Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

1212/82–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth

Ausgabedatum

15.07.1999

Text

 

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth

 

1212/82–0

Kundmachung

79/99

1999-07-15

 

Blatt 1

Ausgegeben am
15.07.1999

Jahrgang 1999
79. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Stadtgemeinde Ebenfurth

Niederösterreichische Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Mai 1999, ZI. IVW3-M-484/1-99, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9, der Stadtgemeinde Ebenfurth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber ein viereckiger, auf einem grünen Dreiberg stehender, silberner rotgedeckter Quaderturm mit zwei roten Dachfähnchen, schwarz geöffnetem Tor, rotsilberroten Torflügeln und halb aufgezogenem goldenem Fallgitter, über dem Tor ein roter Schild mit einem goldenen Löwen und darüber drei schwarze Schießscharten, zwei über ein gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebenfurth festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Gelb” genehmigt.