Unterbergern:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Unterbergern:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Unterbergern:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Bergern im
Dunkelsteinerwald


Unterbergern:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Droß


Droß: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsrand


x


Droß


Droß: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Droß


Droß: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Droß


Droß: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Droß


Droß: erweiterte Grenze
(1 Bauplatztiefe) der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Dürnstein


Dürnstein: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Dürnstein


Oberloiben: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Dürnstein


Oberloiben: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Dürnstein


Rothenhof: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Dürnstein


Unterloiben: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsrand


x


Dürnstein


Unterloiben: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung an
den westlichen
Ortsausgängen


x


Furth bei Göttweig


Kleinwien: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Furth bei Göttweig


Oberfucha: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang beidseits
der L7099


x


Furth bei Göttweig


Palt: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang
an der Bahn


x


Furth bei Göttweig


Palt: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Furth bei Göttweig


Palt: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Furth bei Göttweig


Palt: bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


Furth bei Göttweig


Steinaweg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Gedersdorf


Altweidling: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Gedersdorf


Brunn im Felde:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen und
westlichen Ortsausgang


x


Gedersdorf


Gedersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am östl.
Ortsausgang entlang der
B 35


x


Gedersdorf


Gedersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an der
westl. Ortsausfahrt der
B 35


x


Gedersdorf


Gedersdorf: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung nach dem
östlichen Ortsausgang
jeweils bis zur
bestehenden Tiefe der
Presshäuser entlang der
nördlichen Straßenseite


x


Gedersdorf


Schlickendorf:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Gedersdorf


Theiß: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang
in Richtung
Schlickendorf


x


Gedersdorf


Theiß: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an der
östl. Ortsausfahrt
(Zufahrt zum KW Theiß)


x


Gedersdorf


Theiß: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an der
westlichen Ortsausfahrt


x


Gföhl


Großmotten: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Gföhl


Kühberg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Gföhl


Neubau - östlicher
Ortsteil: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Gföhl


Obermeisling:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Gföhl


Untermeisling:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Grafenegg


Engabrunn: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Grafenegg


Grunddorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an der
nördlichen Ortsausfahrt


x


Grafenegg


Haitzendorf: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung beim
Betriebsgebiet am
südlichen Ortsausgang


x


Grafenegg


Schloss Grafenegg:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung entlang
am Park vom Schloss
Grafenegg im Osten und
Westen


x


Grafenegg


Kamp: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Grafenegg


Kamp: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Grafenegg


Sittendorf - Kreuzung
Straße Grafenegg:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


Grafenegg


Sittendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang
an der L 7012


x


Grafenegg


Sittendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Grafenegg


Sittendorf-Süd Ausfahrt
Richtung Grafenegg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung an der
südlichen Ausfahrt


x


Hadersdorf-Kammern


Kammern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Jaidhof


Eisengraben: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Krumau am Kamp


Idolsberg: um eine
Parzellentiefe
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang
(B 32)


x


Krumau am Kamp


Kampfeldsiedlung Block
römisch IV östlicher Teil:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krumau am Kamp


Kampfeldsiedlung Block
römisch IV westlicher Teil:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Westen


x


Krumau am Kamp


Seesiedlung Block I:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krumau am Kamp


Seesiedlung Block II:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krumau am Kamp


Seesiedlung Block III:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Krumau am Kamp


Siedlungssplitter
südlich der B 32
Querung vom Kamp
(Thurnberg): bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Langenlois


Gobelsburg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang in Richtung
Langenlois


x


Langenlois


Kronsegg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Langenlois


Langenlois: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
Ortsausgang am Loisbach


x


Langenlois


Langenlois: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
Ortsausgang am
Siernitzbach


x


Langenlois


Langenlois: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
südöstlichen
Ortsausgang Richtung
Gobelsburg


x


Langenlois


Langenlois: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Langenlois


Reith: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Langenlois


Reith: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Langenlois


Schiltern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang in Richtung
Reith


x


Langenlois


Schiltern: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Langenlois


Schiltern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Langenlois


Zeiselberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Langenlois


Zöbing: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung östlich
der L 7008


x


Lengenfeld


Lengenfeld: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Lengenfeld


Lengenfeld: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang an der L
7032


x


Lichtenau im Waldviertel


Brunn am Walde:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Lichtenau im Waldviertel


Baulandsplitter im
Norden von
Engelschalks:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Lichtenau im Waldviertel


Gloden-Süd: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Lichtenau im Waldviertel


Großreinprechts:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsrand


x


Lichtenau im Waldviertel


Großreinprechts:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden an der L 7163


x


Lichtenau im Waldviertel


Großreinprechts:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Westen an der L 7164


x


Lichtenau im Waldviertel


Großreinprechts:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsrand


x


Lichtenau im Waldviertel


Kornberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Lichtenau im Waldviertel


Loiwein: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden an der L 7045


x


Lichtenau im Waldviertel


Mosersiedlung
Großreinprechts:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Lichtenau im Waldviertel


Taubitz: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Südosten an der L 7062


x


Lichtenau im Waldviertel


Wurschenaigen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Lichtenau im Waldviertel


Wurschenaigen: Grenze
der bestehenden
Bebauung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Maria Laach am Jauerling


Baulandsplitter am
Weinberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria Laach am Jauerling


Baulandsplitter östlich
Felbring: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria Laach am Jauerling


Benking: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria Laach am Jauerling


Hinterkogel: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria Laach am Jauerling


Kuffarn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Maria Laach am Jauerling


Maria Laach: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Maria Laach am Jauerling


Maria Laach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Maria Laach am Jauerling


Schlaubing: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Mautern an der Donau


Baumgarten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Mautern an der Donau


Hundsheim: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang
an der B 33


x


Mautern an der Donau


Mautern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Mautern an der Donau


Mautern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Mautern an der Donau


Mauternbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Mühldorf


Amstall und
Siedlungssplitter:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Elsarn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Mühldorf


Mühldorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang an der L
7130


x


Mühldorf


Mühldorf: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Mühldorf


Ötz: bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Westen und
Süden


x


Mühldorf


Ötz: bestehende Grenze
der Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Mühldorf


Povat: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Siedlungsgebiet im
Osten von Mühldorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Siedlungssplitter im
Osten von Trandorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Siedlungssplitter
nördlich von Ötz:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Thurn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Mühldorf


Trandorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Mühldorf


Trandorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Paudorf


Baulandsplitter südlich
Eggendorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Paudorf


Eggendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsende


x


Paudorf


Höbenbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Paudorf


Höbenbach: erweiterte
bzw. bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Norden und Nordwesten


x


Paudorf


Höbenbach: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsende


x


Paudorf


Krustetten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Paudorf


Krustetten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Paudorf


Meidling: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Paudorf


Paudorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Paudorf


Paudorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden an der L 7104


x


Paudorf


Tiefenfucha: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Paudorf


Tiefenfucha (Lichten
Winkel): bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsende


x


Rastenfeld


Marbach im Felde:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung bis zum
Weg


x


Rastenfeld


Niedergrünbach:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Rastenfeld


Rastenfeld -
Siedlungssplitter im
Norden an der B 38:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Rohrendorf bei Krems


Rohrendorf -
Siedlungssplitter
nördlich der Bahn:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Rohrendorf bei Krems


Rohrendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang am
östlichen Rand der
Baulandwidmung


x


Rohrendorf bei Krems


Rohrendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang am
westlichen Rand der
Baulandwidmung


x


Rohrendorf bei Krems


Rohrendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Rossatz-Arnsdorf


Bacharnsdorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Rossatz-Arnsdorf


Rossatz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Rossatz-Arnsdorf


Rossatz: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang
nördlich der B 33 bis
zur erweiterten Grenze
des
Bauland-Wohngebietes
zum westlichen
Ortsausgang von
Rossatzbach


x


Rossatz-Arnsdorf


St. Lorenz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Jägerbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Kasernenhütten:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Oberes Garser
Straßenfeld: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten
an der LH 58


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


St. Leonhard:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


St. Leonhard:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten
an der LH 58


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Steinere Stiege:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Wilhalm: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Sankt Leonhard am
Hornerwald


Wolfshoferamt:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung in
Richtung Westen


x


Schönberg am Kamp


Altenhof (nördlicher
Ortsteil): bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Schönberg am Kamp


Baulandsplitter östlich
der B 37: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Schönberg am Kamp


Baulandsplitter östlich
der B 37: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Schönberg am Kamp


Fernitz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Schönberg am Kamp


Freischling nördlicher
Ortsteil: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Schönberg am Kamp


Mollands: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen und
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Schönberg am Kamp


Mollands: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Schönberg am Kamp


Plank: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Schönberg am Kamp


Plank: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Schönberg am Kamp


Schönberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Schönberg am Kamp


Schönberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang
in Richtung Mollands


x


Schönberg am Kamp


Schönberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Schönberg am Kamp


Schönberg-Neustift:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Schönberg am Kamp


Stiefern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Schönberg am Kamp


Stiefern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Schönberg am Kamp


Teich: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Senftenberg


Hofstatt: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Senftenberg


Imbach: bestehende bzw.
erweiterte
Baulandgrenze am
östlichen Ortsende


x


Senftenberg


Imbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Senftenberg


Meislingeramt - nördl.
Baulandsplitter:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Senftenberg


Meislingeramt:
bestehende
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Senftenberg


Senftenberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Senftenberg


Senftenberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden am westlichen
Ortsausgang


x


Senftenberg


Senftenberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Senftenberg


Siedlungssplitter an
der L 7078: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Spitz


Spitz, rotes Tor:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung an den
nördlichen Ortsausgängen


x


Spitz


Spitz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
Ortsrand zur Donau


x


Spitz


Vießling: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Elsarn: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Elsarn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Elsarn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Strass: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Strass: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Strass: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang
an der L 43


x


Straß im Straßertale


Wiedendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Straß im Straßertale


Wiedendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Stratzing


Stratzing: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Stratzing


Stratzing: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Himberg südwestlicher
Siedlungssplitter:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Weinzierl am Walde


Ostra: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Reichau: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Stixendorf Süden:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Weinzierl am Walde


Stixendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Stixendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Stixendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Weinzierl am Walde


Weinzierl: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen, westlichen
und
südöstlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Baulandsplitter
zwischen Joching und
Weißenkirchen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Joching: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Joching: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Joching: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Joching: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Weißenkirchen in der
Wachau


St. Michael: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Weißenkirchen:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Osten


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Weißenkirchen-Joching:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang entlang
der bestehenden Bebauung


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Wösendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordwestlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Wösendorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang an der B 3


x


Weißenkirchen in der
Wachau


Wösendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


VB Lilienfeld


Annaberg


Annaberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Annaberg


Baulandsplitter an der
B 20: bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


Eschenau


Eschenau,
Sonnleitgraben:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Eschenau


Eschenau: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Eschenau


Eschenau: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten u. Süden


x


Hainfeld


Baulandsplitter
Richtung Klammhöhe:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Hainfeld


Baulandsplitter
westlich
Obermaierhöfen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Hainfeld


Baulandsplitter
zwischen Gstettl und
Hainfeld: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten, Südosten
und Südwesten


x


Hainfeld


Gstettl: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten, Norden und im
Westen


x


Hainfeld


Hainfeld, nördlich der
Bahn: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Hainfeld


Hainfeld, südlich der B
18: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden
entlang der
Höhenschichtlinie


x


Hainfeld


Kaufmannsiedlung:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Hainfeld


Obermaierhöfen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Hainfeld


Ramsaubachtal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Hainfeld


Ramsaubachtal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Hainfeld


Siedlung an der B 18:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Hohenberg


Thorhofgraben:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Kaumberg


Kaumberg: bestehende
bzw. um eine
Bauplatztiefe
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung
im Norden


x


Kaumberg


Kaumberg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden und
Südwesten


x


Kleinzell


Baulandsplitter am
Seitenbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kleinzell


Fensterbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kleinzell


Hölle: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kleinzell


Innerhallbach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Lilienfeld


Ortsteil südlich der
Traisen, Stiftsbereich:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Mitterbach am Erlaufsee


Baulandsplitter bei
Trettelhof: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Mitterbach am Erlaufsee


Seerotte: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Mitterbach am Erlaufsee


Siedlung Richtung
Kapschhof: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Ramsau


Ramsau: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen
Ortsausgang


x


Ramsau


Ramsau: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Ramsau


Ramsau nördlicher
Ortsteil: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Ramsau


Unterried: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Rohrbach an der Gölsen


Bernreith: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Rohrbach an der Gölsen


Oberrohrbach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Rohrbach an der Gölsen


Rohrbach: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Nordosten an
der LH 132


x


Sankt Aegyd am Neuwalde


Kernhof: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Sankt Aegyd am Neuwalde


Oberkeerweg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden und
Westen


x


Sankt Aegyd am Neuwalde


St. Aegyd -
Baulandsplitter im
Süden: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Sankt Veit an der Gölsen


Kropfsdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen, Norden und
Nordosten


x


Sankt Veit an der Gölsen


St. Veit nördlich der
Bahn: bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Sankt Veit an der Gölsen


Wiesenfeld: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Sankt Veit an der Gölsen


Wiesenfeld: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Traisen


Reisenbachtal - südl.
Kulmhof: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden und Südwesten


x


Traisen


Ritzengrub: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


tTraisen


Traisen - Siedlungsteil
gegenüber der
Einmündung der B 18:
bestehende Grenze im
Westen und Norden


x


Traisen


Traisen - westlich der
Annenhofsiedlung:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Türnitz


Rempel: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


VB Sankt Pölten


Altlengbach


Audorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Außermanzing:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Altlengbach


Baulandsplitter im
Ödengraben: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Kohlreith (Hochfeld):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Linden: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Nest: bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Osten und
Südosten


x


Altlengbach


Siedlung am Güterweg
Auhofstraße: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Dorfwiesen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Westen


x


Altlengbach


Siedlung an der
Edelbauerstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


östliche Siedlung an
der Großgrabenstraße:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen


x


Altlengbach


westliche Siedlung an
der Großgrabenstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Gschaidstraße (LH 125):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Höferstraße: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Kleinbergstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Koglstraße: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Kohlhöflergasse:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung an der
Sandlhofstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung bei Hochstraß:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Altlengbach


Siedlung Steineckl:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


aAltlengbach


Siedlungssplitter an
der Steinecklstraße:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Asperhofen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung an
der B 19


x


Asperhofen


Baulandsplitter
südöstlich von Erlaa:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Eichberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Erlaa: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Geigelberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Grabensee: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Asperhofen


Groß-Graben: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Asperhofen


Haghöfen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Asperhofen


Johannesberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Asperhofen


Kleingraben: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Asperhofen


Siegersdorf: bestehende
bzw. erweiterte (ca. 20
m) Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Asperhofen


Siegersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Asperhofen


Weinzierl: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Böheimkirchen


Baulandsplitter bei
Rapoltendorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung
(Ziegeldorf)


x


Böheimkirchen


Dürnhag: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Böheimkirchen


Furth - Außerkasten:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südöstlichen
Ortsausgang an der LH
110


x


Böheimkirchen


Jeutendorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden an der L 5076


x


Böheimkirchen


Jeutendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Böheimkirchen


Lanzendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Böheimkirchen


Siebenhirten:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und Norden


x


Böheimkirchen


Untergrafendorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze an
der LH 110


x


Brand-Laaben


Baulandsplitter an der
LH 119 und der LH 110:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Brand-Laaben


Brand: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Brand-Laaben


Klamm: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang
an der LH 119


x


Brand-Laaben


Laaben: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Brand-Laaben


Pyrath: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Brand-Laaben


Siedlungen an der L
5096 zwischen Klamm und
Stollberg: bestehende
Grenzen der
Baulandwidmung an den
vorhandenen
Ortsausgängen im Osten
und Westen


x


Brand-Laaben


Siedlungsteile an der
LH 119: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Eichgraben


Baulandsplitter im
Süden von Hinterleiten:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Eichgraben


Hinterleiten:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten und Osten


x


Eichgraben


Hutten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Eichgraben


Hutten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


x


Eichgraben


Hutten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Eichgraben


Knagg - Ottenheim:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Süden und
Südwesten


x


Eichgraben


Ottenheim: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten, Süden und Westen


x


Frankenfels


Baulandsplitter im
Fischbachtal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Frankenfels


Baulandsplitter
westlich der
Pernarotte: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Frankenfels


Frankenfels: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Frankenfels


Frankenfels: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Frankenfels


Laubenbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Frankenfels


Rosenbühelrotte:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Frankenfels


Tiefgrabenrotte:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Frankenfels


Wiesrotte-Taxberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Gerersdorf


Grillenhöfe: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Gerersdorf


Hofing: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Hafnerbach


Stein-Eichberg:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Osten


x


Hafnerbach


Wimpassing: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Hafnerbach


Windschnur: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Haunoldstein


Haunoldstein:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Haunoldstein


westlichen
Pielachhäuser:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Haunoldstein


östlichen
Pielachhäuser:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Osten, Süden und Westen


x


Haunoldstein


Pottschollach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Herzogenburg


Ossarn: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Herzogenburg


Wielandsthal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Herzogenburg


Wielandsthal:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung bis vor
die Geländekante im
Süden


x


Hofstetten-Grünau


Bauland westlich
Bachbauer: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Hofstetten-Grünau


Grünau: bestehende bzw.
erweiterte
Baulandwidmung im
Norden und Westen


x


Hofstetten-Grünau


Grünsbachtal:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Süden, Westen und Norden


x


Hofstetten-Grünau


Hofstetten: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Hofstetten-Grünau


Mainburg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden und Westen


x


Hofstetten-Grünau


Siedlung im Osten von
Mainburg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Hofstetten-Grünau


Siedlungsteil südlich
der Pielach: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden und Osten


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Getzersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung bis
zur Geländekante im
Westen


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Getzersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten
an der L 5016


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Getzersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
an der L 5012


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Inzersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Inzersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Nordosten, Norden und
Nordwesten


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Walpersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden an der LH 110


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Wetzmannsthal:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Inzersdorf-Getzersdorf


Wetzmannsthal:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Nordosten


x


Kapelln


Etzersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Kapelln


Kapelln: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Kapelln


Kapelln: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Karlstetten


Karlstetten: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Karlstetten


Karlstetten: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Kasten bei Böheimkirchen


Baulandsplitter
zwischen Kasten und
Steinabruck: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Kasten bei Böheimkirchen


Fahrafeld: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Kasten bei Böheimkirchen


Kasten: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Kasten bei Böheimkirchen


Steinabruck: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Kirchberg an der Pielach


Äußere Marbachmühle:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen


x


Kirchberg an der Pielach


Baulandsplitter bei
Dobersnigg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Baulandsplitter im
Gölsnitzgraben:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Baulandsplitter
westlich von Tradigist:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen
(Tradigistdorf)


x


Kirchberg an der Pielach


Breimühl: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Großschindleck:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Innere Marbachmühle:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Marbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Kirchberg an der Pielach


Marbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Kirchberg an der Pielach


Schwerbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Kirchberg an der Pielach


Schwerbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Kirchberg an der Pielach


Siedlungssplitter im
Soisbachtal: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Siedlungssplitter im
Tradigisttal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Soisgegend (Rehgraben):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Kirchberg an der Pielach


Tradigist: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Kirchberg an der Pielach


Unterhaus: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Kirchberg an der Pielach


Warth: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südosten


x


Kirchstetten


Doppel: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südwestlichen
Ortsausgang


x


Kirchstetten


Doppel: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Kirchstetten


Fuchsberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Kirchstetten


Hinterholz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Kirchstetten


Im Hag: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Kirchstetten


Kirchstetten-Nord:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Kirchstetten


Kirchstetten-Süd:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Kirchstetten


Paltram: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Kirchstetten


Totzenbach: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten und Norden


x


Kirchstetten


Waasen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
und Südosten


x


Loich


Baulandsplitter südlich
Dobersnigg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Loich


Loich: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Loich


Loich: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Maria-Anzbach


Burgstall: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen Ortsausgang


x


Maria-Anzbach


Burgstall: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Maria-Anzbach


Burgstall: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Maria-Anzbach


Furth: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Maria-Anzbach


Götzwiesen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria-Anzbach


Groß Raßberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Westen


x


Maria-Anzbach


Gschwendt: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria-Anzbach


Knagg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria-Anzbach


Maria Anzbach -
Siedlungsgebiet südlich
der Bahn: bestehende
bzw. im Westen
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Maria-Anzbach


Meierhöfen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und Süden


x


Maria-Anzbach


Siedlung an der B 44:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Osten und Westen


x


Maria-Anzbach


Siedlung an der L 2251:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Maria-Anzbach


Unteroberndorf:
bestehende bzw. bis zur
Geländestufe erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Maria-Anzbach


Unteroberndorf:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Markersdorf-Haindorf


Haindorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Markersdorf-Haindorf


Siedlungssplitter bei
Mitterau: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Michelbach


Mayerhöfen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Michelbach


Michelbach Markt:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Neidling


Baulandsplitter
westlich von
Dietersberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Neidling


Dietersberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Neidling


Enikelberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Neidling


Enikelberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Westen, Norden und Süden


x


Neidling


Flinsbach: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Neidling


Griechenberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Westen und am
westlichen Ortsausgang


x


Neulengbach


Almersberg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Neulengbach


Baulandsplitter
westlich von
Ollersbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Neulengbach


Ebersberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Neulengbach


Laa an der Tulln:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Neulengbach


Markersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
südlichen Ortsausgang


x


Neulengbach


Ollersbach,
Tausendblum: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden, Osten, Süden
und Westen


x


Neulengbach


Siedlung bei
Unterdambach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Neulengbach


St. Christophen:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Neulengbach


Stocket: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Westen und Süden


x


Neulengbach


Straß: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden
und Norden


x


Neulengbach


Unterdambach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Neulengbach


Untereichen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Neulengbach


Unterwolfsbach:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Neustift-Innermanzing


Almerberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Neustift-Innermanzing


Barbaraholz: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Neustift-Innermanzing


Neustift: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Neustift-Innermanzing


Oberkühberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Osten, Südosten und
Süden


x


Neustift-Innermanzing


Siedlungssplitter
südlich Almerberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Neustift-Innermanzing


Wolfsgrub: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Nußdorf ob der Traisen


Franzhausen: bestehende
bzw. um eine
Parzellentiefe
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten
an der L 5005


x


Nußdorf ob der Traisen


Franzhausen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Nußdorf ob der Traisen


Nußdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Nußdorf ob der Traisen


Reichersdorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten
(an der L 5013)


x


Nußdorf ob der Traisen


Reichersdorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Nußdorf ob der Traisen


Reichersdorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden an der Böschung
bzw. an der Straße


x


Nußdorf ob der Traisen


Ried: bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Westen


x


Nußdorf ob der Traisen


Theyern: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Ober-Grafendorf


Baumgarten: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Ober-Grafendorf


Obergrafendorf:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze im
Osten


x


Obritzberg-Rust


Hofstetten, Neustift:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Obritzberg-Rust


Obritzberg, Landhausen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Obritzberg-Rust


Thallern: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Prinzersdorf


Prinzersdorf - Ortsteil
südlich der Westbahn:
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Pyhra


Baulandsplitter
zwischen Getzersdorf
und Schnabling:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Pyhra


Burbach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Pyhra


Gattring: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Pyhra


Kirchweg: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nördlichen und
am südlichen
Ortsausgang


x


Pyhra


Pyhra: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten an der L 5101


x


Pyhra


Raking: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Pyhra


Reichenhag: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Pyhra


Schauching: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten und Norden


x


Pyhra


Wald: bestehende Grenze
der Baulandwidmung im
Westen


x


Rabenstein an der
Pielach


Ausgang des
Königsbachtales:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Rabenstein an der
Pielach


Rabenstein: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Rabenstein an der
Pielach


Siedlungsteil im
Königsbachtal:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Rabenstein an der
Pielach


Siedlungsteil westlich
des Hauptortes:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden, Süden und Westen


x


Rabenstein an der
Pielach


Steinklamm, östlicher
Siedlungsteil:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Rabenstein an der
Pielach


Steinklamm: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Rabenstein an der
Pielach


Tradigist: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Westen und Norden


x


Rabenstein an der
Pielach


Tradigist: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang
an der L 5217


x


Rabenstein an der
Pielach


Tradigist: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Rabenstein an der
Pielach


Warth: bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Sankt Margarethen a.d.
Sierning


St. Margarethen:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten


x


Sankt Margarethen a.d.
Sierning


Unterradl: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Nordosten, Osten und
Südosten


x


Sankt Margarethen a.d.
Sierning


Wilhersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Nordosten an der B 29


x


Schwarzenbach an der
Pielach


Baulandsplitter östlich
dem Ortsgebiet von
Schwarzenbach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Schwarzenbach an der
Pielach


Obertal: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Schwarzenbach an der
Pielach


Schwarzenbach:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Statzendorf


Kuffern: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Statzendorf


Statzendorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Stössing


Baulandsplitter
nördlich von
Hochgschaid an der L
2312: bestehende Grenze
der
Baulandwidmung


x


Stössing


Baulandsplitter
nördlich von
Hochgschaid: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Stössing


Hendelgraben:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten


x


Stössing


Hochgschaid: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
östlichen Ortsausgang


x


Stössing


Siedlungssplitter
südöstlich von
Stössing: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Stössing


Siedlungsteil südlich
Grabenbauern:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


Traismauer


Frauendorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Osten


x


Traismauer


Gemeinlebarn:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Nordosten


x


Traismauer


Hilpersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden und Osten


x


Traismauer


St. Georgen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Traismauer


Traismauer: bestehende
bzw. erweiterte (bis
zur Geländekante)
Grenze der
Baulandwidmung südlich
der Bahnlinie


x


Traismauer


Wagram ob der Traisen:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Westen


x


Traismauer


Waldletzberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Osten


x


Traismauer


Waldletzberg:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Weinburg


Dietmannsdorf (Altort):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden
westlich der Straße


x


Weinburg


Dietmannsdorf
(Neubaugebiet):
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Norden westlich der
Straße


x


Weinburg


Eck: bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


Weinburg


Engelsdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Weinburg


Klangen: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Osten


x


Weinburg


Öd: bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


Weinburg


Siedlungsteil am
Kuhberg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


Weinburg


Weinburg: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im Norden


x


Weinburg


Weinburg: bestehende
bzw. bis zum Güterweg
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Südwesten


x


Weißenkirchen an der
Perschling


Murstetten: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
nordöstlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen an der
Perschling


Perschling: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
südöstlichen
Ortsausgang


x


Weißenkirchen an der
Perschling


Weißenkirchen:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung am
nördlichen
Ortsausgang


x


Wilhelmsburg


Kreisbach: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden


x


Wilhelmsburg


Pömmern: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Wilhelmsburg


Pömmern: erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im Süden


x


Wilhelmsburg


Wilhelmsburg:
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und
Nordwesten


x


Wölbling


Ambach: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
westlichen Ortsausgang


x


Wölbling


Kühstandsiedlung:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im Süden
an der L 5042


x


Wölbling


Landersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Norden und
Richtung
Kühstandsiedlung


x


Wölbling


Landersdorf: bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Süden


x


Wölbling


Oberwölbling:
bestehende bzw. bis zur
Geländekante erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung
im Norden


x


Wölbling


Ratzersdorf: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden und Nordwesten


x


Wölbling


Unterwölbling:
bestehende bzw. um eine
Parzellentiefe
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung
im Norden


x


Wölbling


Unterwölbling:
bestehende Grenze der
Baulandwidmung im
Nordwesten und Nordosten


x


Wölbling


Viehausen: bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x