Niederösterreich
6930/2–0
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren
06.04.2009
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren | |||
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6930/2–0 | Kundmachung | 45/09 | 2009-04-06 |
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Ausgegeben am, 06.04.2009 | Jahrgang 2009, 45. Stück |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:
Kundmachung über die Aufhebung
der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren
Niederösterreichische Landesregierung:, Landeshauptmann, Pröll |
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2009, römisch fünf 452/08-9, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. September 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September 2003 bis 21. Oktober 2003 als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 30. März 2009 zugestellt.