Niederösterreich
5505/4–0
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal
21.07.2000
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal | |||
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5505/4–0 | Stammverordnung | 75/00 | 2000-07-21 |
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Ausgegeben am, 21.07.2000 | Jahrgang 2000, 75. Stück |
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2000 aufgrund des Paragraph 3, Absatz 4, des NÖ Nationalparkgesetzes, Landesgesetzblatt 5505–0 , verordnet:
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal
Niederösterreichische Landesregierung:, Landeshauptmann-Stellvertreter, Dr. Hannes Bauer | Niederösterreichische Landesregierung:, Landesrat, ÖKR Franz Blochberger |
Die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:
Auf einer rechteckigen Platte mit einem Format von mindestens 100 x 320 mm und maximal 150 x 480 mm steht in schwarzer Schrift “Thayatal”, wobei zwischen den Oberlängen der Buchstaben “h” und “t” in Großbuchstaben das Wort “Nationalpark” eingefügt ist. Den Hintergrund bildet ein sich regelmäßig wiederholendes Muster in symmetrischer Ordnung, bestehend aus Schlingen und ovalen geometrischen Figuren. Der rechte Teil des Signets ist weiß, der linke Teil in einem gelbgrünen Ton.