Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

5025/28–2

Titel

Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”

Ausgabedatum

05.03.2010

Text

 

Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”

 

5025/28–0

Stammverordnung

27/04

2004-05-13

 

Blatt 1-4

5025/28–1

1. Novelle

47/06

2006-06-30

 

Blatt 1, 2

5025/28–2

2. Novelle

17/10

2010-03-05

 

Blatt 1-5

 

Ausgegeben am, 05.03.2010

Jahrgang 2010, 17. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 9. Februar 2010 aufgrund des Paragraph 99, des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, Landesgesetzblatt 5025–8 , verordnet:

Änderung der Verordnung über den Schulversuch

“Mehrberuflichkeit an

Landwirtschaftlichen Fachschulen“

Artikel römisch eins

Die Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”, LGBl. 5025/28, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Paragraph eins, Absatz eins, wird vor dem Wort “Sonderform” das Wort “ganzjährige” eingefügt und nach dem Wort “Sonderform” folgende Wortfolge:
    die Tabelle lautet:

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph eins, Absatz 2, wird nach dem Wort “Berufsausbildungsgesetzes” die Abkürzung “– BAG” eingefügt und das Zitat “5/2006” ersetzt durch das Zitat “82/2008”.

  1. Ziffer 3
    Im Paragraph 3, wird die Zahl “4” ersetzt durch die Zahl “5”.

  1. Ziffer 4
    Paragraph 5, Absatz 3, lautet:

  1. Ziffer 5
    In der Anlage 1 wird nach dem Wort “Hohenlehen” die Wortfolge “Tischlerei, Zimmerei” eingefügt und das Wort “Leibesübung” ersetzt durch die Wortfolge “Bewegung und Sport”.

  1. Ziffer 6
    Die Anlage 4 erhält die Bezeichnung Anlage 5, die Anlagen 2 bis 4 (neu) lauten:

  1. Ziffer 7
    In der Anlage 5 (neu) wird das Wort “Leibesübung” ersetzt durch die Wortfolge “Bewegung und Sport”.

Artikel römisch zwei

Artikel römisch eins tritt am 6. September 2010 in Kraft.

 

Niederösterreichische Landesregierung:, Landesrat, Heuras

 

Paragraph eins

Art und Ziel des Schulversuches

(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet:

 

, Standort

, Lehrberuf(e)

, Edelhof

, Tischlerei, Zimmerei, Maurer/Maurerin

, Gießhübl

, Maschinenfertigungstechnik

, Hohenlehen

, Tischlerei, Zimmerei, Maurer/Maurerin

, Mistelbach

, Informationstechnologie-Technik

, Warth

, Metallbearbeitung

(2)

Ziel dieses Schulversuches ist es,

* Personen auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzubereiten und

* eine zusätzliche systematische Ausbildung im

angeführten Lehrberuf durchzuführen, um eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im angeführten Lehrberuf gemäß Paragraph 23, Absatz 9, des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, zu erreichen.

Paragraph 2

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Bewerberinnen und Bewerber müssen

  1. Ziffer eins
    die zur Erfüllung des Zieles (Paragraph eins, Absatz 2,) erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzen und

  1. Ziffer 2
    eine dreijährige landwirtschaftliche Fachschule erfolgreich absolviert haben.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht.

Paragraph 3

Stundentafel

Der Unterricht hat nach der jeweiligen Stundentafel laut Anlage 1 bis 5 zu erfolgen.

Paragraph 4

Bildungs- und Lehraufgaben;

didaktische Grundsätze

Die für den Schulversuch geltenden Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze sind von der Schulbehörde festzulegen und in der Schule kundzumachen.

Paragraph 5

Durchführung des Schulversuches

(1) Die Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (Paragraph 10, Absatz 2, des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes) dürfen je Schülerin bzw. Schüler und Semester € 310,– nicht übersteigen.

(2) Dieser Schulversuch darf erstmals nur geführt werden, wenn mindestens acht Bewerberinnen bzw. Bewerber pro Standort aufgenommen wurden. Nach erstmaliger Durchführung des Schulversuches beträgt die Mindestschülerinnenzahl bzw. Mindestschülerzahl zwölf.

(3) In jedem Schuljahr darf an den Standorten Edelhof und Hohenlehen dieser Schulversuch entweder mit den Lehrberufen Tischlerei, Zimmerei oder dem Lehrberuf Maurer/Maurerin durchgeführt werden. Die Schulleitungen der landwirtschaftlichen Fachschulen Edelhof und Hohenlehen haben im Einvernehmen mit der Schulbehörde bis spätestens Ende November festzulegen, ob im folgenden Schuljahr die Lehrberufe Tischlerei, Zimmerei oder der Lehrberuf Maurer/Maurerin geführt wird.

Paragraph 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 6. September 2004 in Kraft.

 

, Standorte Edelhof und Hohenlehen Tischlerei, , Zimmerei

, Anlage 1

, Wochenstunden

, A. Persönlichkeitsbildung

, Religion

, 2

, Deutsch und Kommunikation *)

, 1

, Bewegung und Sport

, 2

, B. Unternehmerische Bildung

, Betriebswirtschaft und, Rechnungswesen

, 1

, Computergestützte Technologie

, 2

, Mathematik und Fachrechnen *)

, 2

, Berufsbezogenes Englisch

, 1

, C. Fachspezifische Bildung

, Fachkunde

, 4

, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

, 5

, Praktischer Unterricht **)

, 16

, Gesamt

, 36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

 

, Standorte Edelhof und Hohenlehen Maurer/Maurerin

, Anlage 2

, Wochenstunden

, A. Persönlichkeitsbildung

, Religion

, 2

, Deutsch und Kommunikation *)

, 1

, Bewegung und Sport

, 2

, B. Unternehmerische Bildung

, Betriebswirtschaft und, Rechnungswesen

, 1

, Computergestützte Technologie

, 2

, Mathematik und Fachrechnen *)

, 2

, Berufsbezogenes Englisch

, 1

, C. Fachspezifische Bildung

, Fachkunde

, 8

, Fachzeichnen

, 5

, Praktischer Unterricht **)

, 12

, Gesamt

, 36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

 

, Standort Gießhübl

, Anlage 3

, Wochenstunden

, A. Persönlichkeitsbildung

, Religion

, 2

, Deutsch und Kommunikation *)

, 1

, Bewegung und Sport

, 2

, B. Unternehmerische Bildung

, Betriebswirtschaft und, Rechnungswesen

, 1

, Angewandte Mathematik *)

, 4

, Computergestütztes Fachzeichnen

, 6

, Berufsbezogenes Englisch

, 1

, C. Fachspezifische Bildung

, Mechanische Technologie

, 6

, Laboratoriumsübungen **)

, 8

, Praktischer Unterricht **)

, 5

, Gesamt

, 36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen (höchstens 9 Schülerinnen bzw. Schüler)

 

, Standort Mistelbach

, Anlage 4

, Wochenstunden

, A. Persönlichkeitsbildung

, Religion

, 2

, Deutsch und Kommunikation *)

, 1

, Bewegung und Sport

, 1

, B. Unternehmerische Bildung

, Betriebswirtschaft und, Rechnungswesen

, 1

, Angewandte Mathematik und, Physik*)

, 3

, Berufsbezogenes Englisch

, 1

, Projektmanagement

, 1

, C. Fachspezifische Bildung

, Geräte- und Datentechnik

, 3,5

, Netzwerktechnik

, 6,5

, Systembetreuung

, 3

, Praktischer Unterricht **)

, 13

, Gesamt

, 36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

 

, Standort Warth

, Anlage 5

, Wochenstunden

, A. Persönlichkeitsbildung

, Religion

, 2

, Deutsch und Kommunikation *)

, 1

, Bewegung und Sport

, 2

, B. Unternehmerische Bildung

, Betriebswirtschaft und, Rechnungswesen

, 1

, Computergestützte Technologie,, Mathematik und Fachrechnen *)

, 2

, Berufsbezogenes Englisch

, 1

, C. Fachspezifische Bildung

, Fachkunde

, 4

, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

, 5

, Praktischer Unterricht und, Laboratoriumsübungen **)

, 18

, Gesamt

, 36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen