Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/86–2

Titel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland

Ausgabedatum

29.05.2009

Text

 

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland

 

8000/86–0

Stammverordnung

155/99

1999-12-17

 

Blatt 1, 2, Anlagen 1-4

8000/86–1

1. Novelle

52/05

2005-05-31

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 41, 42 und 60 Anlage 2: Blatt 1/3, 2/3 Anlage 4: Blatt 3/11, 4/11, 5/11, 6/11

8000/86–2

2. Novelle

61/09

2009-05-29

 

Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 39, 41, 42 und 60 Anlage 2: Blatt 1/3, 2/3, 2a/3 Anlage 4: Blatt 1/11, 2/11, 3/11, 4/11, 7/11, 8/11, 9/11, 10/11

Ausgegeben am
29.05.2009

Jahrgang 2009
61. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 2009 aufgrund der Paragraphen eins und 3 Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, Landesgesetzblatt 8000–23 , verordnet:

Änderung der Verordnung über ein regionales

Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland

Die Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm nördliches Wiener Umland, LGBl. 8000/86, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Titel wird das Wort “regionales” durch das Wort “Regionales” ersetzt.

  1. Ziffer 2
    In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und die Planblätter Nr. 39, 41, 42 und 60 (der ÖK 1:50.000) ausgetauscht.

  1. Ziffer 3
    In der Anlage 2 wird bei der Eignungszone Nr. 3 (Gemeinde Grafenwörth) in der Spalte “Fläche in ha” die Zahl “82” durch die Zahl “34” sowie in der Spalte “vorauss. gewinnbare Menge in Mio. m³” die Zahl “12,3” durch die Zahl “5,1” ersetzt.

  1. Ziffer 4
    In der Anlage 2 wird bei der Eignungszone Nr. 7 (Gemeinde Gerasdorf bei Wien) in der Spalte “Fläche in ha” die Zahl “84” durch die Zahl “47” sowie in der Spalte “vorauss. gewinnbare Menge in Mio. m³” die Zahl “6,3” durch die Zahl “3,5” ersetzt.

  1. Ziffer 5
    Weiters wird in der Anlage 2 nach der Eignungszone Nr. 7 folgende Zeile eingefügt:

  1. Ziffer 6
    In der Anlage 2 wird bei der Eignungszone 13 (Gemeinde Markgrafneusiedl) in der Spalte “Fläche in ha” die Zahl “1070” durch die Zahl “945” sowie in der Spalte “vorauss. gewinnbare Menge in Mio. m³” die Zahl “115” durch die Zahl “94,5” ersetzt.

  1. Ziffer 7
    In der Anlage 2 wird nach der Eignungszone Nr. 13 folgende Zeile eingefügt:

  1. Ziffer 8
    In der Anlage 4 entfällt folgende Zeile:
    “30836 Markgrafneusiedl Markgrafneusiedl, südlicher
    Ortsausgang und westlicher Ortsrand, bestehende bzw. am südlichen Ortsausgang erweiterte Grenze der Baulandwidmung x”

  1. Ziffer 9
    In der Anlage 4 wird bei der Gemeinde Orth a. d. Donau (ÖSTZ NR 30844) in der zweiten Zeile das Wort “IMMUNO” durch das Wort “Baxter” ersetzt; weiters entfällt die Wortfolge “nördlicher und östlicher Rand,” und wird nach der Wortfolge “bestehende Grenze der Baulandwidmung” die Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 10
    In der Anlage 4 wird bei der Gemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach (ÖSTZ NR 31651) in der ersten Zeile nach dem Wort “Baulandwidmung” die Wortfolge eingefügt:

  1. Ziffer 11
    In der Anlage 4 wird bei der Gemeinde Sieghartskirchen (ÖSTZ NR 32131) in der vierten Zeile nach dem Wort “Dietersdorf” die Wortfolge “Ortsrand im Westen und Süden, bestehende Grenze der Baulandwidmung” ersetzt durch folgende Wortfolge “bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden”.

 

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Heuras

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Verwaltungsbezirke Korneuburg und Tulln sowie für die Gerichtsbezirke Gänserndorf, Groß-Enzersdorf, Wolkersdorf und Klosterneuburg.

Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung eignen.

  1. Ziffer 2
    Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

  1. Ziffer 3
    Landwirtschaftliche Vorrangzonen: Zusammenhängende Flächen, die eine besondere natürliche Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung aufweisen oder für das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft von Bedeutung sind.

  1. Ziffer 4
    Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

  1. Ziffer 5
    Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

  1. Ziffer 6
    Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Paragraph 3,

Zielsetzungen

* Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

* Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

* Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

* Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung

relevanten Grundwasserkörper.

* Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für

eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

Paragraph 4,

Maßnahmen für den Naturraum

(1) In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen, dargestellt in Anlage 1, darf eine andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

(2) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß Paragraph 34, oder Paragraph 35, WRG 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959, i.d.F. Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 1997, nur dann festgelegt werden, wenn durch entsprechende Untersuchungen oder Gutachten nachgewiesen ist, daß hiedurch das Grundwasser nicht gefährdet wird.

(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

Paragraph 5,

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 4 grafisch und textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Siedlungsgrenzen, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden.

  1. Ziffer 2
    Siedlungsgrenzen, die bestehende Siedlungsgebiete zur Gänze umschließen, bewirken, daß die darin bereits gewidmete Baulandmenge (einschließlich allfälliger Verkehrsflächen) nicht vergrößert werden darf. Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur ist es jedoch zulässig, Baulandlücken zu schließen. Weiters darf dieses Siedlungsgebiet abgerundet werden, wenn diese Widmung einer zusätzlichen Baulandfläche durch die Rückwidmung einer gleich großen Baulandfläche in einem anderen von einer Siedlungsgrenze zur Gänze umschlossenen Baulandbereich ausgeglichen wird.

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

Paragraph 6,

Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

Der Abbau ist nach Maßgabe der Anlage 2 in Form der Trocken- oder Naßbaggerung zulässig.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 als erweiterungsfähig festgelegten Standorten dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

Paragraph 7,

Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1) Verfahren zur Erstellung oder Abänderung von örtlichen Raumordnungsprogrammen, die gemäß Paragraph 21, Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes, Landesgesetzblatt 8000, bereits zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt wurden, werden durch diese Verordnung nicht berührt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien-Umland, LGBl. 8000/77–1, außer Kraft.

 


EIGNUNGSZONEN FÜR DIE
GEWINNUNG VON SAND UND
KIES IM NÖRDLICHEN
WIENER UMLAND


Nr.


Gemeinde
(Kartenblatt ÖK
1:50.000)


Fläche in ha


Flurabstand*)
bei HGW in m


Abbauform


Überlagerung in
m


voraussichtliche
Kiesmächtigkeit


vorauss. gewinnbare
Menge in Mio. m³


Qualität des Materials


SÜDWESTLICHES
WEINVIERTEL


1


Großweikersdorf (39)


21


40


T


1,0


17


3,8


für Betonherstellung
verwendbar


2


Sierndorf (40)


13


40


T


1,0


18 - 20


2,3


überwiegend rostbraune
Färbung


NÖRDLICHES TULLNERFELD


3


Grafenwörth (38)


34

 


N


1,0


15


5,1


für Betonherstellung
verwendbar


SÜDLICHES TULLNERFELD


4


Zwentendorf (39)


64

 


N


1,3


8


5,1


für Betonherstellung
verwendbar


Nr.


Gemeinde
(Kartenblatt ÖK
1:50.000)


Fläche in ha


Flurabstand*)
bei HGW in m


Abbauform


Überlagerung in
m


voraussichtliche
Kiesmächtigkeit


vorauss. gewinnbare
Menge in Mio. m³


Qualität des Materials


MARCHFELD -
MITTELTERRASSE UND
SCHLOSSHOFER PLATTE


5


Gerasdorf bei Wien (41)


11


E 7 S 15


T


1,0


10


1,1


schwankende Qualität,
örtlich verlehmt, teils
als Schüttmaterial,
teils nach Aufbereitung
geeignet für die
Betonherstellung


6


Gerasdorf bei Wien (41)


88


S 15 W 25


T


1,0


10


8,8


schwankende Qualität,
örtlich verlehmt, teils
als Schüttmaterial,
teils nach Aufbereitung
geeignet für die
Betonherstellung


7


Gerasdorf bei Wien (41)


47


5


T


0,5 - 1,0


7 - 8


3,5


nach Aufbereitung für
Qualitätsbeton
verwendbar


7a


Deutsch
Wagram (41)


64


5


T


0,5 - 1,0


7 - 8


4,8


nach Aufbereitung für
Qualitätsbeton
verwendbar


8


Pillichsdorf (41)


20


6


T


1,0 - 3,5


11 - 12


0,8


etwas oxydiert


9


Pillichsdorf (41)


20


6


T


0,5 - 2,0


10


0,8


etwas oxydiert


10


Pillichsdorf (41)


19


6


T


0,5 - 2,0


10


0,8


etwas oxydiert


11


Pillichsdorf (41)


8


6


T


0,5


10


0,5


etwas oxydiert


12


Bockfließ
Auersthal (42)


219


5,5


T


1,0


4


8,8


für Betonherstellung
verwendbar


12a


Schönkirchen-
Reyersdorf (42)


52


7 - 9


T


2,5


3,5


1,8


örtlich verlehmt und
oxydiert, nach
Aufbereitung
geeignet für
Qualitätsbeton


Nr.


Gemeinde (Kartenblatt
ÖK 1:50.000)


Fläche in ha


Flurabstand*) bei HGW
in m


Abbauform


Überlagerung in m


voraussichtliche
Kiesmächtigkeit


vorauss. gewinnbare
Menge in Mio. m³


Qualität des Materials


13


Markgrafneusiedl (42)


945


8 - 14


T


0,5 - 1,0


10


94,5


örtlich verlehmt und
oxydiert, nach
Aufbereitung
geeignet für
Qualitätsbeton


13a


Weikendorf (42)


10


7,5


T


1,5


5


0,5


im oberen Bereich
rostig, nach unten zu
allmählich hellgelb bis
grau

         
         


14


Marchegg (61)


69


6,0 - 6,5


T


0,5 - 1,0


5


3,5


Schüttmaterial


MARCHFELD -
NIEDERTERRASSE


15


Untersiebenbrunn (42)


157


N 9 W 8


T


0,7


8


12,6


örtlich etwas
roststreifig, nach
Aufbereitung geeignet
für Qualitätsbeton


16


Untersiebenbrunn (42)


155


8


T


0,7


20


8,4


im oberen Bereich
rostig, nach unten zu
allmählich hellgelb bis
grau


17


Lassee (42)


28


8


T


0,7


20


1,7


im oberen Bereich
rostig, nach unten zu
allmählich hellgelb bis
grau


18


Lassee (42)


134


8


T


0,7


20


7,2


im oberen Bereich
rostig, nach unten zu
allmählich hellgelb bis
grau


19


Weiden an der March (43)


22

 


N


0,6


6


1


Marchsandablagerung,
nach Aufbereitung sehr
gute Qualität


20


Marchegg (43)


39


N 8 S 3


T


1,0


7


1,8


Material rostig
verfärbt, teilweise
verlehmt, Schüttmaterial

SIEDLUNGSGRENZEN IM NÖRDLICHEN WIENER UMLAND

 


ÖSTZ NR


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


30803


Angern a.d. March


Grub a.d. March,
westlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30803


Angern a.d. March


Grub a.d. March,
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterter Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30803


Angern a.d. March


Stillfried, Nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30803


Angern a.d. March


Grub a.d. March,
südlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30803


Angern a.d. March


Angern, südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30803


Angern a.d. March


Angern, nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30804


Auersthal


Auersthal, südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30804


Auersthal


Auersthal,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30804


Auersthal


Auersthal, östlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30805


Bad Pirawarth


Pirawarth, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30808


Deutsch-Wagram


Deutsch Wagram,
südlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30808


Deutsch-Wagram


Helmahof,
nordwestlicher
Siedlungsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30812


Ebenthal


Ollersdorfer
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung westlich
der Straße


x

 


30812


Ebenthal


Ebenthal, westlicher
Ortsrand an der Straße
in Richtung Velm,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30812


Ebenthal


Ebenthal, südwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30812


Ebenthal


Ebenthal, nordöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30813


Eckartsau


Eckartsau, südlicher
bzw. östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30814


Engelhartstetten


Stopfenreuth, Ortsrand
im Westen, Süden, Osten
und Nordosten,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30814


Engelhartstetten


Schloßhof, gesamter
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30817


Gänserndorf


Gänserndorf Süd,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


30817


Gänserndorf


Gänserndorf, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Großenzersdorf,
westlicher Ortsrand in
Richtung Wiener
Stadtgrenze, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Großenzersdorf,
nördlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Ortsrand im Bereich des
Donau-Oder-Kanales und
Neu-Oberhausen,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Oberhausen, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Wittau, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Wittau, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Probstdorf, nördlicher,
nordöstlicher sowie
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Schönau/Donau, gesamter
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30821


Groß-Enzersdorf


Rutzendorf, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30824


Großschweinbarth


Großschweinbarth,
südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30824


Großschweinbarth


Großschweinbarth,
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30825


Haringsee


Fuchsenbigl, südlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30825


Haringsee


Fuchsenbigl,
Zuckerforschungsinstitut
und Versuchsstationen,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


30828


Hohenruppersdorf


Hohenruppersdorf,
südwestlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30828


Hohenruppersdorf


Hohenruppersdorf,
nordöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30828


Hohenruppersdorf


Hohenruppersdorf,
südöstlicher
Ortsausgang, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30830


Lassee


Lassee, Ortsausgänge im
Norden, Osten,
Südosten, Südwesten und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30830


Lassee


Lassee-
Bahnhofsiedlung,
südlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30830


Lassee


Erholungszentrum
Lassee, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30830


Lassee


Lassee, Betriebsgebiet
östlich von Lassee,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung

 


x


30831


Leopoldsdorf i. Marchf.


Leopoldsdorf i.
Marchfelde,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30834


Mannsdorf a.d. Donau


Mannsdorf, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30835


Marchegg


Marchegg, bestehender
Ortsrand im Westen,
Süden und Osten,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30835


Marchegg


Marchegg- Bahnhof,
nördlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30835


Marchegg


Marchegg-Bahnhof,
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30835


Marchegg


Breitensee,
Ortsausgänge im Norden,
Osten und Süden,
bestehende bzw. am
östlichen Ortsausgang
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30835


Marchegg


Feriendorf Breitensee,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung an den
Ortsrändern


x

 
     


ÖSTZ NR


GEMEINDE


RAUMDEFINITION


LINEAR


FLÄCHIG


30838


Matzen-Raggendorf


Raggendorf,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30838


Matzen-Raggendorf


Matzen, südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30838


Matzen-Raggendorf


Matzen, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30838


Matzen-Raggendorf


Kleinharras,
nordwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30838


Matzen-Raggendorf


Kleinharras, südlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30842


Obersiebenbrunn


Obersiebenbrunn
Bahnhofsiedlung,
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30842


Obersiebenbrunn


Obersiebenbrunn
Hauptort, Ortsränder
bzw. Ortsausgänge im
Südosten, Osten und
Norden, bestehende bzw.
im Südosten erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30844


Orth a.d. Donau


Orth a.d. Donau,
südlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30844


Orth a.d. Donau


Betriebsgebiet
Baxter, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung im
Norden bzw. erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung im
Osten


x

 


30848


Prottes


Prottes, südwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30848


Prottes


Prottes, südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30848


Prottes


Prottes, nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30849


Raasdorf


Raasdorf, südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30852


Schönkirchen-Reyersdorf


Schönkirchen,
nordöstlicher Ortsrand
in Richtung Prottes,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30852


Schönkirchen-Reyersdorf


Schönkirchen, südlicher
Ortsrand beim
Schloßpark, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30852


Schönkirchen-Reyersdorf


Schönkirchen,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30852


Schönkirchen-Reyersdorf


Strasserfeld,
nördlicher Ortsrand des
Kieslingviertels bzw.
Silberwaldsiedlung,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30854


Spannberg


Spannberg, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30854


Spannberg


Spannberg, östlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30856


Straßhof a.d. Nordbahn


Strasserfeld,
nördlicher Ortsrand des
Kieslingviertels bzw.
Silberwaldsiedlung,
bestehende bzw. um 300
m erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30858


Untersiebenbrunn


Untersiebenbrunn,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30859


Velm-Götzendorf


Velm, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30859


Velm-Götzendorf


Götzendorf, südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30859


Velm-Götzendorf


Götzendorf, östlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30860


Weikendorf


Tallesbrunn,
nordöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30860


Weikendorf


Weikendorf,
südwestlicher Ortsrand
zwischen Bahn und B8,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30865


Weiden a.d. March


Zwerndorf, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30865


Weiden a.d. March


KG. Zwerndorf
Badeteichsiedlungen,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


30865


Weiden a.d. March


Oberweiden,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30865


Weiden a.d. March


Oberweiden, südlicher
Ortsausgang an der
Bahn, bestehende Grenze
der Baulandwidmung


x

 


30865


Weiden a.d. March


Oberweiden, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


30865


Weiden a.d. March


Baumgarten a.d. March,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31201


Bisamberg


Kleinengersdorf,
nördlicher, östlicher
und südlicher Ortsrand
sowie westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31201


Bisamberg


Bisamberg,
Siedlungsteile im
Bereich des
Landschaftsschutzgebietes
Bisamberg, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31201


Bisamberg


Badeteich Bisamberg,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31202


Enzersfeld


Brennleiten, bestehende
bzw. geringfügig
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31203


Ernstbrunn


Steinbach, östlicher
und westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31203


Ernstbrunn


Klement, südwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31203


Ernstbrunn


Klement, südlicher und
nördlicher Ortsausgang,
bestehende bzw. am
südlichen Ortsausgang
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31203


Ernstbrunn


Ernstbrunn, nördlicher
und südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31203


Ernstbrunn


Haidhof, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmung an den
Ortsrändern

 


x


31205


Großrußbach


Weinsteig, Ortsausgang
im Süden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31205


Großrußbach


Weinsteig, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31205


Großrußbach


Karnabrunn, nördlicher
Ortsausgang, Richtung
Wetzleinsdorf,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31205


Großrußbach


Großrußbach, westlicher
und nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31205


Großrußbach


Großrußbach, östlicher
und nordöstlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31206


Hagenbrunn


Hagenbrunn, südlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31206


Hagenbrunn


Hagenbrunn
Veiglberg-Siedlung,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31206


Hagenbrunn


Hagenbrunn, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31206


Hagenbrunn


Hagenbrunn,
Wolfsbergen-Siedlung,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31206


Hagenbrunn


Siedlungssplitter am
Veiglberg, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


31207


Harmannsdorf


Seebarn, südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31207


Harmannsdorf


Seebarn, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31207


Harmannsdorf


Harmannsdorf-Rückersdorf,
nördlicher Ortsrand und
südwestlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31207


Harmannsdorf


Obergänserndorf,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31207


Harmannsdorf


Hetzmannsdorf,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31207


Harmannsdorf


Würnitz, nördlicher,
östlicher und südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31208


Hausleiten


Hausleithen, nördlicher
und nordwestlicher
Siedlungsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31208


Hausleiten


Goldgeben, nördlicher
und östlicher Ortsrand,
bestehende bzw. im
Osten erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31208


Hausleiten


Gaisruck, Siedlungsteil
im Norden, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


31208


Hausleiten


Gaisruck, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

  


31208


Hausleiten


Pettendorf, südlicher
und westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung

  


31208


Hausleiten


Ahragartensiedlung,
Ortsränder im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenzen der
Baulandwidmungen


x

 


31214


Langenzersdorf


Langenzersdorf,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31214


Langenzersdorf


Langenzersdorf,
nordöstlicher
Siedlungssplitter
(Klausgraben),
bestehende Grenze der
Widmung
Grünland-Kleingärten


x

 


31215


Leitzersdorf


Leitzersdorf, östlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31215


Leitzersdorf


Leitzersdorf, südlicher
und westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. im Westen
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31216


Leobendorf


Leobendorf,
nordwestlicher und
nördlicher
Siedlungsrand,
bestehende bzw.
geringfügig erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31216


Leobendorf


Oberrohrbach,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31216


Leobendorf


Oberrohrbach,
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31216


Leobendorf


Oberrohrbach,südlicher
und südöstlicher
Ortsrand am
Siedlungsfinger in
Richtung Unterrohrbach,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x


x


31216


Leobendorf


Unterrohrbach,
nordöstlicher
Siedlungsrand in
Richtung Schliefberg,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31216


Leobendorf


Unterrohrbach,
nordwestlicher und
nördlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31224


Rußbach


Oberrußbach, südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31224


Rußbach


Oberrußbach,
Siedlungssplitter im
Osten, südlicher, und
östlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31224


Rußbach


Oberrußbach, nördlicher
und nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31226


Sierndorf


Untermallebarn,
südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31226


Sierndorf


Höbersdorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31226


Sierndorf


Obermallebarn,
südwestlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31226


Sierndorf


Sierndorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31226


Sierndorf


Oberolberndorf,
östlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31228


Stetteldorf a. Wagr.


Eggendorf a. Wagram,
östlicher, westlicher
sowie südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. bis zur Westgrenze
der Parzelle 154/9
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31228


Stetteldorf a. Wagr.


Starnwörth, östlicher
und südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31228


Stetteldorf a. Wagr.


Inkersdorf, nördlicher
und südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31228


Stetteldorf a. Wagr.


Stetteldorf a. Wagram,
östlicher und südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31229


Stetten


Stetten, östlicher
Ortsausgang, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31229


Stetten


Stetten, Am Teiritz,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31229


Stetten


Stetten, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31230


Stockerau


Leitzersbrunnerfeld,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen an den
Ortsrändern

 


x


31230


Stockerau


Stockerau,
Siedlungsteil Richtung
Wiesen, nördlicher
Ortsrand, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31230


Stockerau


Badeteichsiedlung
Zögernsee, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Bruderndorf, südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederfellabrunn,
nördlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederhollabrunn,
nordwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederhollabrunn,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederfellabrunn,
südlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederhollabrunn,
nördlicher Ortsausgang,
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31234


Niederhollabrunn


Niederhollabrunn,
südlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31605


Bockfließ


Bockfließ, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31605


Bockfließ


Bockfließ, östlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Großebersdorf,
nördlicher, westlicher
und südwestlicher
Ortsrand von
Großebersdorf,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Putzing,westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. bis zur
Wegparzelle 1969
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x


x


31614


Großebersdorf


Eibesbrunn, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Eibesbrunn, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Manhartsbrunn,
nördlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Manhartsbrunn,
südlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Manhartsbrunn,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Manhartsbrunn,
südwestlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31614


Großebersdorf


Putzing am See,
Ortsrand im Norden,
Osten, Süden und
Westen, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31615


Groß-Engersdorf


Groß-Engersdorf,
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31615


Groß-Engersdorf


Groß-Engersdorf,
östlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31627


Kreuttal


Hautzendorf, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31627


Kreuttal


Hautzendorf, südlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31627


Kreuttal


Hornsburg, südlicher
Ortsausgang, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31628


Kreuzstetten


Niederkreuzstetten,
nördlicher und
östlicher Ortsrand
sowie südlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31628


Kreuzstetten


Oberkreuzstetten,
westlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31642


Pillichsdorf


Pillichsdorf, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Ulrichskirchen,
Siedlungsteile westlich
der Bahn, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung am
Siedlungsteil westlich
der Bahn im Süden und
Westen und erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung
anschließend an die
bestehende
Siedlungsgrenze im
Westen bis zur Straße


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Ulrichskirchen,
nördlicher Ortsausgang,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Schleinbach,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Schleinbach, südlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Schleinbach, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Kronberg, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31651


Ulrichskirchen-Schleinbach


Kronberg, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Pfösing, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Pfösing, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Münichsthal,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Münichsthal, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung

  


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Wolkersdorf,
nordwestlicher,
nördlicher und
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Wolkersdorf, westlicher
Ortsrand im Bereich der
Ziegelofensiedlung,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Oberndorf,
nordöstlicher Ortsrand,
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Riedenthal,
südöstlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Riedenthal,
nordöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


31655


Wolkersdorf i. Weinv.


Riedenthal, westlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32104


Atzenbrugg


Tautendorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32104


Atzenbrugg


Atzenbrugg, nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32104


Atzenbrugg


Heiligeneich,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32106


Fels a. Wagr.


Thürnthal, östlicher
und westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32106


Fels a. Wagr.


Fels a. Wagram,
westlicher und
nördlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32106


Fels a. Wagr.


Gösing, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32107


Grafenwörth


Feuersbrunn, nördlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32107


Grafenwörth


Grafenwörth, östlicher,
südlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32109


Großriedenthal


Großriedenthal,
nordwestlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Haltestelle
Großwiesendorf-Tiefenthal,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Großwiesendorf,
südlicher Ortsausgang
und westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Großweikersdorf,
nördlicher und
östlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Ruppersthal, östlicher
und nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Ruppersthal,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Baumgarten a. Wagram,
südlicher, westlicher
und nördlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32110


Großweikersdorf


Tiefenthal, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32112


Judenau-Baumgarten


Freundorf, südlicher
und östlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32112


Judenau-Baumgarten


Baumgarten a.
Tullnerfeld, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32112


Judenau-Baumgarten


Zöfing, südlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32112


Judenau-Baumgarten


Judenau, südlicher und
östlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32112


Judenau-Baumgarten


Doppeln,
Siedlungssplitter,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32112


Judenau-Baumgarten


Kleinstaasdorf,
südlicher und
westlicher Ortsrand,
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32114


Kirchberg a. Wagr.


Unterstockstall,
südöstlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32114


Kirchberg a. Wagr.


Kirchberg a. Wagram,
nordöstlicher
Ortsausgang in Richtung
Mitterstockstall,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32114


Kirchberg a. Wagr.


Engelmannsbrunn,
Ortsausgänge im Osten,
Süden und Westen,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32115


Königsbrunn a. Wagr.


Hippersdorf, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32115


Königsbrunn a. Wagr.


Hippersdorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32116


Königstetten


Königstetten,
Ortsränder im Westen,
Süden und Osten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32119


Langenrohr


Langenschönbichl,
östlicher und
westlicher Ortsausgang
bzw. Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32119


Langenrohr


Langenrohr,
Betriebszone im
Nordosten, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32119


Langenrohr


Kronau, Ortsausgänge im
Südwesten, Osten und
Südosten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32119


Langenrohr


Baulandbereich am See
westlich von Asparn an
der Kreuzung der LH112
mit der L2153,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Pixendorf, östlicher
und westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Atzelsdorf, östlicher
und westlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. im Osten
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Michelhausen, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Michelndorf, westlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Streithofen, südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Hankenfeld, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32120


Michelhausen


Spital, südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32131


Sieghartskirchen


Sieghartskirchen,
nordöstlicher und
südlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32131


Sieghartskirchen


Sieghartskirchen und
Wagendorf, nördlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32131


Sieghartskirchen


Henzing, Ortsrand im
Nordosten, Osten und
Süden, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32131


Sieghartskirchen


Dietersdorf, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung im
Westen und Süden


x

 


32131


Sieghartskirchen


Gerersdorf, östlicher
und westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32131


Sieghartskirchen


Rappoltenkirchen,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Kreuth, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Öpping, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Waldheim und umliegende
Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Penzing und Kronstein
sowie westlich davon
liegende
Siedlungsteile,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Kogl, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Röhrenbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Elsbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32131


Sieghartskirchen


Flachberg, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Kracking und Tiroler
Siedlung, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Ollern, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32131


Sieghartskirchen


Reichersberg,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Ried am Riederberg,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Weinzierl, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32131


Sieghartskirchen


Plankenberg, bestehende
Ortsränder, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32132


Sitzenberg-Reidling


Hasendorf, östlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32132


Sitzenberg-Reidling


Reidling, südwestlicher
und östlicher
Ortsausgang, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32132


Sitzenberg-Reidling


Sitzenberg, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32132


Sitzenberg-Reidling


Badeteich im Osten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32134


Tulbing


Tulbinger Kogel,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32134


Tulbing


Passauer Hof und Hotel
Tulbinger Kogel,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


x


32134


Tulbing


Tulbing, Ortsränder im
Osten, Süden, Westen
und Norden, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32134


Tulbing


Chorherren, Ortsränder
im Osten, Süden und
Westen, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32134


Tulbing


Katzelsdorf im Dorf,
Ortsränder im Westen,
Süden und Osten,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32134


Tulbing


Katzelsdorf an der
Zeil, Ortsränder im
Westen und Norden,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32134


Tulbing


Wilfersdorf, Ortsränder
im Westen, Süden, Osten
und Norden, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32135


Tulln a.d. Donau


Neuaigen-Trübensee,
südlicher Ortsrand,
bestehende
bzw.erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32135


Tulln a.d. Donau


In der Au, bestehender
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32135


Tulln a.d. Donau


Tulln, westlicher
Ortsrand, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32135


Tulln a.d. Donau


Badeteich Nitzing,
bestehender Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32135


Tulln a.d. Donau


Kleinstaasdorf,
östlicher und südlicher
Ortsrand, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32139


Würmla


Hankenfeld, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32139


Würmla


Saladorf, östlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32139


Würmla


Diendorf, östlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw. am
westlichen Ortsrand
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32139


Würmla


Würmla, nördlicher und
westlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32140


Zeiselmauer


Zeiselmauer, Ortsrand
im Norden, Osten und
Westen, bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32140


Zeiselmauer


Wolfpassing, Ortsrand
im Westen, Süden und
Osten, bestehende bzw.
geringfügig erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32140


Zeiselmauer


Zeiselmauer,
Siedlungsteile an der
Donau, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Buttendorf, östlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Badeteich südlich von
Oberbierbaum,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Kaindorf, östlicher und
westlicher Ortsausgang,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Bärndorf, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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32141


Zwentendorf a.d. Donau


Zwentendorf, westlicher
Ortsausgang, erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


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32141


Zwentendorf a.d. Donau


Erpersdorf, südlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Erpersdorf, östlicher
Ortsrand, bestehende
bzw. erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


x

 


32141


Zwentendorf a.d. Donau


Kleinschönbichl,
östlicher und
westlicher Ortsrand,
bestehende bzw.
erweiterte Grenze der
Baulandwidmung


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32142


St. Andrä-Wördern


St.Andrä, Ortsränder im
Westen, Süden und
Osten, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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32142


St. Andrä-Wördern


Altenberg, bestehende
Ortsränder im Südosten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


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32142


St. Andrä-Wördern


Greifenstein,
bestehende Ortsränder
im Südosten und Osten,
bestehende Grenze der
Baulandwidmung


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32142


St. Andrä-Wördern


Hadersfeld, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Oberkirchbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Unterkirchbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Hintersdorf, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Arzgrub, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Haselbach, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Steinriegl, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32142


St. Andrä-Wördern


Greifenstein,
Siedlungssplitter im
Osten, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32143


Muckendorf-Wipfing


Muckendorf, Ortsränder
im Westen, Norden und
Osten, bestehende
bzw.erweiterte Grenze
der Baulandwidmung


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32404


Gerasdorf b. Wien


Gerasdorf,
Altortbereich im
Westen, Norden und
Osten, bestehende bzw.
im Westen erweiterte
Grenze der
Baulandwidmung


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32404


Gerasdorf b. Wien


Seyring, westlicher
Ortsausgang, bestehende
Grenze der
Baulandwidmung


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg, Höflein
an der Donau,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Kritzendorf, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Kierling, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Gugging, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Weidling, bestehende
Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Weidlingbach,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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32408


Klosterneuburg


Klosterneuburg,
Scheiblingstein,
bestehende Grenzen der
Baulandwidmungen

 


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