Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

6930/2–0

Titel

Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren

Ausgabedatum

06.04.2009

Text

 

Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren

 

6930/2–0

Kundmachung

45/09

2009-04-06

 

Blatt 1

 

Ausgegeben am, 06.04.2009

Jahrgang 2009, 45. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:

Kundmachung über die Aufhebung

der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren

Niederösterreichische Landesregierung:, Landeshauptmann, Pröll

 

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2009, römisch fünf 452/08-9, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. September 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September 2003 bis 21. Oktober 2003 als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 30. März 2009 zugestellt.