Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1213/21–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

Ausgabedatum

29.09.2008

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

 

1213/21–0

Kundmachung

80/08

2008-09-29

 

Blatt 1

Ausgegeben am
29.09.2008

Jahrgang 2008
80. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–13:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Sobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. August 2008, Zl. IVW3-M-3165801/002-2008, gemäß Paragraph 4, Absatz , der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–13, der Gemeinde Ottenthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün eine rote, weiß gesäumte, gestürzte, eingebogene Spitze, belegt mit einem goldenen, gestürzten Schwert und rechts und links begleitet von je zwei vierblättrigen weißen Blüten mit goldenen Butzen.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–13, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold-Grün” genehmigt.