Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1213/15–0

Titel

Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn

Ausgabedatum

17.02.2005

Text

 

Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn

 

1213/15–0

Kundmachung

9/05

2005-02-17

 

Blatt 1

Ausgegeben am
17.02.2005

Jahrgang 2005
9. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–12

Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Onodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Jänner 2005, Zl. IVW3-M-3153301/002-2004, in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–12, das Wappenrecht der Stadtgemeinde Pöchlarn, politischer Bezirk Melk, bestätigt und folgende Besserung des Wappens genehmigt:

“In Blau ein auf stürmisch gewelltem silbernem Schildfuß schwimmendes goldenes Boot, darin stehend der heilige Petrus in rotem Gewand und goldenem Mantel, in der rechten Hand einen goldenen Schlüssel, in der linken einen silbernen Fisch haltend.”

Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Blau-Weiß”.