Niederösterreich
4005/1–0
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten
29.02.2008
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten | |||
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4005/1–0 | Stammverordnung | 30/08 | 2008-02-29 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 2008 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2007, römisch fünf 54/07-8, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten vom 20. Dezember 2002 als gesetzwidrig aufhoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 31. Jänner 2008 zugestellt.
Niederösterreichische Landesregierung: |