Bundesland

Niederösterreich

Gliederungszahl

8000/83–0

Titel

Verordnung über ein sektorales Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe

Ausgabedatum

29.12.1998

Text

 

Verordnung über ein sektorales Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe

 

8000/83–0

Stammverordnung

166/98

1998-12-29

 

Blatt 1-8

 

Ausgegeben am, 29.12.1998

Jahrgang 1998, 166. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 15. Dezember 1998 aufgrund des Paragraph 3, Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, Landesgesetzblatt 8000–12 , verordnet:

Verordnung über ein sektorales Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe

Niederösterreichische Landesregierung:, Landesrat, Mag. Sobotka

 

Paragraph eins

Zielsetzungen

Bei der Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen sind folgende Grundsätze zu beachten:

* die schonende Verwendung natürlicher Ressourcen;

* die Sicherung mineralischer Rohstoffvorkommen;

* die Sicherung von Gebieten mit besonderen

Standorteignungen für den jeweiligen Zweck und die Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Beeinträchtigungen;

* die Abstimmung des Materialabbaues auf den

mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf die anderen Nutzungsansprüche;

* die Erhaltung eines für die Region typischen

Landschaftsbildes;

* die Erhaltung wertvoller Erholungsräume;

* die Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes;

* die nachhaltige Nutzbarkeit der Grundwasserreserven;

* die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit

Trinkwasser;

* die Vermeidung des störenden Einflusses des Materialabbaues (insbesondere Lärm und Staub) auf gewidmetes Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit Schutzbedürfnis.

Paragraph 2

Abbauregelungen

(1) Der Abbau von grundeigenen mineralischen Rohstoffen ist wie folgt geregelt:

  1. Ziffer eins
    Im Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogrammes Wien-Umland, LGBl. 8000/77–1, ist außerhalb der in der Anlage 2 zum Regionalen Raumordnungsprogramm Wien-Umland festgelegten Eignungszonen sowie in den Eignungszonen Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 und außerhalb der in der Anlage 3 zum Regionalen Raumordnungsprogramm Wien-Umland festgelegten erweiterungsfähigen Standorte ein Abbau unzulässig.

  1. Ziffer 2
    Im Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogrammes Untere Enns, LGBl. 8000/35, ist außerhalb der in den Anlagen 1 und 2 zum Regionalen Raumordnungsprogramm Untere Enns festgelegten Eignungszonen der Abbau unzulässig.

  1. Ziffer 3
    Im Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogrammes NÖ Zentralraum, LGBl. 8000/76, ist außerhalb der festgelegten Eignungszonen und erweiterungsfähigen Standorte (Anlagen 1 und 2 zum Regionalen Raumordnungsprogramm NÖ Zentralraum) der Abbau in den in der Anlage 1 dieser Verordnung genannten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen unzulässig.

  1. Ziffer 4
    Im Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Planungsregion Wr. Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, ist außerhalb der festgelegten Eignungszonen (Anlage 2 zum Regionalen Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen) der Abbau in den in der Anlage 1 dieser Verordnung genannten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen unzulässig.

  1. Ziffer 5
    Außerhalb des Geltungsbereiches der Regionalen Raumordnungsprogramme Wien-Umland, NÖ Zentralraum, Wr. Neustadt-Neunkirchen und Untere Enns ist der Abbau in den in der Anlage 1 genannten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen unzulässig.

(2) Bergbauberechtigungen, Aufschluß- und Abbaupläne sowie Abbaugenehmigungen im Sinne des Berggesetzes 1975, BGBl. 259 in der Fassung Bundesgesetzblatt 219 aus 1996,, werden durch Absatz eins, nicht berührt.

Paragraph 3

Ausnahmen und Änderungen

(1) Von der überörtlichen Raumordnungsvorschrift nach Paragraph 2, Absatz eins, sind ausgenommen:

  1. Ziffer eins
    Jene Bereiche, die im Örtlichen Raumordnungsprogramm der jeweiligen Gemeinde als Grünland-Materialgewinnungsstätte gewidmet sind, wobei eine derartige Widmung zulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung bestehender Eignungszonen oder erweiterungsfähiger Standorte die Zielsetzungen nach Paragraph eins, erfüllt.

  1. Ziffer 2
    Die Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen im Rahmen der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfes erfolgt, – unbeschadet der Anzeigepflicht nach Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 13, der NÖ Bauordnung 1996.

(2) Zusätzliche Eignungszonen und erweiterungsfähige Standorte dürfen durch die Änderung der im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 zitierten Raumordnungsprogramme sowie durch Erlassung von regionalen Raumordnungsprogrammen für den Bereich nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5, festgelegt werden.

              

 

Anlage 1

Zonen, in denen der Abbau von Fest-

und Lockergestein unzulässig ist,

ausgenommen Eignungszonen nach Paragraph 2

 

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

  

, Krems an der Donau

, gesamte Gemeinde

, St. Pölten

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/20

, Waidhofen an der Ybbs

, gesamte Gemeinde

, Wr. Neustadt

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/23 und, LGBl. 6950/25 und, LGBl. 6950/27 und, LGBl. 6900/56

  

, Amstetten

 

, Allhartsberg

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Amstetten

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35 und, LGBl. 6900/50

, Ardagger

, gesamte Gemeinde

, Aschbach-Markt

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Ertl

, gesamte Gemeinde

, Hollenstein an der Ybbs

, gesamte Gemeinde

, Kematen an der Ybbs

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Neustadtl an der Donau

, gesamte Gemeinde

, Opponitz

, gesamte Gemeinde

, St. Georgen am Reith

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, St. Peter in der Au

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Seitenstetten

, gesamte Gemeinde

, Sonntagberg

, gesamte Gemeinde

, Strengberg

, gesamte Gemeinde

, Wallsee-Sindelburg

, gesamte Gemeinde

, Winklarn

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35 und, LGBl. 6900/50

, Ybbsitz

, gesamte Gemeinde

  

, Gänserndorf

 

, Drösing

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Dürnkrut

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Jedenspeigen

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Hohenau an der March

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Neusiedl an der Zaya

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35 und, LGBl. 8000/30

, Ringelsdorf-Niederabsdorf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

  

, Gmünd

 

, Amaliendorf-Aalfang

, gesamte Gemeinde

, Bad Großpertholz

, gesamte Gemeinde

, Brand-Nagelberg

, gesamte Gemeinde

, Gmünd

, gesamte Gemeinde

, Großdietmanns

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Großschönau

, gesamte Gemeinde

, Heidenreichstein

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Hoheneich

, gesamte Gemeinde

, Litschau

, gesamte Gemeinde

, Moorbad Harbach

, gesamte Gemeinde

, Schrems

, gesamte Gemeinde

, St. Martin

, gesamte Gemeinde

, Unserfrau-Altweitra

, gesamte Gemeinde

, Weitra

, gesamte Gemeinde

  

, Hollabrunn

 

, Hardegg

, gesamte Gemeinde

, Hohenwarth-Mühlbach a.M.

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Hollabrunn

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Maissau

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Pulkau

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Retz

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

  

, Horn

 

, Altenburg

, gesamte Gemeinde

, Drosendorf-Zissersdorf

, gesamte Gemeinde

, Gars am Kamp

, gesamte Gemeinde

, Geras

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Horn

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/55 und, LGBl. 5500/35

, Japons

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Rosenburg-Mold

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35 und, LGBl. 6900/55 und, LGBl. 8000/30

, Sigmundsherberg

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Krems an der Donau

 

, Aggsbach

, gesamte Gemeinde

, Albrechtsberg a.d., Gr. Krems

, gesamte Gemeinde

, Bergern i. Dunkelsteinerwald

, gesamte Gemeinde

, Droß

, gesamte Gemeinde

, Dürnstein

, gesamte Gemeinde

, Etsdorf-Haitzendorf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/52

, Furth bei Göttweig

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Gedersdorf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/52

, Gföhl

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Hadersdorf-Kammern

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/26 und, LGBl. 6900/52

, Jaidhof

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Krumau am Kamp

, gesamte Gemeinde

, Langenlois

, gesamte Gemeinde

, Lengenfeld

, gesamte Gemeinde

, Maria Laach am Jauerling

, gesamte Gemeinde

, Mautern a.d. Donau

, gesamte Gemeinde

, Mühldorf

, gesamte Gemeinde

, Paudorf

, gesamte Gemeinde

, Rastenfeld

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Rohrendorf bei Krems

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/52

, Rossatz-Arnsdorf

, gesamte Gemeinde

, Schönberg am Kamp

, gesamte Gemeinde

, Senftenberg

, gesamte Gemeinde

, Spitz

, gesamte Gemeinde

, St. Leonhard am, Hornerwalde

, gesamte Gemeinde

, Straß im Straßertale

, gesamte Gemeinde

, Stratzing

, gesamte Gemeinde

, Weinzierl am Walde

, gesamte Gemeinde

, Weißenkirchen in der, Wachau

, gesamte Gemeinde

  

, Lilienfeld

 

, Annaberg

, gesamte Gemeinde

, Eschenau

, gesamte Gemeinde

, Hainfeld

, gesamte Gemeinde

, Hohenberg

, gesamte Gemeinde

, Kaumberg

, gesamte Gemeinde

, Kleinzell

, gesamte Gemeinde

, Lilienfeld

, gesamte Gemeinde

, Mitterbach am Erlaufsee

, gesamte Gemeinde

, Ramsau

, gesamte Gemeinde

, Rohrbach a.d. Gölsen

, gesamte Gemeinde

, St. Aegyd am Neuwalde

, gesamte Gemeinde

, St. Veit a.d. Gölsen

, gesamte Gemeinde

, Traisen

, gesamte Gemeinde

, Türnitz

, gesamte Gemeinde

  

, Melk

 

, Artstetten-Pöbring

, gesamte Gemeinde

, Bergland

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/28

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Dorfstetten

, gesamte Gemeinde

, Dunkelsteinerwald

, gesamte Gemeinde

, Emmersdorf a.d. Donau

, gesamte Gemeinde

, Erlauf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/28

, Golling an der Erlauf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/28

, Hofamt Priel

, gesamte Gemeinde

, Kleinpöchlarn

, gesamte Gemeinde

, Leiben

, gesamte Gemeinde

, Marbach a.d. Donau

, gesamte Gemeinde

, Maria Taferl

, gesamte Gemeinde

, Melk

, gesamte Gemeinde

, Münichreith-Laimbach

, gesamte Gemeinde

, Nöchling

, gesamte Gemeinde

, Persenbeug-Gottsdorf

, gesamte Gemeinde

, Pöggstall

, gesamte Gemeinde

, Raxendorf

, gesamte Gemeinde

, Schönbühel-Aggsbach

, gesamte Gemeinde

, St. Martin-Karlsbach

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, St. Oswald

, gesamte Gemeinde

, Weiten

, gesamte Gemeinde

, Ybbs a.d. Donau

, gesamte Gemeinde

, Yspertal

, gesamte Gemeinde

  

, Mistelbach

 

, Asparn a.d. Zaya

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Bernhardsthal

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Falkenstein

, gesamte Gemeinde

, Gnadendorf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Niederleis

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Ottenthal

, gesamte Gemeinde

, Rabensburg

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/13 und, LGBl. 5500/35

  

, Neunkirchen

 

, Altendorf

, gesamte Gemeinde

, Aspangberg-St. Peter

, gesamte Gemeinde

, Aspang-Markt

, gesamte Gemeinde

, Breitenau

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/27

, Breitenstein

, gesamte Gemeinde

, Buchbach

, gesamte Gemeinde

, Edlitz

, gesamte Gemeinde

, Enzenreith

, gesamte Gemeinde

, Feistritz a. Wechsel

, gesamte Gemeinde

, Gloggnitz

, gesamte Gemeinde

, Grafenbach-St. Valentin

, gesamte Gemeinde

, Grimmenstein

, gesamte Gemeinde

, Grünbach a. Schneeberg

, gesamte Gemeinde

, Höflein a.d. Hohen Wand

, gesamte Gemeinde

, Kirchberg a. Wechsel

, gesamte Gemeinde

, Mönichkirchen

, gesamte Gemeinde

, Natschbach-Loipersbach

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 8000/30

, Neunkirchen

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/27

, Otterthal

, gesamte Gemeinde

, Payerbach

, gesamte Gemeinde

, Pitten

, gesamte Gemeinde

, Prigglitz

, gesamte Gemeinde

, Puchberg a. Schneeberg

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Raach a. Hochgebirge

, gesamte Gemeinde

, Reichenau a.d. Rax

, gesamte Gemeinde

, Scheiblingkirchen-, Thernberg

, gesamte Gemeinde

, Schottwien

, gesamte Gemeinde

, Schrattenbach

, gesamte Gemeinde

, Schwarzau am Steinfelde

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/27

, Schwarzau im Gebirge

, gesamte Gemeinde

, Seebenstein

, gesamte Gemeinde

, Semmering

, gesamte Gemeinde

, St. Corona a. Wechsel

, gesamte Gemeinde

, St. Egyden a. Steinfelde

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/27

, Ternitz

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Thomasberg

, gesamte Gemeinde

, Trattenbach

, gesamte Gemeinde

, Vöstenhof

, gesamte Gemeinde

, Warth

, gesamte Gemeinde

, Warthmannstetten

, gesamte Gemeinde

, Willendorf

, gesamte Gemeinde

, Würflach

, gesamte Gemeinde

, Zöbern

, gesamte Gemeinde

  

, St. Pölten

 

, Altlengbach

, gesamte Gemeinde

, Asperhofen

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Brand-Laaben

, gesamte Gemeinde

, Eichgraben

, gesamte Gemeinde

, Frankenfels

, gesamte Gemeinde

, Grünau

, gesamte Gemeinde

, Hafnerbach

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

  

, Karlstetten

, gesamte Gemeinde

, Kasten bei Böheimkirchen

, gesamte Gemeinde

, Kirchberg a.d. Pielach

, gesamte Gemeinde

, Loich

, gesamte Gemeinde

, Maria Anzbach

, gesamte Gemeinde

, Michelbach

, gesamte Gemeinde

, Neidling

, gesamte Gemeinde

, Neulengbach

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Neustift-Innermanzing

, gesamte Gemeinde

, Obritzberg-Rust

, gesamte Gemeinde

, Pyhra

, gesamte Gemeinde

, Rabenstein a.d. Pielach

, gesamte Gemeinde

, Schwarzenbach a.d., Pielach

, gesamte Gemeinde

, Stössing

, gesamte Gemeinde

, Traismauer

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/53

, Weinburg

, gesamte Gemeinde

, Wilhelmsburg

, gesamte Gemeinde

, Wölbling

, gesamte Gemeinde

  
  

, Scheibbs

 

, Gaming

, gesamte Gemeinde

, Göstling a.d. Ybbs

, gesamte Gemeinde

, Gresten

, gesamte Gemeinde

, Gresten-Land

, gesamte Gemeinde

, Lunz am See

, gesamte Gemeinde

, Puchenstuben

, gesamte Gemeinde

, Randegg

, gesamte Gemeinde

, Reinsberg

, gesamte Gemeinde

, Scheibbs

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, St. Anton a.d. Jessnitz

, gesamte Gemeinde

, Wieselburg

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/29

  

, Waidhofen a.d Thaya

 

, Dietmanns

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Dobersberg

, gesamte Gemeinde

, Groß-Siegharts

, gesamte Gemeinde

, Karlstein a.d. Thaya

, gesamte Gemeinde

, Ludweis-Aigen

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Raabs

, gesamte Gemeinde

, Waldkirchen

, gesamte Gemeinde

  

, Wr. Neustadt

 

, Bad Fischau-Brunn

, gesamte Gemeinde

, Bad Schönau

, gesamte Gemeinde

, Bromberg

, gesamte Gemeinde

, Ebenfurth

, Gemeindeteile gemäß, BGBl.Nr. 126/1969

, Eggendorf

, Gemeindeteile gemäß, BGBl.Nr. 126 aus 1969, und, LGBl. 5500/13

, Erlach

, gesamte Gemeinde

, Felixdorf

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6900/56

, Gutenstein

, gesamte Gemeinde

, Hochneukirchen-Gschaidt

, gesamte Gemeinde

, Hochwolkersdorf

, gesamte Gemeinde

, Hohe Wand

, gesamte Gemeinde

, Hollenthon

, gesamte Gemeinde

, Katzelsdorf

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Kirchschlag i.d. Buckligen, Welt

, gesamte Gemeinde

, Krumbach

, gesamte Gemeinde

, Lanzenkirchen

, gesamte Gemeinde

, Lichtenegg

, gesamte Gemeinde

, Markt Piesting

, gesamte Gemeinde

, Matzendorf-Hölles

, gesamte Gemeinde

, Miesenbach

, gesamte Gemeinde

, Muggendorf

, gesamte Gemeinde

, Pernitz

, gesamte Gemeinde

, Rohr im Gebirge

, gesamte Gemeinde

, Schwarzenbach

, gesamte Gemeinde

, Sollenau

, Gemeindeteile gemäß, BGBl.Nr. 126 aus 1969, und, LGBl. 6900/56

, Waidmannsfeld

, gesamte Gemeinde

, Waldegg

, gesamte Gemeinde

, Walpersbach

, gesamte Gemeinde

, Weikersdorf am Steinfelde

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 6950/23 und, LGBl. 6950/27

, Wiesmath

, gesamte Gemeinde

, Winzendorf-Muthmannsdorf

, gesamte Gemeinde:, KG Muthmannsdorf,, KG Emmerberg,, KG Winzendorf

, Wöllersdorf-Steinabrückl

, gesamte Gemeinde

  

, Zwettl

 

, Altmelon

, gesamte Gemeinde

, Arbesbach

, gesamte Gemeinde

, Bärnkopf

, gesamte Gemeinde

, Grafenschlag

, gesamte Gemeinde

, Groß-Gerungs

, gesamte Gemeinde

, Verwaltungsbezirk/, Gemeinde

, Zone

, Großgöttfritz

, gesamte Gemeinde

, Gutenbrunn

, gesamte Gemeinde

, Kirchschlag

, gesamte Gemeinde

, Langschlag

, gesamte Gemeinde

, Martinsberg

, gesamte Gemeinde

, Ottenschlag

, gesamte Gemeinde

, Pölla

, gesamte Gemeinde

, Rappottenstein

, gesamte Gemeinde

, Sallingberg

, gesamte Gemeinde

, Schönbach

, gesamte Gemeinde

, Traunstein

, gesamte Gemeinde

, Waldhausen

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35

, Zwettl

, Gemeindeteile gemäß, LGBl. 5500/35 und, LGBl. 8000/30