Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/85–3

Titel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

Ausgabedatum

28.04.2010

Text

 

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

 

8000/85–0

Stammverordnung

154/99

1999-12-17

 

Blatt 1, 2, Anlagen 1-4

8000/85–1

1. Novelle

34/03

2003-03-28

 

Anlage 1: Plan Nr. 58, Anlage 4: Blatt 5/8, 6/8, 7/8, 8/8

8000/85–2

2. Novelle

50/05

2005-05-31

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 58, 59, 60, 75, 76 und 77 Anlage 2 Anlage 4: Blatt 3/8, 4/8

8000/85–3

3. Novelle

37/10

2010-04-28

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 58, 59, 60, 76 und 77

Ausgegeben am
28.04.2010

Jahrgang 2010
37. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2010 aufgrund der Paragraphen eins und 3 Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, Landesgesetzblatt 8000–23 , verordnet:

Änderung der Verordnung über ein regionales

Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

Die Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland, LGBl. 8000/85, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Titel wird das Wort “regionales” durch das Wort “Regionales” ersetzt.

  1. Ziffer 2
    In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und die Planblätter Nr. 58, 59, 60, 76, 77 (der ÖK 1: 50.000) ausgetauscht.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Heuras

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Verwaltungsbezirke Baden, Bruck an der Leitha und Mödling sowie für die Gerichtsbezirke Purkersdorf und Schwechat.

Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen.

  1. Ziffer 2
    Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

  1. Ziffer 3
    Landwirtschaftliche Vorrangzonen: Zusammenhängende Flächen, die eine besondere natürliche Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft von Bedeutung sind.

  1. Ziffer 4
    Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

  1. Ziffer 5
    Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

  1. Ziffer 6
    Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft und einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Paragraph 3,

Zielsetzungen

* Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

* Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

* Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

* Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung

relevanten Grundwasserkörper.

* Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für

eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

Paragraph 4,

Maßnahmen für den Naturraum

(1) In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen, dargestellt in Anlage 1, darf eine andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

(2) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß Paragraph 34, oder Paragraph 35, WRG 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959, i.d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 1997, nur dann festgelegt werden, wenn durch entsprechende Untersuchungen oder Gutachten nachgewiesen ist, daß hiedurch das Grundwasser nicht gefährdet wird.

(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

Paragraph 5,

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 4 grafisch und textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.

  1. Ziffer 2
    Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, daß die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird.

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

Paragraph 6,

Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

Der Abbau ist nach Maßgabe der Anlage 2 in Form der Trocken- oder Naßbaggerung zulässig.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 als erweiterungsfähig festgelegten Standorten dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Paragraph 7,

Übergangs- und Schlußbestimmung

(1) Verfahren zur Erstellung oder Abänderung von örtlichen Raumordnungsprogrammen, die gemäß Paragraph 21, Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes, Landesgesetzblatt 8000, bereits zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt wurden, werden durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien-Umland, LGBl. 8000/77–1, außer Kraft.

 


EIGNUNGSZONEN FÜR DIE
GEWINNUNG VON SAND UND
KIES IM SÜDLICHEN
WIENER UMLAND


Nr.


Gemeinde
(Kartenblatt ÖK
1:50.000)


Fläche in ha


Flurabstand*) bei HGW
in m


Abbauform


Überlagerung in m


voraussichtliche
Kiesmächtigkeit


vorauss. gewinnbare
Menge in Mio. m³


Qualität des Materials


WIENER BECKEN - SÜDLICH
DER DONAU


1


Rauchenwarth -
Schwadorf (59)


47


40


T


0,5 - 1,0


6


2,6


leichte rostige
Verfärbung, als
Frostschutz verwendbar


2


Rauchenwarth -
Schwadorf (59)


48


40


T


0,5 - 1,0


6


2,6


leichte rostige
Verfärbung, als
Frostschutz verwendbar


3


Teesdorf, Blumau -
Neurißhof (76)


87


7


T


1,0


9


4,7


Auftreten
konglomeratisierter
Kiespartien, nach
Aufbereitung für
Qualitätsbeton geeignet


4


Tattendorf (76)


25


7


T


1,0


9


1,3


Auftreten
konglomeratisierter
Kiespartien, nach
Aufbereitung für
Qualitätsbeton geeignet


6


Fischamend (60)


61


15


T


bis 2,0


5


3,1


nach Aufbereitung für
Qualitätsbeton
verwendbar

SIEDLUNGSGRENZEN IM SÜDLICHEN WIENER UMLAND

 


ÖSTZ NR


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


30601


Alland


Alland, östlicher,
südlicher und
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30601


Alland


Sämtliche
Siedlungsteile:
Lindahütten,
Rehabilitationszentrum,
Groißbach, Dörfl,
Untermeierhof,
Mayerling,
Ma.Raisenmarkt,
Holzschlag, Gutental
und Raststätte sowie
Jägerhaus und
Schwechatbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30601


Alland


Alland, nordwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30601


Alland


Ma. Raisenmarkt,
Ortsränder im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30602


Altenmarkt a.d.
Triesting


Sämtliche
Siedlungsteile
inklusive St.Corona am
Schöpfl,
Kleinmariazell,
Nöstach, Hafnerberg,
Rehhof, Dörfl,
Wallgrabensiedlung,
Taßhof, Neuwald,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30602


Altenmarkt a.d.
Triesting


Dornau, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30602


Altenmarkt a.d.
Triesting


Thenneberg,
Siedlungsteil südlich
der Bahn, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30602


Altenmarkt a.d.
Triesting


Altenmarkt, nördlicher
Ortsausgang Richtung
Klein-Mariazell,
östlich des
Coronabaches,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30602


Altenmarkt a.d.
Triesting


Altenmarkt a.d.
Triesting, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Gainfarn, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Gainfarn, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Vöslau, Ortsrand
östlich der A2 und
zwischen Bahn und A2,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Vöslau, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Waldandacht,
bestehender Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30603


Bad Vöslau


Großau, bestehende
Ortsränder im Osten,
Süden und Südwesten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30603


Bad Vöslau


Gainfarn, nördlicher
und westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30604


Baden


Baden, Ortsrand
westlich der Bahn und
im Süden an der B202,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30604


Baden


Gesamter Ortsrand im
Bereich der alten
OETKER-Fabrik,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30604


Baden


Haidhof und
Haidhofsiedlung,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30605


Berndorf


Berndorf, nordöstlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30605


Berndorf


Ödlitz, Alte und Neue
Kolonie, Steinhof,
Siedlungssplitter
südlich von Veitsau,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30605


Berndorf


Wohnbaulandwidmung
gegenüber der
Berndorfer Fabrik,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30605


Berndorf


St.Veit, nördl. und
westl. Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30605


Berndorf


Veitsau, südwestliche
Ortsausgänge bzw.
Ortsränder, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30605


Berndorf


Berndorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30605


Berndorf


Steinhof, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmung


x


30607


Ebreichsdorf


Ebreichsdorf,
nordöstlicher und
östlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30607


Ebreichsdorf


Erholungszentrum
Weigelsdorf, bestehende
Ortsränder, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung an den
Ortsrändern


x


30607


Ebreichsdorf


Unterwaltersdorf,
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30607


Ebreichsdorf


Unterwaltersdorf,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30608


Enzesfeld-Lindabrunn


Enzesfeld und
Lindabrunn, Ortsränder
im Westen und Süden,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30608


Enzesfeld-Lindabrunn


Julienhof und
Schloßhotel, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30609


Furth


Lerchenfeld, Maierhof,
Schromenau, Rohrbach,
Rehgras, Eberbach,
Niemthal,
Steinwandgraben und
Furthergraben,
bestehende
Siedlungsränder,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30609


Furth


Furth, westlicher und
südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30609


Furth


Furth, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30612


Günselsdorf


Günselsdorf,
bestehender Ortsrand im
Nordosten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30612


Günselsdorf


Günselsdorf, Ortsrand
im Süden und Südosten,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30612


Günselsdorf


Günselsdorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


x


30612


Günselsdorf


Günselsdorf,
Reifentestgelände,
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30613


Heiligenkreuz


Heiligenkreuz,
östlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30613


Heiligenkreuz


Heiligenkreuz,
südlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30613


Heiligenkreuz


Heiligenkreuz,
nördlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30613


Heiligenkreuz


Sämtliche
Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30613


Heiligenkreuz


Siegenfeld, Ortsränder
im Norden, Osten, Süden
und Westen, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30614


Hernstein


Aigen, südwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30614


Hernstein


Hernstein, Ortsrand im
Süden, Westen und
Norden, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30614


Hernstein


Alkersdorf sowie alle
anderen Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30614


Hernstein


Neusiedl, Ortsränder im
Norden, Osten, Süden
und Westen, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30614


Hernstein


Kleinfeld, Ortsränder
im Norden, Osten, Süden
und Westen, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30614


Hernstein


Grillenberg und Pöllau,
Ortsränder im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Hochstraß, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Baulandsplitter
Hainbachtal, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Hainbachtal, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Baulandsplitter Hainbachtal, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen


x


ÖSTZ NR


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Klein Krottenbach und
Mitterriegel, westl.
und nördl. Ortsränder,
bestehende bzw. in
Teilbereichen
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Hinterer Talbereich im
Klein-Krottenbachtal,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Siedlungssplitter im
Bereich
Kleinmariazeller Forst
sowie Schöpflgitter,
Riesenbach, Lammerau,
Dörfl und Hauptbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Lammerau, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30616


Klausen-Leopoldsdorf


Schöpflgitter,
östlicher Ortsausgang.
Bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30618


Kottingbrunn


Kottingbrunn,
westlicher Ortsrand an
der A2, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30618


Kottingbrunn


Kottingbrunn, östlicher
Ortsrand am Wr.
Neustädter-Kanal,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30620


Leobersdorf


Leobersdorf, Ortsrand
westlich der Bahn,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30620


Leobersdorf


Leobersdorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30620


Leobersdorf


Leobersdorf,
Ziegelwerk, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30621


Mitterndorf a.d. Fischa


Mitterndorf an der
Fischa, südöstlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30623


Oberwaltersdorf


Schloßteiche,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30623


Oberwaltersdorf


Oberwaltersdorf,
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw. um eine
Parzellentiefe
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30623


Oberwaltersdorf


Oberwaltersdorf,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30625


Pfaffstätten


Pfaffstätten,
Ortsränder im Westen
und Norden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30625


Pfaffstätten


Einöde, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30625


Pfaffstätten


Pfaffstätten,
Betriebsgebiet am Wr.
Neustädter Kanal,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30626


Pottendorf


Pottendorf, Hauptort,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30626


Pottendorf


Pottendorf,
Wampersdorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30627


Pottenstein


Siedlung im Bereich der
Haltestelle Fahrafeld,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30627


Pottenstein


Pottenstein, südlicher
Ortsrand und
südwestlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30627


Pottenstein


Pottenstein, Ortsränder
im Nordosten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30627


Pottenstein


Kremesberg, bestende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30627


Pottenstein


Pottenstein, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30627


Pottenstein


Fahrafeld,
nordwestlicher und
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30629


Reisenberg


Reisenberg, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30631


Schönau a.d. Triesting


Schönau a.d. Triesting,
nördlicher und
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30631


Schönau a.d. Triesting


Siebenhaus, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30631


Schönau a.d. Triesting


Betriebsgebiet westlich
von Schloß Dornau,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30631


Schönau a.d. Triesting


Betriebsgebiet im
Bereich der
Gemeindegrenzen zu
Kottingbrunn bzw.
Günselsdorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30633


Seibersdorf


Seibersdorf, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30633


Seibersdorf


Seibersdorf,
Badeteiche, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmung


x


30635


Sooß


Sooß, Ortsrand westlich
der Bahn, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30635


Sooß


Bereich der Martinek
Kaserne, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


30636


Tattendorf


Tattendorf, Ortsrand im
Südosten an der LH 157,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30636


Tattendorf


Tattendorf, Ortsrand im
Nordosten an der LH
154, bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


30637


Teesdorf


Teesdorf, Ortsrand im
Südosten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30637


Teesdorf


Teesdorf, nordöstlicher
Ortsausgang an der LH
154, bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x


30637


Teesdorf


Teesdorf,
Verkehrsübungsplatz,
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Schafflerhofsiedlung,
Ortsränder im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Möllersdorf
Stadtrandsiedlung,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30639


Traiskirchen


Tribuswinkel, südlicher
und östlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Wienersdorf,
südwestlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Traiskirchen,
Betriebsgebiet zwischen
Gumpoldskirchen und
Pfaffstätten,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30639


Traiskirchen


Traiskirchen,
nördlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Möllersdorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30639


Traiskirchen


Blumensiedlung,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30641


Trumau


Trumau, Hauptort,
südlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30645


Weißenbach a.d.
Triesting


Weißenbach a.d.
Triesting,
südwestlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30645


Weißenbach a.d.
Triesting


Prymhäuser, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30645


Weißenbach a.d.
Triesting


Neuhaus, Ortsrand im
Norden, Osten und
Süden, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30645


Weißenbach a.d.
Triesting


Schwarzensee und
Siedlungsteil südlich
von Neuhaus, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30702


Bad Deutsch-Altenburg


Bad Deutsch Altenburg,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30703


Berg


Berg, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30703


Berg


Berg, isolierter
Siedlungsteil nördlich
von Berg, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30703


Berg


Freizeitzentrum Berg,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30704


Bruck a.d. Leitha


Schloßpark, Ortsrand im
Osten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30706


Enzersdorf a.d. Fischa


Margarethen am Moos,
Ortsrand im Westen,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30706


Enzersdorf a.d. Fischa


Enzersdorf,
südwestlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30706


Enzersdorf a.d. Fischa


Enzersdorf, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30709


Götzendorf a.d. Leitha


Pischelsdorf,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30709


Götzendorf a.d. Leitha


Götzendorf, südlicher
und südöstlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30709


Götzendorf a.d. Leitha


Wasenbruck, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30709


Götzendorf a.d. Leitha


Ortsteil Bahnhof,
nördlicher und
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30709


Götzendorf a.d. Leitha


Götzendorf, An der
Weide, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30710


Hainburg a.d. Donau


Hainburg, nordöstlicher
Ortsrand im Bereich des
Braunsberges,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30710


Hainburg a.d. Donau


Hainburg, Siedlungsteil
südlich Hainburg im
Bereich der Hundsheimer
Berge, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30710


Hainburg a.d. Donau


Hainburg, südlicher und
südwestlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30711


Haslau-Ma. Ellend


Haslau, südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30711


Haslau-Ma. Ellend


Maria Ellend, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30713


Hof a. Leithab.


Hof, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30715


Hundsheim


Hundsheim, Ortsrand im
Nordwesten und Norden,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30716


Mannersdorf a.
Leithageb.


Mannersdorf,
südwestlicher,
östlicher und
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30719


Prellenkirchen


Prellenkirchen,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30721


Rohrau


Rohrau, südöstlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30722


Scharndorf


Wildungsmauer,
südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30722


Scharndorf


Regelsbrunn, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


30724


Sommerein


Sommerein, Ortsgrenze
im Inneren, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30724


Sommerein


Sommerein, Ortsgrenze
im Westen, Süden und
Osten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30726


Trautmannsdorf a.d.
Leitha


Trautmannsdorf,
Badeteichsiedlung,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


30726


Trautmannsdorf a.d.
Leitha


Trautmannsdorf,
Ortsränder im Süden und
Osten, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30726


Trautmannsdorf a.d.
Leitha


Sarasdorf, westlicher
Ortsausgang, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x


30726


Trautmannsdorf a.d.
Leitha


Stixneusiedl,
Ortsränder im Norden,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


30726


Trautmannsdorf a.d.
Leitha


Gallbrunn, Ortsrand im
Norden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


30728


Wolfsthal


Wolfsthal, Ortsrand im
Süden, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


30728


Wolfsthal


Wolfsthal, nördlicher
bzw. nordöstlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


31701


Achau


Achau, Ortsrand im
Süden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


31701


Achau


Riedenhof,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


31702


Biedermannsdorf


Biedermannsdorf,
Ortsrand im Westen,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


31703


Breitenfurt b. Wien


Breitenfurth West und
Ost, bestehende Grenzen
Baulandwidmungen


x


31703


Breitenfurt b. Wien


Hochrotherd und
Großhöniggraben,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31704


Brunn a. Geb.


Brunn a. Geb.,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31704


Brunn a. Geb.


Brunn a. Geb., innerer
Siedlungsrand an der B
12a, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


31706


Gaaden


Gaaden, Ortsrand im
Nordwesten Richtung
Sittendorf, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


31706


Gaaden


Gaaden, Ortsrand im
Südwesten Richtung
Heiligenkreuz,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


31707


Gießhübl


Gießhübl, bestehender
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31709


Gumpoldskirchen


Gumpoldskirchen,
Ortsrand im Süden,
Westen und Norden,
bestehende bzw. in
Teilbereichen
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


31709


Gumpoldskirchen


Gumpoldskirchen,
Ortsteile südöstlich
der Bahn, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31710


Guntramsdorf


Guntramsdorf,
bestehender Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31711


Hennersdorf


Hennersdorf, Ortsrand
im Norden und
Nordwesten, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


31712


Hinterbrühl


Hinterbrühl,
bestehender Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31713


Kaltenleutgeben


Kaltenleutgeben,
Hauptort und allen
anderen Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31714


Laab i. Walde


Laab i. Walde, Ortsrand
an der B 13, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


31714


Laab i. Walde


Laab i. Walde,
Siedlungsteil südlich
von Laab, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31715


Laxenburg


Laxenburg, Ortsrand im
Westen bzw. Nordwesten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


31715


Laxenburg


Laxenburg, Ortsrand im
Süden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


31715


Laxenburg


Laxenburg, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


31716


Ma. Enzersdorf a. Geb.


Ma. Enzersdorf,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31717


Mödling


Mödling, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31718


Münchendorf


Münchendorf,
Badeteiche, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31719


Perchtoldsdorf


Perchtoldsdorf,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31723


Vösendorf


Vösendorf,
Siedlungsteile westlich
der A2, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31723


Vösendorf


Vösendorf, Ortsrand im
Norden und Westen,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


31723


Vösendorf


Tröbersiedlung,
Ortsrand im Süden,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


x


31725


Wr. Neudorf


Wr. Neudorf, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31726


Wienerwald


Sulz i. Wienerwald,
Ortsrand im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


31726


Wienerwald


Dornbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31726


Wienerwald


Grub und umliegende
Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31726


Wienerwald


Sittendorf, Ortsrand im
Norden, Osten, Süden
und Westen, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


31726


Wienerwald


Stangau und umliegende
Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


31726


Wienerwald


Gruberau, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32401


Ebergassing


Ebergassing,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


32403


Gablitz


Gablitz, bestehende
Grenze der
Baulandwidmungen


x


32403


Gablitz


Höbersbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32406


Himberg


Himberg,
Siedlungsränder an den
Badeteichen, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32407


Klein-Neusiedl


Klein-Neusiedl,
Ortsränder im Westen,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32409


Lanzendorf


Lanzendorf,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


32410


Leopoldsdorf


Leopoldsdorf, Ortsrand
im Westen, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


32410


Leopoldsdorf


Leopoldsdorf,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32411


Ma. Lanzendorf


Maria Lanzendorf,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


32411


Ma. Lanzendorf


Maria Lanzendorf,
Kanzelhof, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


32412


Mauerbach


Mauerbach, Ortsteil
Steinbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32412


Mauerbach


Mauerbach, östlicher,
nördlicher und
westlicher Ortsrand im
Bereich des Hauptortes,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32412


Mauerbach


Untermauerbach,
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32413


Moosbrunn


Moosbrunn, südlicher
und südwestlicher
Ortsrand, bestehende
innere Grenze der
Baulandwidmung


x


32415


Preßbaum


Preßbaum,
Siedlungsteile an der
LH 123, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32415


Preßbaum


Preßbaum, Rekawinkel,
nördlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


32415


Preßbaum


Preßbaum, Rekawinkel,
Siedlungsteil südlich
der Bahn, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


32415


Preßbaum


Preßbaum, Siedlungsteil
westlich des
Wienerwaldstausees,
östlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


32415


Preßbaum


Preßbaum, Hauptort,
innerer Ortsrand im
Bereich der
Autobahnanschlußstelle,
bestehende bzw.
erweiterte innere
Grenze der
Baulandwidmung


x


32415


Preßbaum


Preßbaum,
Schwabendörfl,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32415


Preßbaum


Preßbaum,
Siedlungsteile südlich
der A 1 (Pfalzau und
Brenntenmais),
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32416


Purkersdorf


Purkersdorf, Baunzen,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32416


Purkersdorf


Purkersdorf,
Siedlungssplitter an
der B 13, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32416


Purkersdorf


Purkersdorf,
Siedlungssplitter im
Irenental, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32416


Purkersdorf


Purkersdorf,
Ortsausgang in Richtung
Irenental, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


32416


Purkersdorf


Weidlingau, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32416


Purkersdorf


Untertullnerbach,
Betriebsgebiet,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32417


Rauchenwarth


Rauchenwarth,
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32418


Schwadorf


Schwadorf,
nördöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


32419


Schwechat


Kledering,Ortsränder im
Westen, Norden und
Osten, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


32419


Schwechat


Schwechat, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x


32419


Schwechat


Rannersdorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


32421


Tullnerbach


Untertullnerbach,
Ortsrand im Westen,
Süden und Südosten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


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32421


Tullnerbach


Tullnerbach-Lawies,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x


32421


Tullnerbach


Tullnerbach,
Baulandsplitter an der
LH 123, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


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32421


Tullnerbach


Tullnerbach,
Siedlungsteile im
Irenental, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


x


32423


Wolfsgraben


Wolfsgraben,
Roppersberg, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


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32423


Wolfsgraben


Wolfsgraben,
Siedlungssplitter an
der L 2108, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen


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32423


Wolfsgraben


Wolfsgraben,
Heimbautal, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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32423


Wolfsgraben


Wolfsgraben,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


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32423


Wolfsgraben


Wolfsgraben, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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32424


Zwölfaxing


Zwölfaxing,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


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