Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/76–2

Titel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

Ausgabedatum

21.05.2010

Text

 

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

 

8000/76–0

Stammverordnung

14/02

2002-01-31

 

Blatt 1, 2 , Anlagen 1-4

8000/76–1

1. Novelle

19/06

2006-02-27

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 37, 38, 55, 56 und 57, Anlage 4: teilweise

8000/76–2

2. Novelle

45/10

2010-05-21

 

Blatt 1, Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 36, 37, 38, 39, 55, 56 und 74, Anlage 3 Anlage 4: teilweise

 

Ausgegeben am, 21.05.2010

Jahrgang 2010, 45. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2010 aufgrund der Paragraphen eins und 3 Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, Landesgesetzblatt 8000–23 , verordnet:

Änderung der Verordnung über ein Regionales

Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

Die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, LGBl. 8000/76, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph 4, Absatz eins, tritt anstelle des Zitates “BGBl. römisch eins Nr. 109/2001” das Zitat “BGBl. römisch eins Nr. 123/2006” und anstelle des Zitates “LGBl. 8000–13” das Zitat “LGBl. 8000–23”.

  1. Ziffer 2
    In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und die Planblätter Nr. 36, 37, 38, 39, 55, 56 und 74 (der ÖK 1: 50.000) ausgetauscht.

  1. Ziffer 3
    In der Anlage 3 entfällt die Zeile Nr. 6.

  1. Ziffer 4
    In der Anlage 4 wird bei der Landeshauptstadt St. Pölten bei der Stadt Sankt Pölten in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Pottenbrunn: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 5
    In der Anlage 4 werden bei der Landeshauptstadt Sankt Pölten bei der Stadt Sankt Pölten nach der zweiten Zeile folgende Zeilen eingefügt:

  1. Ziffer 6
    In der Anlage 4 entfallen im VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Etsdorf-Haitzendorf alle zehn Zeilen.

  1. Ziffer 7
    In der Anlage 4 werden beim VB Krems an der Donau vor der Gemeinde Hadersdorf-Kammern folgende Zeilen eingefügt:

  1. Ziffer 8
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Langenlois in der fünften Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “bestehende” folgende Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 9
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Lichtenau im Waldviertel in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 10
    In der Anlage 4 entfallen beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Mühldorf die dritte, fünfte und sechzehnte Zeile.

  1. Ziffer 11
    In der Anlage 4 beim VB Krems wird bei der Gemeinde Mühldorf in der fünften Zeile (neu) in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “Baulandwidmung” die folgende Wortfolge angefügt:

  1. Ziffer 12
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems bei der Gemeinde Mühldorf in der zwölften Zeile (neu) nach der Wortfolge “Trandorf: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 13
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Straß im Straßertale in der fünften Zeile in der Spalte “Raumdefinition” das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 14
    In der Anlage 4 entfällt beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Stratzing die zweite Zeile.

  1. Ziffer 15
    In der Anlage 4 wird beim VB Krems an der Donau bei der Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau in der zehnten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Wösendorf: bestehende” die Wortfolge “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 16
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Hofstetten-Grünau in der siebenten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach dem Wort “bestehende” folgende Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 17
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen in der sechsten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” nach der Wortfolge “Reichersdorf: bestehende” die Wortfolge: “bzw. erweiterte” eingefügt.

  1. Ziffer 18
    In der Anlage 4 wird beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Nußdorf ob der Traisen in der achten Zeile das Wort “bestehende” durch das Wort “erweiterte” ersetzt.

  1. Ziffer 19
    In der Anlage 4 werden beim VB St. Pölten bei der Gemeinde Sankt Margarethen a.d. Sierning in der ersten Zeile in der Spalte “Raumdefinition” sowohl nach der Wortfolge “St. Margarethen: bestehende” als auch in der dritten Zeile nach der Wortfolge “Wilhersdorf: bestehende” jeweils die Wortfolge:
    “bzw. erweiterte” eingefügt.

 

Niederösterreichische Landesregierung:, Landesrat, Heuras

 

Paragraph eins

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.

Paragraph 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung dieser grundeigenen mineralischen Rohstoffe eignen.

  1. Ziffer 2
    Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

  1. Ziffer 3
    Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

  1. Ziffer 4
    Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

  1. Ziffer 5
    Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Paragraph 3

Zielsetzungen

* Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

* Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

* Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

* Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung

relevanten Grundwasserkörper.

* Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für

eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

Paragraph 4

Maßnahmen für den Naturraum

(1) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß Paragraphen 34, 35, oder 54 Wasserrechtsgesetz 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2006,, nur dann festgelegt werden, wenn die Raumverträglichkeitsprüfung nach Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 15, NÖ ROG 1976, Landesgesetzblatt 8000–23, keine Unverträglichkeit hinsichtlich des Grundwasserschutzes ergeben hat.

(2) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

Paragraph 5

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 5 grafisch bzw. textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.

  1. Ziffer 2
    Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, dass die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf, wobei die Errichtung öffentlicher Gebäude ausgenommen ist. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen unbebauten Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird.

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

Paragraph 6

Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Sand und Kies in den Eignungszonen gemäß Anlage 2 ist in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 festgelegten Standorten und Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Paragraph 7

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Zentralraum, LGBl. 8000/76–2, außer Kraft.

              

 

Anlage 3

Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

LISTE DER STANDORTE SOWIE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE

GEWINNUNG GRUNDEIGENER MINERALISCHER ROHSTOFFE

(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)

 

, Nr.

, Gemeinde (Kartenblatt , ÖK 1 : 50.000)

, Bezeichnung Abbaugebiet

, Material

, Bewertung/, Anmerkungen

, 1

, Maria Laach am, Jauerling (36)

, südwestlich, des Ortes

, Marmor

, Wasserbau- und Wurf-, steine, bestehender, Standort

, 2

, Albrechtsberg an der, Großen Krems (37)

, bei Els

, Marmor

, Dekorstein (Grabstein, etc.), bestehender, Standort

, 3

, Albrechtsberg an der, Großen Krems (37)

, Arzwiesen

, Marmor

, Dekorstein,, bestehender Standort

, 4

, Albrechtsberg an der, Großen Krems (37)

, Marbach an, der Kleinen, Krems

, Marmor

, Wurf- und , Wasserbausteine,, bestehender Standort

, 5

, Gföhl (37)

, Dreitürmberg

, Gföhler, Gneis

, gebrochene , Gesteinskörnungen, , Wasser-, bau- und Wurfsteine,, Eignungszone

, 7

, Karlstetten (37)

, Rosenthal, W, Landesstraße

, Granulit

, gebrochene , Gesteinskörnungen, , Eignungszone

, 8

, Lichtenau im, Waldviertel (37)

, bei Brunn am, Wald

, Marmor

, gebrochene , Gesteinskörnungen, , Wasserbau- und , Wurfsteine, Eignungszone

, 9

, Paudorf (38)

, Meidling im, Tal

, Granulit

, Gleisschotter,, Wurfsteine, , Straßenbau, Eignungszone

, 10

, Kirchberg an der, Pielach (55)

, Kirchberggegend

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke, , bestehender Standort

, 11

, Kirchberg an der, Pielach (55)

, Brandleiten

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke, , bestehender Standort

, 12

, Rabenstein an der, Pielach (55)

, Geiseben

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke, , Eignungszone

, 13

, Kleinzell (56)

, bei Ödhof

, Opponitzerkalk

, diverse Bauzwecke, , Eignungszone

, Nr.

, Gemeinde (Kartenblatt , ÖK 1 : 50.000)

, Bezeichnung Abbaugebiet

, Material

, Bewertung/, Anmerkungen

, 14

, Ramsau (56)

, Heugraben

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

, 15

, St. Pölten (56)

, bei Nadelbach

, Ton

, Erzeugung von , Putzgittern, , Eignungszone

, 16

, St. Pölten (56)

, Schildberg

, Lehm

, Ziegelerzeugung,, Eignungszone

, 17

, St. Veit an der Gölsen, (56)

, Außerwiesenbach

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

, 18

, Schwarzenbach an, der Pielach (73)

, Seerotte

, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

, 19

, Türnitz (73)

, Weidenau

, Hauptdolomit

, Schüttmaterial, diverse, Bauzwecke, Eignungszone

, 20

, Hohenberg (74)

, Seebachtal

, Wetter-, steindolomit

, kleinere Körnungen,, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

, 21

, Ramsau (74)

, Roßstall

, Oppo-, nitzer, Kalk/, Dolomit, Hauptdolomit

, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

, 22

, Türnitz (73)

, Moosbachgraben

, Wetter- steindolomit

, diverse Bauzwecke,, Eignungszone

              

 

Anlage 4

LISTE DER SIEDLUNGSGRENZEN FÜR DAS REGIONALE

RAUMORDNUNGSPROGRAMM NÖ MITTE

 

, GEMEINDE

, RAUMDEFINITION

, LINEAR

, FLÄCHIG

, Landeshauptstadt Sankt , Pölten

, Sankt Pölten

, Pottenbrunn: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Sankt Pölten

, Ratzersdorf, , Unterwagram, , Oberwagram, , Stattersdorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze, der Baulandwidmung im , Osten entlang der , Geländekante des Wagrams

, x

, Sankt Pölten

, Stattersdorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Sankt Pölten

, Betriebsgebiet nördlich , von Stattersdorf: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Stadt mit eigenem Statut, Krems an der Donau

, Krems an der Donau

, Alauntal: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Angern: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Süden , bzw. teilweise, erweiterte Grenze der , Baulandwidmung bis zur , Gemeindegrenze

, x

, Krems an der Donau

, Angern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden , von Schloß Wolfsberg

, x

, Krems an der Donau

, Angern: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Krems an der Donau

, Brunnkirchen: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen

, x

, Krems an der Donau

, Egelsee: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden, Westen und Süden

, x

, Krems an der Donau

, Förthofgraben: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Gneixendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Krems an der Donau

, Goldberg (Rehberg): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Hollenburg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsende

, x

, Krems an der Donau

, Hollenburg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Krems an der Donau

, Kleedorf - westlicher , Ortsausgang , Krustettenerstraße - , Hollenburger , Hauptstraße:, bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Süden

, x

, Krems an der Donau

, Krems am Steindl: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Krems an der Donau

, Kremser Kreuzberg: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung bzw. , Grenze, innerhalb der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Krems an der Donau

, Rehberg (N): bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Rehberg (S): bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Reisperbachtal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Scheibenhof: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krems an der Donau

, Stein an der Donau: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung, im Norden und Westen

, x

, Krems an der Donau

, Thallern: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Krems an der Donau

, Thallern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Krems an der Donau

, Weinzierlberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung bzw. , Grenze innerhalb der, Baulandwidmung bis zur , Geländekante im Norden, , Osten, Süden und Westen

, x

, VB Krems an der Donau

, Aggsbach

, Aggsbach Markt: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden,, Nordwesten und Westen

, x

, Aggsbach

, Aggsbach Markt: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung westlich , der Bahngleise

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Albrechtsberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang an, der L 7064

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Arzwiesen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Arzwiesen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Attenreith: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Els: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Eppenberg: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Harrau: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Albrechtsberg an der , Gr. Krems

, Klein Heinrichsschlag: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung an der, nördlichen Ortsausfahrt

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Geyersberg-Nesselstauden: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsende

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Oberbergern: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nordöstlichen, Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Oberbergern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Oberbergern: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Scheiblwies: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung südlich , der L 7120

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Schenkenbrunn: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Unterbergern: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Unterbergern: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Unterbergern: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Bergern im , Dunkelsteinerwald

, Unterbergern: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Droß

, Droß: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsrand

, x

, Droß

, Droß: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang

, x

, Droß

, Droß: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Droß

, Droß: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Droß

, Droß: erweiterte Grenze , (1 Bauplatztiefe) der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Dürnstein

, Dürnstein: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Dürnstein

, Oberloiben: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Dürnstein

, Oberloiben: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Dürnstein

, Rothenhof: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Dürnstein

, Unterloiben: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsrand

, x

, Dürnstein

, Unterloiben: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung an , den westlichen , Ortsausgängen

, x

, Furth bei Göttweig

, Kleinwien: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Furth bei Göttweig

, Oberfucha: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang beidseits , der L7099

, x

, Furth bei Göttweig

, Palt: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang , an der Bahn

, x

, Furth bei Göttweig

, Palt: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Furth bei Göttweig

, Palt: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Furth bei Göttweig

, Palt: bestehende Grenze , der Baulandwidmung

, x

, Furth bei Göttweig

, Steinaweg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Gedersdorf

, Altweidling: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Gedersdorf

, Brunn im Felde: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen und , westlichen Ortsausgang

, x

, Gedersdorf

, Gedersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am östl. , Ortsausgang entlang der , B 35

, x

, Gedersdorf

, Gedersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung an der , westl. Ortsausfahrt der , B 35

, x

, Gedersdorf

, Gedersdorf: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung nach dem , östlichen Ortsausgang , jeweils bis zur , bestehenden Tiefe der , Presshäuser entlang der , nördlichen Straßenseite

, x

, Gedersdorf

, Schlickendorf: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Gedersdorf

, Theiß: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang , in Richtung , Schlickendorf

, x

, Gedersdorf

, Theiß: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung an der , östl. Ortsausfahrt , (Zufahrt zum KW Theiß)

, x

, Gedersdorf

, Theiß: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung an der , westlichen Ortsausfahrt

, x

, Gföhl

, Großmotten: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Gföhl

, Kühberg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Gföhl

, Neubau - östlicher , Ortsteil: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Gföhl

, Obermeisling: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Gföhl

, Untermeisling: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Grafenegg

, Engabrunn: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Grafenegg

, Grunddorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung an der , nördlichen Ortsausfahrt

, x

, Grafenegg

, Haitzendorf: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung beim , Betriebsgebiet am , südlichen Ortsausgang

, x

, Grafenegg

, Schloss Grafenegg: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung entlang , am Park vom Schloss , Grafenegg im Osten und , Westen

, x

, Grafenegg

, Kamp: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Grafenegg

, Kamp: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Grafenegg

, Sittendorf - Kreuzung , Straße Grafenegg: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Grafenegg

, Sittendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang , an der L 7012

, x

, Grafenegg

, Sittendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Grafenegg

, Sittendorf-Süd Ausfahrt , Richtung Grafenegg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung an der , südlichen Ausfahrt

, x

, Hadersdorf-Kammern

, Kammern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Jaidhof

, Eisengraben: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Krumau am Kamp

, Idolsberg: um eine , Parzellentiefe , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang , (B 32)

, x

, Krumau am Kamp

, Kampfeldsiedlung Block , römisch vier östlicher Teil: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krumau am Kamp

, Kampfeldsiedlung Block , römisch vier westlicher Teil: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Westen

, x

, Krumau am Kamp

, Seesiedlung Block I: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krumau am Kamp

, Seesiedlung Block II: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krumau am Kamp

, Seesiedlung Block III: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Krumau am Kamp

, Siedlungssplitter , südlich der B 32 , Querung vom Kamp , (Thurnberg): bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Langenlois

, Gobelsburg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang in Richtung , Langenlois

, x

, Langenlois

, Kronsegg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Langenlois

, Langenlois: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , Ortsausgang am Loisbach

, x

, Langenlois

, Langenlois: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , Ortsausgang am , Siernitzbach

, x

, Langenlois

, Langenlois: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , südöstlichen , Ortsausgang Richtung , Gobelsburg

, x

, Langenlois

, Langenlois: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Langenlois

, Reith: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Langenlois

, Reith: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Langenlois

, Schiltern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang in Richtung , Reith

, x

, Langenlois

, Schiltern: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Langenlois

, Schiltern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Langenlois

, Zeiselberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Langenlois

, Zöbing: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung östlich , der L 7008

, x

, Lengenfeld

, Lengenfeld: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Lengenfeld

, Lengenfeld: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang an der L , 7032

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Brunn am Walde: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Baulandsplitter im , Norden von , Engelschalks: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Gloden-Süd: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Großreinprechts: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsrand

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Großreinprechts: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden an der L 7163

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Großreinprechts: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Westen an der L 7164

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Großreinprechts: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsrand

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Kornberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Loiwein: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden an der L 7045

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Mosersiedlung , Großreinprechts: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Taubitz: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Südosten an der L 7062

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Wurschenaigen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Lichtenau im Waldviertel

, Wurschenaigen: Grenze , der bestehenden , Bebauung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Baulandsplitter am , Weinberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Baulandsplitter östlich , Felbring: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Benking: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Hinterkogel: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Kuffarn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Maria Laach: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Maria Laach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Maria Laach am Jauerling

, Schlaubing: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mautern an der Donau

, Baumgarten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Mautern an der Donau

, Hundsheim: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang , an der B 33

, x

, Mautern an der Donau

, Mautern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Mautern an der Donau

, Mautern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Mautern an der Donau

, Mauternbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Mühldorf

, Amstall und , Siedlungssplitter: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Elsarn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Mühldorf

, Mühldorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang an der L , 7130

, x

, Mühldorf

, Mühldorf: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Mühldorf

, Ötz: bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Norden, Westen und , Süden

, x

, Mühldorf

, Ötz: bestehende Grenze , der Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Mühldorf

, Povat: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Siedlungsgebiet im , Osten von Mühldorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Siedlungssplitter im , Osten von Trandorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Siedlungssplitter , nördlich von Ötz: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Thurn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Mühldorf

, Trandorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Mühldorf

, Trandorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Paudorf

, Baulandsplitter südlich , Eggendorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Paudorf

, Eggendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsende

, x

, Paudorf

, Höbenbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Paudorf

, Höbenbach: erweiterte , bzw. bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Norden und Nordwesten

, x

, Paudorf

, Höbenbach: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsende

, x

, Paudorf

, Krustetten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Paudorf

, Krustetten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Paudorf

, Meidling: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Paudorf

, Paudorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Paudorf

, Paudorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden an der L 7104

, x

, Paudorf

, Tiefenfucha: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Paudorf

, Tiefenfucha (Lichten , Winkel): bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsende

, x

, Rastenfeld

, Marbach im Felde: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung bis zum , Weg

, x

, Rastenfeld

, Niedergrünbach: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Rastenfeld

, Rastenfeld - , Siedlungssplitter im , Norden an der B 38: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rohrendorf bei Krems

, Rohrendorf - , Siedlungssplitter , nördlich der Bahn: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rohrendorf bei Krems

, Rohrendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang am , östlichen Rand der , Baulandwidmung

, x

, Rohrendorf bei Krems

, Rohrendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang am , westlichen Rand der , Baulandwidmung

, x

, Rohrendorf bei Krems

, Rohrendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Rossatz-Arnsdorf

, Bacharnsdorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rossatz-Arnsdorf

, Rossatz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Rossatz-Arnsdorf

, Rossatz: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang , nördlich der B 33 bis , zur erweiterten Grenze , des , Bauland-Wohngebietes , zum westlichen , Ortsausgang von , Rossatzbach

, x

, Rossatz-Arnsdorf

, St. Lorenz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Jägerbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Kasernenhütten: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Oberes Garser , Straßenfeld: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten , an der LH 58

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, St. Leonhard: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Südosten

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, St. Leonhard: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Osten , an der LH 58

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Steinere Stiege: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Wilhalm: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Sankt Leonhard am , Hornerwald

, Wolfshoferamt: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung in , Richtung Westen

, x

, Schönberg am Kamp

, Altenhof (nördlicher , Ortsteil): bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Schönberg am Kamp

, Baulandsplitter östlich , der B 37: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Schönberg am Kamp

, Baulandsplitter östlich , der B 37: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Schönberg am Kamp

, Fernitz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Schönberg am Kamp

, Freischling nördlicher , Ortsteil: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Schönberg am Kamp

, Mollands: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen und , nordöstlichen , Ortsausgang

, x

, Schönberg am Kamp

, Mollands: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Schönberg am Kamp

, Plank: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Schönberg am Kamp

, Plank: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Schönberg am Kamp

, Schönberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Schönberg am Kamp

, Schönberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang , in Richtung Mollands

, x

, Schönberg am Kamp

, Schönberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Schönberg am Kamp

, Schönberg-Neustift: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Schönberg am Kamp

, Stiefern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Schönberg am Kamp

, Stiefern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Schönberg am Kamp

, Teich: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Senftenberg

, Hofstatt: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Senftenberg

, Imbach: bestehende bzw. , erweiterte , Baulandgrenze am , östlichen Ortsende

, x

, Senftenberg

, Imbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Senftenberg

, Meislingeramt - nördl. , Baulandsplitter: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Senftenberg

, Meislingeramt: , bestehende , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Senftenberg

, Senftenberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Senftenberg

, Senftenberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden am westlichen , Ortsausgang

, x

, Senftenberg

, Senftenberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Senftenberg

, Siedlungssplitter an , der L 7078: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Spitz

, Spitz, rotes Tor: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung an den , nördlichen Ortsausgängen

, x

, Spitz

, Spitz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , Ortsrand zur Donau

, x

, Spitz

, Vießling: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Elsarn: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Elsarn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Elsarn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Strass: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Strass: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Strass: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang , an der L 43

, x

, Straß im Straßertale

, Wiedendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Straß im Straßertale

, Wiedendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Stratzing

, Stratzing: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Stratzing

, Stratzing: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Himberg südwestlicher , Siedlungssplitter: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Weinzierl am Walde

, Ostra: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Reichau: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Stixendorf Süden: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Weinzierl am Walde

, Stixendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Stixendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Stixendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Weinzierl am Walde

, Weinzierl: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen, westlichen , und, südöstlichen , Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Baulandsplitter , zwischen Joching und , Weißenkirchen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Joching: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Joching: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Joching: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Joching: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, St. Michael: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Weißenkirchen: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Osten

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Weißenkirchen-Joching: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen, Ortsausgang entlang , der bestehenden Bebauung

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Wösendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordwestlichen , Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Wösendorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang an der B 3

, x

, Weißenkirchen in der , Wachau

, Wösendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, VB Lilienfeld

, Annaberg

, Annaberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Annaberg

, Baulandsplitter an der , B 20: bestehende Grenze , der Baulandwidmung

, x

, Eschenau

, Eschenau, , Sonnleitgraben: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Eschenau

, Eschenau: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Eschenau

, Eschenau: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten u. Süden

, x

, Hainfeld

, Baulandsplitter , Richtung Klammhöhe: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hainfeld

, Baulandsplitter , westlich , Obermaierhöfen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hainfeld

, Baulandsplitter , zwischen Gstettl und , Hainfeld: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im, Nordosten, Südosten , und Südwesten

, x

, Hainfeld

, Gstettl: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten, Norden und im , Westen

, x

, Hainfeld

, Hainfeld, nördlich der , Bahn: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Hainfeld

, Hainfeld, südlich der B , 18: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Süden, entlang der , Höhenschichtlinie

, x

, Hainfeld

, Kaufmannsiedlung: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hainfeld

, Obermaierhöfen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hainfeld

, Ramsaubachtal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Hainfeld

, Ramsaubachtal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Hainfeld

, Siedlung an der B 18: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Hohenberg

, Thorhofgraben: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kaumberg

, Kaumberg: bestehende , bzw. um eine , Bauplatztiefe , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung, im Norden

, x

, Kaumberg

, Kaumberg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden und, Südwesten

, x

, Kleinzell

, Baulandsplitter am , Seitenbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kleinzell

, Fensterbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kleinzell

, Hölle: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kleinzell

, Innerhallbach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Lilienfeld

, Ortsteil südlich der , Traisen, Stiftsbereich: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Mitterbach am Erlaufsee

, Baulandsplitter bei , Trettelhof: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Mitterbach am Erlaufsee

, Seerotte: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Mitterbach am Erlaufsee

, Siedlung Richtung , Kapschhof: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Ramsau

, Ramsau: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen, Ortsausgang

, x

, Ramsau

, Ramsau: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Ramsau

, Ramsau nördlicher , Ortsteil: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Ramsau

, Unterried: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rohrbach an der Gölsen

, Bernreith: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Rohrbach an der Gölsen

, Oberrohrbach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Rohrbach an der Gölsen

, Rohrbach: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Nordosten an, der LH 132

, x

, Sankt Aegyd am Neuwalde

, Kernhof: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Sankt Aegyd am Neuwalde

, Oberkeerweg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden und, Westen

, x

, Sankt Aegyd am Neuwalde

, St. Aegyd - , Baulandsplitter im , Süden: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Sankt Veit an der Gölsen

, Kropfsdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Westen, Norden und , Nordosten

, x

, Sankt Veit an der Gölsen

, St. Veit nördlich der , Bahn: bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Sankt Veit an der Gölsen

, Wiesenfeld: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Sankt Veit an der Gölsen

, Wiesenfeld: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Traisen

, Reisenbachtal - südl. , Kulmhof: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden und Südwesten

, x

, Traisen

, Ritzengrub: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, tTraisen

, Traisen - Siedlungsteil , gegenüber der , Einmündung der B 18: , bestehende Grenze im , Westen und Norden

, x

, Traisen

, Traisen - westlich der , Annenhofsiedlung: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Türnitz

, Rempel: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, VB Sankt Pölten

, Altlengbach

, Audorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Außermanzing: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Altlengbach

, Baulandsplitter im , Ödengraben: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Kohlreith (Hochfeld): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Linden: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Nest: bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Norden, Osten und , Südosten

, x

, Altlengbach

, Siedlung am Güterweg , Auhofstraße: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Dorfwiesen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Westen

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Edelbauerstraße: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, östliche Siedlung an , der Großgrabenstraße: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der, Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen

, x

, Altlengbach

, westliche Siedlung an , der Großgrabenstraße: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Gschaidstraße (LH 125): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Höferstraße: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Kleinbergstraße: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Koglstraße: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Kohlhöflergasse: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung an der , Sandlhofstraße: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung bei Hochstraß: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Altlengbach

, Siedlung Steineckl: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, aAltlengbach

, Siedlungssplitter an , der Steinecklstraße: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Asperhofen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung an , der B 19

, x

, Asperhofen

, Baulandsplitter , südöstlich von Erlaa: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Eichberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Erlaa: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Geigelberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Grabensee: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Asperhofen

, Groß-Graben: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Asperhofen

, Haghöfen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Asperhofen

, Johannesberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Asperhofen

, Kleingraben: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Asperhofen

, Siegersdorf: bestehende , bzw. erweiterte (ca. 20 , m) Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Asperhofen

, Siegersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Asperhofen

, Weinzierl: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Böheimkirchen

, Baulandsplitter bei , Rapoltendorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung , (Ziegeldorf)

, x

, Böheimkirchen

, Dürnhag: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Böheimkirchen

, Furth - Außerkasten: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südöstlichen , Ortsausgang an der LH , 110

, x

, Böheimkirchen

, Jeutendorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden an der L 5076

, x

, Böheimkirchen

, Jeutendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Böheimkirchen

, Lanzendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Böheimkirchen

, Siebenhirten: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Westen und Norden

, x

, Böheimkirchen

, Untergrafendorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze an , der LH 110

, x

, Brand-Laaben

, Baulandsplitter an der , LH 119 und der LH 110: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Brand-Laaben

, Brand: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Brand-Laaben

, Klamm: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang , an der LH 119

, x

, Brand-Laaben

, Laaben: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Brand-Laaben

, Pyrath: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Brand-Laaben

, Siedlungen an der L , 5096 zwischen Klamm und , Stollberg: bestehende , Grenzen der , Baulandwidmung an den , vorhandenen , Ortsausgängen im Osten , und Westen

, x

, Brand-Laaben

, Siedlungsteile an der , LH 119: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Eichgraben

, Baulandsplitter im , Süden von Hinterleiten: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Eichgraben

, Hinterleiten: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten und Osten

, x

, Eichgraben

, Hutten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Eichgraben

, Hutten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Südosten

, x

, Eichgraben

, Hutten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Eichgraben

, Knagg - Ottenheim: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Süden und , Südwesten

, x

, Eichgraben

, Ottenheim: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten, Süden und Westen

, x

, Frankenfels

, Baulandsplitter im , Fischbachtal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Frankenfels

, Baulandsplitter , westlich der , Pernarotte: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Frankenfels

, Frankenfels: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Frankenfels

, Frankenfels: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Frankenfels

, Laubenbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Frankenfels

, Rosenbühelrotte: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Frankenfels

, Tiefgrabenrotte: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Frankenfels

, Wiesrotte-Taxberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Gerersdorf

, Grillenhöfe: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Gerersdorf

, Hofing: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Hafnerbach

, Stein-Eichberg: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Osten

, x

, Hafnerbach

, Wimpassing: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Hafnerbach

, Windschnur: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Haunoldstein

, Haunoldstein: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Haunoldstein

, westlichen , Pielachhäuser: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Haunoldstein

, östlichen , Pielachhäuser: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Osten, Süden und Westen

, x

, Haunoldstein

, Pottschollach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Herzogenburg

, Ossarn: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Herzogenburg

, Wielandsthal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Herzogenburg

, Wielandsthal: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung bis vor , die Geländekante im , Süden

, x

, Hofstetten-Grünau

, Bauland westlich , Bachbauer: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hofstetten-Grünau

, Grünau: bestehende bzw. , erweiterte , Baulandwidmung im , Norden und Westen

, x

, Hofstetten-Grünau

, Grünsbachtal: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Süden, Westen und Norden

, x

, Hofstetten-Grünau

, Hofstetten: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Hofstetten-Grünau

, Mainburg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden und Westen

, x

, Hofstetten-Grünau

, Siedlung im Osten von , Mainburg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Hofstetten-Grünau

, Siedlungsteil südlich , der Pielach: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden und Osten

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Getzersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung bis , zur Geländekante im , Westen

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Getzersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten , an der L 5016

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Getzersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden , an der L 5012

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Inzersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Inzersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Nordosten, Norden und , Nordwesten

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Walpersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden an der LH 110

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Wetzmannsthal: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Inzersdorf-Getzersdorf

, Wetzmannsthal: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Nordosten

, x

, Kapelln

, Etzersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Kapelln

, Kapelln: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Kapelln

, Kapelln: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Karlstetten

, Karlstetten: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Karlstetten

, Karlstetten: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Kasten bei Böheimkirchen

, Baulandsplitter , zwischen Kasten und , Steinabruck: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Kasten bei Böheimkirchen

, Fahrafeld: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Kasten bei Böheimkirchen

, Kasten: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Kasten bei Böheimkirchen

, Steinabruck: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Äußere Marbachmühle: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Baulandsplitter bei , Dobersnigg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Baulandsplitter im , Gölsnitzgraben: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Baulandsplitter , westlich von Tradigist: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen , (Tradigistdorf)

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Breimühl: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Großschindleck: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Innere Marbachmühle: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Marbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Marbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Schwerbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Schwerbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Siedlungssplitter im , Soisbachtal: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Siedlungssplitter im , Tradigisttal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Soisgegend (Rehgraben): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Tradigist: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Unterhaus: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Kirchberg an der Pielach

, Warth: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Südosten

, x

, Kirchstetten

, Doppel: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südwestlichen , Ortsausgang

, x

, Kirchstetten

, Doppel: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Kirchstetten

, Fuchsberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Kirchstetten

, Hinterholz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Kirchstetten

, Im Hag: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Kirchstetten

, Kirchstetten-Nord: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Kirchstetten

, Kirchstetten-Süd: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Kirchstetten

, Paltram: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nordöstlichen , Ortsausgang

, x

, Kirchstetten

, Totzenbach: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten und Norden

, x

, Kirchstetten

, Waasen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden , und Südosten

, x

, Loich

, Baulandsplitter südlich , Dobersnigg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Loich

, Loich: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Loich

, Loich: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Maria-Anzbach

, Burgstall: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen Ortsausgang

, x

, Maria-Anzbach

, Burgstall: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Maria-Anzbach

, Burgstall: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Südwesten

, x

, Maria-Anzbach

, Furth: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Maria-Anzbach

, Götzwiesen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria-Anzbach

, Groß Raßberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Westen

, x

, Maria-Anzbach

, Gschwendt: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria-Anzbach

, Knagg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria-Anzbach

, Maria Anzbach - , Siedlungsgebiet südlich , der Bahn: bestehende , bzw. im Westen , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Maria-Anzbach

, Meierhöfen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Westen und Süden

, x

, Maria-Anzbach

, Siedlung an der B 44: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Osten und Westen

, x

, Maria-Anzbach

, Siedlung an der L 2251: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Maria-Anzbach

, Unteroberndorf: , bestehende bzw. bis zur , Geländestufe erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Maria-Anzbach

, Unteroberndorf: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Markersdorf-Haindorf

, Haindorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Markersdorf-Haindorf

, Siedlungssplitter bei , Mitterau: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Michelbach

, Mayerhöfen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Michelbach

, Michelbach Markt: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Neidling

, Baulandsplitter , westlich von , Dietersberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neidling

, Dietersberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Neidling

, Enikelberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Neidling

, Enikelberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Westen, Norden und Süden

, x

, Neidling

, Flinsbach: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Neidling

, Griechenberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Westen und am , westlichen Ortsausgang

, x

, Neulengbach

, Almersberg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Neulengbach

, Baulandsplitter , westlich von , Ollersbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neulengbach

, Ebersberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Neulengbach

, Laa an der Tulln: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neulengbach

, Markersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , südlichen Ortsausgang

, x

, Neulengbach

, Ollersbach, , Tausendblum: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden, Osten, Süden , und Westen

, x

, Neulengbach

, Siedlung bei , Unterdambach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neulengbach

, St. Christophen: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Neulengbach

, Stocket: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Westen und Süden

, x

, Neulengbach

, Straß: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden , und Norden

, x

, Neulengbach

, Unterdambach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Neulengbach

, Untereichen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neulengbach

, Unterwolfsbach: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Neustift-Innermanzing

, Almerberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neustift-Innermanzing

, Barbaraholz: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neustift-Innermanzing

, Neustift: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Neustift-Innermanzing

, Oberkühberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Osten, Südosten und , Süden

, x

, Neustift-Innermanzing

, Siedlungssplitter , südlich Almerberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Neustift-Innermanzing

, Wolfsgrub: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Franzhausen: bestehende , bzw. um eine , Parzellentiefe , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Osten , an der L 5005

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Franzhausen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Nußdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Reichersdorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Osten , (an der L 5013)

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Reichersdorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Reichersdorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden an der Böschung , bzw. an der Straße

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Ried: bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Westen

, x

, Nußdorf ob der Traisen

, Theyern: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Ober-Grafendorf

, Baumgarten: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Ober-Grafendorf

, Obergrafendorf: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze im , Osten

, x

, Obritzberg-Rust

, Hofstetten, Neustift: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Obritzberg-Rust

, Obritzberg, Landhausen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Obritzberg-Rust

, Thallern: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Prinzersdorf

, Prinzersdorf - Ortsteil , südlich der Westbahn: , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Pyhra

, Baulandsplitter , zwischen Getzersdorf , und Schnabling: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Pyhra

, Burbach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Pyhra

, Gattring: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Pyhra

, Kirchweg: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nördlichen und, am südlichen , Ortsausgang

, x

, Pyhra

, Pyhra: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten an der L 5101

, x

, Pyhra

, Raking: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Pyhra

, Reichenhag: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Pyhra

, Schauching: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten und Norden

, x

, Pyhra

, Wald: bestehende Grenze , der Baulandwidmung im , Westen

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Ausgang des , Königsbachtales: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Rabenstein: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Siedlungsteil im , Königsbachtal: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Siedlungsteil westlich , des Hauptortes: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden, Süden und Westen

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Steinklamm, östlicher , Siedlungsteil: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Steinklamm: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Tradigist: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Westen und Norden

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Tradigist: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang , an der L 5217

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Tradigist: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Rabenstein an der , Pielach

, Warth: bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Sankt Margarethen a.d. , Sierning

, St. Margarethen: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten

, x

, Sankt Margarethen a.d. , Sierning

, Unterradl: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Nordosten, Osten und , Südosten

, x

, Sankt Margarethen a.d. , Sierning

, Wilhersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Nordosten an der B 29

, x

, Schwarzenbach an der , Pielach

, Baulandsplitter östlich , dem Ortsgebiet von , Schwarzenbach: , bestehende Grenze der, Baulandwidmung

, x

, Schwarzenbach an der , Pielach

, Obertal: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Schwarzenbach an der , Pielach

, Schwarzenbach: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Statzendorf

, Kuffern: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Statzendorf

, Statzendorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Stössing

, Baulandsplitter , nördlich von , Hochgschaid an der L , 2312: bestehende Grenze , der, Baulandwidmung

, x

, Stössing

, Baulandsplitter , nördlich von , Hochgschaid: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Stössing

, Hendelgraben: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten

, x

, Stössing

, Hochgschaid: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , östlichen Ortsausgang

, x

, Stössing

, Siedlungssplitter , südöstlich von , Stössing: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Stössing

, Siedlungsteil südlich , Grabenbauern: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Traismauer

, Frauendorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Osten

, x

, Traismauer

, Gemeinlebarn: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Nordosten

, x

, Traismauer

, Hilpersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden und Osten

, x

, Traismauer

, St. Georgen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Traismauer

, Traismauer: bestehende , bzw. erweiterte (bis , zur Geländekante) , Grenze der , Baulandwidmung südlich , der Bahnlinie

, x

, Traismauer

, Wagram ob der Traisen: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Westen

, x

, Traismauer

, Waldletzberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Osten

, x

, Traismauer

, Waldletzberg: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Weinburg

, Dietmannsdorf (Altort): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden , westlich der Straße

, x

, Weinburg

, Dietmannsdorf , (Neubaugebiet): , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Norden westlich der , Straße

, x

, Weinburg

, Eck: bestehende Grenze , der Baulandwidmung

, x

, Weinburg

, Engelsdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Weinburg

, Klangen: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Osten

, x

, Weinburg

, Öd: bestehende Grenze , der Baulandwidmung

, x

, Weinburg

, Siedlungsteil am , Kuhberg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x

, Weinburg

, Weinburg: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im Norden

, x

, Weinburg

, Weinburg: bestehende , bzw. bis zum Güterweg , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im, Südwesten

, x

, Weißenkirchen an der , Perschling

, Murstetten: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , nordöstlichen, Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen an der , Perschling

, Perschling: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , südöstlichen, Ortsausgang

, x

, Weißenkirchen an der , Perschling

, Weißenkirchen: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung am , nördlichen, Ortsausgang

, x

, Wilhelmsburg

, Kreisbach: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden

, x

, Wilhelmsburg

, Pömmern: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Wilhelmsburg

, Pömmern: erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung im Süden

, x

, Wilhelmsburg

, Wilhelmsburg: , bestehende bzw. , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und, Nordwesten

, x

, Wölbling

, Ambach: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung am , westlichen Ortsausgang

, x

, Wölbling

, Kühstandsiedlung: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im Süden , an der L 5042

, x

, Wölbling

, Landersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Norden und, Richtung , Kühstandsiedlung

, x

, Wölbling

, Landersdorf: bestehende , bzw. erweiterte Grenze , der Baulandwidmung im , Süden

, x

, Wölbling

, Oberwölbling: , bestehende bzw. bis zur , Geländekante erweiterte , Grenze der , Baulandwidmung, im Norden

, x

, Wölbling

, Ratzersdorf: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung im , Norden und Nordwesten

, x

, Wölbling

, Unterwölbling: , bestehende bzw. um eine , Parzellentiefe , erweiterte Grenze der , Baulandwidmung, im Norden

, x

, Wölbling

, Unterwölbling: , bestehende Grenze der , Baulandwidmung im , Nordwesten und Nordosten

, x

, Wölbling

, Viehausen: bestehende , Grenze der , Baulandwidmung

, x