Niederösterreich
1212/91–0
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
27.04.2000
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen | |||
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1212/91–0 | Kundmachung | 57/00 | 2000-04-27 |
| Blatt 1 |
Ausgegeben am | Jahrgang 2000 |
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–10
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
Niederösterreichische Landesregierung: |
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 2000, Zl. IVW3-M-3082601/002-00, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–10, der Gemeinde Hauskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt, oben in Rot, aus der Schildteilung wachsend, eine goldene Kirche in Seitenansicht mit rechtsstehendem achteckigem Turm, schwarzen Türen und Fensteröffnungen, unten in Grün, vom linken unteren Schildrand ausgehend, ein silbernes Denkmal, bestehend aus Standplatte, Basis, quadratischem Sockel und einer Vase mit einem stilisierten Erdapfel.”
Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde Hauskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.