Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/97–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf

Ausgabedatum

29.03.2002

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf

 

1212/97–0

Kundmachung

25/02

2002-03-29

 

Blatt 1

Ausgegeben am
29.03.2002

Jahrgang 2002
25. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf

Niederösterreichische Landesregierung:
Landesrat
Knotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 2002, Zl. IVW3-M-3130801/002-2002, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–12, der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten in Grün eine silberne Ruine mit rechtsstehendem Turm und schwarzen Fensteröffnungen, links begleitet von einem goldenen belaubten Weinstock mit zwei Trauben, auf dem Turm ein auf einem Bein stehender, linksgewendeter silberner Storch, im Schnabel einen goldenen Zweig haltend.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.